Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / c) Eingriffe am Messgerät i.S.d. § 31 MessEG – "Lebensakte"

Rz. 68 Die lebhafte Diskussion in Rechtsprechung und Literatur um die Einsicht in die "Lebensakte" des verwendeten Messgerätes wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 zumindest auf die wesentlichen Aspekte reduziert. Gem. § 31 MessEG sind nämlich sämtliche Eingriffe am Messgerät mindestens für drei Monate, längstens für fünf Jahre über die Eichfris...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / e) Einsichtsrechte in Messreihe, Statistikdatei und weitere Informationen

Rz. 74 Die Frage, ob die Verteidigung einen Anspruch auf Einsicht in weitere (vorab anonymisierte) Daten hat, wird unterschiedlich bewertet. Die Diskussion hat durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuletzt starken Auftrieb erfahren. Zum Zeitpunkt der Drucklegung sind weitere Verfahren anhängig, deren Ausgang zu beachten ist. Der Betroffene bzw. die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Gegenstand der Regelung

Rz. 1 Abs. 1 bestimmt, dass gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten, also gegen Entscheidungen solcher Personen, die im Auftrag des zuständigen (beauftragenden oder ersuchenden) Gerichts tätig geworden sind, nicht unmittelbar die Beschwerde gegeben ist, sondern (nur) der befristete Antrag[1] auf Entscheidung des FG.[2] Die unmitt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Hat die Beschwerde – in allen nicht von § 131 Abs. 1 S. 1 FGO erfassten Fällen – keine aufschiebende Wirkung, kann das FG, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, von Amts wegen die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses einstweilen aussetzen (Abs. 1 S. 2). Die Aussetzung kann von der Beschwerdeerhebung und längstens bis zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Fehlen einer Entscheidung

Rz. 23 Bei lediglich den formellen Verfahrensablauf betreffenden Maßnahmen, Hinweisen, Anfragen oder Mitteilungen scheidet die Anfechtbarkeit bereits wegen Fehlens einer "Entscheidung" i. S. v. Abs. 1 aus, z. B.: Mitteilung, dass Akteneinsicht nicht gewährt werden kann[1] oder dass die Akten noch nicht vorliegen und deshalb nicht eingesehen werden können[2]; Unterlassen der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8 Zulässiges Offenbaren, Verwerten oder Abrufen

Rz. 67 Der § 30 Abs. 4 AO zählt Fallgruppen auf, bei denen abweichend von der Grundregel des § 30 Abs. 2 AO das Offenbaren und Verwerten der Kenntnisse zulässig ist. Dabei ist die (ausdrückliche) Zulässigkeit der Verwertung erst seit dem 25.5.2018 Regelungsinhalt des § 30 Abs. 4 AO.[1] Unter "Verwerten" ist dabei ausweislich der Gesetzesbegründung – wie bisher – jede Verwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 10 Rechtsschutz

Rz. 151 Da das Steuergeheimnis in vielfältigen Konstellationen – nicht zuletzt auch prozessrechtlichen Variationen – eine Rolle spielen kann[1], soll hier eine Beschränkung auf die für die materiellen Fragestellungen wichtigsten Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen. Rechtsschutznotwendigkeiten können sich im Hinblick auf § 30 AO insbesondere ergeben, wenn das FA eine erstrebte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Frist

Rz. 14 Die Anhörungsrüge ist innerhalb einer – m. E. zu knapp bemessenen – Frist von 2 Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben und zu begründen. Bloßes Kennenmüssen löst die Frist nicht aus. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumung ist Wiedereinsetzung möglich.[1] Der Kenntnisnahme gleichzustellen ist, wenn eine auf der Ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Verfahren

