Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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ZErb 07/2025, Zum Vergütung... / 1 Gründe

I. Das AG hat mit Beschl. v. 12.12.2023 für die unbekannten Erben des Erblassers Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beteiligten zu 1 zum Nachlasspfleger mit den Aufgabenkreisen Ermittlung der Erben, Sicherung des Nachlasses und Verwaltung des Nachlasses bestellt (Bl. 4 d. A.). Der Beteiligte zu 1 teilte dem Nachlassgericht mit Schreiben vom 21.7.2024 (Bl. 47 d. A.) mit, da...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist – wie oben dargestellt – der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss insbesondere dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Da...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 4. Gewährung von Akteneinsicht als Ermessensentscheidung

Allerdings muss nach (bisher) h.M. die Finanzbehörde im Einzelfall und unter Beachtung von § 30 AO, des Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) bzw. des Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nach pflichtgemäßem Ermessen i.S.v. § 5 AO entscheiden, ob Einsicht in die Besteuerungsakten zu gewähren ist (BFH v. 7.5.2024 – IX R 21/22, BFH/NV 2024, 1070 = AO-StB 2024, 234 (Gehm);...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 6. Besonderheit Akteneinsicht des Insolvenzverwalters

Akteneinsicht zwecks Prüfung eines Anfechtungsanspruchs: Begehrt ein Insolvenzverwalter für das Vermögen des Steuerschuldners zwecks Prüfung eines Anfechtungsanspruchs nach §§ 129 ff. InsO gegenüber dem FA Einsicht in die Vollstreckungsakten des FA, so soll es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handeln, für die der Zivil- und nicht der Finanzgerichtsweg eröffnet ist (...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / e) Akteneinsicht durch Insolvenzverwalter

Durch die Insolvenz wird das finanzgerichtliche Verfahren nach § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen. Bereits bevor der Insolvenzverwalter bzw. der vorläufig starke Insolvenzverwalter das Verfahren wieder auf nimmt, steht ihm das Akteneinsichtsrecht nach § 78 FGO zu, wenn das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft, denn er tritt insoweit nach § 34 Abs. 3 AO in die steuerlic...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 5. Anspruch auf Akteneinsicht nach der DSGVO?

Wie sich aus § 2a AO ergibt, gilt die DSGVO (direkt) im Besteuerungsverfahren (Hamminger, NWB 2022, 1787; BMF, BStBl. I 2020, 143, Rz. 2). Daher wurde inzwischen die Rechtsauffassung vertreten, dass sich aus Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2, Abs. 2 DSGVO ein Anspruch auf Akteneinsicht herleitet, der durch Verpflichtungsklage zu verfolgen ist. Hierbei handle es sich um keine Ermessens...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 2. Akteneinsicht nach § 78 FGO

a) Allgemeines Mithin richtet sich das Akteneinsichtsrecht vor dem FG bzw. BFH allein nach § 78 FGO. § 78 FGO ist Ausfluss des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG und des durch Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Rechts auf Waffengleichheit vor Gericht (BVerfG v. 13.4.2010 – 1 BvR 3515/08, NJW 2010, 2118; BFH v. 25.5.2011 – VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46 = AO-StB ...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / d) Ort der Akteneinsicht

Papierakten grds. in Diensträumen: Bei in Papierform geführten Akten ergibt sich aus § 78 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 S. 1 FGO – anders als § 100 Abs. 2 S. 2 VwGO – kein Rechtsanspruch des Prozessbevollmächtigen, die Akten in seine Kanzlei übersandt zu bekommen. Vielmehr ist die Akteneinsicht regelmäßig in den "Diensträumen" zu gewähren. Lediglich ist es unter Berücksichtigung d...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / c) Gegenstand der Akteneinsicht/Eruierung von Verwertungsverboten

Erfasst werden von § 78 FGO auch die dem Gericht vorgelegen Verwaltungsakten (BFH v. 14.7.2022 – IV B 66/21, BFH/NV 2022, 1074; Weber, NWB 2025, 832, 839 = AO-StB 2022, 278 [Gehm]). FG-Verfahren: Im finanzgerichtlichen Verfahren bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 78 FGO folglich grundsätzlich auch auf das Fallheft von Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung, dieses ist s...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 3. Anspruch auf Akteneinsicht aufgrund der IFG der Länder und des Bundes?

