Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / II. Lediglich Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des OLG hat das LG die Tätigkeit des Zeugenbeistandes zu Recht als Einzeltätigkeit bewertet, für die lediglich die Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV entstanden ist. Die Frage, ob der nach § 68b StPO> beiordnete Zeugenbeistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zu vergüten sei oder lediglich die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Keine Vorlage ... / V. Bedeutung für die Praxis

Immer wieder gibt der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene Antragstellung Anlass zur Diskussion. Während für die Antragstellung der Beratungshilfe erst seit dem 1.8.2021 eine elektronische Antragstellung möglich wurde (s. Lissner, AGS 2021, 249 ff.), bestand die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für die Vergütung bereits länger (s. Lissner, RVGrep...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess erhält die "arme" Partei einen RA zur Ge...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Die Erhöhung bei Festgebühren

Rz. 63 Bei Festgebühren werden diese für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht, wobei auch hier die Erhöhungen insgesamt das Doppelte der als Ausgangsgebühr erhobenen Festgebühr nicht übersteigen dürfen. Zu erhöhende Festgebühren können als Verfahrensgebühren z. B. durch Beiordnung eines RA für mehrere Nebenkläger entstehen (z. B. Nrn. 4104, 4106, 4124, 4130, usw. VV RV...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungs­verfahren [Rdn 3372]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3637]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3442]

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P / Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3669]

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P / Pflichtverteidiger, Wirkung der Beiordnung [Rdn 3662]

Rdn 3663 Literaturhinweise: Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Brangsch, Kann ein Rechtsanwalt mittelbar oder unmittelbar zur Pflichtverteidigung gezwungen werden?, AnwBl 1972, 15 Jahn, Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung, JR 1999, 1 Müller, Pflichtverteidiger – Verteidiger wessen Vertrauens?, StV 1981, 57...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen richterlicher Vernehmung [Rdn 3460]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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P / Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3622]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung bei einem Ausländer [Rdn 3347]

Rdn 3348 Literaturhinweise: Staudinger, Dolmetscherzuziehung und/oder Verteidigerbeiordnung bei ausländischen Beschuldigten, StV 2002, 327 Strate, Pflichtverteidigung bei Ausländern, StV 1981, 46 s.a. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3305. Rdn 3349 1.a) Ist der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss die Beiordnung eines Pfl...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3475]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3357]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat/Rechtsfolge [Rdn 3465]

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V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

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Z / Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4177]

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P / Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3313]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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P / Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3304]

Rdn 3305 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3593]

Rdn 3594 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3595 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128) zum 13.12.2019 nicht mehr mit der "einfac...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnungsgründe [Rdn 3438]

Rdn 3439 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3440 Die StPO sieht verschiedene Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Zentralvorschrift ist § 140, der in etwa folgender Reihenfolge geprüft werden sollte:mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2376]

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P / Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2559]

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P / Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 3902]

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung wegen Inhaftierung des Mandanten [Rdn 2409]

Rdn 2410 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13 ders., Änderungen im Untersuchungshaftrecht, Jus 2010, 510 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Brocke-Hell...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2395]

Rdn 2396 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "Ersatzverteidigers" im strafrechtlichen Großverfahren? Über die weiterreichenden Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 20.6.2013 (2 StR 113/13), ZWH 2016, 221 Haffke, Zwangsverteidigung – notwendig...mehr

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Pflichtverteidigung [Rdn 1590]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1591 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Bußgeldverfahren, ...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3570]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4685]

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V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

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N / Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2301]

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 3194]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2414]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3734]

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 2290]

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