Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Beiträge für eine beruflich veranlasste Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung können als ReisenebenkostenWerbungskosten sein; vgl im Einzelnen > Reisekosten Rz 127 ff. Werden Reiseversicherungen allgemein für berufliche und private Reisen abgeschlossen, ohne dass eine eindeutige Aufteilung der Prämie in einen beruflichen und privaten Anteil möglich ist, oder werden sie nur für private (Ferien-)Reisen abgeschlossen, sind die Beitragsteile, die auf Krankenversicherung entfallen, > Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Zur Steuerfreiheit der Beiträge für die vom ArbG für seine ArbN abgeschlossene Reiseunfallversicherung > Unfallversicherung.

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