Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 08/2024, Fahrradfahrende in der StVO/StVZO/FeV/StGB (Verkehrsrecht)[1] Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung [1] Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de MultipleChoice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung In den letzten 25 Jahren wurden gerade für Pers...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Sebastian Berkefeld Notar, Würzburg Jan Bittler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Heidelberg Prof. Dr. Carmen Griesel Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Düsseldorf Dr. Nikolas Hölscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Stuttgart Nina Lenz-Brendel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannhei...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr

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Vorwort

Auch wenn die Änderungsfrequenz der gesetzlichen Grundlagen im Erb- und damit auch im Pflichtteilsrecht vergleichsweise gemächlich daherkommt, war es sechs Jahre nach Veröffentlichung der 4. Auflage dennoch an der Zeit für eine Neubearbeitung. Die 1. Auflage des Handbuchs Pflichtteilsrecht war vor 20 Jahren im Jahr 2004 erschienen. Herausgeber der Erstauflage waren der leider...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 48 Den Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Verpflichtung, sich alle notwendigen Rechtskenntnisse[41] anzueignen, die er für die Überprüfung der Rechtslage und des Auftrags seines Mandanten benötigt. So wird vorausgesetzt, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich über die Kenntnis aller deutschen Gesetze,[42] gegebenenfalls auch der anderen Staaten, der höchstrichterlichen R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / Einführung

[1] Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de MultipleChoice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung In den letzten 25 Jahren wurden gerade für Personen, die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Schrifttum Siehe zunächst das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I sowie das Schrifttum vor § 385 Rz. 1; ferner Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Harms, Die Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren, in GS Schlüchter, 2002, S. 451; Hütwohl, Die selbstständige Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Umfang des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Umfang des Gesellschaftsvermögens ergibt sich aus § 713 BGB. Danach umfasst das Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten. Zum Gesellschaftsvermögen gehören somit alle Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zuzurechnen sin...mehr

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ZErb 07/2024, Versicherungsrecht

Testamentarischer Widerruf des Bezugsrechts einer Lebensversicherung Im Jahr 2022 bestanden laut Statista in Deutschland ca. 81. Mio. Lebensversicherungsverträge. Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Deckungsverhältnis des Erblassers zum Versicherer einerseits,...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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zfs 06/2024, Der Haushaltsführungsschaden - Aktuelle Darlegungsanforderungen und Gedanken zu einem Reformansatz1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.2 Der Beitrag beruht auf einem Referat des Autors anlässlich des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2024 in Goslar im Arbeitskreis II - Haushaltsführungsschaden, wenn das Unfallopfer nicht mehr staubsaugen kann. Die Vortragsform bleibt erhalten.

I. Einleitung Verehrter Herr Dr. Scholten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, nach den Ausführungen der Kollegin Ersfeld widmet sich mein Beitrag einer eher allgemein gehaltenen Fragestellung. Ich möchte mit Ihnen besprechen, wie es um die Darlegungsanforderungen in Prozesssituationen rund um den Haushaltsführungsschaden steht. Dazu vorab eine Randbeme...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / IV. Zusammenfassung und Ergebnis

1. Die einstweilige Anordnung auf Unterhalt ist und bleibt ein "scharfes Schwert", mit dem unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Beteiligten behutsam umgegangen werden sollte. 2. Im Rahmen summarischer Verfahren sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso geringer, je dringender die Bedürfnislage beim Gläubiger ist, dagegen umso höher, je weniger de...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IX. Fazit

Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Verlängerung der Fristen in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht beendet. Die Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und die Fälle, in denen die Immobilie an nahe Angehörige überlassen wird, beschäftigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Va...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / IV. Praktische Tipps

Was ist bei der Bearbeitung eines Kontenplünderungs-Mandats noch zu beachten?mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 2 Anmerkung

Die vorliegende Entscheidung des BGH beruhte auf folgendem Sachverhalt: Die Erbin legte ein (erstes) notariellen Nachlassverzeichnis vor, welches die Pflichtteilsberechtigten für nicht ausreichend hielten, weil es keine Angaben zum Nachlassvermögen in Österreich enthielt. Offensichtlich war den Pflichtteilsberechtigten bekannt, dass die Erblasserin sich dort häufiger aufhielt...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft … beschließt, dass die final in der Eigentümerversammlung vom 3.12.2021 festgelegten Sanierungsarbeiten unverzüglich durch die bereits beauftragten Fachfirmen umgesetzt werden sollen. Die Eigentümer der WE …, Frau … und Herr …, sollen bei Aufrechterhaltung ihrer Weigerungshaltung zur Zutri...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 AO ist keineswegs neu, wird aber gerade von der Finanzverwaltung neu entdeckt. In den sozialen Medien ist im Zusammenhang mit technischen Sicherungseinrichtungen für elektronische Registrierkassen von einer Renaissance der Vorschrift die Rede.mehr

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FF 05/2024, Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

Opris/Krause FamRZ-Buch 162. Aufl. 2024, Gieseking-Verlag, 157 S., 59 EURISBN 978-3-7694-1306-9 Das Werk "Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft" in der zweiten, völlig neu bearbeiteten Auflage von 2024, geschrieben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Opris und Rechtsanwalt Dr. Tobias Krause ist ein kompakter und verständlicher Ratgeber für die Steueroptimierung bei Vermö...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 6

Auf einen Blick Die Güterstandsschaukel eröffnet die Möglichkeit, durch Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung Vermögen nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfei zu überragen. Werden statt Finanzmitteln Gegenstände übertragen, so stellt dies eine Leistung an Erfüllung statt dar, die Ertragsteuer auslösen kann. Dies kann dadurch vermieden...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / 4.1 Anm. d. Red.:

Die Rückfallklausel im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kind/Ehegatten steht der Berücksichtigung einer Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverfahren entgegen. Dies gilt vor allem, wenn keine Investitionen in die Immobilie durch finanzielle Leistungen oder persönlichen Arbeitseinsatz des beschenkten Kindes bzw. des Ehegatten eingetreten sind. Wenn ein de...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Billig, Aktuelles zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, UVR 2013, 92–94; Brüggemann, Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach dem Verkehrswert und Steuerwert noch?, ErbBstg 2009, 155–164; Brüggemann, Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts für Grundstücke gemäß § 198 BewG, ErbBstg 2012, 223–226; Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung: V...mehr

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Vorwort

Vererben und Verschenken, ja die gesamte Vermögensnachfolgeplanung, kreisen – wie so viele Gestaltungsüberlegungen der Deutschen – zunehmend um steuerliche Aspekte. Diese bilden oftmals sogar die eigentliche Motivation, sich mit der eigenen Endlichkeit und der Frage, was aus dem selbst aufgebauten oder anderweitig (z.B. durch Erbschaft oder Schenkung) erworbenen Vermögen ein...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9.3 Formularvertragliche Regelung

Nach hier vertretener Ansicht ist es auch formularvertraglich grundsätzlich möglich, dem Mieter die Betriebspflicht aufzuerlegen.[1] Dafür sprechen folgende Gründe: Der BGH hält eine formularvertragliche Klausel, die dem Mieter die jährliche Wartungspflichtfür eine Gastherme auferlegt, für wirksam, sofern eine angemessene kostenmäßige Obergrenze festgelegt wird.[2] Er hat es...mehr

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Autorenverzeichnis

Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.D., Leer/Augsburg Dr. Axel Deutscher Richter am Amtsgericht, Bochum Sven Eichler Master of Science, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Messungen im Straßenverkehr VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Saarbrücken Detlev Groß Dipl.-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger f...mehr

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Häufig wünschen vermögende Personen ihr Vermögen auf einen von ihnen bestimmten Dritten zu übertragen, der aber erst nachrangig nach einem zuerst Bedachten zur Nachfolge in das Vermögen berufen sein soll. In Betracht kommt hier insb. eine Zuwendung zunächst an den Ehegatten und anschließend an gemeinsame Nachkommen oder zunächst an Abkömmlinge u...mehr

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zfs 04/2024, Geschwindigkeitsverstöße: Wann droht Vorsatzverurteilung? 1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Im Bußgeldverfahren ist die Abgrenzung beider "Schuldformen" nicht nur von akademischem Interesse. Gerade wegen § 1 Abs. 2 BKatV ist die mögliche Vorsatzverurteilung auch für die Rechtsfolgenzumessung von Bedeutung: Die im BKat genannten Regelsätze gelten im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße nur für Fahrlässigkeitstaten. Nimmt das Ta...mehr

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Autorenverzeichnis

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Hamburg Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. Daniel Faulenbach Einigungsstellenvorsitzender, Schlichter und Mediator, Bonn Frank-Michael Goebel Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Christof Kleinmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,...mehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 33 Leider wird inzwischen nicht mehr immer aufgrund eines derartigen Schreibens ein Ausgleich der Kostennote vorgenommen. Immer häufiger verlangen Rechtsschutzversicherungen eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes.[26] Die Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung von Gegenstandswerten mittlerweile relativ zuverlässig an dem Streitwertkatalog für die Arbe...mehr

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zfs 04/2024, Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlten Rechnungen

Hinweis Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. XYZ (Reparaturwerkstatt) Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche der Klägerin/des Klägers gegen die Fa. XYZ (Reparaturwerkstatt) aus dem zwischen diesen geschlossenen Werkvertrag über die Reparatur gem. Rechnung Nr. … vom … restliche Reparaturkosten in Höhe von … ,.. EUR zu bezahlen. Anmerkung: Bereits im Ja...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 4. Einordnung der vorliegenden Entscheidung

Vergleicht man die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Köln mit diesem "Material", so ist festzuhalten, dass sich das Familiengericht mit seinem Beschluss auf sehr sicherem, tragfähigen Boden bewegt: Konstellationen, in denen der Verfahrensbeistand einem vom Familiengericht angesetzten Termin zur Anhörung des Kindes oder zur Anhörung der weiteren Beteiligten unentschul...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 04/2024, Erbschaftsteuerrecht: Die Anzeige des Erwerbs

Die Anzeige des Erwerbs gem. § 30 ErbStG In der erbschaftsteuerlichen Praxis stellt sich des Öfteren die Frage, ob der Beschenkte oder Erbe den erhaltenen Erwerb selbst beim zuständigen Finanzamt anzeigen soll oder muss. Die gesetzliche Regelung in § 30 ErbStG [1] lässt dem Erwerber hier wenig Spielraum: Demnach ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb vom Erwerber bi...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr