Rechtsanwaltskammern empfehlen höhere Azubi-Vergütungen
Der Fachkräftemangel zeichnet sich immer stärker ab: Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Berufsfeld ReFa und ReNo ist in den letzten Jahren stetig gesunken, zuletzt wurde ein Rückgang von -2,7 % festgestellt. Zuvor war der Rückgang deutlich höher, schwächte nun aber ab – vermutlich auch wegen deutlich erhöhter Vergütungsempfehlungen.
Nun haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte für das Jahr 2026 wieder erhöht. Veröffentlicht wurde eine Übersicht über die Empfehlungen, die sich regional deutlich unterscheiden. Die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet beträgt danach:
- im ersten Ausbildungsjahr 985,20 EUR,
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.089,40 EUR und
- im dritten Ausbildungsjahr 1.189,40 EUR.
Damit fällt der Anstieg mit +1,3 bis 1,4 % für die verschiedenen Ausbildungsjahre moderater aus als in den Vorjahren (2025: Erhöhung um 2,5 bis 3,3 %, 2024: Erhöhung um 11 bis 13 %).
Negativtrend der Ausbildungszahlen abgeschwächt
Durch die Erhöhung der Vergütungsempfehlungen konnte der sich immer stärker abzeichnende Fachkräftemangel bereits abgeschwächt werden. Jedoch können nicht alle Kanzleien die Empfehlungen in voller Höhe umsetzen. Gerade kleinere oder wirtschaftlich stärker belastete Kanzleien stoßen an Grenzen. In bestimmten Ausnahmefällen lassen die Kammern eine Unterschreitung der Vergütungsempfehlung zu.
Kammer-Empfehlung als Maßstab
Die Rechtsanwaltskammern veröffentlichen regelmäßig Vergütungsrichtwerte für Kanzlei-Auszubildende, die über der gesetzlichen Mindestvergütung liegen. Nach der bis zum BBiMoG geltenden Rechtsprechung war eine Eintragung des Ausbildungsverhältnisses ausgeschlossen, wenn die Vergütung mehr als 20 % unter der Kammerempfehlung lag. Das Verhältnis zwischen Kammerempfehlungen und der gesetzlichen Untergrenze bleibt jedoch ungeklärt, worauf die BRAK bereits im Gesetzgebungsverfahren hinwies.
Quellen:
BRAK: Rechtsanwaltskammern empfehlen etwas höhere Vergütungen für Azubis
BRAK: Rechtsanwaltsfachangestellte: Azubi-Gehälter steigen 2026
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
323
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
2331
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
228
-
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
1782
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
116
-
KI-Recherche für Juristen
70
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
682
-
Messie-Syndrom ist allein kein Grund für Wohnungskündigung
59
-
Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
451
-
Arbeitsüberlastung wegen Urlaub des Anwalts ist anerkannter Fristverlängerungsgrund
41
-
Harsche BGH-Rüge für überlanges Urteil eines LG
13.09.2026
-
Vorsicht vorm Versorgungswerk!
10.09.2026
-
Ursachen für Anwaltsinsolvenzen
10.09.2026
-
BGH weist Ausweg durch „überwachte“ Arbeit als Angestellter in einer Sozietät
10.09.2026
-
Anwaltsinsolvenz und Verlust der Zulassung bedingen sich oft gegenseitig
10.09.2026
-
Kultur der zweiten Chance bleibt für viele Freiberufler eine Illusion
10.09.2026
-
„Oggie“ fuhr mit Kühlschrank auf dem Rad nach Istanbul
30.08.2026
-
Syndikusrechtsanwalt in Altersteilzeit behält Anwaltszulassung
05.08.2026
-
Schadenersatz nach WhatsApp-Chat über quer sitzenden Pups
19.07.2026
-
CoPilot Law: Der neue KI-Assistent für die Anwaltskanzlei
15.07.2026