Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 7/2012, Die Waage pendelt sich ein …

Die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB (Urt. v. 18.4.2012 – XII ZR 65/10) gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Instanzgerichte in Zukunft zu ausgewogeneren Entscheidungen zur Frage der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils gelangen. Dabei sagt die Entscheidung des BGH eigentlich gar nichts Neues – aber das Alte in neuen...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.7.1 Musterschriftsatz zu § 86b Abs. 1

Rz. 140 Rechtsanwalt ... An das Sozialgericht … wegen: Vertragsarztrecht hier: Genehmigung einer Filiale gem. § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV beantragen namens und Kraft nachzureichender Prozessvollmacht der Antragssteller: Die sofortige Vollziehung des Bescheides der Antragsgegnerin vom 17.3.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.7.2008 wird bis zum rechtskräftigen Abschluss...mehr

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Jansen, SGG § 73 Bevollmäch... / 2.6 Vertretung vor dem Bundessozialgericht (Abs. 4)

Rz. 19 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts v. 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840) ist § 73 Abs. 4 entsprechend der Aufhebung des § 166 durch Art. 12 Nr. 8 RBG eingefügt worden. Hierzu BT-Drs. 16/3655 S. 96: "Die Vorschrift ordnet in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht an, dass vor dem Bundessozialgericht ein Vertretungszwang besteht. Der Grundsatz, dass di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reisekostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

Leitsatz Die Mehrkosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten (nur) erstattungsfähig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann. Sachverhalt Die Klägerin betreibt eine Konzertagentur und meldete Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 EStG an. In dem sich anschließenden langwierigen gerichtlichen Ve...mehr

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zfs 6/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juli 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor der Universität Bielefeld, Bochum Ort: Berlin / Hotel Palace Datum: Samstag, ...mehr

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zfs 6/2012, Nachruf Dr. Georg Greißinger

Dr. Georg Greißinger, Foto: Andreas Burkhardt/Berlin Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht trauert um Dr. Georg Greißinger, der am Karfreitag, den 6.4.2012, im Alter von 78 Jahren verstorben ist. Dr. Georg Greißinger war von 1977 bis 1993 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins und war ab 1988 auch Vizepräsident des DAV. Er engagierte sich im DAV in verschiedenen Bereichen. Se...mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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AGS 6/2012, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen

Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen. Von Hans-Jürgen von Dickhuth-Harrach. 1. Aufl. 2011. Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXVII, 1510 S. 138,00 EUR Das Werk richtet sich an Notare und Fachanwälte für Erbrecht. Es ist entstanden aus der fast zwei Jahrzehnte dauernden erbrechtlichen Vortragstätigkeit des Autors, der als Notar in Köln tätig ...mehr

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zfs 5/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart Airport Messe Datum: Samstag, 23.6.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulas...mehr

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zfs 5/2012, Mediation im Schadens- und Versicherungsrecht

Die Mediation ist in aller Munde. Wie vieles schwappt auch diese Welle aus den USA herüber. Da dort auf 100.000 Einwohner nur 6 Richter – in Deutschland sind es 26 – kommen, hat sie schon deshalb einen anderen Stellenwert. Da an die ohnehin nicht besonders üppig ausgestalteten Justizhaushalte die Axt des Sparzwangs angelegt wird, liegt es nahe, dass auch in unserem Justizsys...mehr

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ZErb 5/2012, Plädoyer für e... / 6

Auf einen Blick Ob das FG München mit seinem Vorstoß, sich erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich von den zivilrechtlichen Grundsätzen lösen zu wollen, beim BFH Erfolg haben wird, erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (II B 60/11 [NV]) unwahrscheinlich. Inhaltlich ist dies abzulehnen und wie gesehen im vorliegenden Fall auch nicht e...mehr

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FF 5/2012, Gesellschaftsrec... / V. Fazit

Begrüßenswert ist in jedem Fall die weiter fortbestehende und bestätigte Linie der Rechtsprechung, dass es nach Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Zuwendungen, die in der geschuldeten Solidarität der Partner begründet liegen, zu keinen Ausgleichsansprüchen im Sinne von §§ 730, 738 BGB kommt. Nach der nunmehr geltenden Rechtsauffassung ergeben sich diese ausnahmsw...mehr

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FF 5/2012, Umfrage 2011: Fachanwaltschaft

