Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zwei unterschiedliche Verfahren

Rz. 75 Steht der beigeordnete Anwalt vor der Frage, ob er aus besonderen Gründen in das Verfahren (kräftig) investieren muss und ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so eröffnet ihm das Gesetz zwei Wege der Vorabklärung: Einerseits kann er gem. Abs. 2 bei dem Gericht anfragen, ob die beabsichtigten Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, und zum andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO

Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und deren Kostenfolge für die Staatskasse wurde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Verfahrensgebühr

Für das Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6300 VV, die ihrem Wortlaut nach in den Verfahren nach §§ 415, 312, 157 Nr. 6 und 7 FamFG anfällt. Abzugrenzen ist diese Gebühr von der Verfahrensgebühr nach Nr. 6302 VV, die für die Verlängerung oder Aufhebung einer solchen Maßnahme anfällt. Für die Entstehung der Verfahrensgebühr ist daher zu unterscheiden zwischen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Notwendigkeit (§ 46 Abs. 2)

Rz. 251 Die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit von Auslagen kann gem. § 46 Abs. 2 S. 1 aufgrund ausdrücklicher Erwähnung zunächst für Reisekosten getroffen werden. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Feststellungsentscheidung auch für Dolmetscher- und Übersetzerkosten möglich ist.[386] Nach allgemeiner Meinung ist das Feststellungsver...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Terminsgebühr

Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr nach Nr. 6301 VV anfallen. Die Gebühr kann in jeder Angelegenheit bzw. jedem Rechtszug nur einmal anfallen (§ 15 Abs. 2 RVG), da anders als in Strafsachen eine Regelung fehlt, wonach die Gebühren für jeden Termin gesondert anfallen. Die Terminsgebühr entsteht (nur) für die Teilnahme des Anwalts an einem gerichtlichen Termin, ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / V. Verfahrenskostenhilfe

In Unterbringungs- oder Freiheitsentziehungssachen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragt und bewilligt werden. Eine solche Bewilligung kann bereits im Hinblick auf die Gerichtskosten notwendig sein. Die Frage, ob eine anwaltliche Beiordnung erfolgt, beurteilt sich nach § 78 Abs. 2 FamFG, da in den Freiheits- und Unterbringungssachen keine anwaltliche Vertr...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ist dem Betroffenen in den Fällen des §§ 317, 419 FamFG ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Wegen dessen Vergütung und Auslagenersatz wird durch §§ 318, 419 Abs. 5 S. 1 FamFG auf § 277 FamFG verwiesen, sodass diese stets aus der Staatskasse zu zahlen sind. Das Verfahren richtet sich nach § 168 Abs. 1 Abs. 1 FamFG. Obwohl § 1 A...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 6. Pauschgebühren

In den Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen, einschließlich der Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, kann nach § 42 Abs. 1 S. 1, § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr bewilligt werden, wenn die Gebühren nach Nrn. 6300–6303 VV wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar sind. Das gilt folglich sowohl für den Wahlanwalt als ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 5. Einstweiliges Anordnungsverfahren

Das Verfahren wegen der Anordnung einer einstweiligen Anordnung (§§ 332, 427 FamFG) stellt gegenüber dem Hauptsacheverfahren stets eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV und die Postpauschale fallen deshalb erneut an.[19] Beispiel 7 Der Anwalt wird in einer einstweiligen Anordnung wegen einer Unterbringungssache tätig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, Rn...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rückgriff der Staatskasse auf den Kostenschuldner (GKG-KostVerz. 9007)

Rz. 69 Aufwendungen der Staatskasse für beigeordnete oder bestellte Anwälte entstehen jeweils in einem bestimmten Verfahren. Deshalb handelt es sich im Grundsatz um Verfahrenskosten, deren Zuordnung nach dem GKG und dem Prinzip vorgenommen wird, dass hierfür die Verfahrensbeteiligten als gesetzliche Kostenschuldner einzustehen haben. Leistungen der Staatskasse für die Durchf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Rückstellungen sind Passivposten für Verluste, Verbindl. oder Aufwendungen, die ihrer Entstehung oder ihrer Höhe nach ungewiss sind und die der Periode ihrer Verursachung zugerechnet werden sollen. Sie dienen also dazu, spätere Ausgaben bilanziell vorweg zu berücksichtigen. Bei diesen handelt es sich nicht um zukünftige Verluste, sondern um b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfolgswirkungen beim Unternehmen

Rn. 757 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) erstreckt sich das Verrechnungsgebot nicht nur auf das zugriffsfrei ausgelagerte Vermögen und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen, sondern "entsprechend" auch auf die "zugehörigen Aufwendungen und Erträge[.] aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen". Der Gesetzeswo...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.4 Pflege- und Betreuungsleistungen

Bis 4.000 EUR Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kommt auch in Betracht für Pflege- und Betreuungsleistungen (s. unten) sowie Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin – die allgemeinen Unterbringungskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einschränkung des Mehrkostenverbots durch Umstände i.S.v. § 121 Abs. 4 ZPO

Rz. 23 Das Einverständnis zur eingeschränkten Beiordnung darf das Gericht von dem Rechtsanwalt erst und nur dann verlangen, wenn für das Gericht feststeht, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO ermöglichen würden. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung durch die Bußgeldbehörde (Abs. 2 S. 2)

Rz. 62 Die Vorschrift korrespondiert mit § 45 Abs. 5 und § 55 Abs. 7. Eine Vorabfeststellung zu der Frage, ob die geplante Reise verfahrensnotwendig ist, qualifiziert sich als Vorstufe zur Vergütungsfestsetzung. Wenn für Letztere die Verwaltungsbehörde sowohl zuständig als auch Schuldnerin ist, erscheint es nur folgerichtig, dass sie auch die Feststellungen dazu trifft, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Geschäftsreisen zur nicht reisefähigen Partei

Rz. 12 Haben die Partei und der beigeordnete oder bestellte Anwalt ihren Sitz nicht am selben Ort, so stellt sich für den Anwalt wiederum die Frage, ob er eine oder mehrere Geschäftsreisen zwecks Besprechung mit der auswärtigen Partei unternehmen soll, insbesondere wenn diese aus persönlichen Gründen (Gebrechlichkeit, Krankheit) nicht reisefähig erscheint. Möchte der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sichtweise bei der Beurteilung

Rz. 11 Auch ansonsten hat die Staatskasse Geschäftsreisekosten des beigeordneten Anwalts gem. VV 7003 ff. zu tragen, "wenn auch eine nicht arme Partei bei vernünftiger und nicht zu ängstlicher Beurteilung des Sachverhalts ihren Anwalt mit der Reise beauftragt haben würde", weil die arme Partei "regelmäßig bei der Beurteilung dessen, was für ihre Interessen als erforderlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Staatskasse gem. § 55

Rz. 78 Besteht keine Möglichkeit, anderweitig Auslagenersatz zu beschaffen, sollte der Anwalt das Verfahren gem. § 55 nicht minder nachdrücklich betreiben als ein Verfahren nach § 126 ZPO. Es ist nichts dafür ersichtlich, warum die Staatskasse dem Grunde nach zum Auslagenersatz besser gestellt werden sollte als ein erstattungspflichtiger Gegner (vgl. Rdn 5 f.). Kommt es zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsmittel gegen eingeschränkte Beiordnung

Rz. 20 Die eingeschränkte Beiordnung hat eine teilweise Ablehnung des Beiordnungsantrags zum Inhalt. Es ist deshalb über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu belehren (vgl. § 232 ZPO bzw. § 127 Abs. 2–4 ZPO). Beschwerdebefugt sind die Partei[31] und der Rechtsanwalt.[32]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einverständnis des Anwalts

Rz. 73 Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, also nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Rechtsanwalt kann nur mit seinem Einverständnis einschränkend "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden.[115] Dem Beiordnungsantrag eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ohne Mehrkosten

Rz. 18 Können überhaupt keine höheren Mehrkosten durch die Beiordnung des nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen, so hat die Beiordnung uneingeschränkt und ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" zu erfolgen.[28] Siehe zu einem Mehrkostenvergleich bezüglich der Reisekost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks

Rz. 17 Bei Anwälten, die ihren Kanzleisitz nicht innerhalb des Bezirks des Gerichts haben, kann eine dem Mehrkostenverbot entsprechende Einschränkung der Beiordnung nur "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden.[26] Der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassene und deshalb nur "zu den Bedingungen ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verbot anderer Rückstellungen

Rn. 252 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Mit dem Verbot, Rückstellungen für andere Zwecke zu bilden, wird der abschließende Charakter der in § 249 Abs. 1 enthaltenen Aufzählung betont. Sie dient der Abgrenzung gegenüber nicht zulässigen Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen, deren Berücksichtigung zu einem unzutreffenden Bild der Vermögens- und Ertragslage führen würde. Dies g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ortsansässiger Anwalt

Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei gerichtlichen Beiordnungsbeschlüssen noch Formulierungen wie "wird z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Einschränkende Beiordnung

Rz. 19 Eine das Mehrkostenverbot beachtende, für den nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt einschränkende Beiordnung kommt aber nur in Betracht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 21 Sind mit der Beiordnung eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts Mehrkosten verbunden und wird er gleichwohl entgegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne jede Einschränkung beigeordnet, so ist der Beschluss zwar rechtswidrig, aber wirksam.[33] Der Mangel qualifiziert sich keinesfalls als derart gewichtig, dass Nichtigkeit anzunehmen wäre (hierzu siehe § 45 Rdn 30...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 10 Ob eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv erforderlich ist, beurteilt sich allerdings aus der Sicht einer verständigen Partei im Zeitpunkt der kostenauslösenden Handlung.[19] Reisekosten zu Gerichtsterminen sind stets erforderlich.[20] Das Risiko einer Terminsabwesenheit hat weder die Partei noch der beigeordnete Anwalt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Restrukturierungsmaßnahmen

