Schlichtungsstelle verzeichnet 2025 einen Anstieg der Anträge um 50 Prozent
Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) ist eine unabhängige Stelle, die vor 15 Jahren bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingerichtet wurde. Sie ist als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft, insbesondere bei Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen. Das Verfahren ist für die beteiligten Parteien kostenfrei. Die Schlichtungsstelle veröffentlicht alljährlich zu Jahresbeginn einen Tätigkeitsbericht für das Vorjahr, der über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der Schlichtungsstelle, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge informiert.
Zahl der Schlichtungsanträge stieg 2025 deutlich an
Die Zahl der Schlichtungsanträge nahm 2025 um fast 50 % zu. Die Schlichtungsstelle berichtet auch über komplexere Sachverhalte und zum Teil deutlich höhere Streitwerte. Die Erhöhung der Streitwerte ist darauf zurückzuführen, dass zum 1.1.2025 die bis dahin geltende Beschränkung auf Streitwerte bis maximal 50.000 EUR entfallen ist. Die starke Zunahme der Anträge führt die Schlichtungsstelle unter anderem auch auf den Einsatz KI-basierter Plattformen wie ChatGPT zurück, die für Sachverhalte die passende Schlichtungsstelle identifizieren und beim Formulieren von Schlichtungsanträgen unterstützen.
Mehr Einigungsvorschläge und höhere Erfolgsquote
Im Vergleich zum Vorjahr 2024 hat die Schlichtungsstelle 2025 11 % mehr Einigungsvorschläge unterbreitet. Insgesamt konnten fast zwei Drittel der Fälle von der Schlichtungsstelle erfolgreich befriedet werden. Die Bereitschaft der Antragsgegner, am freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, ist im Berichtsjahr 2025 erneut gestiegen und lag bei 92 %. Mehr als die Hälfte der Streitigkeiten betraf anwaltliches Honorar, die andere Hälfte Schadensersatzforderungen gegen den Anwalt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlags dauerte im vergangenen Jahr durchschnittlich 62 Tage. Die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgegebene Maximaldauer von 90 Tagen wurde damit deutlich unterschritten.
Hauptbeschwerdegründe mangelhafte Kommunikation und fehlende Transparenz
Als Hauptgründe für die Entstehung von Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis identifiziert die Schlichtungsstelle unzureichende Kommunikation unter den Parteien und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung. Sie empfiehlt daher Mandanten sowie Rechtsanwälten gleichermaßen, von Beginn an und vor allem kontinuierlich im Laufe des Mandats, die voraussichtlich entstehenden Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen eingehend miteinander zu erörtern.
Quellen:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Tätigkeitsbericht 2025 (PDF)
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