Der Erwerb und die Voraussetzungen zur Beibehaltung des Fachanwaltstitels stehen immer wieder auf dem Prüfstand. Um hier zur Diskussion und zu praxisnahen Ergebnissen beizutragen, entschloss sich die AG Familienrecht im vergangenen Jahr, ihre alljährliche Mitgliederumfrage 2011 unter das Thema Fachanwaltschaft zu stellen. Das Ziel, zu repräsentativen Ergebnissen zu gelangen un...mehr

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FF 5/2012, Interviews von 1997 bis 2012

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FF 5/2012, Steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf das Familienrecht

1. Der Steuergesetzgeber hat uns Ende 2011 nicht das gewohnte Jahressteuergesetz beschert, sondern das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG).[1] Ob die Neuregelungen diesen Namen verdienen, soll vorliegend nicht weiter vertieft werden. Jedenfalls enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen, die für das Familienrecht relevant sind und für Familien im Allgemeinen in Teilbe...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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AGS 5/2012, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist insgesamt zutreffend. Zu Leitsatz 1 Unter Aufgabe seiner bisherigen abweichenden Rechtsprechung bestimmt das OLG den Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen nunmehr ebenfalls nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der beteiligten Ehegatten ohne Abzug eines Freibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder. Diese Auffassung entspricht mittlerweile a...mehr

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AGS 5/2012, Absenkung des V... / 2 Aus den Gründen

Für eine Herabsetzung des Verfahrenswertes in dem vorliegenden (Hauptsache-)Verfahren wegen elterlicher Sorge auf lediglich 1.500,00 EUR ist hier kein Raum. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge betreffen, grundsätzlich 3.000,00 EUR. Lediglich wenn dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbil...mehr

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Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht des Putativvaters trotz Kenntnis vom Mehrverkehr der Partnerin bei der Vaterschaftsanerkennung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die Anfechtung der Vaterschaft durch den Putativvater dadurch ausgeschlossen ist, dass er bereits vor Abgabe der Anerkennungserklärung Kenntnis vom Mehrverkehr der Kindesmutter hatte. Sachverhalt Die Eltern des am 3.10.2009 geborenen Kindes waren seit dem 19.3.2010 verheiratet, lebten jedoch seit Dezember 2010 v...mehr

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Verweis auf Internetauftritt der Sozietät zwecks Zuordnung der Fachanwaltstitel reicht nicht

Leitsatz Wird außerhalb der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät in deren Briefkopf der Begriff "Fachanwälte" verwendet, darf der Briefkopf keinen Zweifel an der Qualifikation der einzelnen Berufsträger aufkommen lassen. Der Hinweis auf nähere Angaben im Internetauftritt der Sozietät reicht nicht. Sachverhalt Die Verfahrensbeteiligten sind Rechtsanwaltsgesellschaften. Die An...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Urteil/Präklusion beim Aufstockungsunterhalt

Laut OLG Stuttgart[4] sind diejenigen Umstände, die in einem im Jahr 2007 durch Urteil entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 1.1.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren zum Aufstockungsunterhalt präkludiert, wenn bereits gemäß dem vor dem 1.1.2008 geltenden Recht, insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung ...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / III. Grabstelle

Der Sarg soll mindestens 0,90 Meter von der Sargoberkante gemessen unter der Erboberfläche liegen, was regelmäßig ein Ausheben von rund 1,8 Metern erfordert. Bei Doppelbelegungen sind Abstände von normalerweise mindestens 30 cm zu beachten.[12] Die Beisetzung kann in einem Reihengrab erfolgen. Die Position auf dem Friedhof wird vom Friedhofsträger bestimmt. Es handelt sich gr...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / I. Einleitung

Die Feuerbestattung muss vom Verstorbenen verfügt oder ersatzweise von dem Totenfürsorgeberechtigten gewollt sein.[22] Die katholische Kirche empfiehlt die Erdbestattung, lehnt die Feuerbestattung aber nicht mehr ab.[23]mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / G. Ausstreuung

Die Ausstreuung der Asche ist inzwischen auch an wenigen Stellen in Deutschland möglich, wenn es die Landesgesetze und die Friedhofssatzungen zulassen. Dabei wird die Asche auf einer bestimmten Fläche verstreut, die hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Wahrung der Totenruhe geeignet sein muss.[47] Ein Ausstreuen aus einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon ist in Deut...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / A. Einleitung

Trotz medienträchtiger Diskussionen um neue Formen wie die "Diamantbestattung" oder die "Asche im Weltall" werden tatsächlich die allermeisten Bestattungen in hergebrachter Art und Weise durchgeführt. Die Erdbestattung ist mit einem Anteil von 60 Prozent die am meisten verbreitete Bestattungsform.[2] Wohl insbesondere aus Kostengründen wird die Feuerbestattung inzwischen in ...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / II. Ablauf

Oft wird mit dem Toten im Sarg vor der Einäscherung eine Trauerfeier abgehalten, auch in speziellen Räumen des Krematoriums. Nach der Einäscherung wird die Übergabe der Urne mit den Ascheresten in die Erde ("Beisetzung") meist nur noch in kleinerem Kreis begangen. Die Trauerfeier kann auch erst nach der Einäscherung mit der Urne auf dem Friedhof stattfinden,[24] wogegen sich...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / I. Einleitung

Unter den Namen "Friedwald", "Baumbestattung" und "Ruheforst" hat sich eine neue zulässige Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Dies können die speziellen Friedwälder sein, in denen die aus der Schweiz stammende Idee zuerst ausgeführt wurde.[45] Teilweise wird diese Bestattungsart inzwischen auch in Waldflächen deutscher Friedhöfe angeboten. Meiste...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / II. Umgehen des Bestattungszwangs

Bei einem Teil dieser "Bestattungsformen" ist es das wesentliche Ziel, die Bestattungs- bzw. Friedhofspflicht zu umgehen und die Asche des Toten selbst zu verwahren.[49] Dabei wird eine Bestattung etwa in der Schweiz oder den Niederlanden vorgetäuscht, die Urne dann aber dort nicht beigesetzt.[50] Von dem Krematorium wird die Urne mit der Asche den Angehörigen ausgehändigt o...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / 11

Auf einen Blick Die allermeisten Bestattungen werden immer noch als Erd- oder Feuerbestattungen durchgeführt. Zur Vermeidung von Grabpflegeverpflichtungen werden aber in zunehmender Zahl Gemeinschaftsgrabanlagen oder andere Formen wie die sogenannte "Baumbestattung" oder die "Ausstreuung" gewählt. Während die vorgenannten Bestattungsarten zulässig sein können, verstoßen ande...mehr

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ZErb 4/2012, Diamant, Weltr... / II. Ablauf

Zunächst wird wie bei der Feuerbestattung verfahren. Die Urne wird dann mit einem speziellen Schiff auf hohe See gebracht (Nord- oder Ostsee). Dort wird die Urne versenkt. Verstreut werden darf die Asche nicht.[39] Die Urne ist aus speziellem Material und löst sich innerhalb von Stunden auf. Der Ort wird genau auf einer Seekarte verzeichnet, die dem Auftraggeber zugeleitet w...mehr

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FF 4/2012, 35 Jahre Familiengerichte – Sorgerecht für nichteheliche Väter – Unterhaltsrechtsreform

Interview mit Professor Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D. Prof. Siegfried Willutzki, RA Klaus Schnitzler FF/Schnitzler: Im Sommer dieses Jahres wird die Eherechtsreform 35 Jahre alt. Teil dieser Eherechtsreform war die Einführung der Familiengerichtsbarkeit. Wir haben seinerzeit in einem der ersten Interviews für die Zeitschrift Forum Familienrecht schon darüber ...mehr

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ZErb 4/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate

Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto 2. Aufl. 2011, zerb verlag 192 Seiten, 38 EUR Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorli...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Rechtsmittelbelehrung

Gemäß § 39 FamFG muss jeder Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Rechtsmittelbelehrungen kennt man im Zivilrecht ansonsten nur aus dem Arbeitsrecht. Dort hat es handfeste Konsequenzen, wenn die Rechtsmittelbelehrung ganz oder teilweise fehlt: Nach § 9 Abs. 5 S. 3, 4 ArbGG wird die reguläre Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt, es gilt aber die absolute Frist vo...mehr

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zfs 3/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen, Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor, Universität Bielefeld, Bochum Ort: Hannover/Andor Plaza Hotel Datum: Samsta...mehr

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ZErb 3/2012, Überlegungen z... / Einführung

Zielsetzung einer solchen Gesellschaft ist es, das Familienvermögen über Generationen zu erhalten und der sonst drohenden "Atomisierung im Zeitablauf" entgegenzuwirken.[6] Ferner kann angestrebt werden, Familienmitglieder schrittweise an die Vermögensverwaltung heranzuführen[7], wie auch durch einen Familienpool Streitigkeiten vermieden werden können, die sich bei der Zuwend...mehr

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zfs 3/2012, Erhalt der Deckungszusage des Rechtschutzversicherers bei drohender Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

Hinweis Die Beschuldigte hat darüber hinaus (lediglich) nachweisbar fahrlässig gehandelt. Fahrlässigkeit ist in Fällen der Alkoholfahrt grundsätzlich zu bejahen. Dagegen müssen für die Annahme von Vorsatz jedoch besondere Umstände hinzukommen, die n i c h t alleine aus der vorliegenden Alkoholkonzentration geschlossen werden dürfen. Auch zahlreiche Oberlandesgerichte bestätige...mehr

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FF 3/2012, Beiordnung eines... / 1 Gründe:

Die gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567, 569 ff. ZPO zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Ihm kann die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden. In dem auf Anregung des Jugendamtes eingeleiteten und nach Anhörung der Beteiligten auch noch nicht beende...mehr

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ZErb 3/2012, Haftungsfallen im Erbrecht

Bonefeld/Bittler (Herausgeber) zerb verlag, 2. Aufl., 2012, 304 Seiten, gebunden, 38,– EUR Es erinnert schon ein wenig an das Lesen eines Krimis, wenn man als Anwalt dieses Fachbuch liest. Habe ich etwas übersehen und mich haftbar gemacht? Ein "Happy End" wird jedem Leser gewünscht. Nachdem die vorherige Erstauflage allein von Bonefeld verfasst wurde, trat ihm bei dieser Aufla...mehr

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ZErb 3/2012, Überlegungen z... / bb) Vergünstigungen für Betriebsvermögen

Nach dem erklärten Ziel des Gesetzgebers sollte die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die lediglich "privates" Vermögen verwaltet, von den Vergünstigungen der §§ 13 a, 13 b, 19 a ErbStG ausgenommen werden. Mit dieser Zielsetzung wurden die Regelungen über sog. Verwaltungsvermögen eingeführt, wonach der Verschonungsabschlag von 85 % nicht gewährt wird, wenn das Betriebsvermö...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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zfs 2/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2012 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Samstag, 3. März 2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebüh...mehr

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ZErb 2/2012, Wirksamkeit vo... / 1. Grundsätzliches

Wer eine Lebensversicherung[39] oder einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann für den Fall, dass er vor Ende der Versicherungszeit stirbt, einen Dritten mit der Versicherungsleistung begünstigen. Die Versicherung hat dann die Auszahlung direkt an den Dritten vorzunehmen. Auch das im Zeitpunkt des Erbfalls valutierende Guthaben eines Spar- oder Girokontos kann der Bankkun...mehr

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zfs 2/2012, Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Hinweis Die Beklagten haben auch die der Klagepartei im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Kaskoversicherers entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Mit dem als Anlage K (lfd. Ziff.) beigefügten Schreiben vom (tt.mm.jj) hat die beklagte Versicherung die Regulierung des der Klagepartei entstandenen Fahrzeugschaden abgelehnt. Dies stellt eine ernsthafte und endgültige Leis...mehr

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zfs 2/2012, Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung

Die Bedeutung des Sachverständigen in der Kfz-Regulierung wird deutlich, wenn betrachtet wird, welche Anstrengungen im Rahmen des Unfallmanagements eintrittspflichtige Versicherungen unternehmen, um zu verhindern, dass der Geschädigte einen solchen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Er ist es, der einen Großteil des Sachschadens bestimmt und damit errechnet, was dem G...mehr

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ZErb 2/2012, Postmortaler Persönlichkeitsschutz

Simone Schönberger Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2011, 221 Seiten, 64 EUR Die Dissertation untersucht die Grundlagen des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Die Schwierigkeit dieser Aufgabe besteht darin, dass es zu dieser Frage nur wenige gesetzliche Ansatzpunkte gibt. Unabhängig davon, ob man das postmortale Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 I GG oder aus Art. 2...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Begriff "Experten-Kanzlei Scheidung" ist nicht generell irreführend

Leitsatz Wer nicht wirbt, stirbt. Die alte Werberegel wird immer mehr Anwälten be­wusst. Vor allem im Internet, in regionalen Tageszeitungen, den guten alten Gelben Seiten sowie diversen Anwaltsverzeichnissen tummeln sich unter vielversprechenden Bezeichnungen tausende Berufsträger. Dabei werden viele immer kreativer, wenn es um neue Wortschöpfungen jenseits der Fachan­walts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9 Vermächtnis

Rz. 78 Mit einem Vermächtnis nach § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil oder einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Dies ermöglicht die gezielte Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands, eines Unternehmens oder einer Beteiligung aus dem Nachlass unabhängig vom ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 50 Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) mit allen Rechten und Pflichten über (Universalsukzession)[1].mehr