Schließlich kann auch aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) der einzelnen Bundesländer kein solcher Akteneinsichtsanspruch hergeleitet werden (Walter, NWB 2021, 2748 f.; Rätke in Klein, AO-Komm., 18. Aufl. 2024, § 91 Rz. 27; FG Düsseldorf v. 16.3.2016 – 7 K 3003/15 AO, NWB RAAAG-42242; Berlin-Bdb. v. 20.3.2024 – 16 K 12118/21, NWB JAAAJ-67273). Das IFG des Bundes gilt ...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 7. Sonderproblem Benennung des Informanten

Informantenschutz: In der Praxis der Besteuerung bzw. des Steuerstrafverfahrens spielen Hinweise durch Informanten eine große Rolle. Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Finanzverwaltung deren Identität zu schützen hat, denn oftmals besteht für diese ein erhebliches Risiko, wenn der Steuerpflichtige sie bei der Akteneinsicht in Erfahrung bringen kann. Ermessen der Behörde...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / f) Rechtsbehelf

Wird die Akteneinsicht von der Geschäftsstelle des FG verwehrt, ist hiergegen die Erinnerung, gegen einen entsprechenden Senatsbeschluss die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO gegeben (Weber, NWB 2025, 832, 841; BFH v. 11.9.2013 – I B 179/12, BFH/NV 2014, 48; v. 11.1.2021 – BFH v. 11.1.2022 – XI B 89/21, AO-StB 2022, 183). Ist das finanzgerichtliche Verfahren abgeschlossen, ist...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 1. Regelungen der AO zum Akteneinsichtsrecht

Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung: Betrachtet man sich die AO, so stellt man fest, dass im Unterschied etwa zu § 29 VwVfG oder auch § 25 SGB X nicht ausdrücklich ein Recht auf Einsicht in die Behördenakten geregelt ist (Weber, NWB 2025, 832, 833). Steuergeheimnis: Dies ist keine unbeabsichtigte Lücke des Gesetzgebers, vielmehr wird in der amtlichen Gesetzesbegründung z...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / a) Allgemeines

Mithin richtet sich das Akteneinsichtsrecht vor dem FG bzw. BFH allein nach § 78 FGO. § 78 FGO ist Ausfluss des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG und des durch Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Rechts auf Waffengleichheit vor Gericht (BVerfG v. 13.4.2010 – 1 BvR 3515/08, NJW 2010, 2118; BFH v. 25.5.2011 – VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46 = AO-StB 2011, 266; BFH...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / III. Zusammenfassung

Im Besteuerungsverfahren gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die Akten der Finanzverwaltung von Seiten des Steuerpflichtigen. Vielmehr steht die diesbezügliche Einsichtsgewährung im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzverwaltung. Auch Art. 15 DSGVO gewährt keinen solchen Akteneinsichtsanspruch, sondern nur Auskunft über die verarbeiteten personenbezo...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 2. Anspruch auf Akteneinsichtsrecht aufgrund der EuGrdRCh, des unionsrechtlichen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte sowie des GG?

Auch leitet sich ein solcher Anspruch nicht aus Art. 41 EuGrdRCh her, da sich dieser Anspruch gegen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU, nicht aber deutsche Finanzbehörden richtet (BFH v. 20.9.2024 – IX R 24/23, BFH/NV 2025, 186; v. 7.5.2024 – IX R 21/22, BFH/NV 2024, 1070; Weber, NWB 2025, 832, 835 = AO-StB 2024, 234 (Gehm)). Das FG Niedersachsen hatte demgegen...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / b) Zeitlicher Umfang des Akteneinsichtsrechts

Nach Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens besteht allerdings dieses Akteneinsichtsrecht nicht mehr (BFH v. 1.3.2016 – VI B 89/15, BFH/NV 2016, 936 = AO-StB 2016, 129; Fu in Schwarz/Pahlke/Keß, FGO-Komm., § 78 Rz. 28 [Stand: 1.6.2018]). Dann ist auch nur eine Entscheidung der Justizverwaltung gegeben, wobei der Rechtsweg vor die Verwaltungsgerichte eröffnet ist (BFH v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass etwa...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die Akteneinsicht als zu erstattende Auslage

