Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vorbemerkungen

Rz. 1270 [Autor/Stand] Notwendigkeit der Ermittlung eines Einigungsbereichs für das Transferpaket. Erfolgt die Bewertung des Transferpakets auf Grundlage eines hypothetischen Fremdvergleichs, muss im ersten Schritt ein Einigungsbereich ermittelt werden (Anm. 1041 ff.). Dabei kommt es entscheidend auf die Gewinne an, die das übertragende und das übernehmende Unternehmen zukün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 & 1. Mit der Einreichung der Klage- oder Antragsschrift wird die Verfahrensgebühr fällig, § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG. Anders als im Zivilprozess wird die Klage- bzw. Antragsschrift jedoch unabhängig von der Einzahlung der Gerichtsgebühren zugestellt. Die Gerichtskostenrechnung geht auch bei anwaltlicher Vertretung direkt an den Kläger und nicht an seinen Rechtsanwalt. Für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bearbeiterverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Zitat "Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben." Kurt Tucholsky In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gibt es zahlreiche widerstreitende Interessen. Dem Massencharakter geschuldet kommen sich viele Betroffene[1] bereits durch den Formalismus des Verfahrens und durch die begrenzte Nachvollziehbarkeit der Messung ungerecht behandelt vor. Die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Richtsatzsammlung adé? (AO-... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Jahrzehntelang wurde Kritik an der Richtsatzsammlung des BMF von Betriebsprüfern und Steuerfahndern abgebügelt, ohne sich mit Argumenten auseinanderzusetzen. Nun ist ein Verfahren anhängig, bei dem der X. Senat des BFH das BMF zum Beitritt aufgefordert hat und die Frage aufwirft, ob die amtliche Richtsatzsammlung eine generell geeignete Schätzungsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FASt/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Im Regelfall liegt es im Interesse des Betroffenen, ein gegen ihn eingeleitetes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren zügig und "geräuschlos" zum Abschluss zu bringen. Vorrangiges Ziel der Verteidigung ist dann die Vermeidung einer Anklageerhebung. In dem Beitrag werden die außergerichtlichen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Der Wert eines Kraftfahrzeugs als strafrechtliches Problem1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Einleitung Der Wert der Sache, spezifisch des Kraftfahrzeugs, begegnet den Rechtsanwendern gleich in mehreren Normen als Problem des materiellen und des prozessualen Strafrechts. Manche Fallgestaltungen sind diesbezüglich offensichtlich mit einer Verknüpfung zwischen dem Wert des Kraftfahrzeugs und dem Tatbestand der Norm versehen, andere Normen haben hinsichtlich des Wert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der notwendigen Auslagen

a) Entschädigung für notwendige Zeitversäumnis Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff der "notwendigen Auslagen" eines Beteiligten ist in der StPO nicht abschließend geregelt[2]. § 464a Abs. 2 StPO nennt nur exemplarisch die notwendige Zeitversäumnis (Nr. 1) und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (Nr. 2). Rz. 27.1 [Autor/Stand] In § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO wird auf das Jus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, In Memoriam Dr. Thomas Wachter

Rechtswissenschaft und Rechtspraxis haben einen ihrer Großen verloren: Dr. Thomas Wachter, Mitherausgeber dieser Zeitschrift und Autor zahlreicher wichtiger Werke im zerb verlag, ist Anfang Juni 2023, im Alter von 54 Jahren, verstorben. Sein Tod hinterlässt eine bleibende und schmerzliche Lücke. Das Studium der Rechtswissenschaften führte Thomas Wachter unter anderem von Münch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 2 Anmerkung

Die Erbunwürdigkeitsklage gem. § 2342, 2344 BGB fristet in der erbrechtlichen Praxis ein Nischendasein. Grund dafür ist, dass die Anforderungen an eine Erbunwürdigkeit gem. § 2339 BGB vom Gesetzgeber sehr hoch gesetzt sind. Urteile hierzu sind daher selten. Die Entscheidung des BGH überzeugt. Insbesondere das Argument, dass der Beklagte der bindenden Gestaltungswirkung des U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 22.3.2023 hat der BGH nun die bis dahin hoch umstrittene Frage entschieden, inwieweit ein Irrtum bei der sog. "lenkenden Ausschlagung" über die Person, welche aufgrund der Ausschlagung zum nächsten Erben berufen sein wird, zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt oder nicht. In dem vorliegenden Fall war der Erblasser ohne Hinterlassung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Berechnung der Karenzentschädigung

Rz. 70 Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind sämtliche vertraglichen Einkommensbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören demnach: Leistungszulagen, Provisionen, 13. Gehalt, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Natural- und Sachleistungen (vgl. dazu mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen MünchArbR/Thüsing, § 74 Rn 47; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 55 Rn 79). Natu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Anforderungen an Time-Sheets

