Thomas Hillenbrand

Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig.

Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zuletzt hat er insbesondere zum Recht der Pflichtverteidigung und dessen Reform 2019 veröffentlicht.

Thomas Hillenbrand ist zudem auch als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen tätig. Als Prüfer im 1. Staatsexamen wirkt Thomas Hillenbrand zudem auch bei der Juristenausbildung mit.

Annika Hirsch

Annika Hirsch ist Rechtsanwältin und Dipl.-Sozialpädagogin. Sie ist als Fachanwältin für Strafrecht hauptsächlich als Strafverteidigerin tätig (weitere Informationen unter www.annikahirsch.de).

Annika Hirsch lebt in Hamburg. Dort ist sie Vorstandsmitglied der örtlichen Strafverteidigervereinigung.

Annika Hirsch ist Autorin des Kapitels "Vernehmung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen" in Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, 2. Aufl. 2020.

Annika Hirsch ist unter www.http://annikahirsch.de/ im Internet zu finden.

Mirko Laudon LL.M.

Mirko Laudon ist Gründungspartner der Kanzlei LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung und spezialisiert auf die Verteidigung in Aussage gegen Aussage-Konstellationen. Während seines Referendariats begann er im Blog Strafakte.de zu strafrechtlichen Themen zu schreiben, später übernahm er auch die Administration im Burhoff Online Blog.

Nach dem Referendariat gründete er 2015 die Kanzlei LAUDON Rechtsanwälte in Hamburg und ist seit 2019 auch Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2020 ist die Kanzlei auch mit einem Standort in Berlin vertreten. Der Titel LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) ist ihm 2021 mit seiner Masterarbeit zum Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung von der Universität Osnabrück verliehen worden.

Mirko Laudon LL.M. ist als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen u.a. für Rechtsanwälte und als Dozent an der Universität Hamburg im Seminar "Praxis der Strafverteidigung" tätig.

Die Kanzlei LAUDON || SCHNEIDER ist unter www.strafrecht.hamburg und www.strafrecht.berlin im Internet zu finden

Dr. Frederic Schneider

Dr. Frédéric Schneider ist Partner der Kanzlei LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung und als Fachanwalt für Strafrecht spezialisiert auf die Beratung und Verteidigung im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht.

Nach seinem Studium an der Bucerius Law School in Hamburg und einem Auslandsaufenthalt in Toronto (Canada) arbeitete und promovierte Dr. Frédéric Schneider am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle.

Dr. Frédéric Schneider hat neben seiner Dissertation zum Thema "Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht" eine Vielzahl weiterer strafrechtlicher Fachbeiträge veröffentlicht. Er trägt zudem regelmäßig zu wirtschafts- und medizinstrafrechtlichen Themen vor und ist Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, der Akademie der Polizei in Hamburg sowie der Europa Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Außerdem veranstaltet er zusammen mit Mirko Laudon das Seminar "Praxis der Strafverteidigung" an der Universität Hamburg.

Die Kanzlei LAUDON || SCHNEIDER ist unter www.strafrecht.hamburg und www.strafrecht.berlin im Internet zu finden.

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