Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Keine Abweichung von zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO

Rz. 331 Stets ist zu prüfen gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO, ob sich das Arbeitsverhältnis jedenfalls auch nach zwingenden Rechtsvorschriften anderer Staaten zu richten hat, deren Recht gemäß Art. 8 Abs. 2–4 Rom I-VO anzuwenden wäre, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen hätten. Diese Kontrollüberlegung sollte aus Arbeitgebersicht immer angestellt werden. Die Wirkun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 1615 Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen sind generell zulässig.[3763] Sie scheitern nicht an § 309 Nr. 6 BGB . Danach ist zwar eine Bestimmung ohne Wertungsmöglichkeit unwirksam, durch die dem Verwender eine Vertragsstrafe versprochen wird, wenn sich der andere Vertragsteil vom Vertrag löst. Die angemessene Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten (§ 31...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Ordnung und Verhalten im Betrieb

Rz. 1664 In Betrieben ohne Betriebsrat (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gewinnt die Regelung des § 106 S. 2 GewO mit Blick auf das Ordnungsverhalten praktische Bedeutung. Für die Bewertung und Entscheidung der in der Praxis immer wieder auftretenden Streitfragen kommt es darauf an, inwieweit das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf das Verhalten der Arbeitnehmer und ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nutzung gesundheitsbezogener Daten, die im Rahmen eines BEM gewonnen wurden, bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 535 § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Dazu gehört zudem, dass die Datenverarbeitung auch datenschutzkonform zu erfolgen hat.[1485] Es steht außer Zweifel, dass BEM-relevante Daten als sensitive Gesundheitsdaten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG a.F[1486] einzustufen sind, der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Erwiderungsschreiben des Arbeitgebers zu einem Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung von Fachliteratur

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Erwiderungsschreiben des Arbeitgebers zu einem Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung von Fachliteratur Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An den Betriebsrat der X-GmbH (Firmenbezeichnung) z.H. des Betriebsratsvorsitzenden Herrn _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Gestattung privater Nutzung

Rz. 367 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung des dienstlichen Telefons, denn dieses gehört zu den Betriebsmitteln des Arbeitgebers, über deren Organisation und Einsatz er allein entscheiden kann. Das bedeutet, dass er die private Nutzung gänzlich verbieten oder erlauben kann.[1101] Er kann den Umfang der privaten Nutzung auch an betrieblic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1439 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3356] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten und zwecks Erfüllung der Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG) schriftlich nachzuweisen sind. Fehlt – unter Verletzung der Nachweispflicht – eine ausdrückliche Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Persönlich

Rz. 1150 Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich zunächst jedenfalls auf den Arbeitnehmerbegriff im Sinne des deutschen Rechts. Entsprechend fallen hierunter auch leitende Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und auch Praktikanten, wie § 1 NachwG klarstellt. Ebenfalls erfasst sind Leiharbeitnehmer, wobei nach § 11 AÜG zusätzliche Anforderungen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags bei der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Rz. 1335 Eine sog. Teilnichtigkeitsklausel bestimmt, dass bei Nichtigkeit einzelner Regelungen, der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt. Die Teilnichtigkeit soll im Zweifel nicht zur Gesamtnichtigkeit führen. Vertragliche Teilnichtigkeitsklauseln sind weitgehend überflüssig, da § 306 Abs. 1 BGB eine kodifizierte Teilnichtigkeitsklausel enthält. Danach bleibt der Vertra...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formelle Anforderungen

Rz. 1152 Die nachzuweisenden Vertragsbedingungen sind nach § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und sodann auszuhändigen. Die Unterzeichnung entspricht den Anforderungen der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB . So muss der Nachweis auf einem Papierdokument vom Arbeitgeber festgehalten und durch eine vertretungsberechtige Person mit Namensschrift eigenh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vorläufiger Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1108 Im Insolvenzeröffnungsverfahren, also nach Antragstellung auf Insolvenzeröffnung durch den Gemeinschuldner oder einen Gläubiger, bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wenn das Gericht als Sicherungsmaßnahme dem Gemeinschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO), verliert der Gemeinschuldner b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Dienstliche Nutzung

Rz. 364 Für die Zulässigkeit der Datenkontrolle bei dienstlichen Telefongesprächen sind DS-GVO und BDSG und mittelbar natürlich weiterhin das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich.[1091] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gewährleistet die Befugnis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1110 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 805 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / oo) Rechtswahl – Gerichtsstandsvereinbarung, § 15

Rz. 709 Die Entsendungsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Rechtswahl des deutschen Rechts vor.[1483] Grds. ist es den Parteien möglich, i.R.d. Privatautonomie das Arbeitsstatut vertraglich zu bestimmen. Dabei sind jedoch die Einschränkungen der Art. 8 Abs. 1, 21 Rom I-VO (sog. Rom I-Verordnung, EG-VO 593/2008) zu berücksichtigen. Nach Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO darf die Rechts...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Kontrolle von Einzelarbeitsbedingungen

Rz. 215 Seit der Geltung der §§ 305 ff. BGB für Formulararbeitsverträge ist eine allgemeine Kontrolle von Vertragsbedingungen auf ihre Angemessenheit nur noch bei Vorliegen von AGB durchzuführen. Dort, wo Vertragsklauseln hingegen im Einzelnen ausgehandelt sind (vgl. dazu Rdn 183), d.h. außerhalb des Anwendungsbereichs des AGB-Rechts, verbietet sich eine solche, dann etwa au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Weisungsrecht, Arbeitnehmer-Status

Rz. 1684 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist kennzeichnend für Arbeitsverhältnis und damit elementar für den Status des Arbeitnehmers. Ein Arbeitsverhältnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG und nun auch nach § 611a BGB vor, wenn der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Dem Kriterium der Weisungsgebundenhei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Mitbestimmung

Rz. 785 Informations- und Kontrollbefugnisse des kollektiven Arbeitsrechts ergänzen das individuelle Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Vor allem die Mitbestimmung bei technischen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch automatisierte Personaldatenverarbeitung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG), die Mitbestimmung bei formalisierter Personaldatenerhebung unte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 200 Die Vorschrift ist bei allen Formulararbeitsverträgen ungeachtet ihrer rechtlichen Ausgestaltung im Einzelfall sowie bei sämtlichen Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu beachten.[496] Eine Beschränkung auf spezifische Bereiche des Arbeitsrechts, wie den kirchlichen Bereich oder auf befristete Arbeitsverhältnisse, findet nicht statt. Ebenso wenig machen arbeitsrechtlich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 770 Beschäftigte, die nicht oder nur in geringem Maße weisungsgebunden tätig werden, aber aufgrund ihrer ausschließlichen oder überwiegenden Tätigkeit für ein Unternehmen in besonderer Weise von diesem wirtschaftlich abhängig und ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind, werden als "arbeitnehmerähnliche Personen" bezeichn...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Feststellungs- und Auflösungsantrag gem. § 78a Abs. 4 BetrVG

Rz. 439 Der Feststellungsantrag nach § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG soll bereits die Begründung des Arbeitsverhältnisses verhindern. Folglich kann er nur vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden.[1013] Umstritten ist, ob der Antrag auch bereits dann zulässig ist, wenn der Auszubildende das Weiterbeschäftigungsverlangen gemäß Abs. 2 noch nicht geste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Anstellungsvertrag Außendienst Erläuterung – Vorbemerkungen

Rz. 417 Das Anstellungsverhältnis eines Außendienstmitarbeiters unterscheidet sich aufgrund der Besonderheiten der Außendiensttätigkeiten in einigen Bereichen von einem normalen Arbeitsverhältnis. Der Außendienstmitarbeiter oder Reisende kann seine Tätigkeiten relativ frei gestalten. Gleichzeitig sind die Kontrollmöglichkeiten für den Arbeitgeber aufgrund der mangelnden fest...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Inhalt der Richtlinie

Rz. 912 Anders als § 95 Abs. 1 BetrVG beschränkt Abs. 2 den Gegenstand der erzwingbaren Auswahlrichtlinien auf die "persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie soziale Gesichtspunkte". Im Vergleich dazu ist in Abs. 1 umfassender von einer "Richtlinie über die personelle Auswahl" die Rede. Daraus wird geschlossen, dass im Falle des § 95 Abs. 1 BetrVG auch die Regelung d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragsstrafe

Rz. 1710 Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen sein vertragliches Wettbewerbsverbot kann der Arbeitgeber – wie dargestellt – Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche sowie das Eintrittsrecht bzw. den Herausgabeanspruch geltend machen. Besonders hinsichtlich des Schadensersatzanspruches dürfte es dem Arbeitgeber regelmäßig schwerfallen, den konkreten Schaden und vor allem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 495 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Einführung

Rz. 431 § 78a BetrVG dient dem Schutz Auszubildender, die in einem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium tätig sind oder waren. Neben der Begründung eines Informationsrechts zugunsten des Auszubildenden (Abs. 1) wird dieser vor allem dadurch privilegiert, dass die Norm unter bestimmten Voraussetzungen ein an die Ausbildung anschließendes unbefristetes Arbeitsverhältnis fing...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 3

Rz. 880 Da der dem Unternehmen durch Wettbewerbsverstöße entstehende Schaden in der Praxis regelmäßig nur schwer beziffer- und nachweisbar ist, sollte die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafenregelung abgesichert werden. Die Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen durch eine Vertragsstrafe ist in der Praxis so üblich, dass sie in Formu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen; s Urt des BFH v 10.11.1998 (BStBl II 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 1048 Infolge des Betriebs(teil)übergangs gehen die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die der konkreten wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind. Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 2001/23 ist jede Person ist, die in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts geschützt ist, da Art. 2 1 d) der RL auf den jeweiligen nationa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen

Rz. 1092 Zu den angabepflichtigen Inhalten zählen ferner die Auswirkungen der Umwandlung auf die Arbeitnehmervertretungen, d.h. insbesondere den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss.[2882] Sofern die Umwandlung die Betriebsidentität[2883] unberührt lässt, bleibt auch der Betriebsrat weiter im Amt. Sofern sich indes die Betriebsstruktur v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unklarheitenregel

Rz. 186 Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders. Bei der Behandlung "unklarer" Klauseln ist diese sog. Unklarheitenregel von der Auslegung sowie vom Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB abzugrenzen. Die Auslegung hat Vorrang.[437] Zu beachten ist dabei, dass AGB objektiv auszulegen sind, d.h. unter Ausblendung der Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 2 Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses Infographic Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es durfte bis 31.12.2024 nicht in elektronischer Form ausgestellt werden.[1] Seit dem 1.1.2025 kann es mit Einwilligung des Beschäftigten auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Das Zeugnis für Auszubildende ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 2.2 Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende For...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem einfachen Zeugnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1.3 Der Verzicht auf den Zeugnisanspruch

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Das BAG hat bisher die Frage offengelassen, ob ein anlässlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist; jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln – e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1.1 Anspruch auf ein Endzeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Der Anspruch entsteht bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d. h. mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden.[1] Bereits vor diesem Beendigungszeitpunkt kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis erteilt werden, z. B. direkt nach ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr