Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG

Rz. 55 Die neue Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG nimmt Personalüberlassungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Geltung des AÜG aus, wenn diese Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Die Vorschrift betrifft damit sämtliche potenziell als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnenden Konstellationen des Drittpersonaleinsatzes von Tarifbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2.4 Versammlungen in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 11 Da die Betriebsversammlung allein der Willensbildung der Belegschaft im Hinblick auf die Tätigkeit des Betriebsrats dient, kann es in betriebsratslosen Betrieben keine Betriebsversammlungen i. S. v. §§ 42-46 BetrVG geben (vgl. BAG, Beschluss v. 16.1.2011, 7 ABR 28/10 [1]). In diesen Betrieben haben die Arbeitnehmer kein gemeinsames Forum, um sich zu informieren oder ih...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2.2 Mitarbeiter-/Belegschaftsversammlung

Rz. 8 Nicht zu verwechseln ist die Betriebsversammlung zudem mit der Mitarbeiter-/Belegschaftsversammlung. Diese wird nicht vom Betriebsrat, sondern vom Arbeitgeber einberufen. Dazu ist er grundsätzlich befugt. Die Betriebsversammlung hingegen dient allein der Willensbildung der Belegschaft im Hinblick auf die Tätigkeit des Betriebsrats. Nur für Versammlungen mit einer derar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2.1 Spontane Versammlungen

Rz. 7 Eine Betriebsversammlung liegt nur vor, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wird (s. dazu Rz. 46 ff.). Die spontane Versammlung auf der Arbeitsstelle ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bei ihr handelt es sich daher nicht um eine Betriebsversammlung. Meist wird es zu solchen Spontanversammlungen wegen eines konkreten Anlasses und um Protest zu äußern, kommen; in diesen Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 In den §§ 42-46 BetrVG ist die Betriebsversammlung normiert. Während die Befugnisse der Betriebsversammlung nur eine kursorische Regelung erfahren haben, sind die organisatorischen Fragen in den genannten Bestimmungen ausführlich und äußerst detailliert behandelt. Trotz ihrer geringen Befugnisse hat die Betriebsversammlung in der Praxis eine große Bedeutung. Sie ist "S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 4.1 Rücktritt, Nichtteilnahme

Der Prüfling kann von jedem Teil der Meisterprüfung bis zum Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten.[1] Dieser Teil der Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Im Rahmen der Novelle vom Januar 2022 neu geregelt wurde die Lage des Prüflings nach Prüfungsbeginn. Nunmehr gilt Folgendes: Tritt der Prüfling nach Beginn der ersten Prüfungsleistung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz und zur DS-GVO

Rz. 13 Auf einfache Papierakten findet die DS-GVO und das BDSG keine Anwendung.[1] Werden die personenbezogenen Arbeitnehmerdaten jedoch in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DS-GVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Schäfer/Schäfer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Rolf Schäfer, Richter Malte Schäfer und Kanzleimanagerin Heike Simon. 6. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 312 S., 54,00 EUR In arbeitsrechtlichen Verfahren gelten zwar an sich die normalen zivilrechtlichen Gebühren; jedoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei der Feststellung des Gegenstandswerts sind besondere Spezialkenntnisse ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Der privilegierte Gläubigerzugriff

Rz. 101 Der Gesetzeswortlaut schreibt vor, dass das begünstigte Vermögen dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sein muss. Ein gesonderter Ausweis des Vermögens auf eigenen Konten ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (s. Jülicher in T/G/J/G, ErbStG, § 13b, Rz. 249). Diese Voraussetzung hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Himmelreich/Halm, Handbuch Verkehrsrecht - Fortführung des Handbuchs des Fachanwalts für Verkehrsrecht

Herausgegeben von Wolfgang Halm. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Hürth. LXVI, 3.019 S., 169,00 EUR Bis zur 6. Aufl. ist das Werk unter dem Titel "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht" erschienen. Es kann also auf eine lange Tradition zurückblicken. Für die Neuauflage sind einige neue Autoren hinzugekommen, während andere ausscheiden mussten. Ungeachtet dessen setzt sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 1 Einleitung

Der Beschäftigte schuldet seinem Arbeitgeber aus der arbeitsvertraglichen Beziehung dauernd seine persönliche Arbeitsleistung (§ 613 BGB).[1] Daher ist es nicht möglich, dass sich ein Arbeitnehmer durch einen anderen vertreten lässt. Dies wäre vielleicht bei einfacheren Tätigkeiten, wie dem Reinigungsbereich, einem Fahrdienst oder einer nächtlichen Schließkontrolle, theoreti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 2 Verwirkung

Die Verwirkung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie ist ein Fall einer nach Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung.[1] Verwirkung ist gegeben, wenn nach Fälligkeit des Anspruchs Zeit vergangen ist (Zeitmoment) und Umstände durch das Verhalten des Gläubigers vorliegen, die den Schuldner darauf vertrauen lassen, der Gläubiger werde seinen Anspruch nicht mehr gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4 Verjährung

Verjährung dient vor allem dem Schuldner, der durch den Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr mit der Geltendmachung eines Anspruchs rechnen muss. Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz eingeführte neue Verjährungsrecht gilt seit dem 1.1.2002. Für Ansprüche, die schon davor entstanden, aber noch nicht verjährt waren, bestehen Übergangsregelungen. Wegen der im Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4.2 Besondere Verjährungsfristen

In einigen wenigen Fällen ist die Verjährungsfrist länger. Dies betrifft zunächst rechtskräftig festgestellte Ansprüche.[1] Hat der Schuldner einen rechtskräftigen Titel (Urteil, Mahnbescheid), verjährt der dadurch festgestellte Anspruch erst nach 30 Jahren. Gleiches gilt für gerichtliche Vergleiche[2] und für Ansprüche, die im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.[3] Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim ArbN keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene Stellvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / Arbeitsrecht

1 Anspruch Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 1 Anspruch

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Ansprüche aus bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 2 Rechtsfolgen

Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird[1], erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen.[2] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen gehandelt hat oder nicht. Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist vielmehr die Frage, wie die Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 3 Verhinderung der Entstehung von Ansprüchen aus betrieblicher Übung

Infographic Doppelte Schriftformklauseln Sog. Schriftformklauseln können das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern. Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen, verhindert allerdings nicht, dass eine betriebliche Übung entsteht.[1] Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / 7 Kennzeichnung

Nach Anhang 2.3 Abs. 1c) ArbStättV müssen Fluchtwege "in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein". Im Baurecht wird das nicht generell, allerdings für ausgedehnte, unübersichtliche Gebäude und/oder solche mit erhöhtem Personenrisiko gefordert, was auf jeden Fall auf alle Sonderbauten zutrifft. Die Kennzeichnung erfolgt i. Allg. nach DIN ISO 7010 "Rettungs- und Br...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Arbeitsrecht

1 Einführung Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 1 Einführung

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 6 Abwehr gegen Kollegen

Der Arbeitnehmer kann seine Kollegen, von denen das Mobbing ausgeht, persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 8 Ausschlussfristen

Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten auch für die Ansprüche aus auf Mobbing beruhenden Persönlichkeitsrechts- oder Gesundheitsverletzungen, ohne dass es einer besonderen Erwähnung dieser Ansprüche in der Klausel bedarf. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozessh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gem. § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Glossar zu "Das Lieferkette... / Minamata-Abkommen

Das Minamata-Übereinkommen ist auch als das Quecksilber-Übereinkommen bekannt, das 2013 geschlossen wurde. Mit diesen Regelungen werden verschiedene Rechtsgebiete angesprochen – vom Abfallrecht, Arbeitsrecht, Transport- und Speditionsrecht über Umweltrecht, öffentliches Recht, Strafrecht bis hin zum Handelsrecht (nicht abschließend).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ende 2019 mit der gerichtlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess beauftragt. Zwischen dem Kläger und dem jetzt beklagten Rechtsanwalt wurde am 4.12.2019 rückwirkend zum Vertragsbeginn am 25.11.2019 eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die für den Rechtsanwalt ein Stundenhonorar von 340,00 EUR netto, mindestens a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.15 Umweltbezogene Pflichten (Abs. 3)

In den Anlagen 12 und 13 des Gesetzes sind die relevanten Übereinkommen gelistet. Das Minamata-Übereinkommen ist auch als das Quecksilber-Übereinkommen bekannt, das 2013 geschlossen wurde. Mit diesen Regelungen werden verschiedene Rechtsgebiete angesprochen – vom Abfallrecht, Arbeitsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Umweltrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht bis hin zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / II. Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Inhaltlich sei die (zweite) Vergütungsvereinbarung vom 28.1.2020, die hier zugrunde zu legen sei, nicht zu beanstanden. Eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG komme – ungeachtet der Verpflichtung zur Erholung eines Gutachtens der zuständigen Rechtsanwaltskammer – nicht in Betracht. Auch eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben. 1. Unang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / Arbeitsrecht

1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO . Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind. Achtung Abgrenzung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / a) Abgrenzung: Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Person

Rz. 18 Auch für Urheber und Leistungsschutzberechtigte, wie z.B. Musiker, Tänzer und Chorleiter, gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts.[19] Allerdings bestand für das BAG Veranlassung, sich gerade für den Bereich des Kulturschaffens mit der Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerstellung zum so genannten freien Mitarbeiter auseinander zu setzen. Maßgebliches...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 3 Grundsätze für Tätigkeit der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsbehörden sollen in erster Linie aufgrund ihrer Vertrauensstellung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben vermittelnd und aufklärend wirken, um auf gütlichem Wege den Schutzgesetzen Erfüllung zu verschaffen. Die Gewerbeaufsichtsämter sind als Polizeibehörde berechtigt, Arbeitsstätten auch unangemeldet zu betreten und zu kontrollieren, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / Zusammenfassung

Begriff Eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers (z. B. als Einstellungsuntersuchung) soll seine Tauglichkeit für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung bzw. sonstige Risiken für den Arbeitgeber aufgrund des Gesundheitszustands abklären. Die medizinische Untersuchung dient zudem dazu, Zweifel im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankhei...mehr