Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / 8

Auf einen Blick Viele privatschriftliche Testamente scheitern schon an den formalen Vorgaben. Noch schlimmer sind die Fälle der inhaltlichen Unzulänglichkeiten: Die Texte sind oft widersprüchlich, unklar und missverständlich. Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte müssen dann, wie der Verf. anhand von 23 Fallbeispielen darlegt, ihre Ressourcen für die Erforschung des Willen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Zur Frage ein... / 3 Anmerkung

In seiner Entscheidung hatte das OLG vorranging eine kostenrechtliche Entscheidung zu treffen, da sich der Gegenstand des Verfahrens, nämlich die Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers, durch Zeitablauf erledigt hatte. Das Gericht macht aber in der Begründung auch materiell-rechtlich interessante Ausführungen zur Kompetenz und Reichweite der Entscheidungsbefugnis des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Die Patientenverfügung

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-RößlerFamRZ-Buch 32, 3. Aufl. 2024, Gieseking, 334 Seiten, 59 EURISBN 978-3-7694-1308-3 "Die Patientenverfügung" als Ausgabe Nr. 32 der FamRZ-Buch-Reihe wurde als 3. Auflage von dem Notar Andreas Albrecht, der Fachärztin für Innere und Palliative Medizin Elisabeth Albrecht, dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg Horst Böhm und der Fachanwältin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Zugang der Er... / 2 Anmerkung

Die aktive Weiternutzung von Instagram-Konten verstorbener Influencer ist vererblich und dennoch sollten Influencer nach wie vor Vorsorge treffen 1. Entscheidung des OLG Oldenburg: Instagram-Konto darf aktiv weitergenutzt werden Die mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG Oldenburg beantwortet die vom BGH[1] ausdrücklich offengelassene Frage nach der aktiven ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Abschied von ... / j. Anwendbarkeit der DNotV-E 2025 nach Berufsgruppen und Zeitpunkt des Erbfalls

Den Anmerkungen der AGT und der Rechtswirklichkeit folgend ist im Editorial der DNotV-E 2025 festgehalten, dass sich die Vergütungsempfehlungen nicht nur an Notare richten, sondern auch an Rechtsanwälte, Steuerberater und andere professionelle Testamentsvollstrecker. Eine explizite Aussage dazu, ob besonders qualifizierte Testamentsvollstrecker[31] – wie von der AGT geforder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Schon immer haben einzelne (nicht alle) Mitarbeiter der Finanzverwaltung Berater in steuerlichen Angelegenheiten und Verteidiger in Steuerstrafsachen als lästig und störend empfunden und vielfach entsprechend behandelt. In den vergangenen Jahren sind diese Mitarbeiter vermehrt dazu übergegangen, Beratern und Verteidigern das Leben sehr schwer zu mac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Die sieben Todsünden des § 315c StGB auf dem Prüfstand1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Der Verfasser war Referent beim 63. Verkehrsgerichtstag im AK IV. Der Titel dieses Beitrages war auch der Titel des Referats und die Ausführungen die Grundlage für den Vortrag im Arbeitskreis. Wenn man sich den Titel des Arbeitskreises betrachtet, ist ein Blick in die geschichtliche Entwicklung der Bestimmung von Interesse. Görlinger [2] stellt dazu fest: “Die Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayer/Harke Moderne Familienstrukturen 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1520-7, 49 EUR In der Reihe der Schriften zum Notarrecht ist der Tagungsband de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Erbschaftsteuerrecht

Überblick über wichtige Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enthält eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Systematisch ist zwischen den sog. sachlichen Steuerbefreiungen und den persönlichen Steuerbefreiungen zu differenzieren. In sachlicher Hinsicht sollen beispielhaft die wichtigsten praxisrelevanten Befreiungstatbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Schuldrecht

Anspruch des Käufers auf Löschung eines (aufgegebenen) WohnungsrechtsLG Lübeck, Urt. v. 9.8.2024 – 10 O 297/23 Das LG sprach der Klägerin als Käuferin einer Immobilie den Anspruch auf Löschung gegenüber den Beklagten als Berechtigte eines über das Grundbuch gesicherten Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zu, die das Wohnungsrecht uneingeschränkt aufgegeben hatten. Ein Abfindungsanspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.3 Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken hat der BFH[1] immer an der kapitalistischen Betriebsaufspaltung festgehalten. Dafür besteht nach seiner Ansicht auch ein Bedürfnis, obwohl die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb gilt und damit per se der Gewerbesteuer unterliegt. So versagt die Rechtsprechung einem Besit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 18 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sind in der Praxis von großer Bedeutung. Erwerben mehrere Personen im Wege eines Erbfalls, dann stellt sich die Frage, wie die Begünstigung bei der Teilung des Nachlasses aufzuspalten ist. Das ErbStG sieht die Möglichkeit eines Begünstigungstransfers gem. § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bei der Begünstigung von Betriebsverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / 2. Handbücher/Einzeldarstellungen

Rz. 28 Das Werk von Horst Ihlas , D&O, Directors & Officers Liability, 2. Aufl. 2009 ist besonders hervorzuheben. Es war die erste systematische Darstellung zur D&O-Versicherung bis zum Erscheinen des Handbuchs von Oliver Lange , D&O- Versicherung und Managerhaftung im Jahre 2014. Das Werk von Lange wurde 2022 neu aufgelegt und umfasst jetzt mehr als 2.300 Seiten. In keinem We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 2 Anmerkung

Vorliegend war der Notar beauftragt, eine Grundstücksüberlassung zu beurkunden, in deren Rahmen der Übergeber sich den Nießbrauch auf Lebenszeit vorbehielt und weiterhin verpflichtet blieb, Zins und Tilgung auf das zur Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommene Darlehn zu leisten. Bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung existierte eine letztwillige Verfügung des Übergebers, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Die Familienrechtskanzlei der Zukunft - Analog und digital?

28. Studienreise nach Griechenland 4. bis 11.6.2025 Argiris Balomatis Na, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele E-Mails haben Sie heute schon zur Akte gespeichert und "zur Sicherheit" auch noch ausgedruckt und abgeheftet? Ich gebe es offen zu, bei mir waren es bestimmt schon ein halbes Dutzend … ! Ich weiß, das geht auch anders. Und ärgern Sie sich auch über den eben per beA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Funktionelle Zu... / 3. Das anzuwendende Verfahrensrecht

Die Entscheidung des BGH betrifft nunmehr die Frage des anzuwendenden Verfahrensrechts in solchen Konstellationen. Insoweit unterscheidet der BGH danach, ob ein erstinstanzliches Gericht seine Zuständigkeit irrtümlich falsch angenommen hat oder ob es zu einer bindenden Verweisung gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG gekommen ist. Nach Auffassung des BGH setzt sich der Grundsatz der fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich[*] Im Strafprozess herrschen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und die Unschuldsvermutung. Im FG-Verfahren spielen zur "richtigen" Entscheidung Mitwirkungspflichten die entscheidende Rolle. Ist der Antragsteller Träger der Feststellungslast, muss er im AdV-Verfahren das Gericht davon überzeugen, er werde den ihm obli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben oder auch die Begründungsfrist seiner Anfechtungsklage nicht einhalten kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies verdeutlicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Eine unverschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn der Anfechtende die Frist trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht einhalten konnte. Dies ist insbesondere bei schwerer Erkrankung oder aber wider Erwarten verzögerter Postzustellung der Fall. Eine verschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn diese auf Rechtsirrtum oder Rechtsunkenntnis beruht.[1] Hier kann nur ausnahmsweise ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff † Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Finanzgericht Düsseldorf Prof. Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Unfallschäden durch sogenanntes Flugeis1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

I. Vorbemerkung Winterliche Straßenverhältnisse stellen jedes Jahr aufs Neue etliche Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen und scheinen für viele immer wieder unerwartet aufzutreten. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird schon der Wechsel auf Winterreifen, so er überhaupt stattfindet, von einer großen Zahl von Kfz-Haltern hinausgezögert, und immer noch scheint die Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Praxishandbuch Nachlassinsolvenz

Schönenberg-Wessel/Plottek 2024 519 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-153-7 Das Nachlassinsolvenzverfahren spielt in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Literatur zu diesem Thema ist gleichwohl Mangelware. Vorliegendes Handbuch will Abhilfe schaffen. Als Herausgeber zeichnen sich Ulf Schönenberg-Wessel, Notar & Fachanwalt für Erb- und Sozialrecht, sowie Dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Abramenko/Riecke/Schneider, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz und weiteren Gesetzen

Bearbeitet von Dr. Dr. Andrik Abramenko, Dr. Olaf Riecke und Prof. Wolfgang Schneider. 6. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXV, 2.026 S., 149,00 EUR Kommentiert werden nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch zahlreiche wichtige ergänzende Vorschriften, so auszugsweise Vorschriften des BGB, die Betriebskostenverordnung, die Wohnflächenverordnung, die Heizkost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Die Herausgeber / Die Autorinnen und Autoren

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, Österreich; Leiter der Abteilung Steuerrecht und Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, Gastprofessor an der Universität St. Gallen. Julia Bader, Steuerberaterin bei der LGG Steuerberatung GmbH, Stuttgart. Karl Birgel, Diplom-Betriebswirt, freiberufliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Nur wo Erbrecht drin ist, darf Erbrecht draufstehen

ZErberus hat kürzlich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vertreten, in der der gegnerische Rechtsanwalt seine schon schriftsätzlich vorgetragenen Argumente auf eine ganz besondere Art bekräftigen wollte: In seiner 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe er den Pflichtteilsanspruch immer in der Weise berechnet, in der er es auch im vorliegenden Fall getan habe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren/Autorenverzeichnis

Michael Eggers Michael Eggers ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg tätig. Dort hat er sich auf die Vertretung von Mandanten im Bereich Cybercrime spezialisiert. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt referiert Michael Eggers bei Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Immobilienrecht

Die Schenkung aus dem Grab Als Erbrechtler beschäftigen wir und von Berufs wegen gerade in streitigen Fällen mit Lebenssachverhalten, in denen ein Mensch bereits verstorben ist. In Gestaltungsmandaten sind Mandanten in der Regel noch am Leben und möchten ihren Nachlass meist streitvermeidend regeln. Vielfach wird auch der Wunsch geäußert, dass das Vermögen oder bestimmte Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / IV. Ausblick

Die hier diskutierte Entscheidung des BGH stärkt den Rechtsverkehr im Versicherungsrecht dahingehend, dass der Versicherungsnehmer ein eigenes gewichtiges Interesse an dem Bestand einer Widerrufsbelehrung haben muss. Die Vorlage des Landgerichts Erfurt wird zeigen, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB möglich ist. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 264 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung im Ergebnis stand. Selbst wenn ein unfallursächlicher Rentenkürzungsschaden aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen eingetreten sein sollte, wäre der Kläger jedenfalls nicht Anspruchsinhaber eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs aus § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, §§ 842, 249, 252 BGB. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr