Rz. 300

Wird im selbstständigen Beweisverfahren ein Beschwerdeverfahren durchgeführt, werden die Kosten für das Beschwerdeverfahren nicht von der im Hauptsacherechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung erfasst. Über diese Kosten ist vielmehr im Beschwerdeverfahren zu befinden.[376]

[376] OLG Hamburg OLGR 1997, 96.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge