Rz. 1

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Grönland (Hauptstadt: Nuuk; Amtssprache: Grönländisch) ist ein autonomer Teilstaat des Königreichs > Dänemark Rz 2 im Nordatlantik, nordwestlich von > Island und nordöstlich von > Kanada. Obwohl zum Königreich Dänemark gehörend, ist Grönland nicht Mitglied der > Europäische Union; es gehört auch nicht zum > Europäischer Wirtschaftsraum.

 

Rz. 2

Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit > Dänemark gilt nicht für Grönland. Damit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

 

Rz. 3

Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland); es gelten die Sätze für Dänemark. Grönland gehört zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Zum > Kaufkraftausgleich vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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