Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Kosten

Rz. 46 Darüber hinaus sind alle sonstigen Kosten anlässlich einer Geschäftsreise vom Mandanten zu übernehmen, etwa Kosten der Gepäckaufbewahrung, notwendige Telegrafen- oder Fernsprechgebühren in Ausführung der Geschäftsreise, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung sowie Trinkgelder. Rz. 47 Bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können z.B. Kosten für die Benutzung einer Fä...mehr

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AnwaltKommentar RVG / II. Auslagen

1. Grundsatz Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) 1Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, dass eine Reise erforderlich ist, ist diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend. 2Im Bußgeldverfahren vor der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung zur Erforderlichkeit einer Reise

Rz. 55 Der Beurteilungsmaßstab für die Erforderlichkeit von Reisekosten (vgl. Rdn 8) ist mit Unwägbarkeiten verbunden, die im Einzelfall eine sichere Vorhersage darüber, wie der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nachträglich im Festsetzungsverfahren nach § 55 wohl entscheiden wird, nicht zulassen. Das gilt ebenso für sonstige Auslagen (Aufwendungen) des beigeordneten Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Fiktive Kosten

Rz. 48 Nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und Auslagen können abgerechnet werden. Fiktive Kosten sind vom Mandanten nie zu übernehmen, es sei denn, dies ist nach § 3a vereinbart worden. Soweit jedoch die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten im konkreten Fall nicht vom Mandanten zu übernehmen sind, kann der Anwalt diese Kosten in Höhe der fiktiven ersparten erforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 8 Der Anwalt hat in jeder Lage des Verfahrens eigenständig darüber zu befinden, wie er die Rechtsposition der vertretenen Person bestmöglich wahrt. Deshalb gebührt ihm auch das Recht der Ersteinschätzung zur Notwendigkeit von Kostentatbeständen. Der Anwalt war in dem gerichtlichen Verfahren tätig; nur er ist für die sachgemäße Wahrnehmung der Interessen der Partei verant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Kosten

Rz. 368 Besondere Kosten (§ 4 Abs. 2 S. 1 InsVV) sind solche, die situationsbezogen anfallen,[669] also einem bestimmten Verfahren zuzuordnen sind und gerade deshalb aufgewandt wurden, weil der Verwalter in einem bestimmten Verfahren tätig ist.[670] Damit sind dem Verwalter diejenigen Kosten als Auslagen zu erstatten, die im Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren für Tel...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Unterbringungssachen sind gebührenfrei, was daraus folgt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand im GNotKG-KostVerz. fehlt. Eine analoge Anwendung anderer Regelungen kommt wegen des Analogieverbots (§ 1 Abs. 1 GNotKG) nicht in Betracht. Das gilt a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beitreibungsrecht gem. § 126 ZPO

Rz. 77 Befasst sich der beigeordnete Anwalt erst im Nachhinein mit der Abrechnung von Auslagen (Aufwendungen) des Verfahrens, sollte er sein Augenmerk auch auf ein Beitreibungsrecht gegen den Gegner (§ 126 ZPO) richten. Im Rahmen der gewöhnlichen Kostenfestsetzung lassen sich Auslagenersatzansprüche jedweder Art grundsätzlich leichter durchsetzen als im Verfahren nach § 55. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kosten der Abrechnung

Rz. 88 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. VV Vorb. 7 Abs. 1. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach VV 7000,[74] noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach VV 7001 oder gar d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Weiterleitung von Kosten an Gericht oder Behörde

Rz. 34 Eine Hebegebühr fällt nicht an, wenn Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weitergeleitet werden. Obwohl vom Wortlaut nicht gedeckt, wird man auch die Weiterleitung von Kosten an den Gerichtsvollzieher unter diese Vorschrift fassen müssen. Rz. 35 Unter Kosten i.S.d. Vorschrift sind Gebühren und Auslagen des Anwalts (§ 1 Abs. S. 1), des Gerichts (§ 1 GKG) oder einer B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Die...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Gem. § 337 Abs. 1 FamFG können die Auslagen des Betroffenen in Unterbringungssachen nach § 312 Nr. 1 bis 3 FamFG ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt werden, wenn die Maßnahme Handelt es sich um eine Unterbringung nach Landesrech...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 177 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach VV Teil 7, also den VV 7000 ff. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverbundverfahren tätig. Für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelne Kostengruppen

a) Kosten für Post und Telekommunikation Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterlegenen Gegenpart...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Kosten des Gerichts

