Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 32c AO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

• 2021 DSGVO / Anwendungsbereich / Betroffenenrechte / § 32c AO Fraglich ist, ob die DSGVO im Steuerverfahren anwendbar ist. Das FG Niedersachsen hat dies mit Entscheidung v. 28.1.2020, 12 K 213/19 (VII R 12/20) mit der Begründung, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur im Rahmen der harmonisierten Steuern anwendbar seien, abgelehnt. In Übereinstimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 7.3 Was enthält der Prüfungsbericht?

Über das Ergebnis einer Betriebsprüfung ergeht ein schriftlicher Prüfungsbericht, in dem die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen hinsichtlich Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung festgehalten werden (§ 202 Abs. 1 AO). Mit der Übersendung des Prüfungsberichts an den Geprüften gilt die Betriebsprüfung als abgeschlossen.[1] Löst sie keine Änderung der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auskunft über gespeicherte Daten und Akteneinsicht

Rn. 133 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die zuständige Familienkasse hat gem Art 15 DSGVO der betroffenen Person auf deren Verlangen hin zu bestätigen, ob die Familienkasse personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet, V 9 S 1 DA-KG 2025. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art 15 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten, Akteneinsicht

A. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen Rn. 131 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechend dem im Steuerrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) haben die Familienkassen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären, V 6.1 S 2 DA-KG 2025. Zu Ermittlungen und Auskunftsersuchen vgl V 6.1 Abs 2 S 1 DA-KG 2025. B. Mitwirku...mehr

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AGS 04/2026, Erforderlichke... / Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse für eine Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO kann bestehen, wenn Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können. Das ist der Fall, wenn eine Kenntnis der Hintergründe des Rechtsstreits, der geltend gemachten Ansprüche und des aktuellen Verfahrensstands für eine mögliche gerichtliche Geltendmachung eines Geb...mehr

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AGS 04/2026, Erforderlichke... / I. Sachverhalt

Die Klägerin macht in einem beim LG Köln anhängigen Verfahren Schadensersatzansprüche i.H.v. rund 70.000,00 EUR aus einem Verkehrsunfall vom 8.3.2023 gegen die Halterin und den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs geltend. Der Rechtsstreit wird vor allem um den Umfang des physischen Verletzungsbildes, der psychischen Verletzungsfolgen und der Unfallkausalit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

Rn. 131 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechend dem im Steuerrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) haben die Familienkassen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären, V 6.1 S 2 DA-KG 2025. Zu Ermittlungen und Auskunftsersuchen vgl V 6.1 Abs 2 S 1 DA-KG 2025.mehr

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AGS 04/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2025 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2026, 97 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2025 ergangenen Rspr., sie schließt an die Übersicht in AGS 2025, 53 ff. an. Der Stand des Beitrags ist Mitte April 2026. Hinweismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitwirkungspflichten

Rn. 132 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den Mitwirkungspflichten der Beteiligten vgl V 7.1 DA-KG 2025, zur Mitwirkungspflicht anderer Personen als der Beteiligten vgl V 7.3 DA-KG 2025; Sonderregelungen bzgl der Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder enthält § 68 EStG, V 7.2 DA-KG 2025. Nach § 93 Abs 1 S 1 AO haben die Beteiligten alle für die Feststellung des Sachverhalts erheb...mehr

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AGS 04/2026, Rahmengebühren... / II. Bestimmung der Höhe der Gebühren

Der Ansatz der geltend gemachten Gebühren Nrn. 4100, 4106 und 4108 VV in Höhe je der Mittelgebühr überschreitet nach Auffassung des AG nicht die Grenze der Unbilligkeit, da dies der Schwierigkeitsgrad, der Umfang sowie die Bedeutung des Verfahrens nicht zu rechtfertigen vermögen. Unter Berücksichtigung aller Umstände der Angelegenheit seien die Gebühren nicht zu hoch bemesse...mehr

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AGS 04/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff den bereits im vorherigen Heft angekündigten zweiten Teil der Rechtssprechungsübersicht zu den Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen, diesmal zu den Teilen 4 bis 7 VV (S. 145 ff.). In einem weiteren Beitrag befasst sich Lissner (S. 152 ff.) mit der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere mit dem Problem der Zuschläge im Einzel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

1 Grundlagen 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsanspruch der Finanzbehörde

Rz. 4 § 395 S. 1 AO gibt der Finanzbehörde einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung. Die Gewährung liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Strafgerichts.[1] Die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten nicht gegenüber der Finanzbehörde, die als Strafverfolgungsorgan handelt (s. Rz. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Ort der Rechtsausübung

Rz. 10 Die Besichtigung beschlagnahmter bzw. sichergestellter Gegenstände (s. Rz. 5) hat durch die Amtsträger der Finanzbehörde stets am Ort der Aufbewahrung zu erfolgen.[1] Rz. 11 Wird die Akte in Papierform geführt, kann die Akteneinsicht durch die Finanzbehörde (s. Rz. 1) bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgen. Die Finanzbehörde hat nach § 395 S. 2 AO aber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Grundlagen

1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Aktenei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Inhalt der finanzbehördlichen Rechte

2.1 Besichtigungsrecht Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Verfahren

3.1 Antrag Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 395 AO dient – entsprechend dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers[1] – primär der Sicherung der finanzbehördlichen Rechtsstellung im Steuerstrafverfahren, damit die Finanzbehörde ihre Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten erfüllen kann.[2] Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 2) ergeben sich die finanzbehördl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Akteneinsichtsrechte unberührt. Rz. 2 Die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Antrag

Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Rechtsschutz bei Ablehnung

Rz. 13 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch die Staatsanwaltschaft hat die Finanzbehörde die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.[1] Streitig ist, ob darüber hinaus ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 406e Abs. 4 S. 1 und 2 StPO zulässig ist.[2] Rz. 14 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch den Gerichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.1 Recht auf Akteneinsicht und Auskunft

Rz. 2 Das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet gemäß Abs. 1 das Recht auf Einsicht in die Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten, soweit sie Zeiten betreffen, in denen der Anspruchsteller minderjährig war. Hinzu kommt das Recht auf Auskunft zu diesen Akten als logische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts. Während die Regel...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 7 Abs. 3 beinhaltet die Legaldefinition des berechtigten Interesses. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus und nehmen damit auf Abs. 3 Bezug. Nach Abs. 3 Satz 1 besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit oder der Gegenwart bestanden haben oder bestehen. § 8a Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.2 Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 4 Das Recht auf Akteneinsicht nach Abs. 1 besteht nur gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Vielzahl von Akten befindet sich jedoch bei Leistungserbringern, die im Auftrag der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen erbringen. Dies sind Träger der freien Jugendhilfe. Angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten Trägerautonomie sind sie nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.3 Hinweispflicht

Rz. 10 Gemäß Abs. 1 Satz 2 obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine Pflicht, das Kind oder den Jugendlichen auf seine Verfahrensrechte im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Damit wird Art. 12 Abs. 2 der UN-Kindschaftsrechtskonvention umgesetzt. Als Verfahrensrechte sind das Recht auf Anhörung, auf Akteneinsi...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht

Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Daraus resultiert nicht nur ein Rechtsreflex, sondern ein als subjektives R...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 16.5.2025 – SN 2025 0682 Bm – Pflicht zur Aufbewahrung von Akten nach dem sog. "UBSKM-Gesetz", JAmt 2025, 308; Reinhardt, Akteneinsicht im Jugendamt, JAmt 2025...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 8.4.2025 eingefügt. Sie enthält Regelungen zur Aufarbeitung von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch durch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte der Betroffenen. Institutionell soll die Unabhängige Kommissi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Akteneinsicht und rechtliches Gehör

Rz. 531 [Autor/Stand] Namentlich in Haftsachen darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind. Danach müssen der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls diejenigen Aktenteile zur Verfügung gestellt werden, die für eine wirksame Stellungnahme zu de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2013, 374; H...mehr

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AGS 03/2026, Anfall der Dok... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt verteidigt den Beschuldigten gegen den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Mit Schriftsatz vom 3.12.2025 beantragte der Verteidiger Akteneinsicht in die Verfahrensakte der Generalstaatsanwaltschaft. Diese wurde mit Verfügung v. 10.12.2025 in der Form gewährt, dass die Akteneinsicht über die Bereitstellung eines Hessendrive...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abschließende Besprechung, Schlussbericht und Schlussvermerk

Rz. 549 [Autor/Stand] Die Steufa hat keine eigene Abschlusskompetenz, sondern nur die BuStra ist hierzu befugt. Im Fahndungsverfahren ist eine obligatorische Schlussbesprechung, wie sie § 201 AO im Besteuerungsverfahren für die Außenprüfung anordnet, nicht vorgesehen. Dennoch findet in aller Regel eine sog. abschließende Besprechung statt, um dem Beschuldigten rechtliches Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

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AGS 03/2026, Anfall der Dok... / II. Keine "elektronische Akte"

Die dem Verteidiger in Rechnung gestellten Kosten i.H.v. 5,00 EUR sind nach Auffassung des OLG Frankfurt als Pauschale für die Bereitstellung des Downloadlinks zur Akteneinsicht nach Nr. 9000 Nr. 3 GKG KV anzusetzen. Etwas anderes ergebe sich aus Nr. 9000 Abs. Abs. 4 GKG KV nicht. Eine elektronische Akte sei bei der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2025 noch nicht geführt wo...mehr

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AGS 03/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zum §§-Teil des RVG aus den Jahren 2024/2025 wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil des RVG. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist von Anfang März 2026. ...mehr

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zfs 03/2026, Voreilige Klag... / Leitsatz

1. Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat. Dafür kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an. 2. Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Kfz-Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm ei...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der Beschuldigte wurde am 12.12.2024 im Zuge der Durchsuchung seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Gegenüber den Ermittlungsbehörden teilte er mit, er wolle von Rechtsanwalt Z als Pflichtverteidiger verteidigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Folgetag beim AG (Ermittlungsrichter) die Vorführung nach § 128 Abs. 1 StPO sowie den Erlass eines Haftbefehls gegen den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 88 [Autor/Stand] Führt dagegen die StA das Ermittlungsverfahren durch (§ 386 Abs. 3, 4, § 385 Abs. 2 AO; s. Rz. 66 Tabelle 2 Ziff. 2), so hat die FinB dieselben Rechte und Pflichten, wie sie den Polizeibediensteten als Ermittlungspersonen der StA oder als Polizeibeamten im allgemeinen Strafverfahren zustehen (§§ 402, 399 Abs. 2 AO)[2] (s. Rz. 75). Sie wird bei dieser Sac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vermögensarrest (§ 111e StPO)

Rz. 460 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden (§ 111e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73, 73c StGB). Es gelten aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen des Eigentumsrechts (Art...mehr

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zfs 03/2026, Voreilige Klag... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach §§ 91a Abs. 2 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und fristgerecht eingelegt (§ 569 Abs. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits ist über die Kosten gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Erm...mehr