Betriebsärzte haben vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.[1] Sie haben den Arbeitgeber zu beraten.

 
Praxis-Beispiel

Beratung durch den Betriebsarzt

Der Betriebsarzt berät hinsichtlich der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs sowie der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.[2]

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