Rz. 350 Das Festsetzungsverfahren und das Erinnerungsverfahren sind gerichtsgebührenfrei (Abs. 2 S. 4).[297] Rz. 351 Nach überwiegender Auffassung sind allerdings Auslagen zu erheben, und zwar die Pauschale für die Zustellung (Nr. 9002 GKG-KostVerz.; Nr. 2002 FamGKG-KostVerz.; Nr. 31001 GNotKG-KostVerz.). Begründet wird dies damit, dass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 572 Zu den Kosten der Zwangsvollstreckung gehören nicht nur die bei Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehenden Kosten, sondern auch damit im Zusammenhang stehende Vorbereitungskosten. Dies ergibt sich für die Ausfertigung des Titels und die Zustellung[610] ausdrücklich aus § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO; diese Aufzählung ist aber nicht abschließend, die Einzelheiten sind s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kosten

Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe der zu erstattenden Kosten

Rz. 52 Geht man davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt die gleiche Vergütung erhält, wie ein zugelassener Anwalt, dann sind diese Kosten auch erstattungsfähig. Rz. 53 Geht man dagegen davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt nur eine Gebühr nach VV 3403 verdiene (siehe Rdn 23), dann ist auch nur diese Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer erstattungsf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Kosten des Beschwerdeverfahrens im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 300 Wird im selbstständigen Beweisverfahren ein Beschwerdeverfahren durchgeführt, werden die Kosten für das Beschwerdeverfahren nicht von der im Hauptsacherechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung erfasst. Über diese Kosten ist vielmehr im Beschwerdeverfahren zu befinden.[376]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen entstehen für den Anwalt wie in Straf- und Bußgeldsachen Betragsrahmengebühren. Dabei kann auch ein Verfahrenspfleger, der in diesen Verfahren stets zu bestellen ist, nach dem RVG abrechnen, wenn er Anwalt ist und anwaltsspezifische Leistungen erbringt. Die in diesen Verfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten der Säumnis

Rz. 50 Nach § 344 ZPO sind, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist, die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird. Diese Kostenentscheidung führt in der P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattung der Kosten für das isolierte Vorverfahren

a) Allgemeines Rz. 153 Im isolierten Vorverfahren nach § 78 SGG bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 63 SGB X . Rz. 154 § 63 SGB X gilt nur für isolierte Vorverfahren des SGG im Anwendungsbereich des SGB X, der in § 1 SGB X geregelt ist. Nicht anwendbar ist § 63 SGB X auf Kosten eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Rücknahme eines Verwaltungsakts (Neufeststellungsve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Notwendige Kosten, § 788 ZPO

1. § 91 ZPO Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge

I. Keine Kostenerstattung Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfähige Kosten

1. Allgemeines Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind. 2. Keine Notwendigkeitsprüfung Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässi...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / IV. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben

1. Überblick Rz. 25 Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben worden, ergibt sich hinsichtlich der Anwaltskosten und der Parteikosten kein Erstattungsanspruch. Lediglich die Gerichtskosten sind hälftig zu teilen (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO), sodass sich nur hinsichtlich dieser Position ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner ergeben kann. 2. Kein Erstattungsanspruch a) Überblick Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Kosten des Verfahrens

Rz. 85 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren über die Feststellung der Leistungsfähigkeit ergeht gerichtsgebührenfrei. Für die Zurückweisung der Beschwerde wird allerdings eine Gebühr nach GKG-KostVerz. 3602 in Höhe von 66 EUR erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfungsumfang

Rz. 71 Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 vor, kann der Verteidiger nach § 46 Abs. 1 die Auslagen, die zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, aus der Staatskasse erhalten. Die Erstattung der Auslagen, die durch Nachforschungen zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens entstanden sind, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigene außergerichtliche Kosten des Bieters

Rz. 14 Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der den Antrag stellende Bieter auch stets die eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Bei der Beurteilung der Billigkeit kommt es nicht allein auf das Obsiegen oder Unterliegen im Verfahren an, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine Kostenbelastung der Antragsgegner als unbillig erscheinen lassen.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids hinsichtlich der Kosten

Rz. 15 Soweit der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur hinsichtlich der Kosten abgelehnt worden ist und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt, kommt nur die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) in Betracht.[6] Auch diese ist eine eigene Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3), die nach VV 3500 ff. zu vergüten ist.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Kindschaftssachen

