Zunächst wird wie bei der Feuerbestattung verfahren. Die Urne wird dann mit einem speziellen Schiff auf hohe See gebracht (Nord- oder Ostsee). Dort wird die Urne versenkt. Verstreut werden darf die Asche nicht.[39] Die Urne ist aus speziellem Material und löst sich innerhalb von Stunden auf. Der Ort wird genau auf einer Seekarte verzeichnet, die dem Auftraggeber zugeleitet wird.[40] Die Angehörigen können bei der Seebestattung anwesend sein, was aber regelmäßig weitere Kosten verursacht und eine Anmeldung erfordert.[41] Zu beachten ist, dass kleinere Schiffe von Witterungseinflüssen abhängig sind, also eine Fahrt sehr unruhig sein kann. Der Kapitän und die Besatzung legen meist Marineuniform an, eine Flagge wird gehisst und die Bootsmannpfeife geblasen. Eigentlich dürfen keine oder nur bestimmte besonders schnell zerfallende Blumen in das Wasser geworfen werden. Trotzdem werden an der Lübecker Bucht immer wieder Blumen angeschwemmt.

Für die Seebestattung wird mitunter eine spezielle Genehmigung verlangt,[42] teilweise auch nur ein Leichentransportschein für den Transport über Bundeslandgrenzen.[43] Es soll Sorge getragen werden, dass tatsächlich eine Beisetzung stattfindet.

[39] Bonefeld/Wachter/Schmalenbach, Der Fachanwalt für Erbrecht, § 3 Rn 88.
[40] Vgl. das Beispiel bei Kurze/Goertz, Bestattungsrecht in der Praxis, § 17 Rn 18.
[41] Vgl. das Beispiel bei Kurze/Goertz, Bestattungsrecht in der Praxis, § 17 Rn 9.
[42] Z.B. § 25 Abs. 2 BesttG Brdbg.
[43] Vgl. zum Leichentransport: Kurze/Goertz, Bestattungsrecht in der Praxis, § 3 Rn 13–15.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge