Kanzleimarketing:  Ist Social Media für Anwälte schon ein Muss?

330 juristische Blogs führt www.jurablogs.com derzeit auf. Die nicht organisierten Blogs von Anwälten dürften schon längst die 1.000er Grenze gesprengt haben. Dasselbe gilt für Anwälte, die regelmäßig bei Twitter Kurznachrichten einstellen oder im Profinetzwerk Xing unterwegs sind. Doch für wen lohnt sich der digitale Gedankenaustausch über die eigene Homepage hinaus wirklich und welche Fallstricke gilt es zu meiden?

Sicher geht es vielen Anwälten dabei um Meinungsbildung und fachlichen Gedankenaustausch. Im Marketingkern geht es aber darum, in der digitalen Welt eine Marke aufzubauen, sympathisch, unterhaltsam und kompetent rüberzugkommen und damit langfristig Mandate zu gewinnen. Kurzfristig sollte kein Anwalt erwarten, dass ihm die Mandanten nur deshalb die Bude einrennen, weil er ein paar intelligente Blog-Beiträge geschrieben oder bei Xing eine neue Gruppe gegründet hat.

Wer schreibt, der bleibt?

Die Chance für Anwälte bei Facebook, Xing und Twitter sowie dem eigenen Blogauftritt besteht vor allem darin, ohne großartige Investitionen loslegen zu können – jedenfalls am Anfang. Das verführt allerdings leicht zu blindem Aktionismus und Zeitverschwendung. Ein gut durchdachter Plan sollte Anwälte disziplinieren, nur darüber zu schreiben, was wirklich nutzwertig ist und aus Mandanten- und/oder Kollegensicht Sinn macht - und zu Themen, bei denen sie über fundiertes Wissen und Verständnis verfügen. Fangen sie sich Kommentare mit berechtigten Korrekturen und Richtigstellungen ein , ist de Frust , "vor Publikum" vorgeführt zu werden beträchtlich und der Imagegewinn im Wiederholungsfall langfristig gering.

Nutzwert steht im Vordergrund

Vor allem ehrliche Kommunikation ist gefragt. Wer einen Blog aufbaut, um partout auf sich aufmerksam zu machen, statt auf die Substanz der eigenen Beiträge zu achten, verwässert nur sein Expertenimage und wird im Meer der Mittelmäßigkeit versinken.

Wer dagegen einen Blog in einem Spezialrechtsgebiet eröffnet und beispielsweise täglich ein Urteil komprimiert auf 2.000 Zeichen vorstellt und die Praxisfolgen aufzeigt, wird seine Leser ebenso finden wie Anwälte, die Vertragsformulare oder einzelne Vertragsklauseln für kniffelige Alltagssituationen von Unternehmen und/oder Verbrauchern vorhalten.

Geld in die Hand nehmen?

Für etablierte Kanzleien stellt sich allerdings von vornherein die Frage, ob sie mit den neuen sozialen Netzwerken erst einmal über längere Zeit rumprobieren sollen oder sie lieber gleich professionellen Dienstleistern anvertrauen, die sie auf den digitalen Pfaden unterstützen.

  • Dafür spricht, dass der eigene Blogauftritt grafisch ansprechend gestaltet werden
  • und mit dem Corporate Design der Kanzlei harmonisieren sollte.
  • Dazu gehört auch eine professionelle Bebilderung der einzelnen Beiträge
  • und eine übersichtliche Rubrizierung und Archivierung der Beiträge.
  • Nicht vergessen werden darf auch die inhaltliche, strukturelle und technische Suchmaschinenoptimierung, ohne die durchschlagende Erfolge im Internet heutzutage kaum mehr möglich sind.

Nimmt man all das zusammen, kommt man leicht auf einen Jahresetat zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Dafür kann man als Anwalt aber auch sicher sein, professionell wahrgenommen zu werden und vor allem die jungen Generationen anzusprechen, die mehrheitlich die sozialen Netzwerke nutzen.

Trotzdem wird man es schwer haben, auf die Gründungsväter und Pioniere unter den Bloggern aufzuschließen, die sich durch unerschütterlichesn Enthusiasmus,  frühes Einsteigen und geschliffene Feder mittlerweile einen gewissen Kultstatus erbloggt haben, wie etwa  Udo Vetter oder Carsten Hoenig. Doch nur Mut, das Internet ist ein schnelles Medium mit überraschenden Bewegungsabläufen.

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