Der Betriebsarzt ist vom Arbeitgeber aufgrund des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) eingesetzt. Der Betriebsarzt ist mit der Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter befasst.
Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V 2).
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