Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch die erneute Überarbeitung des Kommentares.

Die Verfasser haben sich wie bisher bemüht, den Praxisbezug in den Vordergrund zu stellen und die alltäglichen Probleme zu behandeln. Wichtige Urteile und abweichende Kommentarmeinungen sind im laufenden Text enthalten, um lästiges Suchen zu ersparen. Hilfestellungen geben auch die praxisrelevanten Muster.

Das Literaturverzeichnis ist auf aktuellem Stand und dort finden sich praxisnahe Artikel zu zahlreichen einzelnen Problemen, mit denen sich der Steuerberater in der täglichen Honorargestaltung auseinandersetzen muss.

Bei den vereinbaren Leistungen gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG – und besonders bei den betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten – ist ein ständiger Zuwachs an Aufgaben und damit auch Änderungen bei den Gebühren zu beobachten. Umfangreiche Aufgaben können sich dem Steuerberater zur Erfüllung der durch die neuen Verwaltungsvorschriften GOBD und GOBS für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Kassenführung der Mandanten stellen, die in der Organisation in den Unternehmen anfallen und von dem Berater zu betreuen sind. Interessant ist dabei, dass sich hier neue Betätigungsfelder für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe erschließen können. Deshalb wird dieser Komplex sehr ausführlich im Abschnitt IV der Einführung dargestellt.

Auch in Ausnahmesituationen hilft dieser Praxiskommentar: So sind Prozesse beim Finanzgericht oder Bundesfinanzhof zwar verhältnismäßig selten abzurechnen, wodurch den prozessvertretenden Steuerberatern meist die Routine für die Durchsetzung ihres berechtigten Honorars fehlt. Deshalb enthält die Kommentierung zu § 45 ein detailliertes Streitwert-ABC. Der Tabellenteil enthält sämtliche in der Praxis regelmäßig gebräuchliche Teiler zur schnellen Bestimmung der jeweiligen Gebühr im Einzelfall. Ebenso finden Sie darin eine RVG-Gebührentabelle, da für Aufträge ab dem 1. Juli 2020 auch der StB das Einspruchsverfahren nach dem RVG abrechnen muss.

Das Autorenteam kommt aus unterschiedlichen Bereichen:

Die Abschnitte I bis III der Einführung mit zahlreichen praktischen Hinweisen, insbesondere zur Durchsetzung des Honoraranspruchs, und das Literaturverzeichnis wurden von dem Mitautor seit der ersten Auflage des Kommentars, dem Münsteraner Rechtsanwalt und Dozent Dr. Christoph Goez, Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, erstellt. Als langjähriger Geschäftsführer einer Steuerberaterkammer hat er sich seit Jahrzehnten mit dem Vergütungsrecht in zahlreichen Verfahren praktisch und literarisch wie auch als Dozent auseinandergesetzt. Aus dieser Arbeit resultieren auch viele der im letzten Abschnitt eingestellten Muster wie auch die Teilkommentierung zu § 45 StBVV und nicht zuletzt die Gesamtredaktion.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gerald Schwamberger, Göttingen, war mehr als 30 Jahre Mitglied des Gebührenausschusses bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen und hat in dieser Zeit gerichtliche Gutachten als Sachverständiger erstellt. Er zeichnet verantwortlich für die Ausführungen über die vereinbaren Leistungen in Abschnitt IV der Einführung und für die Abschnitte 4 und 5 der StBVV.

Simon Beyme ist neu in das Autorenteam gekommen. Der Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater ist Fachanwalt für Steuerrecht und verfügt zudem über die Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". Er ist in einer Kanzlei tätig, die insbesondere Angehörige der steuerberatenden Berufe in berufs-, haftungs- und vergütungsrechtlichen Fragen berät und vertritt. Rechtsanwalt und Steuerberater Beyme war acht Jahre lang Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e. V. und ist dort weiterhin im Steuerrechtsausschuss engagiert. Als Mitautor bearbeitet er die Abschnitte 1 bis 3 und 8 der StBVV. An dieser Stelle sei Herrn Rechtsanwalt Thomas Volkmann, der aus der Bearbeitung ausgeschieden ist, für die geleistete Arbeit recht herzlich gedankt.

Dipl.-Finanzwirt Walter Jost, Geschäftsleiter und Kostenbeamter des Finanzgerichts des Saarlandes, durch zahlreiche Veröffentlichungen zu Abrechnungsfragen bei Finanzgerichtsprozessen bekannt, ist für die Abschnitte 6 und 7 der StBVV zuständig. Er hat ferner das Fach "Vergütung im finanzgerichtlichen Verfahren" bearbeitet.

Der Kommentar möge in der Praxis dazu beitragen, dass die den Berufsangehörigen zustehenden Vergütungen vollständig, richtig und angemessen erhoben werden können. Großen Wert legen die Verfasser auf das kritische Urteil der Nutzer: Jede Anregung wird dankbar begrüßt und mit einer Stellungnahme beantwortet.

 

Münster, Göttingen, Berlin, Saarbrücken

im März 2023
 

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