Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

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FF Nr.12/2012, Auswahl und Qualifikation von Familienrichtern(innen) – Familienrichter(innen) auf Probe – Fortbildung der Familienrichter(innen)

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Landgerichts Bonn Margarete Gräfin von Schwerin FF/Schnitzler: Frau Präsidentin, Sie sind seit Dezember 2010, kurz vor Weihnachten, Präsidentin des Landgerichts Bonn, also seit knapp zwei Jahren. Sie sind damit zuständig für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Sie waren ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 2. Die Beschlüsse der Ersten Satzungsversammlung

Nach der Debatte wurden die Anträge auf Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und für Familienrecht angenommen – der Antrag zur Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht mit 57 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen, der für die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht mit einem weniger eindeutigen Votum von 47 Ja-Stimmen bei 36 Nein-Stimmen....mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / I. Einleitung

In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, erinnern.[3] Damals wurde der Mythos des Sturms auf die Bastille (am 14.7.1789) von der Anwaltschaft kurzerhand adaptiert und a...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / VII. Aktuelle Diskussion im Ausschuss 1 der Satzungsversammlung

Die §§ 5 Abs. 1 lit. e und 12 FAO sind seit ihrer Entstehung weitgehend unverändert geblieben. Durch Aufnahme des Zusatzes "sowie der Lebenspartnerschaften" in § 12 Nr. 1 FAO a.E. trug die Zweite Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 7.11.2002 der Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vo...mehr

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FF Nr.12/2012, Kleines familienrechtliches Wörterbuch

Dr. Mathias Grandel Es ist uns gelungen, exklusive Vorabdruckrechte der nachfolgenden Passagen aus dem in Kürze posthum erscheinenden Werk "Nagelmann [1]: Kleines familienrechtliches Wörterbuch"[2] für die FF zu sichern: " … "Fiktion": Juristische Kunstform, vorhandene Tatsachen und Sachverhalte zu ignorieren und durch erdachte zu ersetzen. Erfreut sich insbesondere im Familien...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt der Entscheidung des BGH zum Ausgleich vor und nach der Eheschließung geleisteter unbenannter Zuwendungen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die (spätere) Ehefrau hatte ein Jahr vor Eheschließung ein Grundstück zu Alleineigentum erworben. Zur Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises nahmen die Verlobten gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 495.000 DM a...mehr

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Beschluss über Nachgenehmigung einer Honorarvereinbarung des Verwalters mit einem beauftragten Fachanwalt entgegen vorbeschlossener Honorarbegrenzung

Leitsatz Beschlussweise Nachgenehmigung einer Honorarvereinbarung des Verwalters mit einem beauftragten Fachanwalt ohne ausreichende Information der Eigentümer durch den Verwalter in Aufhebung zu bestandskräftig vorbeschlossener Honorarbegrenzung Normenkette §§ 21, 46 WEG Kommentar Eine Gemeinschaft hatte beschlossen, eine Kanzlei zur rechtlichen Bewertung einer Dachaufstockun...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Bedarfsermittlung Unterhalt

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / 2. Fachliche Kompetenz und Fortbildung

Studium und Referendarzeit bereiten, darauf ist schon hingewiesen worden, auf die Arbeit als Familienrichter unzureichend vor. Umso wichtiger ist es für ihn, Möglichkeiten zur Fortbildung zu erhalten und zu nutzen. Das gilt umso mehr, als das Familienrecht ein Rechtsgebiet ist, das sich ständig weiterentwickelt. Und auch vonseiten der Fachanwälte, die sich jährlich fortbilde...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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zfs 10/2012, Kein Krankenta... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die zulässige Berufung ist begründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gem. § 178b Abs. 3 VVG a.F. i.V.m. § 1 Nr. 1 AVB/KT für den streitgegenständlichen Zeitraum zu. 1. Es fehlt bereits am Vorliegen eines Versicherungsfalls. Gem. § 1 Nr. 2 AVB/KT liegt der Versicherungsfall vor, wenn es zu einer medizinisch notwendigen Heilbe...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr

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zfs 10/2012, Kein Krankenta... / Sachverhalt

Der Kl., ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, begehrt Zahlung von Krankentagegeld für die Zeit vom 8.6.2010 bis 3.6.2011. Aufgrund eines leichten Schlaganfalls war er seit dem 23.6.2006 zunächst arbeitsunfähig unter anderem aufgrund einer Lesestörung; die Bekl. wurde demgemäß zur Zahlung von Krankentagegeld verurteilt. Mit Wirkung zum Juni 2006 stellte die Bekl. danach die Zahlu...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / b) Unterhaltsvereinbarung

