Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 2. Schritt: Beweisbeschluss – Beauftragung des Sachverständigen

a) Aufgabe des Familiengerichts ist die Formulierung des Beweisbeschlusses unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Das scheitert aber nicht selten in der Praxis. Sehr wichtig ist daher die Prüfung durch die verfahrensbeteiligten Fachpersonen, insbesondere auch der Fachanwälte für Familienrecht, ob der Beweisbeschluss dem fachlich Erforderlichen entspricht. Ist dies nach Ei...mehr

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FF 06/2026, Familienrecht und KI - passt das zusammen?

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Künstliche Intelligenz ist im anwaltlichen Alltag angekommen – und sie macht auch vor dem Familienrecht nicht halt. Was noch vor wenigen Jahren als abstrakte Zukunftsvision erschien, wird heute zunehmend in der Praxis relevant. Die Vielfalt der Anbieter, von ChatGPT bis hin ...mehr

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FF 06/2026, Widerruf der Zu... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Wegen des der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalts und der zwischen den beteiligten Kindeseltern im Einzelnen streitigen Umstände verweist der Senat auf die zutreffende und von der Beschwerdeführerin mit Ausnahme eigener abweichender Wertungen nicht angegriffene Sachverhaltsdarstellung des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschl. v. 26.11.2025. Wesentl...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 5. Schritt: Fachlicher Umgang mit dem vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten bis zur gerichtlichen Entscheidungsfindung

a) Nach dem Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens empfiehlt sich für alle Fachkräfte, trotz hoher Arbeitsbelastung auch für die Fachanwälte für Familienrecht, dessen zeitnahes Durcharbeiten, um den wesentlichen Inhalt des Gutachtens vollständig zu erfassen. Maßstäbe für die Validität des Gutachtens sind dessen inhaltliche Vollständigkeit und Widerspruchsfreihe...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / Einführung

Ziel dieses Beitrags[1] ist es, Fachanwälten[2] für Familienrecht einen praktischen Leitfaden zum richtigen anwaltlichen Umgang mit Sachverständigengutachten in Kindschaftsverfahren an die Hand zu geben. Dabei geht es nicht nur um die Anforderungen an die anwaltliche Qualitätsüberprüfung des Inhalts eines im Verfahren eingeholten Gutachtens zum Sorgerecht oder Umgangsrecht n...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 4. Schritt: Hilfen zur Einschätzung der Qualität von Sachverständigengutachten

a) Das schriftliche Sachverständigengutachten sollte folgende Punkte enthalten:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie e...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 13 Widersprüchliche Netto- und Bruttopreise sind irreführend

Im Falle irreführender Preisangaben kann ggf. neben dem Inserenten auch eine Plattform haften. Mit einer solchen Thematik hatte sich das LG Fulda (Urt. v. 8.8.2025 – 7 O 4/25) zu beschäftigen gehabt. Die Beklagte betreibt ein Online-Portal, über das sie Nutzern den Service anbietet, Inserate für Monteurunterkünfte zu schalten. In einem dieser Inserate wurden widersprüchliche ...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 1 Rückgang bei Einzelzulassungen hält an

Die Jahre des starken, teils sprunghaften Anstiegs der Zulassungszahlen in der Anwaltschaft sind schon seit einiger Zeit vorüber, seit 2017 stagniert die Zahl zugelassener Rechtsanwälte in Deutschland mehr oder weniger. Davon hat auch das vergangene Jahr keine Ausnahme gemacht, wie die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt. Danach gab es 2025 erne...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2227 BGB im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer. Das OLG ist der Auffassung, dass ein wichtiger Grund in der Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer liegt und bestätigt damit seine bisherige Auffassung.[1] Dies verdient Zustimmun...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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zfs 05/2026, Führerschein-Reform 2026 - Fortschritt mit Risiken?

Die jüngst beschlossenen Reformen der Führerscheinausbildung markieren einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Verkehrspolitik. Unter dem Leitgedanken, die Ausbildung kostengünstiger, flexibler und moderner zu gestalten, hat die Verkehrsministerkonferenz eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, die den Erwerb des Führerscheins für viele Menschen erleichtern sollen. Ein z...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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FF 05/2026, Der Eintritt in den Ruhestand als Zeithorizont (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bei Schwiegerelternschenkungen?

Die Rechtsfiguren der sog. Schwiegerelternschenkung und der ehebezogenen Zuwendung unter Ehegatten beruhen jeweils auf einer Geschäftsgrundlage. Diese hat einen festen Bezug zur intakten Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind bzw. derjenigen des an seinen Ehegatten Zuwendenden. Während Einigkeit besteht, dass mit jedem Tag, der von der Schenkung bzw. Zuwendung bis zur ...mehr

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FF 05/2026, Nachwuchsgewinnung - für das Familienrecht ganz allgemein und auch für unsere Arbeitsgemeinschaft

Katrin Bender Dieses Editorial steht etwas unter dem Motto: "Frage nicht, was Deine Arbeitsgemeinschaft für Dich und das Familienrecht tun kann, sondern was Du für Deine Arge und das Familienrecht tun kannst". Worum es mir dabei konkret geht: Nachwuchsgewinnung – für das Familienrecht ganz allgemein und auch für unsere Arbeitsgemeinschaft. Die aktuellen Mitglieder- und Zulass...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / [Ohne Titel]

RA, FAStR Cristian Esteves Gomes[*] Mit seinem Urteil vom 13.11.2025 (BFH v. 13.11.2025 – V R 4/23, UR 2026, 212) setzt der BFH einen Paukenschlag zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen: Er äußert deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis, nichtsteuerbare Beiträge anzunehmen. Ferner formuliert der BFH neue Maßstäbe zur Umsatzsteuerbefreiung und wiederho...mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / VI. Verfahrensrecht: Klageänderung in der Revisionsinstanz – Anspruch auf Verzugszinsen und Rechtsirrtum

In der Revisionsinstanz sind nach § 559 Abs. 1 ZPO Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen grds. nicht mehr möglich. Nur ausnahmsweise können aus prozessökonomischen Gründen Antragsänderungen zugelassen werden, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt (der Klageantrag wird in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt), der...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

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ZErb 04/2026, Nachlassinsol... / II. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.7.2025 – 12 U 7/24

Zitat 1. Der rechtskräftige Insolvenzeröffnungsbeschluss ist vom Prozessgericht als gültig hinzunehmen, sofern ihm kein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet. […] 4. Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragungen ist gegeben, wenn der erzielbare Erlös die vorrangigen Belastungen übersteigt – maßgeblich ist der Versteigerungserlös, es sei denn, der Verwalter kann freihä...mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / II. LSG Sachsen-Anhalt (8. Senat), Urt. v. 26.8.2025 – L 8 SO 31/23 – angemessene Bestattungskosten

Die Klägerin hat als nach Landesrecht bestattungspflichtige Ehefrau Anspruch auf Übernahme weiterer Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Maßgeblich ist, dass sich die Bestattungspflicht aus dem Bestattungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt ergibt; ein möglicher Erstattungsanspruch gegen Erben nach § 1968 BGB schließt die Anspruchsberechtigung nicht aus. Die Klägerin muss sich z...mehr

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ZErb 04/2026, Vergütung aus... / 2 Anmerkung

1. Anlass und Ergebnis der Entscheidung Das Landgericht Kiel hat die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung der Betreuervergütung i.H.v. 2.173,50 EUR zulasten der Staatskasse unter Verweis auf die einschlägigen Regelungen des VBVG und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zurückgewiesen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerich...mehr

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ZErb 04/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Güttler Gerichtliche Genehmigungen im Familienrecht 2025 Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-164056-8, 94 EUR Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester ...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / VI. Fazit und Ausblick

Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH wurde durch das paritätische Wechselmodell maßgeblich angeregt. Das gilt sowohl für das Unterhaltsrecht als auch für das Kindschaftsrecht. Letztlich sind es aber die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse, die hinter dieser Entwicklung stehen. Der BGH zeigt sich als eine verlässliche Institution, um diesen Veränderungen im Rahme...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des Amtsgerichts betrifft die vollständige Versagung des Trennungsunterhalts für die Ehefrau nach § 1361 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB (Ausbruch aus einer normal verlaufenden Ehe). Die Eheleute sind Beamte (Ehemann: Gehaltsstufe B2; Ehefrau: Gehaltsstufe niedriger: A12). Sie haben 2008 geheiratet, sind seit 17 Jahren verheiratet, leben aber inzwischen ge...mehr

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FF 04/2026, Die Auswahl des/der geeigneten Sachverständigen in Kindschaftssachen in der Anwaltspraxis

Hält das Familiengericht in einem Kindschaftsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen ein Sachverständigengutachten für erforderlich, so hat es einen geeigneten Sachverständigen zu bestellen. Dabei ist die Auswahl des/der geeigneten Sachverständigen für das Verfahren ganz entscheidend. Mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.2 Anwalt finden

Da das Wohnungseigentumsrecht eine schwierige Spezialmaterie darstellt, sollte stets ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ggf. im Bereich des Mietrechts liegt und nicht im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Hierüber sollte der Anwalt im Vorfeld befragt werden. Im Übr...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 8.4 Zuständiges Berufungsgericht

Örtlich zuständiges Berufungsgericht für Anfechtungsklagen[1] ist gemäß § 72 Abs. 2 GVG das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat.mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / [Ohne Titel]

Justin Szyszka / Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende zweigeteilte Beitrag (Teil 1 in GmbH-StB 2026, 52) möchte die Nachspaltungsveräußerungsperre und ihre Folgen für die Praxis darstellen. Im Fokus steht die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Neuregelung des § 15 Abs. 2 UmwStG. Eine ergänzende Konkretisierung erfolgte durch den neuen UmwStE (BMF v. 2...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Prozessführung

Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 27 Abs. 2 WEG, dass die Verwaltung Beschlussklagen auf Passivseite führen darf (Auswahl eines Rechtsanwalts, Abschluss einer Honorarvereinbarung, Abstimmung der Strategie sowie Entscheidung über Rechtsmittel), ohne zuvor einen Beschluss einzuholen. Muss die Verwaltung in diesem Fall bei Anfechtungsklagen 3 Angebote von Rechtsanwält...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum Personenschaden1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

I. Einleitung Der nachfolgende Beitrag ist die schriftliche Fassung eines Vortrags, welchen die Autorin anlässlich des 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag in Hamburg am 20.9.2025 gehalten hat. Die Anforderung an das Thema des Vortrags lautete "Alles! Nur kein Schmerzensgeld!"[3] Die gewünschte Einschränkung "Nur kein Schmerzensgeld!", war naheliegend in Anbetracht der im Anschluss an ...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 8

Auf einen Blick Die vorstehenden Erörterungen haben gezeigt, dass der vertragliche Ausschluss der Widerruflichkeit nur in engen Grenzen zulässig ist. Die effektive und rechtssichere Durchführung eines wirksamen Widerrufs erfordert zugleich die rechtzeitige Information relevanter Dritter, etwa Notariate, Banken oder das Zentrale Vorsorgeregister. In Sonderkonstellationen – et...mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 6

Auf einen Blick Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Nießbrauchsgestaltungen trotz der über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehenden Genussverzichts-Rechtsprechung als Mittel zur Reduzierung künftiger Pflichtteilsansprüche durchaus interessant sein können. Entscheidend sind dabei zum einen die richtige Bewertung (nach den Vorgaben des BauGB bzw. der ImmoWertV) und zum ande...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / VI. Fazit

Teilungsversteigerungen bleiben ein probates Mittel zur Vermögensauseinandersetzung. Die Taktik kann völlig unterschiedlich sein, je nachdem, ob ein möglichst günstiger Eigenerwerb oder ein möglichst hoher Verkaufserlös Ziel des Verfahrens sein soll. Ohne Grundkenntnisse des ZVG hat dieses Verfahren allerdings das Potential, sich zum juristischen Albtraum zu entwickeln. Vor ...mehr

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FF 03/2026, Ausgleich von R... / 5 Hinweis der Redaktion:

Vgl. in diesem Zusammenhang das Anschreiben von Klaus Weil (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Marburg) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, FF 2023, 338. FF 3/2026, S. 90 - 91mehr

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ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

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ZErb 03/2026, Praxiskommentar Erbrecht

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.) 5. Aufl. 2026 2.500 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-162-9 Mit der aktuellen Auflage des Praxiskommentars Erbrecht geht dieses Werk nun in die fünfte Runde. Da seit der Vorauflage aus dem Jahr 2020 zahlreiche Bewegungen in der erbrechtlichen Literatur und Judikatur stattgefunden haben und die Aktualität der Vorauflage langsam an ih...mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / I. Nießbrauch und Wohnungsrecht

Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sache ausei...mehr

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FF 03/2026, Die Zukunft der... / 29. Studienreise nach Griechenland (20. bis 27.5.2026)

Haben Sie heute schon KI-basierte Assistenzsysteme genutzt und anschließend "zur Sicherheit" analog oder über eine der gängigen Datenbanken überprüft? Haben Sie auch Hemmungen, personalisierte Schriftstücke hoch zu laden, auch wenn die Anbieter absolute DSGVO-Konformität versprechen? Und haben Sie überhaupt die richtigen Fragen an die KI gestellt? Ach ja, es heißt ja nicht f...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Der Kogel" (Strategien beim Zugewinnausgleich) ist im Oktober 2025 in der 8. Auflage erschienen, nunmehr bearbeitet vom Kollegen Dr. Franz Thomas Roßmann ("Kogel/Roßmann"). Das Buch ist mit der Anwaltsfeder geschrieben und enthält somit besondere, anderweitig nicht immer mit diesem vertieften Praxisbezug dargestellte Zusammenhänge des Zugewinnausgleichs zur anwaltlichen Tak...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / [Ohne Titel]

Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt / Jonas Toussaint RA/StB/FASt[*] Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen ist die Buchwertfortführung nur durch entsprechende Anträge zu erreichen. Um die Frage, welche förmlichen Anforderungen in Bezug auf die Antragstellung gelten, entsteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit. Dieser Aufsatz stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der Ausle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / [Ohne Titel]

Justin Szyszka / Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt[*] Der Beitrag stellt die Nachspaltungsveräußerungssperre des § 15 Abs. 2 UmwStG und ihre steuerlichen Folgen für die Praxis dar. Im Mittelpunkt stehen die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Neuregelung sowie die ergänzende Konkretisierung im Umwandlungssteuererlass 2025 (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/0...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Das deutsche Internationale Privatrecht knüpft das Statut einer juristischen Person grundsätzlich an den Verwaltungssitz an. Dies gilt grundsätzlich auch für Stiftungen. Verlegt eine ausländische Stiftung ihren Verwaltungssitz ins Inland, dann kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Stiftung aus deutscher Perspektive ihre Rechtsfähigkeit verliert. ...mehr