Stand: EL 132 – ET: 12/2022
> Berufssportler, > Beschränkte Steuerpflicht, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Künstler, Model, > Musiker, > Sponsoring. Zahlungen von > Geld sowie Sachzuwendungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Luxusgütern (> VIP-Sponsoring) zu Werbezwecken führen uE zu > Einnahmen, die bei angestellten Künstlern dem LSt-Abzug unterliegen.
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