Der BGH[20] hat zwar festgestellt, im Zweifel sei davon auszugehen, dass eine spätere Unterhaltsbegrenzung auch noch möglich sei, wenn der Unterhalt erstmalig in einem Vertrag festgelegt worden sei und man dabei eine spätere Unterhaltsbegrenzung nicht ausdrücklich oder konkludent ausgeschlossen habe. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Schließlich gibt es bei dieser...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / b) Anpassungsklauseln zur Absicherung bei Änderungen im Vermögensbestand zwischen Testamentserrichtung und Erbfall

Neben einer Indexklausel zur Wertsicherung empfiehlt es sich vor dem Hintergrund möglicher Veränderungen des Nachlasswerts nach Testamentserrichtung, eine Anpassungsklausel vorzusehen. Der Erblasser sollte hierzu den Wert seines Vermögens bei Testamentserrichtung festhalten und durch eine Anpassungsklausel möglichen Veränderungen bis zum Eintritt des Erbfalls Rechnung tragen...mehr

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ZErb 10/2012, Schon wieder ... / III. Möglicher Anwendungszeitpunkt

Die angestrebten Änderungen sollen auf alle Erwerbe (unter Lebenden und von Todes wegen) Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag des Beschlusses über das die Änderungen regelnden Gesetzes im Deutschen Bundestag (das könnte der 26.10.2012 sein) entsteht. Geplant wird also die Anwendung des Gesetzes bereits vor seinem Inkrafttreten. Das erscheint als echte Rückwirkun...mehr

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zfs 10/2012, Homburger Tage 2012

Traditionell treffen sich am dritten Oktoberwochenende Verkehrsrechtler zu einer der wichtigsten und renommiertesten Tagungen. Nun schon zum 32-igsten Mal wird das beschauliche Homburg im Saarland zum Veranstaltungsort einer Fachtagung, die ihresgleichen sucht. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar gehören die Homburger Tage zu den bedeutendsten Tagungen von Verkehrsjuriste...mehr

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FF 10/2012, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.413 Seiten, 139,00 EUR, C.H. Beck Verlag Das überwiegend von Familienrichtern gestaltete Handbuch ist seit mehr als 25 Jahren hervorragend eingeführt. Die Unterzeile des umfangreichen Buches enthält die Überschrift "Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht und zum Verfahr...mehr

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FF 10/2012, Keine Unbilligk... / Aus den Gründen:

I. Die beteiligten Eheleute haben am 25.11.2008 die Ehe geschlossen. Mit Beschluss des AG – Familiengericht – Bamberg vom 5.4.2012 wurde die Ehe geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Endbeschluss vom 5.4.2012. Der Beschluss wurde dem anwaltlichen Vertreter des Antragsgegners am 10.4.2012 zugestellt....mehr

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ZErb 10/2012, Vom Erblasser... / Anmerkung

Endlich Klarheit – und noch dazu zugunsten der Steuerpflichtigen. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (R E 10.8 Abs. 3 ErbStR 2011) hat der BFH mit seinem Urteil vom 4.7.2012 die Ausrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an der zivilrechtlichen Rechtslage in den Vordergrund gestellt. Demzufolge sind Einkommensteuerschulden des Todesjahres als Nachlassverbindlich...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / V. Formulierungsvorschlag

Ich ordne hiermit folgendes Vermächtnis an, mit dem ich meinen Erben … beschwere: … (nachfolgend Vermächtnisnehmer genannt) erhält 1. Alt. (Geldsummenvermächtnis): einen baren Geldbetrag in Höhe von … EUR (in Worten: Euro….). (Ggf. Wertsicherungsklausel). Ist der mit dem vorstehend angeordneten Vermächtnis verbundene Vermögensvorteil bei meinem Ableben nicht in meinem Kapitalv...mehr

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ZErb 10/2012, Die erbschaft... / 1. Die Lehre vom steuerlichen Nebenmotiv

In der jüngeren Vergangenheit hat sich in der Rechtsprechung und Literatur als Antwort auf die Frage, welche steuerlich motivierten Volljährigenadoptionen unerwünscht und unzulässig sind, eine vermeintlich einfache Formel verbreitet. Sie lautet: Wo steuerliche Motive der Hauptzweck der Adoption sind, soll deren Ausspruch unzulässig sein; wo steuerliche Motive nur Nebenzweck ...mehr

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ZErb 10/2012, Die erbschaft... / III. Die Lehre vom steuerlichen Nebenmotiv in der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung

Seit einer Entscheidung des OLG München[39], die weitreichende Beachtung gefunden hat[40], verbreitet sich die formelhafte Zusammenfassung, steuerliche Motive dürften Nebenzweck, nicht aber Hauptzweck der Volljährigenadoption sein, mit Macht.[41] Gerade aber diese formelhafte Zusammenfassung ist – wie gesehen[42] – ungenau und birgt das Risiko, dass bei ihrer Berücksichtigun...mehr

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zfs 10/2012, Klaus Schneider: Rechtsschutzversicherung für Anfänger

C.H. Beck, 1. Aufl. 2011, 284 Seiten, 32,90 EUR, ISBN: 987-3-40660-445-4 Harbauer hat in Fortbildungskursen gern erwähnt, dass sich Rechtsschutzversicherungsjuristen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht einlassen müssen. Diesen Nährboden bringt Schneider locker mit. Er ordnet die Fülle des Stoffes systematisch. Vor der Folie der ARB 2008 arbeitet er die Strukturen der Rech...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 5

Auf einen Blick Die Theorie der Doppelberechtigung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch ist zu Recht vom BGH zu Grabe getragen worden. Mit dem Argument, Art. 3 GG gebiete bei Abkömmlingen eine Gleichbehandlung, kommt es fortan nur darauf an, dass eine Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt des Todes gegeben ist. Dies gilt gleichermaßen für eheliche Abkömmlinge wie später aner...mehr

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FF 9/2012, Unterhaltsrecht – Ein Handbuch für die Praxis

Heiß/Born41. Ergänzungslieferung, Stand 2/2012, 580 Seiten, 38,90 EUR (148,00 EUR Grundwerkspreis), C. H. Beck Verlag Die Loseblattsammlung des seit über 20 Jahren bestehenden Praxishandbuchs ist das meist verbreitete Werk zum Unterhaltsrecht. Zweimal jährlich werden alle zentralen Kapitel auf den neuesten Stand gebracht. Herausgeber dieses gut eingeführten Kommentars sind die ...mehr

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zfs 9/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Samstag, 29.9.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung/ 249,– EUR M...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben

Anke Warlich 1. Aufl. 2012, 190 Seiten, ZErb Verlag, 39,– EUR ISBN 978-3-941586-38-3 Die Dissertation der Bonner Anwältin Warlich belegt, wie kompliziert die Vor- und Nacherbschaft ist. Bei Testierenden ist das Gestaltungsmittel (zu Unrecht) beliebt, können sie doch für Jahrzehnte nach ihrem Tod festlegen, was mit ihrem Vermögen passiert. Nach dem Vorerbfall sind dann oftmals w...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / 3. Ausblick

Ist erstinstanzlich erst einmal eine Verurteilung eines Auskunftspflichtigen erfolgt, wird die Frage eines Rechtsmittels gegen den Beschluss problematisch. Regelmäßig richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand, nach der Zeit und den Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruches erfordern.[29] Die Beschwerdegerichte setzen nahezu ausnahmslos den ...mehr

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FF 9/2012, Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Hans-Ulrich Graba 4. Auflage 2011, 262 Seiten, 35,00 EUR, C.H. Beck Verlag Bereits in vierter Auflage ist das bewährte Werk von Graba zur Abänderung von Unterhaltstiteln erschienen. Es berücksichtigt den Stand der Rechtsentwicklung bis Frühjahr 2011. Das Buch ist keine "Rezeptsammlung" und kein "Katalog", um ergangene Einzelfallentscheidungen zu Problemen der Abänderung nachz...mehr

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FF 9/2012, Übertragung der ... / 1 Gründe:

Die zulässige Beschwerde des Kindesvaters hat in der Sache Erfolg. Der Antrag des Antragstellers, die Kindesmutter zu verpflichten, ihre Zustimmung zur Ausstellung/Verlängerung eines Reisepasses zu erklären, ist dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller eine Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis gemäß § 1628 BGB in dieser Angelegenheit begehrt. Eine Verpflicht...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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FF 9/2012, Kleine Kinder – große Sorge(n)?

