Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck (Hrsg.), Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter (Hrsg.), Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Enzensberger/Maar, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen, 5. Auflage 2024 Frieser (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Die Teilungsversteigerung

Peter Bothe 3. Auflage 2025 256 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5 Beim Vorwort zu diesem Werk und auch in der Einleitung hat man beinahe das Gefühl, als wolle der Autor den geneigten Leser vor der Lektüre warnen. So schreibt er davon, dass die Teilungsversteigerung eigentlich einer Wette gleiche und selbst Experten auf diesem Gebiet sie wahlweise als "Alptraum" ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Ersatztestamentsvollstrecker

Rz. 131 Gem. § 2197 Abs. 2 BGB kann der Erblasser für den Fall, dass der ernannte Testamentsvollstrecker vor oder nach der Annahme des Amts wegfällt, einen anderen Testamentsvollstrecker ernennen. Die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers stellt eine Sonderform der bedingten Ernennung eines Testamentsvollstreckers dar. Dabei kann der Erblasser mehrere Personen nachei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Ernennung durch das Nachlassgericht

Rz. 94 Gem. § 2200 Abs. 1 BGB kann der Erblasser auch das Nachlassgericht ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Praktische Bedeutung kommt einem Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht dann zu, wenn die Durchführung der Testamentsvollstreckung auch für den Fall, dass alle vorrangig benannten Testamentsvollstrecker wegfallen, abgesichert werden soll. Hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Jürgen Adam, LL.M. (Michigan) Präsident des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Prof. Dr. Sebastian Baldringer, LL.M. oec. Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Köln Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsklauseln in let... / Q. Institutionalisiertes Schiedsgericht und ad-hoc-Schiedsgericht

Rz. 109 Zu unterscheiden sind die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Während die Parteien in der ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit das Schiedsverfahren eigenständig durchführen, werden die Parteien im anderen Fall bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens durch eine Schiedsinstitution unterstützt. Rz. 110 Handelt es sich um ein ad...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Auslegung / 3 Das Problem

In der Versammlung am 2.9.2024 befassen sich die Wohnungseigentümer u. a. mit der Reparatur von Balkonen. Sie ermächtigen die Verwaltung, einen Sachverständigen zu beauftragen, der sich mit den Schäden an den Balkonen, deren Ursachen und geeigneten "Sanierungsmaßnahmen" befassen soll (TOP 8a). Ferner bestimmen sie zu TOP 8b, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / [Ohne Titel]

Jonas Toussaint, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des Darlehens eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft und zur Bestimmung der Beteiligungshöhe bei Halten einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft i.R.d. § 8b Abs. 3 S. 4 KStG (BFH v. 27....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.1 Verwaltervertrag als Grundlage

Natürlich gibt es gute und erfahrene Juristen, die hier beraten und die Vertragsgestaltung übernehmen können. Der Abschluss von Verwalterverträgen ist aber doppelte Routineaufgabe. Einerseits schließen Verwaltungsunternehmen hoffentlich mehr als nur einen Vertrag ab. Andererseits stehen sie alle vor einer vergleichbaren Herausforderung. Das haben schon seit längerer Zeit Anb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.2 Technische Bestandsverwaltung

Auswertung aller Fristen aus der Bestandsaufnahme Organisation einer langfristigen Etatplanung für Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen, Hinzunahme interner oder externer Sonderfachleute Planung, Organisation und Überwachung der Fristen aus der Bestandsaufnahme Einleitung von Maßnahmen, falls bei Wartungen und Prüfungen technische Mängel erkannt werden Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Wer in der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) der Finanzbehörden auf deren Seite agiert, darf diese Aufgabenzuweisung immer noch als Auszeichnung begreifen, werden die dort tätigen Mitarbeiter immerhin "nach draußen" gelassen. Bei ihnen ist ein über die aktenmäßige Bearbeitung der Steuerfälle hinausgehender Kontakt mit der Gegenseite...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 6.1.2 Rangfolge

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609 BGB,[1] soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren. An erster Stelle muss immer minderjährigen unverheirateten Kinder und volljährigen Kinder (bis 21 Jahren) in Schulausbildung, die zu Hause wohnen, Unterhalt gezahlt werden.[2] An zweite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Ladungshöhe von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 45 Minuten Fortbildung.

