Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 18

Auf einen Blick Am 1.1.2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit zahlreichen Änderungen auch in der ZPO, dem FamFG, dem BtOG u.a.m. in Kraft. Strukturen und Formulierungen werden vereinfacht und modernisiert, es wird noch stärker auf den subjektiven Willen des Betroffenen statt sein vermeintlich objektives Wohl abgestellt. Direkte Änderungen für das ...mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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FF 09/2021, Herbsttagung 2021 - Andere Zeiten, neue Sitten …

Jochem Schausten Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, s...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 3 Anmerkung

Im Hinblick auf die Zurückbehaltungsrechte im Pflichtteilsmandat greift das OLG Oldenburg i.E. die überzeugende Argumentation des OLG München in seinem Urt. v. 21.3.2013 auf (ZEV 2013, 454). Des Weiteren enthält es einen Gestaltungshinweis für Schenkungsverträge. 1. Nur Vorempfänge durch den Erblasser reduzieren die Pflichtteilsansprüche eines Abkömmlings. Im Pflichtteilsrech...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / III. Erbrechtliche Legal Tech-Produkte und -Dienstleistungen – ein Status quo

Bislang konzentrieren sich digitale Produkte im Allgemeinen auf drei Säulen – mandatsvermittelnde oder Dokumente generierende Online-Plattformen, Technologien, die die den anwaltlichen Arbeitsalltag erleichtern sollen[8] sowie die Abwicklung massenhaft auftretender Entschädigungsansprüche und Beratung auf Nischenmärkten. Aus erbrechtlicher Sicht interessant sind insoweit nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 3 Anmerkung

Das der Revision des Klägers stattgebende Urteil des BGH bestätigt nicht nur dessen Rechtsauffassung, sondern bestätigt die schon in den Vorinstanzen insbesondere auch dem Berufungsgericht vorgetragene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die von der maßgebenden Fachliteratur geteilt wurde. Da sich das Berufungsgericht Mannheim (Zerb 2020, Seite 369 ff.) mit dieser Rechtsa...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / A. Einleitung

Ausweislich der durch den Verfasser regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Verkehrsrecht ist offenkundig, dass die Fahrerschutz- und Forderungsausfallversicherung den allermeisten Fachanwälten unbekannt sind.[1] Dies ist für Geschädigte fatal, weil sie den ihnen zustehenden Ersatzanspruch nicht erhalten, und für den handelnden Rechtsanwalt i...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 66 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[120] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 136 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 13 Erbrecht / Literaturtipps

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§ 12 Datenschutzrecht / b) Wann kann die Meldung an die Aufsichtsbehörde unterbleiben?

Rz. 80 Die DSGVO geht grundsätzlich von einer Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde beim Vorliegen einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten aus. Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde ist dann nicht erforderlich, sofern der Eintritt eines Schadens für die betroffene natürliche Person nicht wahrscheinlich ist bzw. der Schaden nur geringfügige negative A...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrages

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[18] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 109 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[176] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 70 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[129] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[130] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 73 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 50 Vergaberecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 62 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr

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§ 42 Transportrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1216] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1217] obj...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 226 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[256] Rz. 227 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Rz. 107 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Autorenverzeichnis

Benjamin Ballhorn Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bonn Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Frank Conradt Bankfachwirt, CFP, Financial Planner, Düsseldorf Anne Erning Rechtsanwältin, Düsseldorf Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Ame...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / cc) Vertragliche Rücktrittsrechte

Rz. 50 Während das Widerrufsrecht es dem Schenker lediglich ermöglicht, das Geschenk zurückzufordern, der Vertrag als solcher (inklusive der Rückforderungsmöglichkeit) aber in Kraft bleibt, führt die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts dazu, dass der Schenkungsvertrag hinfällig wird und rückabgewickelt werden muss.[56] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ri...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Ausgleichung, §§ 2050 ff. BGB

Rz. 68 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des "gesamtlebzeitigen Vermögens"[69] des Erblassers hat der Gesetzgeber des BGB das Rechtsinstitut der Ausgleichung in den §§ 2050 ff. BGB niedergelegt. Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen auch Eingang in das Pflichtteilsrecht.[70] Die Ausgleichung führt zu einer Art Umverteilung des Nachlasses unter den ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungszweck

Rz. 28 Gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des Stiftungszwecks bestehen kaum, soweit nicht das Gemeinwohl gefährdet ist (§ 80 Abs. 2 BGB). Die diesbezügliche Vorstellung des Gesetzes orientiert sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung.[43] Rz. 29 Vor diesem Hintergrund scheint es umso wesentlicher, den Stiftungszweck nach den Vorstellungen des Stifters g...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 51 Gemäß § 82 S. 1 BGB ist der Stifter verpflichtet, der als rechtsfähig anerkannten Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein andere Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Rz. 52 Soll...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 1. Grundsätzliches

Rz. 5 Nach dem Grundgesetz genießt nicht nur die Erbrechtsgarantie und als deren Ausprägung die Testierfreiheit verfassungsrechtlichen Schutz. Daneben besteht auch – so wird jedenfalls überwiegend angenommen – ein Grundrecht auf Stiftung, das sich als eine durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Form der Nutzung privaten Eigentums darstellt.[5] Dementsprechend ergibt sich aus § ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 75 Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sach...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / b) Möglichkeit von Satzungsänderungen

Rz. 43 Um eine Anpassung der Satzung an sich verändernde äußere Umstände und Gegebenheiten zu ermöglichen, kann der Stifter bereits in der ursprünglichen Satzung Regelungen vorsehen, die eine spätere Satzungsänderung erlauben. Insoweit ist allerdings zwischen Änderungen des Stiftungszwecks einerseits und Änderungen anderer Satzungsregelungen andererseits zu unterscheiden. Den...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 2. Stiftungszweck

Rz. 6 Zentrale Bedeutung kommt dabei der Definition des Stiftungszwecks zu. Denn er gibt nicht nur vor, worauf die aktive Betätigung der Stiftung gerichtet sein soll, vielmehr bestimmt er dadurch den Verwendungszweck des der Stiftung gewidmeten Vermögens und seiner Erträge. Der Stiftungszweck muss vom Stifter selbst festgelegt[9] werden und auf Dauer angelegt sein.[10] Ob di...mehr