Rz. 23 Die Rüge ist bei dem Gericht (FG, BFH) zu erheben, das die beanstandete Entscheidung getroffen hat.[1] Sie hat keinen Devolutiveffekt, d. h., bei einer Rüge gegen eine Entscheidung des FG entscheidet dieses, nicht der BFH. Zuständig ist der Spruchkörper, der die Entscheidung getroffen hat, ggf. auch der Einzelrichter. Maßgebend ist dabei die reguläre Besetzung, sodass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 50 [Autor/Stand] (Angeklagter → Staatskasse bei Freispruch) An das Amtsgericht – ... – In dem Strafverfahren Gegen ... – Az ... – beantrage ich die Festsetzung der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse wie folgt:mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Allgemeines

Rz. 1 Im sozialgerichtlichen Verfahren steht in fast allen Fällen die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes im Vordergrund. Da das Sozialrecht ganz überwiegend ein Gebiet der gewährenden Verwaltung und nur in wenigen Fällen ein Gebiet der Eingriffsverwaltung ist, ist im gerichtlichen Verfahren vor allem festzustellen, ob die zwingenden Vorschriften des Sozial...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Mitteilung über verfahrensabschließende Entscheidungen (§ 403 Abs. 3 AO)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die in § 403 Abs. 3 AO vorgeschriebene Mitteilung der Anklageschrift (§ 170 Abs. 1 StPO) und des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (§§ 407 ff. StPO; s. dazu die Erl. zu § 400 AO) soll die FinB über den Gegenstand des Strafverfahrens und die Auffassung der StA unterrichten. Dadurch soll die FinB in die Lage versetzt werden, von ihren Mitwirkungsrechte...mehr

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zfs 08/2023, Zur Beiziehung... / Leitsatz

1. Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- beziehungsweise Strafakten beiziehen zu lassen. (Rn.15) 2. Nach § 474 Abs. 1 StPO ist den Gerichten grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren. (Rn.15) 3. Grundrechten de...mehr

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zfs 08/2023, Zur Beiziehung... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Revision ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit darin zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist, und in diesem Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [10] I. Das Berufungsgericht hat – soweit in der Revisionsinstanz von Relevanz – zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: ...mehr

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AGS 08/2023, Abgeltungsbere... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zunächst: Der Entscheidung ist nichts hinzuzufügen, außer, dass LG und OLG zutreffend entschieden haben. Die Entscheidung entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. dazu die vom OLG angeführten Lit.-Nachw.). Danach gilt: Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger, der in dem vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, noch zum ...mehr

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zfs 08/2023, Kein Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Dem Antrag der GenStA entsprechend ist auf die Rechtsbeschwerde das Urteil aufzuheben und der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 15.2.2022 als unzulässig zu verwerfen, weil dem Erlass eines Sachurteils durch das Amtsgericht ein Verfahrenshindernis entgegenstand. Die GenStA hat dazu in ihrer Antragsschrift zutreffend ausgeführt: "Das AG hat – wie z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden (Abs. 2)

Rz. 7 § 22 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass in einem Land zwar Gemeinden bestehen, diesen die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern aber nicht übertragen wurde. Obwohl es sich dabei ausgehend von Art. 108 Abs. 2 GG um den gesetzlichen Normalfall handelt, hat die Regelung zzt. nur für Bremen (mit den Gemeinden Bremen und Bremerhaven) Bedeutung. Bremen hat den Gemeinden die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Akteneinsichtsrecht

Rz. 43 Eines der wichtigsten Rechte des Verteidigers ist die Möglichkeit, die das Verfahren betreffenden Ermittlungsakten einzusehen.[1] Dies ist in § 147 Abs. 1 StPO ohne Einschränkung garantiert. Nur durch die vollständige Kenntnis der in diesen Akten dokumentierten Vorwürfe ist eine optimale Verteidigung erst möglich. Rz. 44 Der Beschuldigte selbst hat kein entsprechendes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 8 Während für die Ermittlungstätigkeit die staatsanwaltschaftliche Rechtsstellung der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO uneingeschränkt besteht, ist die Abschlussbefugnis eingeschränkt.[1] Die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO kann, wenn nach der Durchführung der Ermittlungen eine Erhebung der öffentlichen Klage nicht in Betracht kommt[2], nach § 399 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Rechtsweg

Rz. 18 Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind keine Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 Abs. 2 AO, sodass der Finanzrechtsweg hierfür nicht gegeben ist.[1] Das Strafverfahren ist kein Verwaltungsverfahren i. S. d. Gesetzes. Soweit die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO Funktionen im Strafv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Andere Personen als Verteidiger (Abs. 2)

Rz. 56 Während in § 392 Abs. 1 AO das Recht der Angehörigen steuerberatender Berufe zur Alleinvertretung im finanzbehördlichen Verfahren geregelt ist, betrifft § 392 Abs. 2 AO die Möglichkeit der Benennung anderer als der in § 392 Abs. 1 AO benannten Personen als Vertreter im finanzbehördichen Ermittlungsverfahren. Ferner ist in Abs. 2 der Fall geregelt, in dem ein Angehörig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 400 AO regelt die Befugnis der Finanzbehörde zur Beendigung des Strafverfahrens durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 386 Abs. 2 AO und § 399 Abs. 1 AO zu sehen. Die Kompetenz der Finanzbehörde zur Beantragung eines Strafbefehls ist nicht gegeben, wenn im Ermittlungsverfahren ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsb...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Rechtsstellung des zum Revisionsverfahren Beigetretenen

Rz. 11 Die beigetretene Behörde erlangt mit ihrem Beitritt die Rechtsstellung eines Beteiligten. Sie hat damit das Recht auf Akteneinsicht, Anspruch auf rechtliches Gehör, kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen oder auf mündliche Verhandlung verzichten, ist zum Termin zu laden und am Schriftsatzaustausch zu beteiligen. Herren des Verfahrens mit Dispositionsbefugnis bl...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.3 Verfahren

Rz. 3a Die absoluten Revisionsgründe betreffen nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Revision. Sie müssen deshalb entsprechend den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form-, Fristerfordernisse usw.) wie auch sonst Verfahrensmängel schlüssig gerügt werden.[1] Schlüssigkeit liegt nur vor, wenn die substanziiert vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit (u...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Rechtsschutzgarantie[1] sichert den Zugang zum Verfahren. Das Recht auf Gehör gewährleistet den angemessenen Ablauf des Verfahrens. Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substanziell ankommen, also wirklich gehört werden. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist für jedes Geric...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3.§ 78 FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine versagte Akteneinsicht

Versagt das FG einen Antrag eines neu bestellten Prozessbevollmächtigten eines Klägers auf Akteneinsicht ohne rechtlich anzuerkennenden Grund, verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör. Im Streitfall rügten die Kläger im Rahmen ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des FG die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs. ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Akteneinsicht zu anonymer Anzeige: Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht (inklusive einer anonymen Anzeige im Betriebsprüfungsverfahren) oder stehen dem die Beschränkungen aufgrund des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 AO entgegen? Das FG entschied dazu: Bei einer anonymen Anzeige gegen einen Steuerpflichtigen handelt es sich um "personenbezogene Daten" i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. D...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 42 Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, mir Akteneinsicht in die Nachlassakten zu...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 43 Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, le...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Akteneinsicht in Adoptionsakte

Rz. 120 Dazu das OLG Frankfurt:[108] Zitat 1. Die das Einsichtnahmegesuch eines nicht verfahrensbeteiligten privaten Dritten zurückweisende Entscheidung nach § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG betreffend die Akten eines abgeschlossenen Verfahrens stellt nach der vorzunehmenden funktionellen Betrachtung einen Justizverwaltungsakt dar, gegen den der Antrag auf gerichtliche Entscheidung n...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Rechtsmittel

Rz. 112 Statthaftes Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff., 63 FamFG.[106] Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 3...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 36 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 31 FamFG). Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Einsichtsrecht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen

Rz. 12 Nach §§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3 FamFG kann jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ein eröffnetes Testament einsehen und eine beglaubigte Abschrift davon verlangen. Rz. 13 Ein rechtliches Interesse ist enger als ein berechtigtes Interesse. Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Pers...mehr