Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 2 Anmerkung

Der bereits am 30.3.2023 ergangene Beschl. des OLG Karlsruhe wurde erst kürzlich veröffentlicht.[1] Es steht in seiner rechtlichen Würdigung dem jüngst vom OLG München am 3.12.2024 ergangenen Beschluss[2] diametral entgegen. Inhaltlich geht es um die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Zuziehungsrechts im Pflichtteilsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.[3] Auf den wesentlichen...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / IV. Fazit

Die sekundäre Altersvorsorge ist in der Sache primäre Altersvorsorge. Es besteht nach wie vor eine sachliche Rechtfertigung für diese, da die Erwägungen des Gesetzgebers, die Anlass zur Einführung dieser Rechtsprechung gegeben haben, weithin hoch aktuell sind. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Zukünftig sollte si...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 6

Auf einen Blick Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / X. Sonstiges

Verschweigt ein Ehegatte im Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Anrecht und wird dieses Anrecht deshalb bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Ehegatten bestehen.[59] Übergeht ein Familiengericht ein bereits beauskunftetes Anrecht in der Entscheidung, kann ein Schadensersatzanspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Anwaltsbeauftragung

Ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wirksam? Nach zurzeit herrschender Meinung ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben, unwirksam. Nach herrschender Meinung müssen die Rechte der Verwaltung immer nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart werden. Woh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 1.1 Urteile spielen eine wichtige Rolle

Ein Gesetz muss in vielen Fällen interpretiert und ausgelegt werden. Führen Sie sich bitte vor Augen, dass Gesetze grundsätzlich für alle gleich gelten und die individuellen Falleigenschaften nicht berücksichtigen können. Hier kommen die Gerichte ins Spiel. Sie bewerten die Bedeutung der Urteile in Bezug auf individuelle Fälle und tragen so zur Interpretation und Weiterentwi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes namens und in Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Bauunternehmen und dem Architekten wird abgelehnt." Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Zugleich erhebt e...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.16: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung Olfa Efer Fachanwalt für Arbeitsrecht _________________________ Anrede _________________________ Vorname Nachname _________________________ Straße Hausnummer _________________________ PLZ Ort Datum: _________________________ Kostenvorschussrechnu...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV und Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV

Rz. 57 Kommt man zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Nr. 2300 VV sind alle in dieser Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts einschließlich etwaiger Besprechungen mit dem Gegner oder Dritten von der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgedeckt. Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV muss die Geschäftsgebühr zur Hälfte, aber maximal bis 0,75, auf...mehr

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Vorwort

Es ist sinngemäß ein Satz überliefert (oft Oscar Wilde zugeschrieben), dem zufolge der Zyniker von allem den Preis, aber von nichts den Wert kenne. Nicht völlig unpassend dazu heißt es bei Karl Marx, sehr grob vereinfacht, der Tauschwert einer Ware basiere auf der unter gegebenen gesellschaftlichen Produktionsbedingungen durchschnittlich zur Herstellung benötigten Arbeitszei...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / II. Transparenzgebot bei Zeithonorarvereinbarungen

Rz. 20 Bei der Vereinbarung von Zeitvergütung muss berücksichtigt werden, dass viele Tätigkeiten des Rechtsanwalts nicht abrechenbar sind (z.B. Mitarbeitergespräche, Rechnungserstellung). Erfahrungsgemäß können nur vier bis sechs Stunden pro Arbeitstag (zehn Stunden) abgerechnet werden, wenn alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts auf der Grundlage von Zeithonoraren vergütet werd...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit Globalverzicht

Der Vertrag, um den es in der Entscheidung des OLG Zweibrücken[59] geht, stammt noch aus einer Zeit, als es bei Eheverträgen nach dem Prinzip des Wilden Westens [60] gegangen war: Die Regeln und damit der Inhalt des Ehevertrages ist ausschließlich von Männern bestimmt worden, es herrschte das Recht des Stärkeren: Der Totalverzicht war die Regel, die differenzierende vertragli...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [15] Die zulässige Klage ist begründet. [16] Die Klage ist zulässig. Der Schaden ist derzeit nicht bezifferbar, sodass der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegensteht. Auch hat die Klägerin, insbesondere da Verjährung drohte, ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO. [17] Die Klage ist auch begründet. [18] Die Klägerin hat ge...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 5. Auflage 2023 (zit. Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Daragan/Tanck/Riedel, Arbeitshilfen im Erbrecht, 3. Auflage 2010 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bone...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Nach dem Erbfall