A. Ladungshöhe Bei Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger darf die höchstzulässige Höhe – gemäß § 32 Abs. 2 StVZO – 4,00 m nicht überschritten werden. Bei den Ladungsträgern handelt es sich gemäß der Legaldefinition des § 42 Abs. 3 Satz 1 StVZO um Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 5)

Dr. Markus Adick Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bonn Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Frank Althoff Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, THM – Technische Hochschule Mittelhessen, Giesen Karl-Christian Bay, LL.M. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Lindau Sven Capousek Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, K...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 5)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Hamburg Calling!

Auf zum 13. VerkehrsAnwaltsTag! Im Frühjahr dieses Jahres, zu einem Zeitpunkt also, zu dem normalerweise der VerkehrsAnwaltsTag (VAT) stattfindet, traf sich die Verkehrsrechtsfamilie zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit der ARGE Versicherungsrecht in Starnberg. Es war ein absolut gelungenes Event, das in diesem Format sicherlich nicht zum letzten Mal stattgefunden hat. Ohne ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 4)

Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Dr. Christoph Eppinger Wirtschaftsprüfer, Stuttgart Dr. Daniela Kelm, LL.M. (Wolverhampton) Rechtsanwältin, Köln Dr. Max Meinhövel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU) Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Holger Philipps Wirtschaftsprüfer und Steuerber...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 4)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Reformstau und Nachwuchssorgen

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr schreitet voran, doch im Familienrecht scheinen die Reformbestrebungen zum Erliegen gekommen zu sein. Nachdem im letzten Jahr Diskussionen und Vorträge rund um die anstehende und weit fortgeschrittene Neugestaltung des Unterhaltsrechts allgegenwärtig waren, ist nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Iudex non calcu... / VI. Ergebnis

Es gibt verschiedene Aspekte der Begründung, die jeweils zu der vom Bundesgerichtshof letztlich gefundenen Lösung führen. Gutdeutschs Begründung soll zuerst genannt werden, weil sie als mathematischer Beweis nichts Anderes zulässt und daher auch für die Beteiligten die höchste Akzeptanz haben wird. Dem entspricht letztlich – im Ergebnis ohnehin, aber auch vom Grundgedanken her...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 8 UG haftungsbeschränkt – Risiko: Scheinselbstständigkeit des Geschäftsführers

Für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) gelten die Maßstäbe für die Statusbeurteilung, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden sind.[1] Im Jahr 2023 hat das BSG entschieden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb für den Geschäftsführer ausgeschlossen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtete auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.3 Fehlerhafte Interpretation des Testaments

Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben grundsätzlich auf Schadensersatz, wenn er letztwillige Anordnungen falsch auslegt und z. B. aufgrund dessen Handlungen zulasten des Nachlasses ausführt. Der Steuerberater sollte mangels entsprechender Kenntnisse zu Auslegungsregeln und einschlägiger Rechtsprechung im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Erbrecht zurate ziehen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.9 Prüfung bei den abrechnenden Stellen (§ 28p Abs. 6)

Rz. 80 Zu prüfen sind hiernach auch steuerberatende Stellen, Rechenzentren und vergleichbare Einrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person Löhne und Gehälter abrechnen oder Meldungen erstatten (Abs. 6 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Bereich der Regionalträger nach dem Sitz dieser Stellen (Abs. 6 Satz 2). Schließlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Abschied von ... / 6

Auf einen Blick Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 (DNotV-E 2025) markieren einen wesentlichen Fortschritt bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "angemessenen Vergütung" des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2221 BGB. Sie bieten der Praxis und der Rechtsprechung eine klar strukturierte und an aktuellen Anforderungen orientierte Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr