Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Anwalt: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten

Kommentar Ein Rechtsanwalt hatte im Herbst 1995 – also noch vor Geltung der am 11. 3. 1997 beschlossenen neuen Berufsordnung für Rechtsanwälte – in einem privaten Mitteilungsblatt mehrere Werbeanzeigen geschaltet und war deshalb von der zuständigen Anwaltskammer abgemahnt worden. Dies war – wie der BGH entschied – zu Unrecht geschehen. Maßgebend für die Beurteilung ist § 4...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 1. Fachanwalt werden – wichtige Präzisierungen durch die Rechtsprechung

Fachanwaltschaften erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Anwaltssenat häufig mit den Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels befassen muss. Zudem wurden zum 1.7.2017 die Anforderungen für Fachanwälte im Insolvenz- und Vergaberecht leicht geändert (Grundlage war der Beschl. der Satzungsversammlung v....mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / V. Fachanwälte

1. Fachanwalt werden – wichtige Präzisierungen durch die Rechtsprechung Fachanwaltschaften erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Anwaltssenat häufig mit den Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels befassen muss. Zudem wurden zum 1.7.2017 die Anforderungen für Fachanwälte im Insolvenz- und Vergaberech...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Martin van Bühren, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwälti...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 4.1 Harz/Riecke/Schmid (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 6. Aufl. 2018, 2.836 S., Luchterhand, 169 EUR

Das nunmehr in der 6. Auflage vorliegende Handbuch erweist sich erneut als ein unverzichtbares Standardwerk bei der juristischen Bearbeitung von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Die komprimierte und klar gegliederte Darstellung aller gängigen Probleme beschränkt sich nicht auf das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht einschließlich der Kombination ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 2.1 Dronkovic (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2017, 546 S., Luchterhand, 139 EUR

Eine immense Zeitersparnis! 14 namhafte Praktiker behandeln in ebenso vielen Kapiteln alle Aspekte des Verkehrsrechts. Die zahlreichen Formulare sind einfach und bequem online aufrufbar und können ohne lästige Umformatierung sofort für das eigene Mandat verwendet werden. Zudem sind sie jeweils gut erläutert und mit Verweisen auf Rechtsprechung und weiterführende Literatur ko...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Spezialistenbezeichnungen

Trotz der immer größeren Möglichkeiten, einen Fachanwaltstitel zu erwerben, sind einige Rechtsanwälte weiterhin versucht, ihre Briefbögen mit selbst kreierten Fantasiebezeichnungen anzureichern, die sie als besonders qualifiziert für bestimmte Rechtsbereiche ausweisen sollen. Besonders beliebt scheint insofern die Selbstbezeichnung "Spezialist für ..." zu sein. Insoweit lege...mehr

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ZAP 14/2018, Internetauftritt: Anwaltswerbung

(AnwG Köln, Urt. v. 8.1.2018 – 4 AnwG 40/17 R) • Auch wenn ein Rechtsanwalt "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" ist, darf er werblich nicht zusätzlich mit der Angabe „Fachanwalt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht“ im Internet auftreten. Dies stellt einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 BORA dar. Wird der Internetauftritt der Kanzlei von dem Inhaber allein verantwortet...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Prof. Dr. Carmen Griesel Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Düsseldorf Raymond Halaczinsky Rechtsanwalt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen a.D., Bonn Dr. Christopher Riedel, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Düsseldorf Gerhard Sievert, LL.M. Diplom-Finanzwirt (FH), Doze...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 2. Kein Widerruf des Fachanwaltstitels trotz unterbliebener Fortbildung

Fachanwälte haben eine Fortbildungsverpflichtung, die sie gem. § 15 FAO in jedem Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr zu erfüllen haben. Demgemäß kann bereits am Ende eines jeden Jahres eine Verletzung der Fortbildungsfrist festgestellt werden, welche die Kammer mit einem Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung ahnden kann (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO). Eine Heilung von Pflicht...mehr

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ZAP 20/2020, Die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht – jetzt noch wertvoller?