OWiG § 46; StPO § 467 Leitsatz 1. Die Akteneinsicht an der Gerichtsstelle stellt den Regelfall und die Mitnahme die Ausnahme dar. Eine Aktenübersendung ist für ortsansässige Verteidiger nicht vorgesehen. 2. Da die Kosten für die auf Antrag des Verteidigers erfolgte Aktenübersendung zu den allgemeinen Geschäftskosten des Verteidigers gehören, die durch die im VV RVG geregelten g...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 3 Anmerkung:

Im Hinblick auf die Kostenerstattung ist jedenfalls in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf § 107 Abs. 5 OWiG zu achten. Wird die Bußgeldakte elektronisch geführt, hat der Verteidiger einen Anspruch auf kostenfreie elektronische Akteneinsicht. Nur wenn er eine Papierakte ausdrücklich anfordert, muss er auch die Gebühr von 12 EUR bezahlen. Begehrt er jedoch die elektronische Akt...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / Leitsatz

1. Die Akteneinsicht an der Gerichtsstelle stellt den Regelfall und die Mitnahme die Ausnahme dar. Eine Aktenübersendung ist für ortsansässige Verteidiger nicht vorgesehen. 2. Da die Kosten für die auf Antrag des Verteidigers erfolgte Aktenübersendung zu den allgemeinen Geschäftskosten des Verteidigers gehören, die durch die im VV RVG geregelten gesetzlichen Gebühren bereits ...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 2 Aus den Gründen:

[…] Il. Die Erinnerung ist zulässig. Da der Wert des Beschwerdegegenstand die Grenze von 200 EUR nicht überstiegt, war vorliegend nicht die Beschwerde, sondern die Erinnerung statthaft, der seitens des Rechtspflegers nicht abgeholfen wurde. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die Auslage des Verteidigers für die Aktenversendungspauschale war im vorliegenden Einzelfall nich...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 1 Sachverhalt

Mit Urteil hat das AG das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß §§ 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Im Kostenfestsetzungsantrag hat der – in Berlin ansässige – Verteidiger zuzüglich zu der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 5200 VV RVG in Höhe von 7...mehr

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AGS 06/2025, Bemessung der ... / III. Konkrete Bemessung

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte für die Bemessung der Gebührenhöhe sieht das LG die Geltendmachung der Grund- und Verfahrensgebühren für das Berufungsverfahren durch den Angeklagten jeweils i.H.d. Mittelgebühr nicht als unbillig an. Denn es seien keine Umstände erkennbar, die eine Erhöhung oder Ermäßigung der Gebühren rechtfertigten, vielmehr entspreche die Verteidigun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Normenkette Art. 4 Nr. 7, Art. 15 DSGVO Sachverhalt In der Hauptsache geht es um einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegen eine Finanzbehörde. Im Rahmen dieses Klageverfahrens beantragte d...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / II. Nr. 35 Akteneinsicht (nützlich)

Schon bisher lautete Abs. 4: "Handakten sowie andere innerdienstliche Vorgänge (z.B. verwaltungsinterne Vermerke), die dem Gericht nicht vorgelegt werden, sind von der Akteneinsicht auszuschließen (vgl. Nummer 186 Abs. 3 RiStBV)." Die AStBV (St) 2025 ergänzen nun den Hinweis auf die RiStBV um einen solchen auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe v. 20.4.2023 – 2 VAs 4/23, wis...mehr

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Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 3 Literatur

Rz. 11 Bieresborn, Fehlende Übermittlungsbefugnis des Amtsgerichts, jurisPR-SozR 13/2021 Anm. 1. Kopp, Die länderübergreifende Amtshilfe und Verwaltungsvollstreckungshilfe, BayVBl. 1994, 229. Marburger, Amtshilfe zwischen Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern unter Berücksichtigung des Sozialdatenschutzes, ZfF 1989, 53. ders., Amtshilfeansprüche zwischen Sozialleistungstr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 8 Abweisung mangels Masse

Keine Kostendeckung Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens [1] zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Schuldner wird dann in das für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO eingetragen (§ 26 Abs. 1 und 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Rechte der ertragsberechtigten Körperschaften

Rz. 2 Die nach § 21 Abs. 1–3 FVG berechtigen Länder haben das Recht, sich über die für ihre Steuern erheblichen Vorgänge bei der verwaltenden Behörde zu unterrichten. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht sowie auf mündliche und schriftliche Auskunft. Ein Recht auf Aktenübersendung ist nicht vorgesehen. § 21 Abs. 1 FVG regelt die Rechte der ertragsberechtigten Länder und § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Gläubiger

Komplizierte Abgrenzung Im Insolvenzverfahren sind mehrere Arten von Gläubigern zu unterscheiden: Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO): persönliche Gläubiger, die einen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten (nicht notwendig fälligen) Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben; ihre Forderungen werden quotenmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt. Sie haben grundsätzlich...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Auskunftspflicht des Verwalters

Mögliches Aussonderungsrecht Können nach den einem Anspruchsteller bekannten Umständen Aussonderungsansprüche hinsichtlich bestimmter Forderungen bestehen, kann dieser vom Insolvenzverwalter Auskunft verlangen, sofern nur der Verwalter hierüber Kenntnis hat und er die Auskunft unschwer geben kann.[1] Insofern wird auch ein rechtliches Interesse des Aussonderungsberechtigten a...mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akteneinsicht

StPO § 147 Leitsatz Soweit sich der Betroffene rechtzeitig, also bereits im behördlichen Verfahren, ggf. unter Nutzung des Rechtsbehelfs des § 62 OWiG, um die Übersendung der Gebrauchsanweisung für die Auswertesoftware bemüht hat, verstößt die Vorenthaltung dieser Informationen gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren. (Leitsatz der Redaktion) OLG Schleswig, Beschl. v. 18.7....mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akt... / 1 Sachverhalt

Das OLG Schleswig hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des AG zugelassen, das Urteil des AG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akt... / Leitsatz

Soweit sich der Betroffene rechtzeitig, also bereits im behördlichen Verfahren, ggf. unter Nutzung des Rechtsbehelfs des § 62 OWiG, um die Übersendung der Gebrauchsanweisung für die Auswertesoftware bemüht hat, verstößt die Vorenthaltung dieser Informationen gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren. (Leitsatz der Redaktion) OLG Schleswig, Beschl. v. 18.7.2024 – II ORbs 41/24mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akt... / 3 Anmerkung:

Zur Frage, ob ein Anspruch auf die Gebrauchsanweisung der Auswertesoftware besteht, siehe die Entscheidung des OLG Karlsruhe in diesem Heft (S. 292). Auch in der Entscheidung des OLG Schleswig ist zu bemängeln, dass der Zusammenhang zwischen Messung und Auswertesoftware sich keineswegs von selbst ergibt und das OLG keinerlei Begründung vornimmt. Die Zitierung der Entscheidun...mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

I. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen war zuzulassen, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Die vom Betroffenen erhobene Rüge genügt den Anforderungen aus § 79 ...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Ihm ist Akteneinsicht gewährt worden. Nach Abschluss des Verfahrens hat der Rechtsanwalt seine Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Abgerechnet hat er u.a. auch Auslagen für Kopierkosten nach Nr. 7000 Nr. 2 VV i.H.v. 20,00 EUR im Hinblick auf ihm im Rahmen der Akteneinsicht überlassenen 4 DV...mehr

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AGS 05/2025, Erstattung der... / II. Aktenversendungspauschale auch für den ortsansässigen Verteidiger

Das AG hat die geltend gemachte Aktenversendungspauschale als notwendige Auslage der Betroffenen erstattungsfähig angesehen. Die Aktenversendungspauschale sei als Auslage notwendig und daher erstattungsfähig. Denn der auswärtige Verteidiger könne das Recht auf Akteneinsicht vernünftigerweise und sachdienlich nur durch Übersendung der Gerichtsakte ausüben. Bei persönlicher Ab...mehr

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zfs 05/2025, Umfang des Akt... / 3 Anmerkung:

Vom Grundgedanken her ist die Argumentation des OLG Karlsruhe nachvollziehbar. Der Verteidiger hat mit Argumenten vorgetragen, welche Daten und Unterlagen er über das erweiterte Akteneinsichtsrecht begehrt, hat jedoch unter Ausschöpfung der gebotenen Anträge und Rechtsbehelfe nur teilweise die gewünschten Daten und Unterlagen erhalten. Es handelt sich bei der Frage des Umfan...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / I. Sachverhalt

Die im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem BGH verstorbene frühere Beteiligte zu 1) war die Witwe des Erblassers und wurde von der gemeinsamen Tochter, der jetzigen Beteiligten zu 1, beerbt. Der weitere Beteiligte zu 2), der Sohn des Erblassers und der früheren Beteiligten zu 1, hatte beim Nachlassgericht, dem AG Oranienburg, durch seinen Verfahrensbevollmächtigten ...mehr

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AGS 05/2025, Nun doch Ersta... / Leitsatz

Auch bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt kann sich die Aktenversendungspauschale als notwendig darstellen, sofern es ihm wegen der Entfernung zum Gericht nicht ohne Weiteres zumutbar ist, dieses wegen jeder Akteneinsicht persönlich aufzusuchen oder einen Boten zu schicken. AG Tiergarten, Beschl. v. 10.12.2024 – 350 Gs 464/24mehr

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AGS 05/2025, Nun doch Ersta... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend (ebenso u.a. LG Köln, Beschl. v. 24.1.2024 – 110 Qs 8/24, AGS 224,558; AG Köln, Beschl. v. 13.3.2024 – 651 Ds 256/23; a.A. AG Köln, Beschl. v. 10.9.2024 – 581 Cs 391/23; AG Tiergarten, Beschl. v. 12.11.2024 – 332a OWi 64/22, AGS 2025, 26). Die Argumentation des AG dürfte nicht nur für (Groß-)Städte gelten, sondern immer dann, wenn das Geric...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen wegen eines ihm zur Last gelegten Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wurde dem Betroffenen am 13.10.2023 zugestellt. Am 1.11.2023 hat die Verteidigerin des Betroffenen per beA, eingegangen am selben Tag, sowie am 31.10.2023 per Telefax mit Eingangsstempel vom 3.11.2023, dagegen Einspruch e...mehr

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AGS 05/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG hat das Verfahren gegen die Betroffene nach § 206a StPO i.V.m. § 46 OWiG wegen eines bestehenden Verfahrenshindernisses eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Mit seinem Kostenfestsetzungsantrag hat der – nicht in Berlin ansässige – Verteidiger u.a. auch die Erstattung der Aktenübersendungspa...mehr

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AGS 05/2025, Nun doch Ersta... / II. Notwendige Aufwendung

Die Kostenfestsetzung sei um die begehrten weiteren 12,00 EUR zu ergänzen. Dabei könne dahinstehen, ob sich die im Zuge der Akteneinsichtnahme dem Rechtsanwalt entstandenen Versendungskosten grds. ohne Weiteres als notwendige Auslagen der Prozessführung darstellen und damit bei gegebenem Erstattungsanspruch auszugleichen seien (so AG Tiergarten, Beschl. v. 21.2.2023 – 336 Cs...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / IV. Höhe der Pauschgebühr

1. Allgemeine Aspekte Nach Auffassung des OLG sind die gesetzlichen Gebühren für den Pflichtverteidiger unzumutbar, eine Pauschgebühr in der beantragten Höhe könne aber nicht gewährt werden. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist nach den Ausführungen des OLG München eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Dass sein Vergütungsanspruch unter d...mehr

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Vom Umgang der Finanzverwal... / IV. Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Steuerfahndung

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass im Ermittlungsverfahren die Strafsachenstelle oder die Staatsanwaltschaft über Akteneinsichtsgesuche der Verteidigung entscheiden, § 147 Abs. 5 StPO, §§ 385, 386, 399 AO. Faktisch wird die Entscheidung aber von der Steuerfahndung getroffen. Strafsachenstelle oder Staatsanwaltschaft folgen regelmäßig dem Wunsch der Steuerfahndung. Bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr