Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / IX. Anspruch auf Herausgabe der Signatur

Rz. 92 Kann man als Prozessgegner oder anderer Verfahrensbeteiligter die Gültigkeit einer in der Gerichtsakte befindlichen Signatur unmittelbar überprüfen? Laut Bacher ist lediglich das Protokoll der im Gericht durchgeführten Signaturprüfung einsehbar, das zu den Akten genommen und Prozessgegnern und anderen Verfahrensbeteiligten in der Regel in Abschrift zugeleitet wird.[66...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / J. Protokollierungs- und Mitteilungspflichten – Information des Absenders

Rz. 40 Protokollierungs- und Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 5 SRV. Interessant dürfte hier vor allem die Verpflichtung aus § 5 Abs. 3 SRV sein, über eine bei einem Abruf aufgefundene Schutzschrift, die vom abrufenden Gericht als sachlich einschlägig gekennzeichnet wurde, drei Monate nach dieser Kennzeichnung dem Absender eine automatisiert erstellte Mitteilung zukom...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Betreiben des Geschäfts

Rz. 10 Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information Voraussetzung ist, dass dem Anwalt ein Auftrag zur Vertretung erteilt worden ist – also ein Auftrag, im Namen des Mandanten nach außen hin vertretend für ihn tätig zu werden. Die Gebühr entsteht in diesem Fall bereits mit der Entgegennahme der Information. Ob es dann tatsächlic...mehr

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§ 38 Auslagen / cc) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 39 Sind mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG gegeben, so ist in jeder Angelegenheit gesondert zu zählen (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 7000 VV).[14] Beispiel 20: Scheck- und Nachverfahren Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten eine Scheckklage in Höhe von 3.000,00 EUR und vertritt ihn auch im anschließenden Nachverfahren. Er fertigt für das Scheckverfahren 30 sonstige Kopien...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / IV. Höhe der Verfahrensgebühr

Die somit zulässige Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München jedoch unbegründet, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des SG München die Verfahrensgebühr antragsgemäß zutreffend auf 250,00 EUR festgesetzt habe. In der hier einschlägigen Fassung des RVG ist die Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV mit einem Betragsrahmen von 50,00 EUR bis 550,00 EUR ausgew...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in einen Sonderband). Mit Schriftsatz vom 19.2.2021 beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Mit Schriftsatz vom 23.2.2021 beantragte der Verteidiger seine Beiordn...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Aufgrund eines Haftprüfungsantrags des Verteidigers R1 beraumte das AG einen Haftprüfungstermin auf den 28.7.2022, 10.00 Uhr, an, welcher mit dem Verteidigerbüro abgesprochen worden war. Zu dem Haftprüfungstermin am 28.7.2022 e...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 5 Akteneinsicht

Rz. 44 Obgleich vollständige Aktenkenntnis in der Regel Voraussetzung für eine fundierte Stellungnahme sein dürfte, entspricht es ganz herrschender Auffassung, dass § 91 AO keinen allgemeinen Anspruch auf Akteneinsicht beeinhaltet.[1] Grund hierfür dürfte sein, dass anders als in § 29 VwVfG für die außersteuerlichen Verwaltungsverfahren geregelt, eine jederzeitige Akteneinsi...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 2. Antrag auf Akteneinsicht

Auch wenn sich solche Anträge in der Praxis als wenig erfolgreich erweisen, sollten Steuerpflichtige unter Verweis auf Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) i.V.m. dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und nur behelfsweise nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 2a Abs. 1 S. 1 AO [s. nachfolgend unter Abschnitt 3]) gegenüber dem FA Akteneinsicht beantragen. I...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / III. Akteneinsicht und Auskunft beantragen

1. Zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen Da für die Akteneinsicht und den Anspruch auf behördliche Auskunft zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, beide Anträge parallel oder stufenweise zu stellen. 2. Antrag auf Akteneinsicht Auch wenn sich solche Anträge in der Praxis als wenig erfolgreich erweisen, sollten Steuerpflichtige unter Verw...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / I. Überblick: Akteneinsichtsrechts vs. Auskunftsrecht

