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Rechtsanwaltskammern empfehlen höhere Azubi-Vergütungen


Rechtsanwaltskammern empfehlen höhere Azubi-Vergütungen

Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern sind entscheidend für die Bezahlung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter. Um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, wurden die Empfehlungen erneut angehoben, allerdings weniger stark als in den Vorjahren.

Der Fachkräftemangel zeichnet sich immer stärker ab: Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Berufsfeld ReFa und ReNo ist in den letzten Jahren stetig gesunken, zuletzt wurde ein Rückgang von -2,7 % festgestellt. Zuvor war der Rückgang deutlich höher, schwächte nun aber ab – vermutlich auch wegen deutlich erhöhter Vergütungsempfehlungen.  

Nun haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte für das Jahr 2026 wieder erhöht. Veröffentlicht wurde eine Übersicht über die Empfehlungen, die sich regional deutlich unterscheiden. Die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet beträgt danach:  

  • im ersten Ausbildungsjahr 985,20 EUR, 
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.089,40 EUR und 
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.189,40 EUR. 

Damit fällt der Anstieg mit +1,3 bis 1,4 % für die verschiedenen Ausbildungsjahre moderater aus als in den Vorjahren (2025: Erhöhung um 2,5 bis 3,3 %, 2024: Erhöhung um 11 bis 13 %).  

Negativtrend der Ausbildungszahlen abgeschwächt 

Durch die Erhöhung der Vergütungsempfehlungen konnte der sich immer stärker abzeichnende Fachkräftemangel bereits abgeschwächt werden. Jedoch können nicht alle Kanzleien die Empfehlungen in voller Höhe umsetzen. Gerade kleinere oder wirtschaftlich stärker belastete Kanzleien stoßen an Grenzen. In bestimmten Ausnahmefällen lassen die Kammern eine Unterschreitung der Vergütungsempfehlung zu.  

Kammer-Empfehlung als Maßstab  

Die Rechtsanwaltskammern veröffentlichen regelmäßig Vergütungsrichtwerte für Kanzlei-Auszubildende, die über der gesetzlichen Mindestvergütung liegen. Nach der bis zum BBiMoG geltenden Rechtsprechung war eine Eintragung des Ausbildungsverhältnisses ausgeschlossen, wenn die Vergütung mehr als 20 % unter der Kammerempfehlung lag. Das Verhältnis zwischen Kammerempfehlungen und der gesetzlichen Untergrenze bleibt jedoch ungeklärt, worauf die BRAK bereits im Gesetzgebungsverfahren hinwies. 


Quellen: 

BRAK: Rechtsanwaltskammern empfehlen etwas höhere Vergütungen für Azubis

BRAK: Rechtsanwaltsfachangestellte: Azubi-Gehälter steigen 2026



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