Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZErb 09/2025, Der handlungs... / 8

Auf einen Blick Zwischen Erbfall und Amtsannahme des Testamentsvollstreckers ist der Nachlass regelmäßig handlungsunfähig, da der Erbe gem. § 2211 Abs. 1 BGB an Verfügungen gehindert wird, während der Testamentsvollstrecker sein Amt noch nicht angetreten hat. Das BGB sieht keine ausdrückliche Lösung für diese Interimsphase vor, obwohl sie in der Praxis zunehmend häufig auftri...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 3. Kritik

Abgesehen von dem bereits erwähnten Gesichtspunkt, dass das Sozialamt darüber entscheidet, ob die vom Ordnungsamt im Wege der Ersatzvornahme gezahlten Bestattungskosten den Angehörigen erspart bleiben, birgt die jetzige Rechtslage einen Systemfehler insofern, als die Frage, welche Abteilung derselben Gemeindeverwaltung Ersatzvornahme geleistet hat, darüber entscheidet, welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Identitätsirrtum.

Rn 26 Hier richtet sich die Erklärung an eine andere bestimmte Person oder auf einen anderen bestimmten Gegenstand, als der Erklärende wollte. Statt Rechtsanwalt R 1 erteilt der Auftraggeber dem namensgleichen Rechtsanwalt R 2 das Mandat. Richtet sich die Erklärung dagegen an die gemeinte Person oder bezieht sie sich auf den gemeinten Gegenstand, besitzen diese jedoch andere...mehr

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FF 09/2025, Beweis der Unri... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist anhängig beim BGH zum Az. IX ZB 24/25. Gründe: I. [1] Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Steuerberatungshonoraren aus mehreren Rechnungen in Anspruch. Gegenstand des hiesigen Verfahrens sind zehn Rechnungen, die das Landgericht vom Verfahren 34 O 79/23 abgetrennt hat. Der Beklagte ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für …)...mehr

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ZErb 09/2025, Irrtum über P... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Erfüllung eines Vermächtnisses. Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Beklagte Miterbe geworden ist oder ob er die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Parteien sind Adoptivkinder der am 1.11.2023 in Portugal verstorbenen Erblasserin. Weitere Abkömmlinge sind nicht vorhanden. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige. Sie set...mehr

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FF 09/2025, Wissen, Austausch, Gemeinschaft

Herbsttagung 2025 in Berlin Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einmal dabei war, weiß: Unsere Herbsttagung ist mehr als ein Pflichttermin für FAO-Stunden. Sie ist ein Treffpunkt. Ein Ort, an dem Wissen auf Erfahrung trifft, an dem Fragen entstehen und Antworten wachsen – und an dem wir uns als Kolleginnen und Kollegen begegnen. Vom 27. bis 29.11.2025 ist es wie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Einkünfteminderung

... dadurch gemindert, ... Rz. 128 [Autor/Stand] Begriff der Einkünfteminderung. Das in § 1 Abs. 1 enthaltene Erfordernis einer Einkünfteminderung ist systematisch betrachtet widersinnig. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind unter "Einkünfte" je nach Einkunftsart entweder der Gewinn i.S.d. §§ 4–7k EStG oder der Überschuss der Einnahmen ü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 1260 [Autor/Stand] Notwendigkeit der Ermittlung eines Einigungsbereichs für das Transferpaket. Erfolgt die Bewertung des Transferpakets auf Grundlage eines hypothetischen Fremdvergleichs, muss im ersten Schritt ein Einigungsbereich ermittelt werden. Hierzu bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 7 Folgendes: "Können keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist für die Bestimmung des ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

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Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

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Prompten für Personaler: Da... / 3.1 Kontext: Die Frage mit Stichworten in einen Zusammenhang einordnen

Sprachmodelle und die mit ihnen ggf. verbundenen Datenbanken greifen typischerweise auf eine immense Fülle von Informationen zurück. Bei großen Sprachmodellen wie ChatGPT, die auf nahezu dem gesamten Internetwissen und weiteren nicht-öffentlichen Quellen trainiert sind – in allen Sprachen für alle Länder –, macht deutsches juristisches Wissen nur einen winzigen Bruchteil aus...mehr

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Nachfristverstoß nach § 13a... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Das ErbStG gewährt für die Übertragung unternehmerischen Vermögens erhebliche steuerliche Privilegien. Wird dieses Vermögen innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung veräußert, dann kommt es nach § 13a Abs. 6 ErbStG zu einer Nachversteuerung. Dies gilt nach § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert ...mehr

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Sauer, SGB IX Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Verwaltungsdirektor a.D. Herr Sauer, Jahrgang 1955, war von 1976 bis 2021 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Zu seinen Arbeitsbereichen gehörten insbesondere die Versicherungsleistungen der Arbeitsförderung und die Leistungen zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zu seinen besonderen Herausforderungen gehörten die Ei...mehr

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Autorenverzeichnis

Eva S. Allmendinger, LL.M. Rechtsanwältin, Stuttgart Dr. Denis C. Fehrmann Rechtsanwalt, Hamburg Christiane Graß Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht, Wirtschaftsmediatorin, Lehrbeauftragte der Universität Göttingen, Bonn Rebecca Hahn Rechtsanwältin, München Hannah-Silvia Heise Rechtsanwältin, Notarin, Mediatorin, Darmstadt Nadine Heller Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Nachfolger

Rz. 150 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.28: Ermächtigung des Testamentsvollstreckers gem. § 2199 Abs. 2 BGB zur Ernennung eines Nachfolgers Ich ordne Testamentsvollstreckung an und ernenne _________________________ zum Testamentsvollstrecker. Ich ermächtige den Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB zur Ernennung eines oder mehrerer Nachfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck (Hrsg.), Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter (Hrsg.), Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Enzensberger/Maar, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen, 5. Auflage 2024 Frieser (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts E...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Ersatztestamentsvollstrecker

Rz. 131 Gem. § 2197 Abs. 2 BGB kann der Erblasser für den Fall, dass der ernannte Testamentsvollstrecker vor oder nach der Annahme des Amts wegfällt, einen anderen Testamentsvollstrecker ernennen. Die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers stellt eine Sonderform der bedingten Ernennung eines Testamentsvollstreckers dar. Dabei kann der Erblasser mehrere Personen nachei...mehr

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AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

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ZErb 08/2025, Die Teilungsversteigerung

Peter Bothe 3. Auflage 2025 256 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5 Beim Vorwort zu diesem Werk und auch in der Einleitung hat man beinahe das Gefühl, als wolle der Autor den geneigten Leser vor der Lektüre warnen. So schreibt er davon, dass die Teilungsversteigerung eigentlich einer Wette gleiche und selbst Experten auf diesem Gebiet sie wahlweise als "Alptraum" ...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / Q. Institutionalisiertes Schiedsgericht und ad-hoc-Schiedsgericht

Rz. 109 Zu unterscheiden sind die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Während die Parteien in der ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit das Schiedsverfahren eigenständig durchführen, werden die Parteien im anderen Fall bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens durch eine Schiedsinstitution unterstützt. Rz. 110 Handelt es sich um ein ad...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Ernennung durch das Nachlassgericht

Rz. 94 Gem. § 2200 Abs. 1 BGB kann der Erblasser auch das Nachlassgericht ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Praktische Bedeutung kommt einem Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht dann zu, wenn die Durchführung der Testamentsvollstreckung auch für den Fall, dass alle vorrangig benannten Testamentsvollstrecker wegfallen, abgesichert werden soll. Hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Jürgen Adam, LL.M. (Michigan) Präsident des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Prof. Dr. Sebastian Baldringer, LL.M. oec. Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Köln Rec...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

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Beschluss: Auslegung / 3 Das Problem

In der Versammlung am 2.9.2024 befassen sich die Wohnungseigentümer u. a. mit der Reparatur von Balkonen. Sie ermächtigen die Verwaltung, einen Sachverständigen zu beauftragen, der sich mit den Schäden an den Balkonen, deren Ursachen und geeigneten "Sanierungsmaßnahmen" befassen soll (TOP 8a). Ferner bestimmen sie zu TOP 8b, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / [Ohne Titel]

Jonas Toussaint, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des Darlehens eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft und zur Bestimmung der Beteiligungshöhe bei Halten einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft i.R.d. § 8b Abs. 3 S. 4 KStG (BFH v. 27....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.2 Technische Bestandsverwaltung

Auswertung aller Fristen aus der Bestandsaufnahme Organisation einer langfristigen Etatplanung für Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen, Hinzunahme interner oder externer Sonderfachleute Planung, Organisation und Überwachung der Fristen aus der Bestandsaufnahme Einleitung von Maßnahmen, falls bei Wartungen und Prüfungen technische Mängel erkannt werden Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.1 Verwaltervertrag als Grundlage

Natürlich gibt es gute und erfahrene Juristen, die hier beraten und die Vertragsgestaltung übernehmen können. Der Abschluss von Verwalterverträgen ist aber doppelte Routineaufgabe. Einerseits schließen Verwaltungsunternehmen hoffentlich mehr als nur einen Vertrag ab. Andererseits stehen sie alle vor einer vergleichbaren Herausforderung. Das haben schon seit längerer Zeit Anb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Wer in der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) der Finanzbehörden auf deren Seite agiert, darf diese Aufgabenzuweisung immer noch als Auszeichnung begreifen, werden die dort tätigen Mitarbeiter immerhin "nach draußen" gelassen. Bei ihnen ist ein über die aktenmäßige Bearbeitung der Steuerfälle hinausgehender Kontakt mit der Gegenseite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Nachehelicher Unterhalt / 6.1.2 Rangfolge

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609 BGB,[1] soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren. An erster Stelle muss immer minderjährigen unverheirateten Kinder und volljährigen Kinder (bis 21 Jahren) in Schulausbildung, die zu Hause wohnen, Unterhalt gezahlt werden.[2] An zweite...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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zfs 07/2025, Ladungshöhe von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 45 Minuten Fortbildung.

A. Ladungshöhe Bei Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger darf die höchstzulässige Höhe – gemäß § 32 Abs. 2 StVZO – 4,00 m nicht überschritten werden. Bei den Ladungsträgern handelt es sich gemäß der Legaldefinition des § 42 Abs. 3 Satz 1 StVZO um Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 5)

Dr. Markus Adick Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bonn Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Frank Althoff Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, THM – Technische Hochschule Mittelhessen, Giesen Karl-Christian Bay, LL.M. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Lindau Sven Capousek Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, K...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 5)

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zfs 07/2025, Hamburg Calling!

Auf zum 13. VerkehrsAnwaltsTag! Im Frühjahr dieses Jahres, zu einem Zeitpunkt also, zu dem normalerweise der VerkehrsAnwaltsTag (VAT) stattfindet, traf sich die Verkehrsrechtsfamilie zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit der ARGE Versicherungsrecht in Starnberg. Es war ein absolut gelungenes Event, das in diesem Format sicherlich nicht zum letzten Mal stattgefunden hat. Ohne ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 4)

Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Dr. Christoph Eppinger Wirtschaftsprüfer, Stuttgart Dr. Daniela Kelm, LL.M. (Wolverhampton) Rechtsanwältin, Köln Dr. Max Meinhövel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU) Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Holger Philipps Wirtschaftsprüfer und Steuerber...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 4)

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ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr