Bereits 2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet und die Digitalisierung der Justiz eingeleitet. Von Schwierigkeiten begleitet – siehe beA - ist die volle Digitalisierung bisher nicht erreicht. Nun soll mit dem „elektronischen Bürger- und Organisationen-Postfach“ (eBO) ein weiterer Schritt die elektronische Kommunikation mit der Justiz ausbauen.mehr
Der BGH hat den Antrag eines Rechtsanwalts auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des nordrhein-westfälischen AGH abgelehnt. Der AGH hatte die Sonderumlage zur Finanzierung des beA für Anwälte für rechtens erklärt.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Nicht nur beA, auch der Elektronische Rechtsverkehr bei Gericht nimmt Fahrt auf: Was die Wirtschaft mit der Digitalen Transformation und dem Internet der Dinge längst vorgemacht und umgesetzt hat, findet auch in der Justiz zunehmend praktische Anwendung: Die Digitalisierung und Vernetzung der Geschäfts- bzw. Justizprozesse nimmt zu.mehr
Die Bundesrechtsanwaltskammer darf das Anwaltspostfach nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Anwalts freischalten. Mit der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV), die der Bundesrat am 23.9. beschlossen hat, ist die Kontroverse um die Postfachnutzung bis zum 1.1.2018 rechtzeitig beendet, wenn das Anwaltspostfach zum 29. September 2016 startet.mehr
Die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren wird seit langem gefordert, denn seit 2004 hat eine echte Anhebung der Gebühren nicht stattgefunden. Die zum 1.7.2013 geplante Reform bewirkte eine Anhebung der Gebühren und Änderungen in diversen Verfahrensbereichen.mehr