Rz. 275 Immer wieder taucht die Frage auf, wie detailliert Time-Sheets, bzw. Stundenaufschriebe sein müssen und ob diese dem Mandanten mit der Rechnung vorzulegen sind. Rz. 276 Mit der Rechnung ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Time-Sheet, aus dem sich die aufgewendeten Stunden entnehmen lassen, vorzulegen.[184] Rz. 277 Muss der Anwalt seine Forderung dann gerichtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.6 Europäische Güterrechtsverordnung

Die Europäische Güterrechtsverordnung regelt einheitlich für die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten, welches Güterrecht welchen Landes für eine Ehe gilt. Nach Art. 69 Abs. 3 EuGüVO gelten die Kollisionsnormen der EuGüVO für solche Ehegatten, die ab dem 29.1.2019 die Ehe schließen oder eine Rechtswahl treffen. Nach Art. 26 Abs. 1 Buchst a) EuGÜVO unterliegt der eheliche Güterst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zu den Autoren

Dr. Christoph Goez ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht in Münster. Der Gebührenrechtsexperte ist Mitautor seit der ersten Auflage; vormals war er Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Zudem ist er Vizepräsident des DUV – Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gerald Schwamberger, Göttingen, war me...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / 3. Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Rz. 17 Im Berufsstand besteht ein allgemeines Bedürfnis für vereinbare Tätigkeiten neben der Möglichkeit, Tätigkeitsschwerpunkte der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, analog den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu haben, sich "Fachberater" für besondere Qualifikationen oder Kenntnisse nennen zu dürfen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG ist es den Berufsangehörigen nur gestatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Isabel Hutter-Vortisch Rechtsanwältin, Pforzheim Dr. Bernd Kissling Rechtsanwalt, Darmstadt und Heidelberg Dr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / c) Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 100 Die Steuerbefreiungen werden in den einzelnen Steuergesetzen in der Regel soweit aufgehoben, wie die gemeinnützige Stiftung keine reine Vermögensverwaltung betreibt, sondern einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO).[130] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann eine Stiftung dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren.[131] Die Beteiligung einer Stiftung an einer G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Videoverhandl... / 6

Auf einen Blick Der Zivilprozess soll moderner und digitaler werden. Das ist zu begrüßen. Neue Formate bringen indes auch neue Herausforderungen, die – gerade in der "Zwischenphase", in der wir uns derzeit befinden – ernst genommen werden müssen, auch wenn sie einer Fortentwicklung des Zivilprozesses nicht grundsätzlich entgegenstehen sollten.[106] Die neue Technik darf nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 12

Auf einen Blick In § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO steht unmissverständlich, dass Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Nach § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO bezieht sich diese Pflicht auf alles, was Notaren bei der Ausübung ihres Amts bekannt geworden ist. Eine Befreiung kann nur erfolgen durch alle Urkundsbeteiligten höchstpersönlich (§ 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO) oder in den Fällen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (2) Was, wenn Sie nun denken: "Aber ich habe doch nur schwierige Fälle"?!

Auf das Erbrecht spezialisierte Personen werden insbesondere auf Möglichkeiten und Grenzen in "ihren" Verfahren blicken, die regelmäßig besonders herausfordernd sind. Nicht selten entscheidet der Ausgang eines Verfahrens darüber, wie der persönliche und wirtschaftliche Lebensweg der Mandanten weiter verläuft. Viele Streitigkeiten sind für die Beteiligten existenziell, werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Bearbeiterverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvorwurf bei Geschwindigkeitsordnungswidrigkeiten in der amtsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis 1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Vorbemerkungen § 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 8

Auf einen Blick Durch das Konzept von Legal Tech tun sich neue kostengünstige und zeitsparende Möglichkeiten auf, die das Versprechen des Rechtsstaats mit neuem Leben erfüllen. Speziell im Bereich der rechtlichen Vorsorge hat Legal-Tech das Potenzial, den Markt zu verändern und die Art und Weise, wie Menschen Zugang zu Rechtsberatung und -dienstleistungen erhalten, grundlege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Streitigkeiten nach § 43 II.

Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit iSv § 43 II handelt (BGH NZM 16, 168 Rz 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / G. Fazit und Ausblick

Einige Gerichte neigen viel zu voreilig zu der Annahme von Vorsatz. Ein erstes Indiz, das für Vorsatz sprechen könnte, ist grundsätzlich nur ein Anlass zur Weiterermittlung, ob die Geschwindigkeitsübertretung fahrlässig oder ausnahmsweise vorsätzlich erfolgte, kein Grundsatz, den der Betroffene widerlegen müsste. Auch im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird ein Indiz für s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Die Familieng... / 6

Auf einen Blick Die Familiengenossenschaft dürfte im Ergebnis nur in wenigen Ausnahmesituationen als Alternative zu hergebrachten Vehikeln der Vermögensnachfolge in Betracht kommen. Zwar bietet die Rechtsform der Genossenschaft den Vorteil, dass im Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft fällig werdende Abfindungsansprüche in sehr weitgehendem Umfang reduziert werden kö...mehr