Tz. 82 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der IASB hat die Restrukturierungsmaßnahmen, für die die besonderen, konkreten Ansatzvorschriften gültig sind, allgemein und anhand von Beispielen erläutert (zur bilanziellen Behandlung von Restrukturierungsaufwendungen vgl. ausführlich Hain, 2000, S. 1ff.; Schiller, 2003, S. 117ff.; Psarski, 2004, S. 71ff.). Gemäß der allgemeinen Definition ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.2 Begünstigte Arbeiten

Handwerkliche Tätigkeiten Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden (z. B. Putzerneuerung, Anstrich- und Tapezierarbeiten), Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1)

Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Daher ist die Notwendigkeit der Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Feststellungsentscheidung gem. § 46 Abs. 2

Rz. 47 Auch wenn eine Feststellungsentscheidung gem. § 46 Abs. 2 getroffen worden ist, sind die tatsächliche Entstehung und die Höhe der betroffenen Auslagen noch darzulegen und glaubhaft zu machen. Denn die Prüfung der Entstehung von Auslagen wird durch die Feststellung der Erforderlichkeit gem. § 46 Abs. 2 nicht ersetzt.[106] Denn die Prüfung der Entstehung und der Höhe de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gesetzliche Änderung der Pauschale

Rz. 47 Wird die Pauschale gesetzlich geändert, so hat dies auf bereits laufende Angelegenheiten keinen Einfluss. Die Übergangsregelungen der §§ 60, 61 (früher: § 134 BRAGO) enthalten im Gegensatz zu früheren Fassungen der BRAGO keine besonderen Regelungen für Auslagentatbestände. Es bleibt daher stets bei demjenigen Auslagensatz, der bei Erteilung des unbedingten Auftrags zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Konkrete Abrechnung (VV 7001)

Rz. 15 Wird die konkrete Abrechnung nach VV 7001 gewählt, so können alle erstattungsfähigen Entgelte abgerechnet werden, soweit sie bei Durchführung des Mandats entstanden sind und der Anwalt ihre Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Abgerechnet werden dürfen nur die konkreten tatsächlich angefallenen Kosten, also die konkreten Portokosten und die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umfang der zu erstattenden Entgelte

Rz. 6 Zu den vom Auftraggeber nach VV 7001, 7002 zu übernehmenden Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen zum einen die allgemeinen Portokosten für Briefe, Postkarten, Einschreiben, Rückscheine, förmliche Zustellungen, Päckchen und Pakete usw.[6] Darüber hinausgehende Kosten (z.B. für Expressgut-, Fracht- oder Funkbotenkosten) fallen nicht unter VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergabeverfahren

Rz. 146 Die Kostentragung in Verfahren vor der Vergabekammer ist in § 182 Abs. 4 GWB geregelt. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen (§ 182 Abs. 4 S. 1 GWB). Die Kosten eines Beigeladenen sind erstattungsfähig, soweit sie die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. erhoben werd...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Feststellungsverfahren gem. § 46 Abs. 2

Rz. 17 Nach § 46 Abs. 2 kann das Gericht auf Antrag die Feststellung treffen, dass Reisekosten oder Aufwendungen (§ 670 BGB) erforderlich sind. Für Gebühren ist diese Feststellung ausgeschlossen. Neben dem Feststellungsverfahren nach § 46 Abs. 2 bietet aber auch die Festsetzung eines Vorschusses nach § 47 Abs. 1 die Möglichkeit, zu klären, ob Auslagen von der Staatskasse ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Pauschale

Rz. 286 Die Vergütungspauschale erhält der Verfahrensbeistand gem. § 158 Abs. 7 S. 2 FamFG für jeden Rechtszug. Die Vergütungspauschale gilt gem. § 158 Abs. 7 S. 4 FamFG auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen [512] wie bspw. (auch erheblicher) Fahrtkosten[513] und Dolmetscherkosten[514] sowie die auf die Vergütung anfallend...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 4. Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren

Die Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 58 ff., 70 ff. FamFG) stellen gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständige Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG) dar. Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV entstehen daher stets erneut, was auch durch die Anm. zu Nr. 6300 VV klargestellt wird. Handelt es sich um ein Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren wegen der Aufheb...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / I. Geltungsbereich

Für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV. Von dieser Regelung sollen dabei die Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG) und die Unterbringungssachen (§ 312 FamFG) erfasst sein. Darüber hinaus gilt die Regelung auch in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG , welche...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Verlängerung oder Aufhebung der Maßnahme

Die Verfahren wegen der Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung (§§ 425, 426 FamFG) oder einer Unterbringung (§§ 329, 330 ggf. i.V.m. § 167 FamFG) stellen gegenüber dem ursprünglichen Anordnungsverfahren gesonderte Angelegenheiten dar, für die der Anwalt auch eine gesonderte Vergütung erhält. Anrechnungsvorschriften bestehen nicht. Obwohl der Wortlaut von Nr. 6...mehr