Auch die Arbeitszeiten in Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).[1] Zugegeben, ich bin einerseits darüber erfreut, wie viel bei uns bereits im Sinne der Nachhaltigkeit per Gesetz geregelt ist. Andererseits stelle ich aber auch fest, an wie vielen Stellen gegen Gesetze verstoßen wird, während ich bisher geglaubt hatte, da gestalte "nur" jemand sein individuelles Umfeld innerhalb des legalen Rahmens und ich mir deshalb manchmal ein einschlägiges Gesetz gewünscht hatte, ohne zu wissen, dass es ein solches bereits gibt. Es ist nachvollziehbar, dass Menschen (Unternehmer) bei der Fülle an Vorschriften nicht jedes Gesetz im einzelnen kennen. Um ein mögliches Zuwiderhandeln zu vermeiden, sollte man sich von entsprechenden Fachleuten wie z. B. Steuerberaterinnen oder Fachanwälten beraten lassen.

Sie werden möglicherweise überrascht sein, welche Dinge, für die man sich eine gesetzliche Regelung wünscht, tatsächlich bereits geregelt sind. Im Rahmen meiner eigenen beruflichen Tätigkeit in Wirtschaftsunternehmen habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass diese keineswegs immer eingehalten werden. Ich zitiere an dieser Stelle 3 Vorschriften aus dem Arbeitsgesetz.[2]

 
Auszug: Arbeitszeitgesetz (ArBZG)

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. [...] Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Es gibt längst Erkenntnisse darüber, bis zu welchem zeitlichen Umfang Arbeitsleistung noch gesund ist, und trotzdem handeln wir ständig dagegen, oft auch gar nicht nur auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern aus eigenem Antrieb. Ich nehme mich selbst gar nicht aus, ich hätte mir bei meiner Tätigkeit in der freien Wirtschaft oft jemanden gewünscht, der mich aus der ungesunden Überanstrengung herausholt. Und glauben Sie nicht, dass es (meinen) Studierenden so viel besser ergeht. 1 ½-stündige Lehrveranstaltungen sind didaktisch problematisch, weil ein Mensch sich laut Studien nicht länger als 45 Minuten am Stück auf eine Sache konzentrieren kann. Und ein Tag mit 5 solchen Lehrveranstaltungen am Stück mit jeweils 15 Minuten Pause dazwischen spricht für (oder besser gegen) sich selbst. Ob digitale Vorlesungen das Problem eher abschwächen oder verstärken, hängt sehr davon ab, wie diese organisiert und durchgeführt werden.

Was die Arbeitszeiten angeht, haben sich eine Flexibilisierung und Teilzeitmodelle allseits bewährt. So kann man den individuellen Bedürfnissen von Arbeitnehmern entgegenkommen und gleichzeitig der schwankenden Arbeitsauslastung des Unternehmens Rechnung tragen. Natürlich muss auch hier darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeitregelungen nicht einseitig zugunsten des Unternehmens angewendet werden. Die von Arbeitnehmerseite häufig sehr geschätzten Überstundenvergütungen mit Zuschlagszahlungen gehören in vielen Unternehmen bereits der Vergangenheit an. Tatsächlich werden heutzutage geleistete Überstunden meist durch Freizeit ausgeglichen.

Für Arbeitnehmer haben die modernen Regelungen den Vorteil, dass sie nicht, wie früher die Stunden- oder Tagelöhner, nur dann Geld verdienen, wenn es etwas zu tun gibt. Es wird stattdessen inzwischen ein gleichmäßiger Lohn gezahlt, der die durchschnittliche Arbeitszeit vergütet, die dann einmal über- und ein anderes Mal unterschritten wird. Für das Unternehmen haben diese Regelungen den Vorteil, dass es seine Mitarbeiter flexibel einsetzen und trotzdem die Höhe der zu zahlenden Personalkosten gut planen kann und diese sich gleichmäßig im Jahr verteilen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge