Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Auslösungen bei privaten Arbeitgebern (zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 16 EStG), > BahnCard, > Doppelte Haushaltsführung, > Fortbildungsveranstaltungen, > Jahresnetzkarte, > Reisekosten (vor allem zu den Regelungen für > Werbungskosten in § 9 EStG bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit), > Reisekostenvergütungen (zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 13 EStG im öffentlichen Dienst), > Studienreisen, > Incentives Rz 2 ff, außerdem > Reisebüro, > Reisegepäckversicherung, > Reiseleiter, > Reiseversicherung, > Sachbezüge Rz 1 ff.

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