Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Begriffsbestimmung

Rz. 158 Aus der gesetzlichen Definition des Arbeitsvertrags in § 611a BGB lässt sich auch der Arbeitnehmerbegriff ableiten. Dieser entspricht dem bisherigen Verständnis, da der Gesetzgeber mit § 611a BGB keine inhaltliche Änderung beabsichtigte, sondern lediglich die Leitlinien der Rspr. gesetzlich verankern wollte.[332] Wie nach der von Rechtsprechung und h.L. bislang verwe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1120 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1365 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie er sich präsentiert. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihm auf Social Media-Kanälen folgt, oder dass der Arbeitnehmer sich in eine bestimmte Weise online präsentiert. Der Arbeitgeber ist in der privaten Social Media-Nutzung des Arbeitnehmers auf ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1165 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [3076]).[307...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Checkliste: Insolvenzgeld

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Leistungszeitraum

Rz. 1167 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die dem Insolvenzereignis kalendermäßig vorausgehen und in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Der Tag des Insolvenzereignisses wird nicht mitgezählt. Arbeitsentgelt, das für frühere Zeiträume geschuldet wird, wird nicht durch Insolvenzgeld ausgeglichen. Endete...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheitskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB

Rz. 193 Der Gesetzgeber hat zwei Regelfälle unangemessener Benachteiligungen in § 307 Abs. 2 BGB kodifiziert. Ihr Vorliegen ist vor einem Rückgriff auf die allgemeine Vorschrift des Abs. 1 zu prüfen. Die Abweichung von dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung begründet nach der Nr. 1 die Vermutung einer unangemessenen Benachteiligung. Der Begriff der "geset...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (a) Personeller Anwendungsbereich

Rz. 1696 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[4144] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Handelsvertreter) wird § 6...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

Rz. 893 Zugangsprobleme stellen sich im Arbeitsrecht in vielfältiger Weise, besonders aber im Zusammenhang mit einer Kündigungserklärung des Arbeitgebers. Als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Kündigung erst mit ihrem Zugang bei dem Erklärungsempfänger wirksam. Auch der Zeitpunkt des Zugangs ist von erheblicher Bedeutung, nicht nur für den Lauf der Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 1049 Gemäß § 613a Abs. 5 BGB haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu informieren.[2600] Dabei handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Pflicht [2601] (echte Rechtspflicht)[2602] des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Inhabers im Hinblick auf den Betriebsübergang und des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 199 Bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge sind gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen. Diese Vorschrift bewirkt eigene, genuin arbeitsrechtliche Ergebnisse bei der Kontrolle vorformulierter Arbeitsvertragsbedingungen. (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB Rz. 200 Die Vorschrift ist bei ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Kündigungsfristen in der Insolvenz

Rz. 1129 Nach Insolvenzeröffnung können der Insolvenzverwalter und der Arbeitnehmer nach § 113 S. 2 InsO das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.[2981] Kündigt der Insolvenzverwalter nicht sofort nach der Eröffnung des Verfahrens, ist darin kein Verzicht auf eine Kündigung zu sehen.[2982] Di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Haftung

Rz. 1042 Verursacht der Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home-Office an den vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen einen Schaden, gelten die Grundsätze der begrenzten Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis.[2429] Diese Haftungsprivilegierung kommt allerdings Familienangehörigen oder Personen, die sich im Haus des Home-Office Arbeitnehmers aufhalten, nicht zugute, wenn z.B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Grundsatz der freien Rechtswahl, Art. 8 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO

Rz. 330 Aus Art. 3 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO ergibt sich der Grundsatz der freien Rechtswahl für Individualarbeitsverträge.[884] Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sollten die Parteien von der Rechtswahl Gebrauch machen und ausdrücklich im Vertrag festhalten, nach welchem zivilrechtlichen/arbeitsvertragsrechtlichen Regime sich der Arbeitsvertrag richten soll. Da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Kontrollrechte

Rz. 1364 Ist die dienstliche Nutzung von Social Media erlaubt und sogar erwünscht, erstreckt sich das grundsätzliche Kontrollrecht des Arbeitgebers auch auf dieses Arbeitsmittel. Für die Kontrolle der dienstlich erhaltenen und empfangenen Nachrichten sind die Grundsätze über die E-Mail-Kontrolle entsprechend anwendbar (siehe § 2 Rdn 420 ff.). So darf etwa im Falle eines Arbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Zeugniserteilung

Rz. 1185 Nach BAG-Rechtsprechung hat der Gemeinschuldner als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung beendet wird. Im Insolvenzeröffnungsverfahren besteht kein Zeugnisanspruch gegen einen schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wurde ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt bzw. das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangerschaft und Mutterschutz

Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war bzw. innerhalb von zwei Wochen nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Mitglieder des Betriebsrats

Rz. 1135 Für Betriebsverfassungsorgane wie die Mitglieder des Betriebsrats,[2998] der Jugendvertretung oder des Wahlvorstandes bleibt in der Insolvenz der besondere Kündigungsschutz des § 15 KSchG bestehen. Die Eröffnung des Verfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, den Betriebsratsmitgliedern außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG nur dan...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) AGB-Kontrolle

Rz. 773 Dienstverträge unterliegen einer vollständigen AGB-Kontrolle. Zwar grenzt § 310 Abs. 4 BGB den Umfang der Inhaltskontrolle bei Arbeitsverträgen dahingehend ein, dass insoweit die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind und die §§ 305 Abs. 2, 3 BGB keine Anwendung finden. Diese Einschränkung der AGB-Kontrolle gilt aber nur für Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Schiedsvereinbarungen

Rz. 969 Aufgrund der Regelung in § 4 ArbGG sind Schiedsvereinbarungen im Arbeitsrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen[2269] – grundsätzlich unzulässig.[2270] Hiernach kann die Arbeitsgerichtsbarkeit lediglich in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG nach Maßgabe der §§ 101–110 ArbGG ausgeschlossen werden.[2271] Die Befugnis zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Arbeiter und Angestellte

Rz. 161 Die Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten erfolgt vom Begriff des Angestellten her: Ein Arbeitnehmer, der nicht Angestellter ist, ist Arbeiter. Zur Bestimmung des Angestelltenbegriffs hat sich im Sozialversicherungsrecht eine Prüfungsfolge herausgebildet, die für das Arbeitsrecht fruchtbar gemacht werden kann. Als erste Orientierung dient danach die ehemals in § ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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zfs 12/2024, Erleichterte Rücktrittsmöglichkeit beim Verbrauchsgüterkauf

Hinweis "… Der Kläger hat wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag über den Pkw [Marke] mit der FIN … erklärt, insbesondere war der Beklagten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt worden. Entgegen der Auffassung der Beklagten bedurfte es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht. Denn gemäß § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB hat die Beklagte als Unternehmerin die Nacherfüll...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Versicherungsfall

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Arbeitsrecht (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers hat diesen am _________________________ gebeten, einer einvernehmlichen Beend...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und April 2024 Arbeitsverhältn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 173 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[371] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1107 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[2930] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 626 Ausschlussfristen bewirken, dass ein Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Sie dienen damit gleichsam der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden.[1451] Der Schuldner erlangt nach Ablauf der Frist Gewissheit darüber, dass er nicht länger mit Ansprüchen seines Gläubigers zu rechnen braucht. Von der Verjährung unterschei...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / V. Anzeige eines Verlängerungswunschs nach § 9 TzBfG

Rz. 5 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin derzeit teilzeitbeschäftigt mit _________________________ Stunden. Ich zeige Ihnen an, dass ich den Wunsch nach einer Verlängerung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit habe. Insoweit möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von derzeit _________________________ Stunden auf eine Vollzeitarbeitsstelle (_____________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1156 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Feststellung streitiger Forderungen

Rz. 1162 Wurde eine angemeldete Forderung bestritten, obliegt es dem Gläubiger, die Feststellung durch Erhebung einer Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren zu betreiben (§§ 179 Abs. 1 ff., 184 InsO).[3072] Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 185 InsO).[3073] Der Klagantrag geht auf die Feststellung der streitigen Forderung zur...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kollektivrechtliche Ebene

Rz. 1627 Auch auf kollektivrechtlicher Ebene hat die Vertrauensarbeitszeit nennenswerte Auswirkungen. Einerseits löst die Einführung von Vertrauensarbeitszeit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG aus[3824] und andererseits hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Auskunftsrecht über Beginn und Ende der täglichen sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot (Auszug)

Rz. 1109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot Az. _________________________ Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ eingetragene...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 305 In einem Dienstleistungsunternehmen mit ca. 120 Arbeitnehmern plant der zuständige Betriebsrat, ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied zu der von ver.di angebotenen dreitägigen Schulungsveranstaltung "Arbeitsrecht, Teil 1" zu entsenden. Nach entsprechender Beschlussfassung unterrichtet der Betriebsrat die Arbeitgeberin über die beabsichtigte Teilnahme an der Schulung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1164 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[3074] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Fortgeltung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften

Rz. 1623 Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit bringt aufgrund der vielschichtigen Regularien in Bezug auf die Arbeitszeit einige Konfliktfelder mit sich, die eine rechtssichere Umsetzung gefährden und daher stets berücksichtigt werden müssen. Die Vereinbarung der Vertrauensarbeitszeit befreit nicht von etwaigen arbeitsrechtlichen (Schutz-)Vorschriften. Insbesondere verbl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste: Erstattung von Schulungskosten

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) "Angemessene" Berücksichtigung der Besonderheiten

Rz. 204 Allein das Bestehen arbeitsrechtlicher Besonderheiten führt nicht zum Ausschluss der AGB-Kontrolle. Das Gesetz verlangt lediglich deren "angemessene" Berücksichtigung. Dahinter verbirgt sich ein Automatismusverbot: Arbeitsrechtliche Besonderheiten können, müssen aber nicht zu einer Modifizierung der AGB-rechtlichen Vorschriften führen. Im Schrifttum wird bisweilen ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Besondere Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB

Rz. 192 Eine Reihe der in den §§ 308, 309 BGB kodifizierten besonderen Klauselverbote finden im Arbeitsrecht keine Anwendung, weil sie andere Sachverhalte betreffen. Soweit die übrigen Klauselverbote für die hier besprochenen Klauseln von Relevanz sind, wird auf sie im Rahmen der Erörterung der jeweiligen Vertragsbestimmung eingegangen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO

Rz. 1111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenommen und um Anberaumung ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschuss und Vorfinanzierung des Insolvenzgelds

Rz. 1176 Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers einen Vorschuss auf das zu beanspruchende Insolvenzgeld leisten. Voraussetzung für den Vorschuss ist die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer und alle Personen mit Einblick in die En...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 677 Im einstweiligen Rechtsschutz kommen Sicherungsverfügungen nach § 935 ZPO und Regelungsverfügungen nach § 940 ZPO in Betracht, die beide vorläufigen Charakter haben.[1529] Begrifflich beinhalten Sicherungsverfügungen keine Erfüllung, während mit Hilfe der Regelungsverfügung z.B. Unterlassungsansprüche wenigstens zeitweise erfüllt werden können. In der Praxis muss i.d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 646 In einem Formulararbeitsvertrag ist die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bei Abwägung der Interessen beider Vertragspartner durch die Befristung unangemessen benachteiligt wird. Dies folgt aus § 307 Abs. 1 S. 1 BGB . Das BAG wendet diese Vorschrift auf die Befristung von Haupt- und Nebenpflichten an.[1537] Auch wenn das TzBfG we...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Ansprüche für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1179 Bei der Abwicklung der Insolvenz sind gemäß §§ 53, 209 InsO vorweg erstrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens und zweitrangig die sonstigen Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Im Unterschied zu den übrigen Forderungen der Gläubiger, den Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO, entstehen diese vorweg zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die Klage ist unbegründet, weil d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erleichterung des Verjährungseintritts

Rz. 1532 Die Erleichterung der Verjährung wird insbesondere durch die Verkürzung der Verjährungsfristen erreicht. Dabei ist eine unangemessene Benachteiligung nicht erst dann anzunehmen, wenn dem Vertragspartner die Anspruchsverfolgung weitgehend unmöglich gemacht wird, sondern bereits dann, wenn sie die Prüfung der Sach- und Rechtslage unangemessen behindert.[3614] Sehr kur...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Ausbildungsverhältnis

Rz. 1134 Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit vom Insolvenzverwalter nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 BBiG). Die Vorschrift des § 113 InsO gilt nicht für Berufsausbildungsverhältnisse, da sie die gesetzliche Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nicht verdrängt.[2996] Damit ändert die Inso...mehr