Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto

2. Aufl. 2011, zerb verlag

192 Seiten, 38 EUR

Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorliegende Werk ist bei der Bewältigung dieser Aufgabe und darüber hinaus eine Hilfe, wie es sie sonst auf dem Büchermarkt nicht gibt, und gehört daher in jede Erbrechtskanzlei.

Die Autoren haben zutreffend erkannt, dass das Gebührenthema beginnt, noch bevor der Rechtsanwalt ein Wort mit dem Mandanten gesprochen hat. Entsprechend fängt das Werk mit Fragen der Interessenkollision, den notwendigen berufsrechtlichen Hinweisen sowie denen nach der Dienstleistungs-Informations-Verordnung an. Dazu werden Beispiele gebildet und Muster zur Verfügung gestellt – wie an vielen anderen Punkten auch. Gesetzestexte sind im Anhang zu finden.

Die Kunst des Werkes ist es, sich nur so weit wie notwendig mit allgemeinen Gebührenfragen aufzuhalten. Die erbrechtsspezifischen Themenkomplexe sind fordernd genug. Behandelt werden die typischen Probleme bei der Abrechnung erbrechtlicher außergerichtlicher Tätigkeiten und von gerichtlichen Tätigkeiten im ZPO-Verfahren sowie im Verfahren nach dem FamFG. Geboten wird aber darüber hinaus noch Etliches mehr:

Besonders gefallen haben die Ausführungen zu Fragen der Interessenkollision und zur Vergütungsvereinbarung. Sie sind trotz der großen Relevanz der Probleme gerade im Erbrecht in dieser Tiefe sonst nur wenig zu finden. Angenehm deutlich wird dabei gegen die schlichte Übertragung von Maßstäben, die für das Strafrecht entwickelt wurden, auf das anders gelagerte Erbrecht Stellung bezogen.

Auch die tabellarische Übersicht über Leistungen der Rechtschutzversicherer ist einmalig. Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsverfahren, zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks, zur Gestaltung von Vorsorgeregelungen, zur Mediation und zum Schiedsgerichtsverfahren sind hilfreich und anderswo ebenfalls selten zu finden.

An einigen Stellen sind Abstriche zu machen. Sachverhalte könnten einfacher und Beispiele klarer dargestellt werden. Mehr Musterabrechnungen würden den Wert des Buchs noch steigern. Die Ausführungen bei der Abrechnung von Auskunfts- und Stufenklagen könnten ausführlicher sein, die zur Schiedsgerichtsabrechnung deutlicher. Dass nicht zu allen Bereichen aktuelle Urteile zitiert werden, liegt wiederum auch an der Materie. Entscheidungen zu Kostenfragen ergehen oft ohne Begründung und werden entsprechend nicht veröffentlicht.

Zu beachten ist schließlich, dass die Beschriftung mit "2. Auflage" ein wenig in die Irre führt: Tatsächlich handelt es sich um ein fast komplett neues Werk. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht Hähn hat das Werk gemeinsam mit der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Otto von dem renommierten Erbrechtler Bonefeld übernommen. In der ersten Auflage war noch die Abrechnung familienrechtlicher Mandate enthalten. Dass das jetzige rein erbrechtliche Buch trotzdem deutlich mehr Seiten umfasst, zeigt die Komplexität der Materie und den Aufwand in der Bearbeitung. Dabei wurden viele Themen und Probleme von der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Praxis noch nicht umfassend behandelt und erst recht nicht abschließend geklärt. Die Freude über diese Neuerarbeitung paart sich daher mit der Spannung über die weitere Entwicklung der Vergütungsmaterie insgesamt und deren Bearbeitung für das Erbrecht durch die Autoren des vorliegenden Werks. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber sicher nichts Besseres.

Autor: Dr. Dietmar Kurze

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

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