Zitat Kinder müssen für die Dummheit der Erwachsenen zahlen, bis sie alt genug sind, selbst welche zu machen. Den Inhalt dieses Zitats von Jean Anouilh erleben wir Familienanwälte praktisch jeden Tag. Kein Bereich des Familienrechts wird so emotional ausgetragen, wie die Kindschaftssachen. Zwar wird allseits betont, es sollten keinesfalls die Kinder sein, die unter der Trennun...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 3 Anmerkung

1. Der BGH hat mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung entschieden, dass der Auslandsverwendungszuschlag eines Bundeswehrsoldaten während eines Afghanistaneinsatzes von täglich 92,03 EUR als überobligationsmäßig erzieltes Einkommen nur nach Billigkeitsgrundsätzen seinem Einkommen als unterhaltspflichtiger Ehegatte zugerechnet werden...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei Kanzleien

Leitsatz Bei einer Anwaltskanzlei entfällt der für die Gewinnerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis, wenn nicht das Streben nach Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe für die Fortführung der verlustbringenden Kanzlei bestimmend sind. Sachverhalt Der Inhaber einer seit 1994 bestehenden Rechtsanwaltskanzlei beschäftigte seine Ehefrau als 400-EUR-Bürokraft, seit 199...mehr

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zfs 8/2012, Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2012, Luchterhand, 2.846 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-08016-9 Beim Verkehrsrecht ist der Name Programm. Es ist immer in Bewegung, weswegen die Fachliteratur regelmäßiger zeitgemäßer Anpassung bedarf. Mit der 4. Auflage ist nun das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht von Himmelreich/Halm auf den Stand Nov...mehr

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AGS 8/2012, Mehrere Angeleg... / 3 Anmerkung

Drei kleine Negerlein, die hatten einen Unfall; da kamen sie zur Versicherung, da war es nur noch einer. Mit ein wenig Humor lässt sich so das Regulierungsverhalten einiger Haftpflichtversicherer beschreiben, dem das AG Mülheim eine zutreffende, wenn auch etwas knapp begründete Absage erteilt hat. Auf Deutschlands Straßen geschieht es immer wieder: A, stolzer Halter und Fahrer ...mehr

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zfs 8/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Ja...mehr

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AGS 8/2012, Gesamtes Kostenhilferecht

Gesamtes Kostenhilferecht. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Bearbeitet von Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richter am LG Lüneburg, Dr. Barbara v. Daumiller, Fachanwältin für Versicherungsrecht in Traunstein, Dr. Dominik Härtl, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator in Dachau, Heiko Janssen, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrec...mehr

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ZErb 8/2012, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V. 2012

Die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 20. April 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie war außerordentlich gut besucht. Bei 40 Teilnehmern war auch der letzte Platz besetzt. Das Hauptthema der Tagung hieß "Vorsorgevollmacht und Banken". Hierzu wurden am Vormittag zwei Referate gehalten und es wurde ausführlich diskutiert. Zunächst sprach der Fachanwalt für Erbr...mehr

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ZErb 8/2012, DVEV-Modul in beck-online

Exklusiv für DVEV-Mitglieder Basismodul 89,– EUR/Monat Mit zunehmender Spezialisierung steigt die Zahl der auswärtigen Termine. Wie nutzt man Reise- und Wartezeiten produktiv? Je größer die Kanzleibibliothek wird, desto mehr verliert man den Überblick und ist überrascht, was dort alles zu finden ist. Und hat man es gefunden, dann wird oft unnötig Zeit für Kopierdienste verschw...mehr

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zfs 8/2012, Einfahren und Anfahren – § 10 StVO

Hinweis Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Anfahrenden (KG, NZV 2008, 622; OLG München, NZV 1990, 394; OLG Köln, DAR 2006, 27; Quaisser, NJW-Spezial 2008, 745; Quaisser, NJW-Spezial 2012, 09). Hier...mehr

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AGS 8/2012, Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare

Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare. Herausgegeben von Dr. Max Braeuer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2011. 343 S. 49,00 EUR. Bewertungen im Zugewinnausgleich. Herausgegeben von Dr. Rudolf Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen. Verlag Ernst und ...mehr

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ZErb 7/2012, Aktuelles zur Unternehmensnachfolge

Tagungsbericht Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[3] veranstaltete am 15.6.2012 ein Symposium zum Thema "Aktuelles zur Unternehmensnachfolge" in den Räumen der Kanzlei P + P Pöllath + Partners am Standort Berlin. Themen waren steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Gefahren aus...mehr

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zfs 7/2012, Massentermine i... / E. Fazit

In Bußgeldsachen sind Sammel- oder Massentermine zulässig, soweit die Verfahrensgrundsätze und wesentlichen Formalien eingehalten, auch berechtigte Wünsche der Prozessbeteiligten berücksichtigt werden und der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht unter der massenhaften Abhandlung der Verfahren leidet. Geeignet sind Sammeltermine für äußerst einfach gelagerte Fallkonstellation...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr