Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbscheinserteilung (vgl § 2359 aF).

Rn 28 Das grds erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann nur in Ausnahmefällen verneint werden, zB wenn der Erbschein im konkreten Fall offensichtlich keinem Zweck dienen kann. Es fehlt nicht, weil andere Nachweise wie ein Europäisches Nachlasszeugnis (Rn 7) verfügbar wären (MüKo/Grziwotz Rz 62). Ist der Erbscheinsantrag zulässig und begründet, ergeht Feststellungsbeschluss g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anhörung.

Rn 19 Den Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Art 103 I GG als Grundrecht des gerichtlichen Verfahrens und der Grds des fairen Verfahrens (BVerfGE 101, 397, 408 ff [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]: vor dem Rpfl gelte nicht Art 103 I GG, aber der Grds des fairen Verfahrens; dazu abl die hL) gilt auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 87, 786; NJW ...mehr

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AGS 09/2025, (Keine) Kosten... / III. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des BVerfG offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot, soweit das LG dem Beistand die Kosten des erfolglos gebliebenen Rechtsmittels auferlegt hat. 1. Verletzung des Gleichheitssatzes Zwar komme ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ErbStG ist ein wesentlicher Bestandteil des sich zusammen mit §§ 30, 34 ErbStG ergebenden Systems der Anzeigepflichten. Auch § 34 ErbStG dient in erster Linie dazu, dem FA die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat.[1] Die Vorschrift hat wegen der durch sie begründeten Anzeigepflicht u. a. der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über die Akteneinsicht.

Rn 9 Die Entscheidung ist unter Abwägung der widerstreitenden Interessen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 - 1Z BR 167/94]). Dabei ist zu prüfen, ob der Akteneinsicht schutzwürdige Interessen des Beteiligten aus dessen Persönlichkeits- und Vermögenssphäre, der Öffentlichkeit oder Dritter entgegenstehen. Trotz Art 5 Abs 1 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationspflichten, Akteneinsicht und Erteilung einer Abschrift (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 S 1 verpflichtet den GV, betroffene Personen, den Schuldner und bzw oder dritte Personen nach Abs 4 S 2 Hs 2, unverzüglich nach Erledigung des Vollstreckungsauftrags über die Durchführung eines Auskunfts- oder Unterstützungsersuchens zu unterrichten. Die zeitnahe Information setzt die Betroffenen in den Stand, nach Maßgabe von Abs 5 S 2 Akteneinsicht und die Ertei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Akteneinsicht.

Rn 4 Der Akteneinsicht unterliegen die von dem Gericht im Zusammenhang mit dem Verfahren geführten sowie die von anderen Gerichten oder Behörden erhaltenen Akten, sofern sie Grundlage der Entscheidung waren oder sind (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 5 Nach Abs 6 sind Entwürfe, vorbereitende Arbeiten (›Voten‹) sowie Dokumente über Abstimmungen den Beteiligten od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Akteneinsicht durch die Beteiligten (Abs 1).

I. Unbeschränkte Einsicht. Rn 3 Abs 1 räumt den Beteiligten ein unbeschränktes Recht auf Akteneinsicht ein, wobei ein berechtigtes Interesse nicht erforderlich ist. II. Gegenstand der Akteneinsicht. Rn 4 Der Akteneinsicht unterliegen die von dem Gericht im Zusammenhang mit dem Verfahren geführten sowie die von anderen Gerichten oder Behörden erhaltenen Akten, sofern sie Grundla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 299 ZPO – Akteneinsicht; Abschriften.

Gesetzestext (1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektronisch gefüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 13 FamFG – Akteneinsicht.

Gesetzestext (1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 760 ZPO – Akteneinsicht; Aktenabschrift.

Gesetzestext 1Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung.

Rn 13 § 13 Abs 5 verweist für die Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung auf § 299 Abs 3 u 4 ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Akteneinsicht durch Dritte (Abs 2).

I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen. Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Wer in einem bereits abgeschlossenen Verfahren Beteiligter war, kann nur Akteneinsicht nach Abs 2 verlangen (BayObLG v 24.10.24 – 102 VA 105/24, juri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Akteneinsicht und rechtliches Gehör

Rz. 531 [Autor/Stand] Namentlich in Haftsachen darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind. Danach müssen der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls diejenigen Aktenteile zur Verfügung gestellt werden, die für eine wirksame Stellungnahme zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Datenschutz (Abs 4).

Rn 13a Wie ihr 20. Erw zeigt, gilt die DSGVO auch für Verarbeitungsvorgänge (vgl Art 4 Nr 2 DSGVO) der Gerichte vorbehaltlich bestimmter Modifikationen in Fällen, in denen die Gerichte iR ihrer justiziellen Tätigkeit handeln (EuGH NJW 23, 2837 Rz 320). Nach Art 6 I 1 Buchst e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektronisch geführt, gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen.

Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Wer in einem bereits abgeschlossenen Verfahren Beteiligter war, kann nur Akteneinsicht nach Abs 2 verlangen (BayObLG v 24.10.24 – 102 VA 105/24, juris Rz 27; BayObLG MDR 24, 1134 [BayObLG 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unbeschränkte Einsicht.

Rn 3 Abs 1 räumt den Beteiligten ein unbeschränktes Recht auf Akteneinsicht ein, wobei ein berechtigtes Interesse nicht erforderlich ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einsicht in die elektronische Akte (Abs 3).

Rn 10 Wie in die papierene Prozessakte besteht ein Recht auf Akteneinsicht in die elektronisch geführte (§ 298a); es gelten Abs 1 und 2. Erfasst sind auch papierene Dokumente, die nach § 298a II 5 aufbewahrt werden, nicht aber Ausdrucke des Gerichts aus der Akte allein für sich. Über die Art der Einsicht entscheidet die Geschäftsstelle (III 1; aA Wieczorek/Schütze/Assmann Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen.

Rn 6 Die Einsicht kann nach Abwägung der widerstreitenden Interessen bei Gefahren für Beteiligte oder Dritte versagt werden. Die Akteneinsicht darf dabei nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden (zB in psychiatrische Gutachten). Bei Versagung von Akteneinsicht besteht ein Anspruch auf Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Akten in geeigneter Form, soweit dies mit dem Zwec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abschließende Besprechung, Schlussbericht und Schlussvermerk

Rz. 549 [Autor/Stand] Die Steufa hat keine eigene Abschlusskompetenz, sondern nur die BuStra ist hierzu befugt. Im Fahndungsverfahren ist eine obligatorische Schlussbesprechung, wie sie § 201 AO im Besteuerungsverfahren für die Außenprüfung anordnet, nicht vorgesehen. Dennoch findet in aller Regel eine sog. abschließende Besprechung statt, um dem Beschuldigten rechtliches Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Akten, in die nach § 760 die Einsicht zu gewähren ist, sind neben den Kostenbelegen für mehrere zusammen durchgeführte Vollstreckungssachen, gemeinsame Belegblätter bei Sammelakten sowie die Register nach § 47 GVO (Schuschke/Walker/Walker § 760 Rz 4 mwN; aA Zö/Seibel § 760 Rz 1: keine Einsichtnahme, da nur rein innerdienstliche Funktion), ebenso das Pfändungsprotokoll n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dieser hat seine Vollmacht zu belegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zuständigkeit.

Rn 14 Nach Abs 6 erfolgt die Entscheidung über die Akteneinsicht durch das verfahrensführende Gericht. Funktionell zuständig ist der jeweilige Entscheidungsträger. Zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens entscheidet bei Kollegialgerichten der Vorsitzende (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 15 Entscheidungen über die Akteneinsicht in laufenden Verfahren sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gg dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gg die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde (§ 56...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Wird die Einsicht in die Akten oder die Erteilung von Abschriften insgesamt oder in Teilen verweigert, steht den beteiligten Personen dagegen die Erinnerung nach § 766 zu, ebenso aus Gründen des Datenschutzes gg die Gewährung der Akteneinsicht und Abschrifterteilung (Musielak/Voit/Lackmann § 760 Rz 5). Der GV selbst hat gg die einer Erinnerung stattgebende Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aktenausdruck (Abs 2).

Rn 18 Inhalt und Bedeutung des § 696 II werden häufig übersehen. Er bestimmt, dass es im maschinell bearbeiteten Mahnverfahren statt Akten nur einen maschinell erstellten Aktenausdruck mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden gibt, sofern nicht das Verfahren umfassend papierlos gestaltet ist und die Daten des Mahnverfahrens elektronisch übermittelt werden. Die als Sondervor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten od...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 132 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 102,00 EUR.[168] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Abs 3).

Rn 10 § 13 Abs 3 S 1 erstreckt das Recht auf Akteneinsicht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Kosten: § 34 Abs 3 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 13 regelt Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften; die Vorschrift wurde durch Art 13 Nr 2 des Gesetzes vom 5.7.17 (BGBl I S 208) mWz 1.1.18 und zuletzt zum 19.7.24 (BGBl 2024 Nr 237) geändert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorlagepflicht der Behörde, weiteres Verfahren.

Rn 8 Nach Art 35 I GG ist die Behörde ggü dem ersuchenden Gericht zur Amtshilfe verpflichtet. Die Behörde muss hierzu nach dem für sie geltenden Verfahrensrecht prüfen, ob sie die Urkunde dem Prozessgericht zur Verfügung stellen darf oder sogar muss (Gewährung von Akteneinsicht an Gerichte etwa Regelfall nach § 274 I StPO, s hierzu BGH NJW 23, 1734, 1735 [BGH 16.03.2023 - II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Der Antrag auf Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften kann bereits zusammen mit dem Vollstreckungsauftrag gestellt werden. Nicht in jedem Vollstreckungsauftrag ist aber konkludent ein Antrag nach § 760 enthalten (BVerwG NJW 83, 896, 898). Abschriften von Protokollen nach §§ 762 f müssen ausdrücklich verlangt werden. Auch dem anwaltlich vertretenen Gläubiger muss de...mehr