Rz. 48 Ob der Verzichtende noch nach dem Erbfall anfechten darf, ist höchst umstritten.[57] Die überwiegende Meinung einschließlich der hier bekannten Rechtsprechung verneint das Anfechtungsrecht.[58] Das Hauptargument ist die Rechtssicherheit. Durch den Erbverzicht werden die Erbfolge und/oder -quoten geändert. Allerdings kommen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche in B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Insbesondere: Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht

Rz. 19 Bei dem sog. gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht soll ein Nachlassgegenstand bei der späteren Berechnung des Pflichtteils als (zum Teil) nicht zum Nachlass gehörend angesehen werden. Im Gegensatz zum Erb- gibt das Pflichtteilsrecht dem Berechtigten keine Beteiligung am, sondern einen Geldanspruch gegen den Nachlass. Der gegenständlich beschränkte Pflichtt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 50 Zumindest seit dem Jahr 2004 wird über die Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen vermehrt diskutiert.[62] Anlass und Ausgang für die Überlegungen war die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemein

Rz. 65 Der den Erbteil oder Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende abstrakte Verzicht ist einfach zu formulieren[104] und z.B. in Patchworkkonstellationen,[105] bei so genannten "Behindertentestamenten"[106] sowie als Gegenleistung bei lebzeitigen Zuwendungen[107] sehr zu empfehlen. Ein Erbverzicht soll als Mittel der Korrektur einer Ausgleichun...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2346 ff. BGB

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[40] Die Forderung ist auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die eine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Annahme der Erbschaft

Rz. 25 Wie gesagt, hat der Pflichtteilsberechtigte, dem ein mit Beschränkungen oder Beschwerungen belasteter Erbteil hinterlassen ist, immer ein Wahlrecht, ob er das ihm Hinterlassene (samt sämtlichen Beschränkungen und Beschwerungen) annehmen oder aber die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen will.[120] Der Umfang bzw. das Ausmaß der Belastungen spiel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 2306 BGB ist, dass ein Pflichtteilsberechtigter Erbe (Alleinerbe[16] oder Miterbe) ist.[17] Ob sich die Erbenstellung aus einer letztwilligen Verfügung oder von Gesetzes wegen ergibt, spielt keine Rolle.[18] Nach zutreffender Ansicht des OLG Schleswig[19] genügt insoweit auch eine die gesetzliche Erbfolge unberührt lassende Verfügu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 28 Alternativ hat der Pflichtteilsberechtigte in den Fällen des Abs. 1 immer die Möglichkeit, das ihm Hinterlassene, also die Erbschaft insgesamt bzw. seinen Erbteil auszuschlagen. Umstritten ist dabei teilweise, welchen genauen Inhalt die hier in Rede stehende Ausschlagungserklärung konkret haben muss. Zum einen wird vertreten, die Ausschlagung müsse sich auf die testam...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Gebührenhöhe

Rz. 27 I.R.d. Abwicklung eines erbrechtlichen Mandats wird die Ausübung des billigen Ermessens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 RVG lediglich ausnahmsweise zu einer geringeren Gebühr als der Höchstgebühr (2,5) führen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts für oder gegen eine Erbengemeinschaft oder gar die Tätigkeit i.R.d. Auseinandersetzung ist recht...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 13 Erbrecht / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / b) Wann kann die Meldung an die Aufsichtsbehörde unterbleiben?

Rz. 82 Die DSGVO geht grundsätzlich von einer Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde beim Vorliegen einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten aus. Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde ist dann nicht erforderlich, sofern die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu keinem Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen führt. Das Risiko, das Besteh...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 42 Transportrecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1305] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1306] obj...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Notwendigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 19 Reisekosten für Geschäftsreise Reisekosten des Bevollmächtigten im Vorverfahren zu einem Termin oder zu einer Ortsbesichtigung sind notwendige und damit erstattungsfähige Kosten, wenn eine mündliche Erörterung mit dem Widerspruchsführer seitens der Widerspruchsstelle angeregt worden ist oder aus einem sonstigen Grund notwendig erscheint.[15] Ausnahmsweise können auch Re...mehr