Handelt es sich um eine Kindschaftssache nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, findet das FamGKG Anwendung. Danach besteht sachliche Gebührenfreiheit, die für sämtliche Rechtszüge gilt (Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG-KostVerz.). Auch Auslagen sind wegen Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2, 3 FamGKG-KostVerz. nicht zu erheben. Eine Ausnahme gilt jedoch für die an den Verfahrensbeistand gezahlten Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kein Abzug der Kosten gem. § 874 Abs. 2 ZPO

Rz. 57 Unter dem zu verteilenden Geldbetrag ist der hinterlegte Betrag nebst Zinsen zu verstehen, wobei die gemäß § 874 Abs. 2 ZPO vorweg abzuziehenden Kosten des Verfahrens für die Ermittlung des Gegenstandswerts nicht abzuziehen sind.[79] Rz. 58 § 874 Abs. 2 ZPO gilt im Rahmen von Nr. 1, 4. Hs. nicht.[80] Die Vorschrift des § 874 Abs. 2 ZPO dient lediglich dazu, die angefal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kosten (Abs. 3 S. 2)

Rz. 150 Nach Abs. 3 S. 2 ist das Gutachten kostenlos zu erstatten. Die Rechtsanwaltskammer erhält also keine Vergütung. Auch Auslagen werden nicht erstattet. Das Kammergutachten nach Abs. 3 stellt insbesondere keine Sachverständigenleistung i.S.d. JVEG dar, so dass eine Entschädigung für Gutachtertätigkeit nach § 8 JVEG nicht in Betracht kommt.[239] Rz. 151 Erfolgt die Gutach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattung der Kosten

Rz. 256 Nach Abschluss des Rechtsstreits stellt sich dann häufig die Frage, ob der Versicherer die von ihm vorgelegten Kosten für den Aktenauszug erstattet verlangen kann. Die Rechtsprechung differenziert insoweit: Rz. 257 Wird der Aktenauszug nur zum Zweck der Regulierung eingeholt oder dient er nur als Entscheidungshilfe, ob der Rechtsstreit überhaupt aufgenommen werden sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Berechnung der Kosten im Vollstreckungsbescheid

Rz. 45 In den Vollstreckungsbescheid sind die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens sowie ggf. die nach Abgabe an das Prozessgericht dort u.U. weiter entstandenen Prozesskosten nach § 699 Abs. 3 ZPO aufzunehmen. Die Aufnahme der Kosten ist eine vereinfachte Kostenfestsetzung, die anfechtbar ist.[40] Wird der Vollstreckungsbescheid nicht im vollen Umfang aufrechterhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / b) Verhältnismäßige Teilung der Kosten

Rz. 8 Sind die Kosten des Verfahrens vom Gericht verhältnismäßig verteilt worden, können sie getrennt festgesetzt oder ausgeglichen werden (§ 106 Abs. 1 ZPO). Eine Pflicht zur Kostenausgleichung besteht für die Parteien nicht.[1] Rz. 9 Die Parteien können auch in diesem Fall eine getrennte Kostenfestsetzung erwirken, wenn nämlich zunächst nur eine Partei ihre Kosten anmeldet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Abs. 1 Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Besondere Bestellung

Rz. 68 Die als Sondertatbestand zum Auslagenersatz normierte Regelung ist falsch etikettiert und deshalb deplatziert, weil ihr Normgehalt den Geltungsbereich der Bestellung eines Verteidigers eingrenzt und sie deshalb zu § 48 gehört. Selbst wenn der Anwalt (notwendige) Auslagen durch Nachforschungen zur Vorbereitung der Wiederaufnahme des Verfahrens gehabt hat, bekommt er si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich im Mahnverfahren tätigen Inkassounternehmens

Rz. 176 Ist ein Inkassounternehmen vorgerichtlich im Mahnverfahren tätig geworden, so kann es im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund des § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG die Festsetzung von 25 EUR nebst Umsatzsteuer als Kosten seiner vorgerichtlichen Tätigkeit im Mahnverfahren verlangen; diese Kosten sind erforderlich i.S.d. §§ 91, 104 ZPO.[156] Eine Anrechnung dieser 25 EUR auf entst...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gesamtheit der Kosten

Rz. 297 Die gesamten angefallenen Kosten im Beweisverfahren sind bei der Kostenfestsetzung mit einzubeziehen.[366] Gleiches gilt dann, wenn beide Verfahren dieselben Mängel betreffen und der Streitgegenstand der Hauptsache nur deshalb niedriger ist, weil die Klägerseite mit einem aus den Mängeln resultierenden Schadensersatzanspruch gegenüber einer unbestrittenen Forderung d...mehr