Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 3.3 Begriff der Benachteiligung

Das AGG kennt den Begriff der Diskriminierung selbst nicht – es spricht in § 7 Abs. 1 AGG nur von Benachteiligung. Benachteiligen bedeutet schlechter behandeln. § 3 AGG nennt 4 Arten der Benachteiligung: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung Sexuelle Belästigung Daneben ist auch die "Anweisung" zu einer Benachteiligung eine Benachteiligung. Benachteil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 12.2 AGB-Kontrolle

Rz. 29 Fraglich ist, ob seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 ein Ausschluss des Vergütungsfortzahlungsanspruchs aus § 616 BGB durch eine einzelvertragliche Regelung weiterhin möglich ist. Die Kontrolle der Zulässigkeit von Vereinbarungen in Formulararbeitsverträgen ist seither verstärkt in den Blick geraten. Die Inhaltskontrolle wird nach §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 4 Geltung für GmbH-Geschäftsführer

Rz. 4 Außerhalb des Arbeitsrechts ist § 616 BGB insbesondere für Organmitglieder juristischer Personen, z. B. GmbH-Geschäftsführer, bedeutsam. Diese sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. § 616 BGB gewährt einem Geschäftsführer einer GmbH einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung im Krankheitsfall (vgl. z. B. BGH, Urteil v. 11.7.1953, II ZR 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Arbeitsrecht

Tod des Arbeitnehmers Mit Tod des Arbeitsnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis,[1] weil die Arbeitsleistung im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen ist, § 613 BGB. Die Erben sind nicht berechtigt oder verpflichtet, in das Arbeitsverhältnis einzutreten. Gleichwohl können aufgrund der Erbenhaftung (§ 1967 BGB) noch bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen sei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.4.1 Kündigungsschutz von "arbeitnehmerähnlichen Personen"

Nach dem Wortlaut des Gesetzes erfasst der Sonderkündigungsschutz alle anspruchsberechtigten "Beschäftigten" nach § 7 Abs. 1 PflegeZG, damit auch arbeitnehmerähnliche Personen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 PflegeZG).[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige. Sie stehen nicht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber. Das Rechtsverhältnis ist vie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / Arbeitsrecht

1 Anwendungsbereich Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / Zusammenfassung

Begriff Das Günstigkeitsprinzip löst die Kollision rangverschiedener arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren, insbesondere regelt es das Verhältnis von kollektiv- zu einzelvertraglichen Regelungen (dagegen lösen das Spezialitäts- und Ordnungsprinzip das Verhältnis ranggleicher Regelungen). Es schreibt im Grundsatz den Vorrang einer günstigeren Individualabrede (des rangnieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 1 Anwendungsbereich

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 2 Günstigkeitsvergleich

Ob ein Arbeitsvertrag tatsächlich abweichende günstigere Regelungen als ein Tarifvertrag enthält, ist durch einen Vergleich der tarif- und der arbeitsvertraglichen Regelung, dem sog. Günstigkeitsvergleich, zu bestimmen.[1] Die Ermittlung der im Einzelfall günstigeren Regelung ist aufgrund eines (Sachgruppen-)Vergleichs der in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden T...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 3 Grenzen

Einschränkungen des Günstigkeitsprinzips ergeben sich durch zweiseitig zwingende gesetzliche Regelungen, von denen auch durch günstigere Regelungen nicht abgewichen werden darf. Individualvertragliche Ansprüche sind durch das Günstigkeitsprinzip nicht geschützt, wenn sie von vornherein unter den Vorbehalt einer entsprechenden Kollektivvereinbarung gestellt werden. § 4 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.7 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des U...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten. Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrunds...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.5 Fachliteratur/Tagespresse

Rz. 71 Dem Betriebsrat sind alle erforderlichen Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung zu überlassen. Ferner ist weitere Fachliteratur zu überlassen bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat insbesondere einen Anspruch auf Überlassung eines Kommentars zum BetrVG in der neuesten Auflage.[1] Art und Umfang der Fachliteratur und die Frage der M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften enthalten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.13 Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister

Rz. 66 Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt (§ 2 Abs. 1 Heimarbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2 Steuerrechtlicher Typus des Arbeitnehmers

Rz. 22 Der "Arbeitnehmer" i. S. v. § 1 Abs. 1 LStDV ist – ebenso wie der "Mitunternehmer" i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – kein abstrakter Begriff, der sich durch Aufzählung bestimmter Merkmale abschließend definieren lässt. Er ist vielmehr ein sog. "offener Typus", der nur durch eine größere Zahl von Kriterien umschrieben werden kann.[1] Die den Typus bildenden Merkmale br...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 5 Verlagerung: Pro und Contra

Je nach Größe des Unternehmens kann eine Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland (und ggf. eine damit einhergehende Zentralisierung) sinnvoll sein. Allerdings sollten Unternehmen stets im Blick halten, dass die Originalbelege, die in Papierform vorliegen, weiterhin in Deutschland bleiben müssen. Hieran wird sich nach bisheriger Planung auch derzeit nichts ände...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 305c BGB enthält 2 voneinander unabhängige Regelungen. Abs. 1 bestimmt, dass überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil werden. Abs. 2 sieht eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle vor. Beide Regelungen fanden bereits vor der Schuldrechtsreform Anwendung im Arbeitsrecht, ohne dass die §§ 3 und 5 AGBG unmittelbare Geltung hatten.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Überrumpelung

Rz. 4 Die Abweichung vom Normalfall ist nur dann überraschend, wenn eine Überrumpelung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers hinzukommt. Für die Überrumpelung im Arbeitsrecht kommt es wesentlich auf die drucktechnische Gestaltung der fraglichen Klausel an. Wichtige und mit schwerwiegenden Nachteilen verbundene Regelungen müssen durch den Druck oder die Überschrift deutlich zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / Arbeitsrecht

1 Einordnung Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 1 Einordnung

Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und bieten flexib...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 3 Satzung als Grundlage der Mitbestimmung

In alternativen Modellen können zwar verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, es fehlt jedoch die gesetzliche Verankerung, die dem Betriebsrat nach dem BetrVG zugrunde liegt. Deshalb muss eine entsprechende Satzung im Unternehmen erlassen werden, welche die Grundlage für das Mitbestimmungsmodell darstellt. Die Durchsetzung der Rechte einer solchen Satzung kann daher sch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / Zusammenfassung

Überblick Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden. Der deutsche Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telearbeitsplatz / 1.2.3 Heimarbeit

Der Begriff Heimarbeit taucht – dann wohl als unzutreffender Versuch einer Übertragung von Homeoffice ins Deutsche – gelegentlich im Zusammenhang mit Telearbeit oder mobiler Arbeit auf. Tatsächlich ist im Arbeitsrecht der Begriff aber festgelegt auf Tätigkeiten im Sinne des Heimarbeitsgesetzes (HAG), also wenn Erwerbstätige bei freier Zeiteinteilung und Ortswahl eine Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 1 Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitsorganisation

Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei: Arbeiten auf Bau- und Montagestellen; Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals; Dienstleistungs-, Service- oder Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögenswirksame Leistunge... / 1 Begünstigter Personenkreis

Ausschließlich Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Dabei ist die arbeitsrechtliche Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers maßgebend. Nur wer Arbeitnehmer i. S. d. deutschen Arbeitsrechts ist, fällt unter das Vermögensbildungsgesetz. Den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff können auch Menschen mit Behinderung im Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.2 Bindungsdauer

Die Zulässigkeit der Rückzahlungsklausel hängt weiter wesentlich von der Bindungsdauer ab. Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zur Qualifizierungsdauer stehen. Das BAG hat das damit begründet, dass die Qualifizierungsdauer sowohl für die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und damit dessen Bedarf am Schutz seiner Investitionen als auch für die Qualität der erworbenen Qu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mittelbares Arbeitsverhältnis

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat grundsätzlich die Dienste selbst ("in Person") zu erbringen (vgl § 613 BGB). Das Arbeitsrecht kennt darüber hinaus das mittelbare Arbeitsverhältnis. Stellt ein ArbN (N) ausnahmsweise seinerseits mit Wissen seines ArbG (G) eine andere Person (Hilfskraft) an, um die dem ArbG geschuldeten Dienste zu erbringen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Insolvenzeröffnung

Rn 5 § 125 gilt erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO) an. Nicht anwendbar ist die Vorschrift auf Interessenausgleichsvereinbarungen mit Namensliste, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden, auch wenn dem Interessenausgleich ein vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmt.[12] Allerdings unterfällt auch ein zwische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Rn 13 Vor Zugang der Kündigung muss ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen sein.[35] Rn 14 Der Interessenausgleich muss wirksam sein[36], also wegen § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG insbesondere die Schriftform nach §§ 125, 126 BGB erfüllen[37], und zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat abgeschlossen sein. Möglicher Verhandlungspartner f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / Arbeitsrecht

1 Inhalt Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 1.2 Mittelbare Ungleichbehandlung

Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Anknüpfungspunkt für einen Vorteil oder einen Nachteil neutral ist, aber sich bei Angehörigen eines Geschlechts besonders nachteilig auswirkt, während dies bei den Angehörigen des anderen Geschlechts überhaupt oder wesentlich weniger stark der Fall ist.[1] Praxis-Beispiel Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer mit einer geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 3 Widerlegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Wie können diese Indizien durch den Arbeitgeber widerlegt werden? Vom Grundsatz her müssen die Differenzierungen auf einem wirklichen unternehmerischen Bedürfnis bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz beruhen, welches nichts mit der Diskriminierung zu tun hat und die Differenzierung in verhältnismäßiger Weise umsetzt.[1] Dabei kann eine Entgeltdifferenz zwar mit einer längere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 4 Rechtsfolgen bei Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit

Bei einer Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit gilt der Grundsatz der "Gleichbehandlung nach oben", sprich die niedrigeren Löhne und Gehälter sind entsprechend anzuheben.[1] Daneben kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch einen Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG geltend machen (siehe Ausführungen sogleich).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 1 Inhalt

Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit z. B. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / Zusammenfassung

Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arbeitsvertragspar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 2 Anspruchsvoraussetzungen für gleiches Entgelt

2.1 Entgelt Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 2.2 Vorliegen von gleicher oder gleichwertiger Arbeit

Gleiche oder gleichartige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz eine identische oder gleichartige Arbeit ausführen.[1] Hier müssen die Tätigkeiten miteinander verglichen werden (Gesamtvergleich), wie die jeweiligen Arbeitsvorgänge und wie das Verhältnis dieser Vorgänge zueinander ist. Wenn es im Einzeln...mehr