Fachanwalt

Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in Deutschland nach Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet führen darf (§ 43c Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO). Die zulässigen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Wer darf den Titel Fachanwalt tragen?

Ein Anwalt darf eine Fachanwaltsbezeichnung nur führen, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben und nachgewiesen hat. Darüber hinaus muss er sich laufend fortbilden. Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass ein Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben muss, um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen.

Vorgaben der Fachanwaltsordnung

Während für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse die erfolgreiche Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs erforderlich ist, sind die praktischen Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen nachzuweisen. Außerdem gerät der Fachanwalt in Gefahr, diesen Titel zu verlieren, wenn er mit dem Nachweis seiner regelmäßigen Weiterbildungen in Verzug gerät.

Wie viele Fachanwaltstitel darf ein Anwalt erwerben?

Nicht zuletzt, um die Fachanwaltstitel und die von ihnen belegte Spezialisierung nicht zu entwerten, kann ein Rechtsanwalt maximal drei Fachanwaltstitel tragen.

Was unterscheidet den Fachanwalt vom „einfachen“  Rechtsanwalt?

Unter einem Fachanwalt versteht man einen Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen kann, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Fachanwalt hebt sich durch überragendes Fachwissen und praktische Erfahrung also von anderen Rechtsanwälten ab.

Außenwirkung der Fachanwaltsbezeichnung

Die Fachanwaltsbezeichnung spricht Rechtssuchende an, die einen Anwalt mit entsprechender Qualifikation auf dem betreffenden Fachgebiet suchen. Umgekehrt suggeriert die Fachanwaltsbezeichnung, dass der Anwalt ausschließlich auf diesem Fachgebiet tätig ist. Durch die Fachanwaltsbezeichnung können also gleichzeitig Mandanten geworben als auch abgeschreckt werden.

Welche Fachanwaltstitel gibt es?

Fachanwaltsbezeichnungen können für folgende Rechtsgebiete erworben werden:

  1. Verwaltungsrecht
  2. Steuerrecht
  3. Arbeitsrecht
  4. Sozialrecht
  5. Familienrecht
  6. Strafrecht
  7. Insolvenzrecht
  8. Versicherungsrecht
  9. Medizinrecht
  10. Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  11. Verkehrsrecht
  12. Bau- und Architektenrecht
  13. Erbrecht
  14. Transport- und Speditionsrecht
  15. gewerblichen Rechtsschutz
  16. Handels- und Gesellschaftsrecht
  17. Urheber- und Medienrecht
  18. Informationstechnologierecht
  19. Bank- und Kapitalmarktrecht
  20. Agrarrecht
  21. Internationales Wirtschaftsrecht
  22. Vergaberecht
  23. Migrationsrecht
  24. Sportrecht

Was umfasst der Fachanwaltslehrgang?

Für den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse ist die erfolgreiche Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Stunden obligatorisch, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen vorsieht.

Führt ein Anwalt eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnung, muss er sich im Kalenderjahr auf seinem Rechtsgebiet mit mindestens 15 Zeitstunden fortbilden und einen entsprechenden Fortbildungsnachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer erbringen.

Serie 10.05.2016 Professionelles Kanzleimarketing

Klappern gehört zum Handwerk, kann aber auch manchmal in's Auge gehen. Auf der Kanzlei-Website beißt sich der Hinweis "…erfolgreicher Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels zum Fachanwalt für Steuerrecht" mit dem § 43b der BRAO, wenn der Erwerb des Fachanwaltstitels nicht angesteuert wird. So sieht es zumindest das Anwaltsgericht Köln.mehr

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News 11.05.2015 Fortbildung

Ein aus der Anwaltschaft ausgeschiedener Rechtsanwalt hat, wenn er sich erneut zulassen kann, seinen Fachanwaltstitel nicht unbedingt verloren.  Er kann ihn ohne erneuten Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen beanspruchen, sofern er in der zulassungsfreien Zeit seiner Fortbildungsverpflichtung nach der BRAO erfüllt hat.mehr

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News 08.05.2015 Irreführende Werbung

Gewerkschaften haben zur Zeit mächtig Aufwind. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich weit aus dem Fenster gelehnt – zu weit, wie kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz entschied. Die DGB-Rechtsschutz GmbH, die Mitglieder kostenlos in Rechtsangelegenheiten berät und vertritt, hatte sich mit dem Superlativ nicht nur selbst beweihräuchert, sondern auchgegen das UWG verstossen.  mehr

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News 27.11.2014 Anwaltliches Berufsrecht

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News 26.09.2014 Verlorener Fachanwaltstitel

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Serie 07.04.2014 Kanzleipositionierung

Kürzlich hat die Satzungsversammlung, das Parlament der Anwaltschaft, die Einführung des 21. Fachanwaltstitels beschlossen: den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Mittlerweile werden die Fachanwaltstitel, die Anwälte führen dürfen, fast unübersichtlich. Und fraglich ist auch, ob das formal ausgewiesene Expertentum wirtschaftlich immer Sinn macht.mehr

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News 25.04.2013 Kanzleimarketing

Unwissend oder dreist? Ein Anwalt, der keinen Fachanwaltstitel für Familienrecht besaß, beförderte sich auf dem Briefkopf kurzerhand zum „Spezialist für Familienrecht“. Kammer und OLG Karlsruhe verboten ihm das und verwiesen dazu auch auf den Duden.mehr

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News 28.11.2012 Wer kann was?

Gewerblicher Rechtsschutz kann sehr komplexe Fragen nicht nur rechtlicher Art aufwerfen. Wann muss, zur Not zusätzlich, ein Patentanwalt her?mehr

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