Rz. 19
Eine das Mehrkostenverbot beachtende, für den nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt einschränkende Beiordnung kommt aber nur in Betracht, wenn
▪ | nicht die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO für eine zusätzliche Beiordnung eines Verkehrsanwalts vorliegen[29] (näher siehe Rdn 23 ff.) und |
▪ | der Rechtsanwalt sein Einverständnis konkludent erklärt hat (näher siehe Rdn 26 ff.).[30] |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen