Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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Autoren/Autorenverzeichnis

Michael Eggers Michael Eggers ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg tätig. Dort hat er sich auf die Vertretung von Mandanten im Bereich Cybercrime spezialisiert. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt referiert Michael Eggers bei Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidi...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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ZErb 01/2025, Immobilienrecht

Die Schenkung aus dem Grab Als Erbrechtler beschäftigen wir und von Berufs wegen gerade in streitigen Fällen mit Lebenssachverhalten, in denen ein Mensch bereits verstorben ist. In Gestaltungsmandaten sind Mandanten in der Regel noch am Leben und möchten ihren Nachlass meist streitvermeidend regeln. Vielfach wird auch der Wunsch geäußert, dass das Vermögen oder bestimmte Verm...mehr

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Deutschland / Literaturtipps

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / IV. Ausblick

Die hier diskutierte Entscheidung des BGH stärkt den Rechtsverkehr im Versicherungsrecht dahingehend, dass der Versicherungsnehmer ein eigenes gewichtiges Interesse an dem Bestand einer Widerrufsbelehrung haben muss. Die Vorlage des Landgerichts Erfurt wird zeigen, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB möglich ist. G...mehr

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 264 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung im Ergebnis stand. Selbst wenn ein unfallursächlicher Rentenkürzungsschaden aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen eingetreten sein sollte, wäre der Kläger jedenfalls nicht Anspruchsinhaber eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs aus § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, §§ 842, 249, 252 BGB. Dies...mehr

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ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2021 Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Auflage 2024 Bäck, Familien- und Erbrecht – Europas Perspektiven, Wien 2007 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Auflage 2003 Band 2: Besonderer Teil, 2. Auf...mehr

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FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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ZErb 01/2025, ZErberus gratuliert auch im Namen der DVEV und des zerb verlags ganz herzlich zum 80. Geburtstag!

Auf den Namen des Jubilars stieß ich das erste Mal bei der Auswahl meines Wahlfachs zum zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg, stammt von ihm doch das Werk "Erbrecht- Examenskurs für Rechtsreferendare". Dieses Werk blieb auch Rechtsanwalt Karl Ludwig Kerscher, Vorstand der DVEV, nicht verborgen. Er kontaktierte den Autor und man verabredete eine Zusammenarbeit für ein Bu...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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Nutzung und Gebrauch: Hobby... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse etwas unternehmen! Es sei unzulässig, Hobbyräume zu dauerhaften Wohnzwecken zu gebrauchen und zu nutzen. Gegen die entsprechenden Wohnungseigentümer bestünden daher Unterlassungsansprüche. Diese Ansprüche seien nicht verjährt, da der Unterlassungsanspruch mit jeder neuen Störungshandlung – erneute Überlassung eines ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

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Enthält § 7 Abs. 8 ErbStG e... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG stellten disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft nach der Rspr. des BFH keine Schenkungen an die Mitgesellschafter dar. Seit Einführung von § 7 Abs. 8 ErbStG wird dies jedoch nunmehr gesetzlich fingiert. Diese gesetzliche Fik...mehr

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Autoren

1. Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg 2. Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und S...mehr

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Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel...mehr

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Gabriela Hack Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Heidelberg Stefan Lissner Diplom-Rechtspfleger, Konstanz Dr. Mario Nöll Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Heidelberg Dr. Christoph Pabst Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Kiel Dr. Pierre Plottek Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Bochum Ulf Schönenberg-Wessel Rec...mehr

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Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Kerstin Hartwig Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Leipzig André Naumann Rechtsanwalt, Bornheim (Rhld.) Dr. Tobias Prang Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburgmehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 5

Auf einen Blick Die kombinierte Anwendung von transmortal wirkender Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung kann dazu beitragen, die Nachlassabwicklung effizient zu gestalten, wie es von den meisten Erblassern und Erben angestrebt wird. Trotz ihrer potenziellen Synergien werden diese rechtlichen Instrumente in der Vorsorge- und Nachfolgegestaltung bislang vorrangig sep...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Ein in der Automobilindustrie tätiges Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern plant das Werk A zum 30.6.2023 zu schließen und sämtliche Mitarbeiter dieses Werkes zu entlassen, um die Produktion ins Ausland zu verlagern. Am 9.12.2022 setzt der Personalleiter des Unternehmens den zuständigen Betriebsrat von der Entscheidung der Geschäftsleitung in Kenntnis. Er teilt dem B...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 8. Auflage 2024 (zit. BeckNotar-HdB/Bearbeiter, § Rn) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Bonefe...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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ZErb 12/2024, Das Recht des Todes - Grundlegung einer juristischen Thanatologie

Karlheinz Muscheler 2024 617 Seiten, 89,90 EUR Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-19333-2 Wenn Bücher noch vor dem Vorwort mit Zitaten von Rainer Maria Rilke, Friedrich Hebbel und James Joyce beginnen, werden die Sinne des Lesers schlagartig aufgeweckt. Der Jurist, gemeinhin ein Wesen einer eigenen Art, blickt verwundert auf solch einen Einstieg, und fragt sich ganz unweigerlich,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

Rz. 330 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbev...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Entstehung

Rz. 38 ▪ Griechenland In Griechenland erwirbt der Erbe kraft Gesetzes gemäß Art. 1846, 1711 gr. ZBG die Erbschaft mit deren Anfall, ohne dass eine Mitwirkung seinerseits hierzu erforderlich ist.[100] Mehrere Erben bilden eine Bruchteilsgemeinschaft.[101] Rz. 39 ▪ Italien Bei Vorhandensein mehrerer Erben bildet sich in Italien, ohne Rücksicht auf eine mögliche Verschiedenheit de...mehr

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Literatur

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 82. Auflage 2024 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, MB/KK- und MB/KT-Kommentar, 6. Auflage 2023 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Brand/Baroch Castellví, Versicherungsaufsichtsgesetz, 2. Auflage 2024 Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 1 (§§ 1–18), 10. Auflage 2020, Bd. 2 (§§ 19–73 VVG), ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Dr. Lars Damke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für A...mehr