Das Kostenrechtsänderungsgesetz stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Insbesondere die Gebührenanpassungen hätten aber umfassender ausfallen dürfen, um die systemrelevante Anwaltschaft, die den Bürgern zu ihrem Recht verhilft, zu stärken. Mit der anstehenden BRAO-Reform, zu der das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 20.1.2021 beschlossen hat, kommen weitere Änderungen auf die Anwaltschaft, insb. bei Fragen der Interessenkollision und bei Berufsausübungsgesellschaften, zu. Weiterhin ist ein Regierungsentwurf für ein Gesetz zum Legal-Tech Inkasso beschlossen werden, wodurch Anwälten das Erfolgshonorar und die Prozessfinanzierung dort erlaubt werden soll, wo sie auch Inkassodienstleister anbieten dürfen. Eine Chancengleichheit mit Legal-Tech-Anbietern wird angestrebt.

ZAP F. 24, S. 305–316

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker (AGT) Dr. Lutz Förster und Rechtsanwalt Dennis Chr. Fast, Brühl

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