Akteneinsicht zu nehmen erweist sich regelmäßig als strategisch sinnvolle Maßnahme, weil sich Ermessensfehler oder die (Einzelfall-)Umstände, auf die die Finanzbehörde maßgeblich ihre Entscheidung stützt, u.U. erst aus der Finanzamtsakte ergeben. Kein Akteneinsichtsanspruch aus der AO: Die AO gewährt Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehö...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 1. Zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Da für die Akteneinsicht und den Anspruch auf behördliche Auskunft zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, beide Anträge parallel oder stufenweise zu stellen.mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IV. Im Fall einer Klage: auf identische Anträge achten

Sollte die Finanzbehörde die Anträge auf Akteneinsicht und Auskunft ablehnen, ist darauf zu achten, dass der einzuklagende Anspruch identisch mit dem Antrag ist, der zuvor gegenüber der Finanzbehörde gestellt und von der Finanzbehörde abgelehnt wurde. In dem der Entscheidung des FG Münster vom 24.2.2022 (FG Münster v. 24.2.2022 – 6 K 3515/20, EFG 2022, 820, Rev. II R 9/22) z...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 3. Antrag auf Auskunftserteilung

Wird der zuvor beschriebene Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG abgelehnt, sollten Steuerpflichtige Auskunft über die durch die Finanzbehörde verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO beantragen. Hierbei sollte auf die richtige Terminologie geachtet werden. Auf Grundlage von Art. 15 Abs. 1 DSGVO wird Auskunft und nicht Akteneinsic...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IX. Zusammenfassung und Fazit

Unabhängig davon, ob Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht vermittelt, ermöglicht er jedenfalls einen umfangreichen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der Finanzamtsakte. Von etwaigen Argumenten, die gegen das Bestehen eines Akteneinsichtsrechts angeführt werden, sollten sich Steuerpflichtige nicht abhalten lassen, ihren Antrag weiter zu verfolgen. Die Rechtsauffas...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / [Ohne Titel]

Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*] Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur da...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.2 Anwaltsbeauftragung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich zweitinstanzlich vor dem Landgericht und beim BGH, sollte die Hausgeldklage dorthin kommen, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erstinstanzlich, also beim Amtsgericht, ist es anders. Dort muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, kann dies aber tun. Regelfall: Rech...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Besonderheiten der Akteneinsicht im OWi-Verfahren

a) Zeitpunkt der Akteneinsicht Rz. 170 Akteneinsicht muss/kann – auch im OWi-Verfahren – so früh und so oft und so lange wie nötig genommen werden. Rz. 171 Wird der Verteidiger vom Mandanten ggf. erst kurz vor der Hauptverhandlung beauftragt, muss der Verteidiger sich auch in diesen Fällen nicht nur selbst ausreichend Zeit zur Vorbereitung nehmen, sondern auch darauf bestehen,...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 170 Akteneinsicht muss/kann – auch im OWi-Verfahren – so früh und so oft und so lange wie nötig genommen werden. Rz. 171 Wird der Verteidiger vom Mandanten ggf. erst kurz vor der Hauptverhandlung beauftragt, muss der Verteidiger sich auch in diesen Fällen nicht nur selbst ausreichend Zeit zur Vorbereitung nehmen, sondern auch darauf bestehen, dass ihm diese Zeit gelassen ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Umfang der Akteneinsicht, insbesondere Bedienungsanleitung, Lebensakte, Messfilm, Rohmessdaten u.a., im Rahmen der Verwendung "standardisierter Messverfahren"

a) Allgemeines Rz. 179 Der Nachweis insbesondere von (vermeintlichen) Geschwindigkeits- oder Rotlicht­verstößen erfolgt regelmäßig mittels sog. standardisierter Messverfahren (vgl. Rdn 8 ff.). In solchen Fällen ist das Gericht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelfall nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einzu...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Akteneinsicht/Einsicht in die Messunterlagen

1. Allgemeines Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Verfahren

Rz. 172 Hinweis Für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln der Akteneinsicht im Strafverfahren (s. Burhoff/Burhoff, EV, Rn 225 ff.; Burhoff/Niehaus, OWi, Rn 252 ff.). Rz. 173 Zuständig für die Akteneinsicht im vorbereitenden Verfahren ist die Verwaltungsbehörde, die das Verfahren durchführt. Ist das Verfahren bereits beim AG anhängig, ist di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Beschwerde

Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG

Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der Verteidiger wie folgt vorgehe...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information über die Vorwü...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 6. Auswertung der Bußgeldakte

Rz. 202 Bei der Auswertung der Akte (allgemein zur Auswertung der Akte nach Akteneinsicht Burhoff/Burhoff, EV, Rn 258.) muss der Verteidiger insb. auf Folgendes achten; wegen weiterer Punkte wird verwiesen auf die Checkliste zu Fehlerquellen der Messung [für die Geschwindigkeitsüberschreitung] bei Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 1960 ff.:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Rechtsgrundlage für das Einsichtsrecht

Rz. 180 Hinsichtlich der Rechtsgrundlage für das Recht auf Einsicht in die genannten "Messunterlagen" ist zwischen dem Recht auf Akteneinsicht und dem Recht auf Offenlegung von Unterlagen, die sich nicht bei der Akte befinden, aber für die Verteidigung von Bedeutung sein könnten (Messunterlagen, Lebensakte des Geschwindigkeitsmessgerätes, Bedienungsanleitung etc.), zu unters...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / c) Umfang des Einsichtsrechts

aa) Messfilm/Messserie/(Roh-)Messdaten Rz. 186 Wie bei Rdn 184 dargelegt, kann es zur Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Messung erforderlich sein, u.a. auch die vorangegangenen bzw. nachfolgenden Aufzeichnungen (also Aufzeichnungen über andere Verkehrsteilnehmer als den Betroffenen) einzusehen, um feststellen zu können, ob es ggf. bei der gesamten Verkehrsüberwachung zu ­...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Anspruch auf Einsichtnahme in nicht bei der Akte befindliche Unterlagen

Rz. 182 Will der Verteidiger Einsicht in andere Unterlagen nehmen als diejenigen, die sich bei der Akte befinden, also insbesondere in solche Unterlagen, die er – bzw. ein von ihm ggf. zu beauftragender Privatgutachter – benötigt, um insbesondere die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen (Messunterlagen, s.o.), so kann er diesen Anspruch nicht mit dem Recht...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Begründungsanforderungen (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

Rz. 201 Zur Begründung der Rechtsbeschwerde ist auf die strengen Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu verweisen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Begründung einer Rechtsbeschwerde, mit der die nicht ausreichende Akteneinsicht geltend gemacht werden soll, sind die OLG sehr streng (vgl. Leitmeier, NJW 2016, 1457, 1459, der formuliert: "Das sind nicht mehr hohe ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Formeller Aktenbegriff

Rz. 181 Im Rahmen des AER gilt ein formeller Aktenbegriff. Daher kann auf diesem Wege Einsicht in alle Unterlagen, die sich bei der Akte befinden, und in solche Unterlagen genommen werden, die mit der Anklage vorzulegen sind (§ 46 OWiG i.V.m. § 147 Abs. 1, 2. Alt. StPO), also in solche Unterlagen, die nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts von Bedeutung ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Verteidigung im OWi-Verfahren

Rz. 4 Der Verteidiger muss sich bei der Verteidigung im OWi-Verfahren vorab folgende allgemeine Punkte bewusst machen:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 179 Der Nachweis insbesondere von (vermeintlichen) Geschwindigkeits- oder Rotlicht­verstößen erfolgt regelmäßig mittels sog. standardisierter Messverfahren (vgl. Rdn 8 ff.). In solchen Fällen ist das Gericht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelfall nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einzuholen. Will di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Unterbleiben der Datenspeicherung

Rz. 192 Wird ein Messgerät verwendet, das überhaupt keine Daten (Rohmessdaten) speichert, wie dies bei den verwendeten Lasermessgeräten (etwa Traffistar) der Fall ist, so läuft das Einsichtsrecht des Betroffenen leer. Ihm wird die Möglichkeit genommen, das Verfahren technisch nachzuvollziehen und zu überprüfen. Er wäre letztlich gezwungen, das Ergebnis des Messverfahrens hin...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr