Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Interessenausgleich / 4.3 Verbindlichkeit des Interessenausgleichs

Der Arbeitgeber hat sich an die Vereinbarungen im Interessenausgleich zu halten. Weicht er davon ohne zwingenden Grund ab, haben die Arbeitnehmer, die dadurch benachteiligt werden, ebenfalls nach § 113 Abs. 1 und 2 BetrVG Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.mehr

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Interessenausgleich / 4.1 Voraussetzung für die Durchführung der Betriebsänderung

Versucht der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat keinen Interessenausgleich oder führt er die geplante Betriebsänderung vor Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen durch, so ist die Folge, dass er den Arbeitnehmern, die durch diese Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile, insbesondere Entlassungen erleiden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleich zahlen muss, der bei...mehr

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Sozialplan / 5 Sozialplan im Insolvenzverfahren

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arb...mehr

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Sozialplan / Zusammenfassung

Begriff Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, wie die Folgen einer Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder abgemildert werden können. Der Sozialplan räumt den Arbeitnehmern Rechtsansprüche ein und kann vom Betriebsrat über die Anrufung der Einigungsstelle erzwungen werden. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 BetrVG enthält 3 unterschiedliche Regelungen. § 2 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit der Bestimmung des § 74 BetrVG regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften sowie den Arbeitgeberverbänden im Betrieb (dazu Rz. 8 ff.). § 2 Abs. 2 BetrVG regelt die Zugangsrechte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften (d...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun...mehr

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Sozialplan / 1 Voraussetzungen für die Erstellung eines Sozialplans

Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten (oder auch bereits eingeleiteten oder gar durchgeführten) Betriebsänderungen entstehen. Liegt eine Betriebsänd...mehr

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Sozialplan / 3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG bei der Aufstellung des Sozialplans ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, und zwar auch nach Durchführung der Betriebsänderung. Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl kommt es auf das gesamte Unternehmen und nicht auf die Anzahl der Arbeitnehmer in ...mehr

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Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

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Sozialplan / 2.1 Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile

Der Sozialplan dient dazu, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Häufig handelt es sich um Kündigung, Lohnminderung, Arbeitserschwerungen oder längere Wege zur Arbeit. Den Betriebsparteien ist bei Aufstellung eines Sozialplans grundsätzlich ein weiter Spielraum für die Beurteilung eingeräumt, ob sie die wirtsch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Antrag auf nachträgliche Zulassung (Abs. 2)

Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage setzt einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers voraus; das Arbeitsgericht wird nicht von Amts wegen tätig. Rz. 30 Der Zulassungsantrag kann schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht oder auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Rechtsprechung stellt insoweit keine hohen Anforderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Schuldlose Verhinderung an der Klageerhebung (Abs. 1)

Rz. 5 Die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, eine Kündigungsschutzklage binnen der in § 4 Satz 1 KSchG geregelten Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf den Arbeitnehmer folgl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Verfahren und Entscheidung über den Antrag (Abs. 4 und 5)

Rz. 47 Das Arbeitsgericht entschied nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage in einem gesonderten Beschluss über den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung arbeits- und sozialgerichtlicher Vorschriften den bisherigen § 5 Abs. 4 KSchG neu gefasst und die Vorschrift um einen neuen Abs. 5 ergänzt.[1] Rz. 48 Nach der seit 1.4.2...mehr

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Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Fristen für den Antrag (Abs. 3)

Rz. 39 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist in 2-facher Hinsicht fristgebunden. Zum einen ist der Antrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG); zum anderen kann ein Antrag 6 Monate nach Ablauf der Klagefrist überhaupt nicht mehr gestellt werden. § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG enthält insoweit e...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.1 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes

Rz. 14 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Guttenberger, Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 – B 5 RS 1/16 R, NZS 2018, 705. Heine, Die Versorgungsüberleitung (Dissertation, Monographie, Erscheinungsjahr: 2003), Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 210. Heller, Entscheidungen des BVerfG zur Rentenüberleitung, DAngVers...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten sind (vgl. auch § 28n Nr....mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 5 Strafrechtliche Aspekte

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist § 201 Abs. 1 StGB zu beachten. Hiernach ist es verboten, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte "Aufnahme" zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Es ist denkbar, dass hierunter auch (kurze zwischengespeicherte) Aufnahmen zum Zwecke der a...mehr

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Verwirkung (Miete) / 4 Räumung, Kündigung

Vollstreckung der Räumung Nach Ansicht des OLG Hamm kann die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erwirkt hat, unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mi...mehr

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4-Tage-Woche / Arbeitsrecht

1 Einordnung Im Unterschied zur "klassischen" 5-Tage-Woche wird beim Arbeitszeitmodell "4-Tage-Woche" die tägliche Arbeitszeit an 4 Tagen pro Kalenderwoche erbracht. Dies kann durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder durch eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. An welchen Tagen und in welchem Umfang die tägliche Arbeit bei einer 4-Tage-Wo...mehr

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4-Tage-Woche / 6 Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten. Vereinbart der Arbeitgeber mit einer Gruppe von Arbeitnehmern, die bisherige (Voll-)Arbeitszeit an 4 Tagen pro Woche zu leisten und wird diese Vereinbarung einem Arbeitnehmer nicht gewährt, obwohl er zu dieser Gruppe gehört und kein rechtlich anerkannter Grund dargelegt werden kann, dann könnte auch für diesen Arbeitnehmer ein ...mehr

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4-Tage-Woche / 2.1 Gleichbleibende Wochenarbeitszeit

Soweit ein Arbeitnehmer bisher an 5 Tagen pro Woche gearbeitet hat, findet bei einer Umstellung auf eine 4-Tage-Woche eine Umverteilung der Wochenarbeitsstunden statt. D. h. im Fall einer vereinbarten Arbeitszeit von z. B. 40 Wochenstunden, können diese im Rahmen einer Vereinbarung zukünftig auf 4 Werktage mit jeweils 10 Stunden aufgeteilt werden.mehr

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4-Tage-Woche / 2 Verschiedene Modelle

Die Einführung einer 4-Tage-Woche kann auf verschiedene Arten erfolgen. Üblich sind die Vereinbarung einer anderen Verteilung der Arbeitszeit oder eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit. Infographic 2.1 Gleichbleibende Wochenarbeitszeit Soweit ein Arbeitnehmer bisher an 5 Tagen pro Woche gearbeitet hat, findet bei einer Umstellung auf eine 4-Tage-Woche eine Umverteil...mehr

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4-Tage-Woche / 3.1 Einseitige Anordnung durch Arbeitgeber

Ist eine 5-Tage-Woche im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber nicht einseitig eine 4-Tage-Woche einführen. In den meisten Fällen findet sich im Arbeitsvertrag allerdings nur die Angabe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und gegebenenfalls noch die Dauer der täglichen Arbeitszeit. In diesem Fall oder bei entsprechendem Vorbehalt im Arbeitsvertrag bestimmt de...mehr

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4-Tage-Woche / 2.2 Reduzierte Wochenarbeitszeit

Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit, z. B. von 40 auf 32 Wochenstunden. Die werktägliche Arbeitszeit bleibt dabei gleich. Bei diesem Modell sollte eine Regelung zur Gehaltshöhe getroffen werden. Gleichbleibendes Gehalt: Die Reduzierung von Wochenarbeitsstunden kann ohne eine Minderung des Entgelts erfolgen. Dies könnte zur Motiv...mehr

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4-Tage-Woche / 4 Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind auch im Rahmen der 4-Tage-Woche zu beachten. Bestehen keine Ausnahmen darf keine Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Zudem ist eine Erbringung der Arbeitsleistung im Umfang von mehr als 10 Stunden an einem Arbeitstag unzulässig [1] (bzw. 8 Stunden bei Jugendlichen oder 8,5 Stunden bei Schwangeren). Mehrarbeit ist ...mehr

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4-Tage-Woche / 1 Einordnung

Im Unterschied zur "klassischen" 5-Tage-Woche wird beim Arbeitszeitmodell "4-Tage-Woche" die tägliche Arbeitszeit an 4 Tagen pro Kalenderwoche erbracht. Dies kann durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder durch eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. An welchen Tagen und in welchem Umfang die tägliche Arbeit bei einer 4-Tage-Woche erfolgt,...mehr

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4-Tage-Woche / 3 Anspruchsgrundlage

Zur Einführung einer 4-Tage-Woche bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Möglich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder als arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung. Praxis-Beispiel Zusatzvereinbarung Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: Zitatmehr

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4-Tage-Woche / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Soll eine 4-Tage-Woche im Betrieb eingeführt werden, hat der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten, soweit keine tarifliche Regelung besteht. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, wonach der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit sowie bei der Verteilung der A...mehr

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4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

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4-Tage-Woche / 3.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Umverteilung gleichbleibender Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden an 5 Tagen auf 4 Tage pro Woche mit jeweils 10 Stunden. Ist im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vereinbart, können Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmern aber die unbefristete Umstel...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Dr. Lars Damke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für A...mehr

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Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / G. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 87 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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zfs 11/2024, Keine Angst vor dem Rehadienst!

Es war im Herbst 2023, als eine Mandantin mit zwei Unterarmgehhilfen mein Büro betritt und erzählt, sie sei vor 1,5 Jahren bei einem Autounfall schwer verletzt worden, sie könne nicht mehr gehen, ihr Mann kümmere sich um sie und beide hätten wegen des Unfalls ihren Beruf verloren. Der bisherige Anwalt habe zivilrechtlich bis auf einen marginalen Vorschuss des Versicherers ni...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 308 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.2 Unmittelbare und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, Durchführungswege

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind von unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen abzugrenzen, weil das Passivierungswahlrecht des Art. 28 EGHGB (vgl. Tz. 279) dahingehend differenziert.[1] Eine unmittelbare Verpflichtung (Direktzusage) zeichnet sich dadurch aus, dass der Bilanzierende infolge der Altersversorgungszusage ve...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.6 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Arbeitnehmerbegriff kann auf das Arbeitsrecht zurückgegriffen werden. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, auf Inlandstätigkeit und auf Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.[1] Arbeitnehmer sind auch: Im Probeverhältnis Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (nicht nur zeitanteilig, sondern voll), Kurzarbeiter und Aushilfskräft...mehr