In der Presse kann der Anwalt als Experte in Erscheinung treten


In der Presse kann der Anwalt als Experte in Erscheinung treten

Wer als Spezialist wahrgenommen werden will, kann in Veröffentlichungen jenseits der Fachpresse punkten. Diese Form der Pressearbeit eines Anwalts ist immer auch ehrliche Übersetzungs- und Aufklärungsarbeit. Denn was sich Juristen untereinander an den Kopf werfen, verstehen Mandanten nicht ohne weiteres. Um durchzudringen, ist Umsetzung von Kompliziertem in die Alltagssprache gefragt.

Vorbei die Zeiten, als es neben dem auch rar gewordenen Hausarzt den Hausanwalt gab. Den haben zumeist nur noch Unternehmen, neben oder unterhalb der Schwelle eine Rechtsabteilung. Nur sporadisch Rechtsrat Suchenden ist mittlerweile klar, dass es den Anwalt, der fast alle Rechtsbereiche beherrscht, nicht mehr geben kann.

Als Spezialist wahrgenommen werden

Immer wichtiger ist es für Anwälte, mit ihrem Spezialgebieten in Verbindung gebracht zu werden. Das gilt nicht zuerst für Fachzeitschriften, die potentielle "Kundschaft" liest eher die Tages- und Wirtschaftspresse. Wer dort erfolgreich auftauchen will, sollte sich dem Medium ein Stück weit anpassen. Doch leider reden immer noch viele Anwälte erst langatmig um den heißen Brei herum, anstatt vom Ergebnis aus die Details zu erläutern. Das Einfühlungsvermögen in der Beschreibung der Rechtslage, das im Umgang mit Mandaten regelmäßig gefragt ist,  kann der Anwalt auch schon beim Abfassen einer Pressemitteilung eines Beitrags beweisen,

Der Einstieg gelingt de,m Leser leichter, wenn der Autor das Ergebnis einer Entscheidung und die daraus für die Praxis auftauchenden Fragen gleich an den Anfang stellt. Konsequenzen oder Thesen zur Umsetzung können später folgen, wenn der Leser schon 2angebissen" hat , aber auch noch neugierig ist.

In Bildern reden - ohne zu blumig zu werden

Wichtig ist auch, juristische Inhalte bildhaft zu beschreiben und treffende Vergleiche zu finden.  Antworten auf Rechtsfragen dürfen nie abstrakt im Raum stehen bleiben, sondern müssen in lebendiger Sprache an konkreten Beispielen veranschaulicht werden (Gesellschaftsvertrag one Abfindungsregelung - löchrig wie Schweizer Käse).

Da auch die Printmedien zunehmend mit Bildern arbeiten, sollten Anwälten ihren Pressemitteilungen auch Bildvorschläge beifügen. Diese können sie aus entsprechenden Fotoportalen herunterladen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Veröffentlichung, vorausgesetzt, die Bildrechte sind zugunsten der Presse geklärt, stehen also kostenfrei für eine Vervielfältigung zur Verfügung.

Aus dem Fenster lehnen

Eine lebendige Sprache sollten Anwälte auch bei Live-Interviews im Radio und TV pflegen. Die Presse liebt Experten, die sich auch schon einmal etwas weiter aus dem Fenster lehnen und es eben nicht bei der Floskel „Es kommt darauf an“ oder „Das kann man nur im jeweiligen Einzelfall sagen“ belassen. Warum hat der Anwalt dann überhaupt ein Interview gegeben, fragen sich anschließend nicht nur Medienprofis.

Interviews sind nichts für jeden Juristen

Es gibt auch durchaus Anwälte, die für eine aktive Pressearbeit ungeeignet sind, weil sie weder ein Quäntchen Rampensaumentalität besitzen (möchten), noch ein Minimum an Unterhaltungswert und Small Talk Sprech beherrschen (wollen). Sie können trotzdem erfolgreich Fälle bearbeiten und angestrebte Urteile erstreiten, sollten es aber besser weiter im halb Verborgenen tun, um mögliche Mandanten nicht zu verschrecken.

Bereiten Sie sich gut vor

Journalisten sind in der Regel neugierig. Und deshalb fragen sie viel, was schnell als Skepsis ausgelegt wird. Dabei müssen sie so vorgehen, um Material zu sammeln. Diese ganze Vorarbeit können Anwälte ihnen abnehmen und das juristische Problem schon einmal in Alltagsdeutsch einer praktischen Lösung zuführen. Das spart dem Journalisten Zeit. Daran wird er sich bei nächster Gelegenheit gern wieder erinnern. Anwälte sollten eines nicht vergessen: Über Pressearbeit erreichen sie tausende von Menschen, ohne dafür bezahlen zu müssen, jedenfalls kein Geld. 

Vgl. zu dem Thema auch:

Social Media in der Anwaltskanzlei

Anwalt und Selbstdarstellung

aber auch:

Pro Bono

Kanzlei-Slogan