Zugleich ein Kommentar zur Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ (Brfg) 48/19 (s. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 2020, S. 784 ff. sowie ZAP EN-Nr. 456/2020 [LS] F. 1 S. 129): Eines sei zunächst direkt vorweggeschickt: Ich bin seit dem Jahre 2002 Speditionskaufmann, habe fast acht Jahre in einer mittelständischen Spedition gearbeitet, bin seit 2007 als Rechtsanwalt täti...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Anforderungen an die praktische Erfahrung

Der BGH musste sich in zwei Verfahren mit den in § 5 FAO niedergelegten Anforderungen an die praktische Erfahrung von Anwälten, die die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c BRAO) anstreben, auseinandersetzen. Wer Fachanwalt für Insolvenzrecht werden will, muss in den letzten drei Jahren vor Antragstellung in fünf (Regel-)Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter tä...mehr

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ZAP 21/2023, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern haben Mitte Oktober das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer neu gewählt. Ulrich Wessels wurde in seinem Amt als Präsident der BRAK bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Familienrecht, ist bereits seit September 2018 Präsident der BRAK und war schon 2019 als solcher bestätigt worden. Zum ersten V...mehr

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ZAP 19/2023, Pfändbarkeit v... / VI. Weiterentwicklung der Rechtsprechung

In Fortsetzung dieser Rechtsprechung aus dem Jahre 2008 entscheidet der Senat nunmehr, dass mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegeldes nach der hier maßgeblichen Satzung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auch das Recht, einen Leistungsantrag zu stellen nach Maßgabe der Satzung – auch rückwirkend – als rein formelle Voraussetzung für die Entstehung...mehr

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ZAP 3/2015, Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht": Nicht ohne weiteres irreführend

(BGH, Urt. v. 24.7.2014 – I ZR 53/13) • Entsprechen die Fähigkeiten eines RA, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem RA die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn beim rechtsuchenden Publi...mehr

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ZAP 6/2019, Abfindungsverei... / XVI. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen wollen Anlass zum Nachdenken geben. Auch wenn mit Kündigungsschutzprozessen aufgrund hoher Streitwerte nach dem Streitwertkatalog "gutes Geld" von Anwälten oftmals schnell verdient werden kann, darf das dem Berater nicht den Blick dafür verstellen, dass er eine verantwortungsvolle, risikobehafte Dienstleistung erbringt, die für seinen rechts- un...mehr

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ZAP 1/2024, Basiswissen: Da... / 2. Einstweilige Anordnung, Vornahmesachen

In Ergänzung des vorläufigen Rechtsschutzes in Anfechtungssachen ist dann, wenn Berechtigte ein Tätigwerden der Verwaltung anstreben, vorläufiger Rechtsschutz über die in § 86b Abs. 2 geregelte einstweilige Anordnung möglich. Nach S. 1 und 2 der Vorschrift kann diese erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklich...mehr

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Vorwort

Auch mit der dritten Auflage soll dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin ein zuverlässiges Hilfsmittel für die tägliche Praxis an die Hand gegeben werden: Er/sie soll dort schnell das finden, was für die Bearbeitung verkehrsverwaltungsrechtlicher Mandate im Alltag gebraucht wird, aber auch weiterführende Hinweise für schwierigere Fragestellungen erhalten. Ausgangspunkt sind uns...mehr

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Literaturverzeichnis

Burhoff/Willemsen, Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 3. Aufl. 2014 Erbarth, Das familienrechtliche Mandat, Ehewohnung, Haushaltssachen, Gewaltschutz, 2014 Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Fachanwalt Familienrecht, 10. Aufl. 2015 Hausmann/Hohloch, Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 2. Aufl. 2004 Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des...mehr

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ZAP 10/2018, Datenschutzgru... / XI. Ausblick

Die DSGVO und das ihr folgende BDSG n.F. können in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, wie der Fall "Facebook und Cambridge Analytica" jüngst einmal mehr verdeutlicht. Mit der DSGVO und dem BDSG n.F. sollen die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) gestärkt und der Datensammelwut Einhalt geboten werde...mehr

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ZAP 6/2015, Auslegung von E... / VIII. Prozessuale Grundlagen

Der hier dargelegte vielschichtige Streit um die Auslegung und damit häufig auch um die Wirksamkeit von Testamenten ist i.d.R. Gegenstand des Erbscheinsverfahrens. Antragsteller sind primär der Erbe oder der Miterbe nach Annahme der Erbschaft. Unter weiteren Voraussetzungen antragsberechtigt sind u.a. der Vorerbe, Nacherbe, Nachlassgläubiger, Testamentsvollstrecker (s. im Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung: Klärung der Zust... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Klärung der Verantwortlichkeit über Erhaltung zu beauftragen. Er soll für jede Stunde, die minutengenau abgerechnet wird, 250 EUR erhalten. Veranschlagt sind 4 Stunden. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K meint, es fehle für die Klärung abstrakter Rechtsfragen ei...mehr

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ZAP 12/2020, Rechtsprechung... / 2. Statusverfahren

Zu neuer Rechtsprechung des BSG zum Versicherungs- und Beitragsrecht s. oben die Hinweise unter IV 2. Autoren: Richter am Arbeitsgericht Wolfgang Gundel, Freiburg, und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und für Sozialrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach ZAP F. 17 R, S. 645–668mehr

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ZAP 2/2023, Rechtsprechungs... / 3. Willkürverbot – nicht nachvollziehbare Auslegung des Begriffs „unbillige Härte”

Mit Kammerbeschluss v. 21.3.2023 – 1 BvR 1620/22 (NJW 2023,1876, hierzu Plagemann FD-SozVR 2023, 457749) hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um Ablehnung von Leistungen nach dem BAföG wegen der Anrechnung von Vermögen betrifft. Bei der individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird gem. § 26 BAföG Vermöge...mehr

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ZAP 1/2018, Anwaltsmagazin / 2 Neue Fachanwaltschaft für Opferrecht vorerst gescheitert

Anfang Dezember fand die 5. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Auf der Agenda standen u.a. Änderungen im Bereich der Fachanwaltschaften und der Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei der Mitwirkung Dritter (Stichwort "Outsourcing"). Beschlossen wurde eine Änderung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hier war nämlich Praktikern – 12 Jahre na...mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / VII. Fazit

Der Beitrag gibt eine Übersicht über das AGB-Recht im Transport-, Speditions- und Logistikbereich anhand praxisbewährter Formulierungsbeispiele. Für den weiteren Einstieg in diesen Themenbereich werden die Beiträge des Verf. in ZAP 2020, 297 ff. „Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)” sowie ZAP 2019, 1031 ff. „Logistikrecht und Allgemeine Deutsche S...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 3. Fachanwaltstitel/Spezialisierung

Wird mit Teilbereichen der Berufstätigkeit geworben, so ist dies unzulässig, soweit hierdurch eine Verwechslungsgefahr mit Fachanwaltstiteln hervorgerufen wird oder eine anderweitige Irreführung droht (vgl. § 7 BORA, § 7 BRAO, § 5 UWG). Unzulässig ist mithin die Werbung mit solchen Bezeichnungen, die den existierenden Fachanwaltstiteln gleichen oder ähnlich sind. Die Verwend...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltliche Haf... / V. Fazit

Bei sachgerechter Vorgehensweise lässt sich auch bei Personenschadenregulierungen das Haftungsrisiko minimieren. Es gilt im Übrigen der alte Grundsatz "wer schreibt, der bleibt". Die vom Haftungssenat in der Entscheidung vom 20.4.2023 getroffenen Feststellungen zur Beweislast zwingen den Rechtsanwalt, eine schriftliche Dokumentation der Beratung im Hinblick auf Vergleichsabs...mehr

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ZAP 2/2024, Die Pflicht zum Handeln!

So lässt sich der Ruf aus der Praxis vernehmen. In den Beiträgen aus der Literatur von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 wird vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fälle von skrupellosen Vollmachtmissbrauch stetig zugenommen haben. Es handelt sich dabei um einen deutlichen Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfas...mehr

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ZAP 2/2022, Vorweggenommene... / X. Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete und frühzeitige Vermögensnachfolgeregelung in Abstimmung mit einer Verfügung von Todes wegen. ZAP F. 12, S. 1035–1044 Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker Dr. Lutz Förster und Rechtsanwalt Dennis Chr. Fast, Brühlmehr

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ZAP 9/2021, Wettbewerbswidr... / V. Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH seine Rechtsprechung im Bereich der geschäftlichen Handlungen mit Bezug zum Rechtsfall noch weiter entwickeln wird. Gelegenheit wird sich sicherlich schon bald ergeben, da erfahrungsgemäß die Anzahl von Inkassomahnschreiben und anwaltlichen Mahnschreiben sehr hoch ist und dementsprechend immer wieder einmal die Situation einer „Fake-Bestellu...mehr

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ZAP 15/2020, Anwaltsmagazin / 5 Zur (höchstrichterlichen) "Definition" der Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht

Bereits seit 2005 gibt es die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht. Aber was genau in diesen Tätigkeitsbereich fällt, ist bislang offenbar noch nie präzise umrissen worden. Eine Definition etwa von "Transportrecht" findet sich im Gesetz nicht; in der einschlägigen Vorschrift des § 14g FAO wird die Vokabel lediglich in mehrfachem Zusammenhang wiederholt (Straße...mehr

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ZAP 12/2021, Die Testaments... / VII. Fazit

Wer einen Testamentsvollstrecker benennen möchte, ist gut beraten, sich mit diesem zu Lebzeiten abzustimmen und die Höhe seiner Vergütung und den Auslagenersatz zu regeln. Aufgrund der erheblichen Verantwortungs- und Haftungsgefahr des Testamentsvollstreckers sollte ein solches Amt nur annehmen, wer dies zeitlich und kompetent leisten kann. Die Testamentsvollstreckung ist ei...mehr

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ZAP 24/2023, Rechtsprechung... / 2. Arbeitsförderungsrecht: Rückwirkung der Arbeitslosmeldung (Rechtsprechungsänderung)

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) bei Arbeitslosigkeit (§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) hat gem. § 137 Abs. 1 SGB III, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit (AA) arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Wer arbeitslos i.S.v. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist, bestimmt § 138 Abs. 1 SGB III. Nach Nr. 1 der Norm ist Voraussetzung, dass sich die Be...mehr

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ZAP 14/2017, Sind die Generalisten unter den Anwälten tatsächlich ein "Auslaufmodell"?

Ein oberflächlicher Blick in die Veröffentlichungen zur Frage der Zukunft des Allgemeinanwalts reicht allenfalls für eine Positionsbestimmung. Überwiegend vernehmen wir die Stimmen der Mahner. Sie sind prominent und rütteln wach: "Keine Zukunft für den Allgemeinanwalt" (Hartung, http://www.dg-psf.de/Beitrag_25.02.2012.html ); "Den Generalisten unter den Anwälten droht das Au...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 3.2 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Familienrecht, 12. Aufl. 2021, Luchterhand, 3.325 S., 169 EUR

Das Werk, das schon seit vielen Jahren unter der Bezeichnung „Handbuch des Fachanwalts Familienrecht” eine Spitzenposition in der familienrechtlichen Fachliteratur einnimmt, ist mit seiner nach drei Jahren erschienenen Neuauflage 2021 und einem Umfang von nunmehr 3.435 Seiten wahrlich als „Flaggschiff” zu bezeichnen. In 20 Kapiteln werden alle praxisrelevanten Fragen des Fam...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 4. Werberecht

Der BGH hat sich erneut mit den Grenzen der grundgesetzlich geschützten anwaltlichen Werbefreiheit befassen müssen. Im Streitfall hatte sich ein Anwalt und Diplomingenieur, dem die Erlaubnis verliehen war, Fachanwaltsbezeichnungen im Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz zu führen, und der in seiner Kanzlei zwei Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beschäftigte, in...mehr

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ZAP 14/2017, Rechtsprechung... / 17. Beweisführung

Steht fest, dass die Fahrzeugschäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können, ist der Versicherer leistungspflichtig, auch wenn die Unfallschilderung des Versicherungsnehmers widersprüchlich ist (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.11.2016 – 7 U 34/16, VersR 2017, 347). Bei einem Diebstahlschaden ist die zugunsten des Versicherungsnehmers bestehende Redlichkeits...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / IV. Fazit

Das Kostenrechtsänderungsgesetz stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Insbesondere die Gebührenanpassungen hätten aber umfassender ausfallen dürfen, um die systemrelevante Anwaltschaft, die den Bürgern zu ihrem Recht verhilft, zu stärken. Mit der anstehenden BRAO-Reform, zu der das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 20.1.2021 beschlossen hat, kommen weitere...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / V. Fazit

Der Erblasser kann durch eine lebzeitige Nachfolgeplanung, den Erben die spätere Abwicklung des digitalen Nachlasses erleichtern. Für die rechtliche Umsetzung stehen dem beratenden Rechtsanwalt zunächst die erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung. In einer Verfügung von Todes wegen oder einer General- und Vorsorgevollmacht können der/die Erbe/n des digitalen Nachlasse...mehr

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ZAP 24/2020, Basiswissen 2:... / c) Vorläufige Leistungen, § 41a

Grundsätzlich sind die Leistungsträger verpflichtet, vor einer Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche den Sachverhalt vollständig aufzuklären (§ 20 SGB X, Untersuchungsgrundsatz). Hiervon abweichend ist jedoch über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs voraussichtlich längere Ze...mehr

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ZAP 15/2022, Basiswissen: D... / 8. Termine, Fristen, Wiedereinsetzung

In zahlreichen Vorschriften wird die Einhaltung von Fristen und Terminen vorausgesetzt. Eine Frist ist in Anlehnung an § 191 BGB als eine bestimmte oder bestimmbare Zeitspanne zwischen zwei oder mehreren Zeitpunkten zu definieren, wobei ein zusammenhängender Verlauf nicht erforderlich ist. Beispiele: Verfahrensrechtliche Fristen wie Rechtsbehelfsfristen, materiell-rechtliche ...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / 7. Rechtsanwaltskosten

Bei der Unfallregulierung werden die Rechtsanwaltskosten als Sachfolgeschäden ersetzt. Etwas anderes gilt in der Fahrerschutzversicherung: Hier werden vertragliche Ansprüche geltend gemacht, so dass kein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Fahrerschutzversicherer besteht. Ebenso wie in der Vollkaskoversicherung besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten nur be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Mitzeichnungsrecht und freie Mitarbeit

Frage: Ich bin Steuerberaterin und als freie Mitarbeiterin für eine Steuerberatungsgesellschaft tätig. Was muss ich hierbei mit Blick auf das Mitzeichnungsrecht beachten? Muss ich mitzeichnen, darf ich mitzeichnen und können sich daraus sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben? Antwort: Das Mitzeichnungsrecht ist ein berufsrechtliches Thema, das insbesondere angeste...mehr

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ZAP 7/2019, Akteneinsicht b... / XII. Fazit

§ 142 Abs. 1 ZPO ist ein von Beibringungsgrundsatz und Dispositionsmaxime weitgehend gelöstes Aufklärungsinstrument des Gerichts, von dem es nach eigenem Ermessen Gebrauch machen kann. Die Unterlage kann die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung erhöhen, aber auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. Wenn die Par...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.2 Maurer, Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis, 2. Aufl. 2018, 432 S. (mit CD-ROM), Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Eheverträge werden in aller Regel notariell beurkundet, aber die wesentlichen Vorarbeiten leistet der anwaltliche Berater. Für diesen nicht immer sehr leichten Aufgabenbereich mit all seinen unterschiedlichen Facetten bietet das Buch von Maurer – Fachanwalt für Familienrecht und Kommentator im juris-Praxiskommentar – eine praxisgerechte Unterstützung. Es werden zuerst die Gr...mehr

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ZAP 23/2022, Kategorischer Imperativ der Rechtsschutzversicherungen

In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) heißt es unter 4.1.1.1: „Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch”. In 4.1.1.3 ARB 2012 heißt es, dass kostenverursachende Maßnahmen mit dem Rechtsschutzversicherer abgestimmt werden müssen, z.B. „Die Beauftragung eines Rechtsanwalts”. Das Verb „müss...mehr

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ZAP 1/2015, Vorzeitige Zurr... / IV. Anmerkung

Die höchstrichterliche Klärung, dass ein BEM auch bei Beamten durchzuführen ist, hat erwartungsgemäß weniger Konsequenzen, als dies von vielen Beamten und ihren Prozessbevollmächtigten erhofft wurde. Auch wenn bei Beamten grundsätzlich ein BEM durchgeführt bzw. angeboten werden muss, ist dies – wie im Arbeitsrecht hinsichtlich der Kündigung – keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzu...mehr

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ZAP 19/2021, Internetreport / 20 Keine Hinweispflicht bei Vertrieb einer deutlich erkennbaren Alltagsmaske

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren ging es um die Frage, ob beim Vertrieb einer Mund-Nasenmaske als Stoff- bzw. Alltags-Maske an Verbraucher darauf hingewiesen werden muss, dass es sich nicht um eine medizinische Maske (Medizinprodukt) handelt. Die betreffende Händlerin hatte eine Maske präsentiert, die einer den Verbrauchern bekannten medizinischen Gesic...mehr