Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO . Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind. Achtung Abgrenzung zum Gewerbeamt Die Gewerbeaufsichtsämter dürf...mehr

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Gewerbeaufsicht / Zusammenfassung

Begriff Die Gewerbeaufsicht ist als technische Fachbehörde landesrechtlich zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes, zu kontrollieren und den allgemeinen Verwaltungsbehörden die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen zu vermitteln. Dabei ist die Gewerbeaufsicht, anders als die jeweils nur für e...mehr

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Medizinische Untersuchung / 2 Medizinische Untersuchungen bei Einstellungen

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen. Weitere Schranken ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers: Genomanalysen, umfa...mehr

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Gewerbeaufsicht / 4 Maßnahmen der Gewerbeaufsicht

Dem Gewerbeaufsichtsamt stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Einhaltung der geprüften Schutzvorschriften sicherzustellen. Das Revisionsschreiben ist die erste Stufe der möglichen Maßnahmen. Es enthält das Ergebnis der durchgeführten Besichtigung. Die für notwendig gehaltenen Arbeitsschutzmaßnahmen werden aufgeführt und dem Arbeitgeber wird eine Frist zur Umsetzung de...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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Medizinische Untersuchung / 4 Voraussetzungen einer Untersuchung im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangen.[1] Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprech...mehr

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Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

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Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

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Gewerbeaufsicht / 2 Zuständigkeit und Aufgaben

Die Gewerbeaufsichtsämter sind für die Einhaltung der gesamten Regelungen über den Arbeitsschutz mit Ausnahme einiger Sonderbereiche, insbesondere des See- und Bergrechts, zuständig. Die allgemeine Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter ergibt sich zunächst aus den Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Darüber hinaus verweisen eine Vielzahl von speziellen Fachgesetzen auf d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Systematik der Verwertungsrechte

Rz. 179 § 15 UrhG begründet ein allgemeines Verwertungsrecht, das nicht nur die einzelnen dort aufgeführten Verwertungsarten umfasst (es heißt dort in Abs. 1 S. 1 "insbesondere …"), sondern auch künftig erst entstehende Verwertungsarten (aus der Sicht der Werkvermittler und der Rezipienten Nutzungsarten).[293] Nach der herrschenden monistischen Theorie[294] sind die dem Urhe...mehr

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Agiles Arbeiten rechtssiche... / 3 Agilität und Arbeitsrecht

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Agilität und Recht / 2 Arbeitsrecht und agiles Arbeiten

Das Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen von agilem Arbeiten im Unternehmen soll eine Basis bereiten, um dann in der unternehmerischen Praxis rechtskonformes und nachhaltiges agiles Arbeiten erfolgreich umzusetzen und dabei rechtliche Fallstricke möglichst zu vermeiden. Wenn wir ›agiles Arbeiten im Unternehmen‹ betrachten, dann geht es im Wesentlich...mehr

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Agilität und Recht / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag informiert über die Bedeutung des Arbeitsrechts für das agile Arbeiten. Die wesentlichen Inhalte des Beitrags in Form eines Interviews mit der Autorin finden Sie hier: Video: Agilität und Arbeitsrecht Video: Agilität und Betriebsratmehr

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Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

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Agilität und Recht / 1 Spannungsverhältnis zwischen Kultur und Recht

Damit alle Spielräume so weit wie möglich erschlossen werden können, ist es wichtig, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, in denen sich Arbeitgeber bewegen.[1] Sind diese bekannt, kann in diesem Feld schöpferisch und rechtssicher gestaltet werden. Unsere unternehmerische Arbeitswelt ist in der Regel durch Arbeitsverhältnisse geprägt: Ein abhängig Beschäftigter –...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 4.3 Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Soweit sich eine bestehende Organisation oder ein Organisationsteil in eine Netzwerkorganisation ändern soll, kann hiermit auch der Tatbestand einer Betriebsänderung erfüllt sein (§§ 111, 112, BetrVG). Als Änderung der Betriebsorganisation im Sinne des Gesetzes zählt es, wenn die betrieblichen Abläufe und Zuständigkeiten der Mitarbeiter, insbesondere auch die Leitungsverantw...mehr

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zfs 04/2022, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … Zu Recht hat das LG die Klage wegen einer Verletzung der Obliegenheit, am Unfallort eine angemessene Zeit zu warten, abgewiesen. 1. Die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls gem. Ziffer A.2.3.2 AKB (Unfall) liegen unstreitig vor, nachdem der Kl. mit seinem bei der Bekl. versicherten Pkw am 27.4.2013 von der Straße abkam und in den Gartenzaun des Anwesens 2 in D. fuh...mehr

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Agilität: Die Not der Verän... / 2 Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Arbeitswelt

So wie im privaten Umfeld, wandelt sich auch unsere berufliche Umwelt durch Digitalisierung und technischen Fortschritt: Die Digitalisierung ist (langsam) bei uns angekommen. Kaum ein Unternehmen, das dieses Thema nicht auf dem Schirm hat. Geschäftsprozesse werden digitalisiert. Das bedeutet, dass Waren und Services ihre physische Dimension verlieren. Schlüssel, Codes, Kredi...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[27] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz (§ 106 Gewerbeordnung [GewO]), das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften b...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.4.2 Agilität durch Tarifvertrag

Arbeitszeiten sind auch ein Kernelement in Tarifverträgen. Da hier dann ebenfalls zwingende Regelungen vorliegen, sind Unternehmen und Mitarbeiter, soweit der Tarifvertrag für sie gilt, daran gebunden. Das bedeutet, tarifliche Vorschriften zur Arbeitszeit sind verbindlich im Unternehmen zu beachten. Ausnahmen können sich aber ergeben, sofern in dem betreffenden Tarifvertrag ...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 1.3 Agiles Personal

Agiles Arbeiten erfordert bedürfnisorientiertes und situatives Arbeiten. Das gilt sowohl für das Arbeitsaufkommen selbst als auch für die entsprechenden Fähigkeiten, die zur Erledigung eines bestimmten Auftrags vonnöten sind. Um diesem Anspruch einer ›elastischen Nachfrage‹ gerecht zu werden, verwenden Firmen neben fest angestellten Mitarbeitern immer häufiger auch andere Mo...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema ›NewPay‹.[62] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit,...mehr

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Erfahrungen aus agilen Unte... / 7 Dark Horse – Ein Gespräch mit Jasper Grote

Dark Horse GmbH & Co. KG, Entwicklung von Produkten und Services für Kunden; Beratung zu Innovation im Sinne von kultureller Entwicklung zu New Work und digitaler Transformation, 30 Kommanditisten, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Jasper Grote, Gesellschafter Britta Redmann: Warum sind Sie mit Ihrem Unternehmen agil geworden? Jasper Grote: Wir haben alle Design Thinking studiert,...mehr

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Die gesellschaftlichen Konf... / 8 Gehaltstransparenz – Erwartungen und Mehrwert transparenter Vergütung

Welches Bild entsteht in Deinem Kopf, wenn Du an Gehaltstransparenz denkst? Der eine denkt vielleicht an das Entgelttransparenzgesetz. Die andere assoziiert damit hingegen sofort Gehaltslisten am schwarzen Brett. Egal welches Bild entsteht, es ist mit Emotionen verknüpft. Vor allem dann, wenn es sich auf das eigene Gehalt bezieht. Bereits am Anfang des Beitrags hatten wir übe...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2.3.2 Ordnungsverhalten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG sich ableitenden Organisationsbefugnis die Ordnung und damit das Verhalten von Mitarbeitern bestimmen.[524] Reines Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, das in der Erfüllung der Arbeitspflicht liegt, ist mitbestimmungsfrei.[525] Ebenso sind arbeitstechnische Fragen, wie der Betrieb se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.5 Ein-Euro-Jobs (§ 16 Abs. 3 SGB II)

So genannte Ein-Euro-Jobs sind keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts. Diese Vertragsverhältnisse sind nicht vom Geltungsbereich des Manteltarifrechts (z. B. TVöD/TVL) erfasst, weil es sich nicht um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer handelt. Damit sind sie auch von der Anwendung des ATV-K/ATV ausgeschlossen und können nicht in der Zusatzversorgung versichert werd...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitglieds der Personalvertretung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.3 Ausländische Feiertage

Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Sie haben nach deutschem Recht keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage in ihrem Heimatland, sondern müssen ggf. Urlaub nehmen oder sich anderweitig freistellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / Arbeitsrecht

1 Klagefrist Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes [1] kann nur in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Wichtig Klagefrist beachten Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, so gilt die Kündigung als vo...mehr

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Kündigungsschutzklage / Zusammenfassung

Begriff Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses überprüfen und ggf. feststellen lassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Grundlagen der Kündigungsschutzklage sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthalten.mehr

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Kündigungsschutzklage / 7 Sonderfälle

7.1 Kündigungsschutz bei außerordentlicher Kündigung Arbeitnehmer können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung genauso wie die Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Klage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geltend machen. Hält der Arbeitnehmer diese Frist nicht ein, ist auch die au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 6 Klageverzicht als Voraussetzung eines Abfindungsanspruchs

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer nach § 1a KSchG zwischen einer Kündigungsschutzklage oder der gesetzlichen Abfindung in Höhe von einem halben Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr wählen. Dies setzt aber einen ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 7.1 Kündigungsschutz bei außerordentlicher Kündigung

Arbeitnehmer können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung genauso wie die Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Klage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geltend machen. Hält der Arbeitnehmer diese Frist nicht ein, ist auch die außerordentliche Kündigung von Anfang an wirksam. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 2 Neuer Arbeitsvertrag während des Prozesses

Trotz Erhebung der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfristen in der Regel den Betrieb verlassen. Er kann sich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, er kann aber auch einen neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließen. Daran ist er durch den Kündigungsschutzprozess nicht gehindert. Der Abschluss des neuen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 5 Entgeltfortzahlung nach unwirksamer Kündigung

Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer – im Fall einer ordentlichen Kündigung – nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiterbeschäftigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 7.2 Kündigungsschutz bei sonstigen Unwirksamkeitsgründen

Zum 1.1.2004 wurde eine einheitliche Frist von 3 Wochen für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt musste nur die Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung oder einer Änderungskündigung sowie der Unbegründetheit einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen bei Gericht geltend gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 1 Klagefrist

Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes [1] kann nur in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Wichtig Klagefrist beachten Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, so gilt die Kündigung als von Anfang an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 3 Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess

Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG, so muss er zunächst im Prozess darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG erforderliche Beschäftigtenzahl erreicht ist. Seiner Darlegungslast ist bereits dann Genüge geleiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 4 Weiterbeschäftigungsanspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat dem gekündigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses immer dann zugestanden, wenn die Kündigung von vornherein offensichtlich unwirksam oder rechtsmissbräuch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

Zu Absatz 1 Nr. 1 Brilla/Weiß, "Strafbarer" Vergleich – der 214a FamFG, jM 2018, 10 Brugger/Ziegler, Die Grenzen von Vergleichsbemühungen bei einem Prozessvergleich, NJW-Spezial 2011, 114 Christopoulos, Prozessvergleich – Unbestimmte Formulierungen als Risiko fehlender Vollstreckungsfähigkeit, MDR 2014, 438 Dötsch, Der Vergleich in WEG-Sachen, NZM 2013, 625 Fuhlrott/Oltmanns, Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Fälligkeit des Mindestlohnanspruchs

Rz. 38 Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nach § 20 gehört die Zahlung des Mindestlohns spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt. Dies ist der letzte Bankarbeitstag am Referenzort Frankfurt am Main des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Nur dieser Fälligkeitstermin ist durch § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG, der auf § 20 verweist, b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.1 Vermögenswirksame Leistungen

Der Anspruch auf vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (die zur Vermögensbildung vom Arbeitgeber zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden) ist nicht übertragbar[1]. Die zur vermögenswirksamen Anlage verwendeten Teile des Arbeitseinkommens [2] sind gleichfalls vermögenswirksame Leistungen i. S. d. 5. VermBG. Daher ist auch der zur vermögenswirksamen Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.5 Personelle Unterstützung

Rz. 8 Die Regelung präzisiert die Möglichkeit, Personal der Versicherungsträger an die für sie zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden abzuordnen. Die Entscheidung über die Abordnung trifft allein der Versicherungsträger; die übergeordnete Behörde hat insoweit keine eigenen Rechte. Die Regelung dient der Optimierung der Gesetzgebungsarbeit im Bereich des Sozial- und ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 7.3 Schadensersatzansprüche

Die bloße Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements führt noch nicht zu Schadensersatzansprüchen, denn es dient zunächst nur der Klärung von Beschäftigungsmöglichkeiten.[1] Stehen jedoch leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die durch das unterbliebene Eingliederungsmanagement nicht erkannt worden sind, ist regelmäßig von einer schuld...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.4 Mitbestimmung der Interessenvertretung

Umstritten ist, in welchem Umfang die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch nehmen kann. Im Rahmen der Betriebsverfassung kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG in Betracht.[1] Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat bei Krankenrückkehrgesprä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Werkstattrisiko: Kürzung nach konkret durchgeführter Reparatur

Hinweis Hinsichtlich der konkret angefallenen Reparaturkosten, die von Ihrer Seite gekürzt wurden, wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.10.1974 (AZ: VI ZR 42/74) verwiesen und dieses wie folgt auszugsweise zitiert: "Es darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß seinen Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.4 Wegezeiten

§ 60 Abs. 2 und 3 BPersVG enthalten keine Regelungen zur Anrechnung von Wegezeiten. Dies legt die Auslegung nahe – lässt sie aber jedenfalls zu –, dass der Beschäftigte nur einen der Dauer der Personalversammlung entsprechenden Anspruch auf Dienstbefreiung hat. Da das Gesetz explizit eine Minderung der Bezüge anspricht, ergeben sich nicht unmittelbar Ansprüche auf zusätzlich...mehr