Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 32c AO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

• 2021 DSGVO / Anwendungsbereich / Betroffenenrechte / § 32c AO Fraglich ist, ob die DSGVO im Steuerverfahren anwendbar ist. Das FG Niedersachsen hat dies mit Entscheidung v. 28.1.2020, 12 K 213/19 (VII R 12/20) mit der Begründung, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur im Rahmen der harmonisierten Steuern anwendbar seien, abgelehnt. In Übereinstimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 7.3 Was enthält der Prüfungsbericht?

Über das Ergebnis einer Betriebsprüfung ergeht ein schriftlicher Prüfungsbericht, in dem die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen hinsichtlich Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung festgehalten werden (§ 202 Abs. 1 AO). Mit der Übersendung des Prüfungsberichts an den Geprüften gilt die Betriebsprüfung als abgeschlossen.[1] Löst sie keine Änderung der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auskunft über gespeicherte Daten und Akteneinsicht

Rn. 133 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die zuständige Familienkasse hat gem Art 15 DSGVO der betroffenen Person auf deren Verlangen hin zu bestätigen, ob die Familienkasse personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet, V 9 S 1 DA-KG 2025. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art 15 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten, Akteneinsicht

A. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen Rn. 131 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechend dem im Steuerrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) haben die Familienkassen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären, V 6.1 S 2 DA-KG 2025. Zu Ermittlungen und Auskunftsersuchen vgl V 6.1 Abs 2 S 1 DA-KG 2025. B. Mitwirku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

Rn. 131 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechend dem im Steuerrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) haben die Familienkassen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären, V 6.1 S 2 DA-KG 2025. Zu Ermittlungen und Auskunftsersuchen vgl V 6.1 Abs 2 S 1 DA-KG 2025.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitwirkungspflichten

Rn. 132 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den Mitwirkungspflichten der Beteiligten vgl V 7.1 DA-KG 2025, zur Mitwirkungspflicht anderer Personen als der Beteiligten vgl V 7.3 DA-KG 2025; Sonderregelungen bzgl der Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder enthält § 68 EStG, V 7.2 DA-KG 2025. Nach § 93 Abs 1 S 1 AO haben die Beteiligten alle für die Feststellung des Sachverhalts erheb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

1 Grundlagen 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsanspruch der Finanzbehörde

Rz. 4 § 395 S. 1 AO gibt der Finanzbehörde einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung. Die Gewährung liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Strafgerichts.[1] Die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten nicht gegenüber der Finanzbehörde, die als Strafverfolgungsorgan handelt (s. Rz. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Ort der Rechtsausübung

Rz. 10 Die Besichtigung beschlagnahmter bzw. sichergestellter Gegenstände (s. Rz. 5) hat durch die Amtsträger der Finanzbehörde stets am Ort der Aufbewahrung zu erfolgen.[1] Rz. 11 Wird die Akte in Papierform geführt, kann die Akteneinsicht durch die Finanzbehörde (s. Rz. 1) bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgen. Die Finanzbehörde hat nach § 395 S. 2 AO aber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Grundlagen

1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Aktenei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Inhalt der finanzbehördlichen Rechte

2.1 Besichtigungsrecht Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Verfahren

3.1 Antrag Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 395 AO dient – entsprechend dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers[1] – primär der Sicherung der finanzbehördlichen Rechtsstellung im Steuerstrafverfahren, damit die Finanzbehörde ihre Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten erfüllen kann.[2] Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 2) ergeben sich die finanzbehördl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Akteneinsichtsrechte unberührt. Rz. 2 Die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Antrag

Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Rechtsschutz bei Ablehnung

Rz. 13 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch die Staatsanwaltschaft hat die Finanzbehörde die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.[1] Streitig ist, ob darüber hinaus ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 406e Abs. 4 S. 1 und 2 StPO zulässig ist.[2] Rz. 14 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch den Gerichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.1 Recht auf Akteneinsicht und Auskunft

Rz. 2 Das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet gemäß Abs. 1 das Recht auf Einsicht in die Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten, soweit sie Zeiten betreffen, in denen der Anspruchsteller minderjährig war. Hinzu kommt das Recht auf Auskunft zu diesen Akten als logische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts. Während die Regel...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 7 Abs. 3 beinhaltet die Legaldefinition des berechtigten Interesses. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus und nehmen damit auf Abs. 3 Bezug. Nach Abs. 3 Satz 1 besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit oder der Gegenwart bestanden haben oder bestehen. § 8a Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.2 Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 4 Das Recht auf Akteneinsicht nach Abs. 1 besteht nur gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Vielzahl von Akten befindet sich jedoch bei Leistungserbringern, die im Auftrag der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen erbringen. Dies sind Träger der freien Jugendhilfe. Angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten Trägerautonomie sind sie nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.3 Hinweispflicht

Rz. 10 Gemäß Abs. 1 Satz 2 obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine Pflicht, das Kind oder den Jugendlichen auf seine Verfahrensrechte im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Damit wird Art. 12 Abs. 2 der UN-Kindschaftsrechtskonvention umgesetzt. Als Verfahrensrechte sind das Recht auf Anhörung, auf Akteneinsi...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht

Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Daraus resultiert nicht nur ein Rechtsreflex, sondern ein als subjektives R...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 16.5.2025 – SN 2025 0682 Bm – Pflicht zur Aufbewahrung von Akten nach dem sog. "UBSKM-Gesetz", JAmt 2025, 308; Reinhardt, Akteneinsicht im Jugendamt, JAmt 2025...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 8.4.2025 eingefügt. Sie enthält Regelungen zur Aufarbeitung von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch durch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte der Betroffenen. Institutionell soll die Unabhängige Kommissi...mehr

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zfs 03/2026, Voreilige Klag... / Leitsatz

1. Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat. Dafür kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an. 2. Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Kfz-Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm ei...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der Beschuldigte wurde am 12.12.2024 im Zuge der Durchsuchung seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Gegenüber den Ermittlungsbehörden teilte er mit, er wolle von Rechtsanwalt Z als Pflichtverteidiger verteidigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Folgetag beim AG (Ermittlungsrichter) die Vorführung nach § 128 Abs. 1 StPO sowie den Erlass eines Haftbefehls gegen den...mehr

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zfs 03/2026, Voreilige Klag... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach §§ 91a Abs. 2 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und fristgerecht eingelegt (§ 569 Abs. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits ist über die Kosten gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Erm...mehr

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zfs 03/2026, Voreilige Klag... / 3 Anmerkung:

Zu Recht beklagen die Rechtsanwälte der Geschädigten immer wieder die zögerliche Regulierung durch die Haftpflichtversicherungen. Mitunter wird dahinter eine Strategie der Haftpflichtversicherer vermutet, den Geschädigten mürbe zu machen. Tatsächlich dürften in der Regel praktische Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts und nicht zuletzt ein erheblicher Personal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Unmöglichkeit oder Verweigerung der Aktenvorlage

Rz. 27 Die beklagte Finanzbehörde muss die den Streitfall betreffenden Akten vollständig übermitteln und darf deshalb grundsätzlich keine Akten, Aktenbestandteile oder sonstige Unterlagen zurückhalten. Sofern die vorgelegten Akten der Finanzbehörde dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt wurden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie vollständig sein.[1] Eine d...mehr

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zfs 02/2026, Fahrtenbuch; Sofortvollzug (ausreichende Begründung); Gefahrenabwehr; Mitwirkungsverweigerung; ausreichende behördl. Ermittlungstätigkeit (hier: vertiefte Anfragen an in Betracht kommende Register- und Führerscheinbehörden, Recherche im Internet, Aufsuchen des Anwesens des Betroffenen, Bitte um Rückruf mit im Briefkasten hinterlassener behördl. Visitenkarte, Nachbarschaftsbefragung); Akteneinsicht; Dauer der AO (hier: 6 Monate); überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug der Maßnahme (Eilbedürfnis); Zeitdauer zwischen Anlasstat und Bescheiderlass (hier 10 Monate); Verhältnismäßigkeit; Ermessen; erstmaliges Auffälligwerden im Straßenverkehr; Pflicht, Fahrtenbuch alle zwei Wochen vorzulegen; Ersatzfahrzeuge

StVZO § 31a Abs. 1, Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 3 Leitsatz 1. Zu den Anforderungen an die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO). 2. Zur im Lichte des § 31a Abs. 1 StVZO "geschuldeten" behördlichen Ermittlungstätigkeit zur Feststellung des Fahrers bei unterbliebener Mitwirkung des Halters. 3. Zur Relevanz der unterlassenen (bean...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts eines am 29.6.2025 begangenen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Schriftsatz vom 11.8.2025 zeigte der Rechtsanwalt die Vertretung des Beschuldigten an und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger sowie die Gewährung von Akteneinsicht. Mit Beschl. v. 20.10.2025 hat das AG d...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt mich mit einem zwiespältigen Gefühl zurück. Einerseits scheint das LG Recht zu haben, wenn es auf die Regelung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO abstellt, die Kosten für die zurückgenommene sofortige Beschwerde dem Beschuldigten auferlegt und ihn auf eine Untätigkeitsbeschwerde verweist. Andererseits fragt man sich, ob der vom LG aufgezeigte Weg "Untätigkeits...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / II. Gebührenbemessung

Die vom Verteidiger vorgenommene Bemessung der Rahmengebühren jeweils i.H.d. Höchstgebühr sei hinsichtlich der Grund- und Verfahrensgebühren (Nrn. 5100, 5103, 5107, 5113 VV) unbillig hoch und damit nicht verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren sei auch in Bußgeldverfahren grds. die Mittelgebühr. Wenn sämtliche der gem. § 14 Abs. ...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / II. Beim erfolglosen Rechtsmittel Kostentragung durch den Beschuldigten

Die Kosten eines erfolglos eingelegten Rechtsmittels träfen den, der es eingelegt habe (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO). Eine Beteiligung der Staatskasse sei gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zurücknahme eines Rechtsmittels stehe dessen Erfolglosigkeit gleich. Eine abweichende Auferlegung von Kosten oder notwendigen Auslagen auf die Staatskasse allein aus Billigkeitserwägungen kenne ...mehr

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zfs 02/2026, Fahrtenbuch; S... / 2 Aus den Gründen:

… II. Die gegen den Beschl. des VG erhobene … Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. … 1. Fehl geht zunächst der Einwand der Beschwerde, der Antragsgegner habe die Anordnung des Sofortvollzugs auf formell fehlerhafte Weise begründet (§ 80 Abs. 3 S. 1 VwGO). Der Antragsgegner habe sich auf formelhafte Wendungen beschränkt, wonach der Schutz der Verkehrssicherheit Vorrang h...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / Leitsatz

Zur Kostentragung für eine (erfolglose) sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, die nach gewährter Akteneinsicht zurückgenommen worden ist. LG Magdeburg, Beschl. v. 14.1.2026 – 29 Qs 72/25mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels) eine Geldbuße von 50,00 EUR festgesetzt worden. Dagegen hat der Verteidiger Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Weiter führte er ausführlich aus, dass der angewandte Bußgeldtatb...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / III. Nachweis der Zahlung der Aktenversendungspauschalen

Die Anschlussbeschwerde des Bezirksrevisors habe in der Sache keinen Erfolg. Die Festsetzung der beiden Aktenversendungspauschalen Nr. 9003 GKG KV i.H.v. jeweils 12,00 EUR sei nicht zu beanstanden. Die Rechtspflegerin habe zu Recht eine Glaubhaftmachung der Zahlung verlangt. Denn gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 2 ZPO müsse der Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfa...mehr

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AGS 02/2026, Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Helge Sodan und Prof. Dr. Jan Ziekow. 6. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.671 S., 249,00 EUR Als vor rund 30 Jahren der VwGO-Kommentar im Nomos Verlag als Lose- Blattsammlung erschien, konnte niemand ahnen, dass dem Großkommentar als gebundenes einbändiges Werk über die vielen Jahre ein so großer Erfolg beschieden ist. Nunmehr liegt die 6....mehr

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zfs 02/2026, Fahrtenbuch; S... / Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO). 2. Zur im Lichte des § 31a Abs. 1 StVZO "geschuldeten" behördlichen Ermittlungstätigkeit zur Feststellung des Fahrers bei unterbliebener Mitwirkung des Halters. 3. Zur Relevanz der unterlassenen (beantragten) Akteneinsicht im Bußgeldverfahren für die n...mehr