Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Steuern

Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines Selbststä...mehr

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Kosten des Studiums und der... / III. Kosten der beruflichen Fortbildung

Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem bereits ausgeübten Beruf als Fortbildungskosten, sind diese als WK/BA abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gerade nicht in einem entsprechenden Dienstverhältnis bzw. einem eigenen Betrieb befindet[27]. M.E. gilt dies auch, wenn der ausgeübte Beruf keine Erstausbildung erfordert. Ber...mehr

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Anhang 6 / 6. Fachanwalt für Erbrecht – Die richtige Antragstellung für die Verleihung

I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO) Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theore...mehr

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Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

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ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

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FF 12/2023, Die vorweggenommene Erbfolge

Kappler/Kappler (Hrsg.)2. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, 398 S., 69 EUR ISBN 978-3-7694-1278-9 Das Handbuch "Die vorweggenommene Erbfolge" in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage von 2023 ist Teil der FamRZ-Bücherreihe und richtet sich als umfangreicher Ratgeber und zum Vertiefen einzelner Fragestellungen an jeden Praktiker. Das Buch ist primär für die Ausübung der beruf...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 351 Der Rahmen der Geschäftsgebühr nach dem RVG beträgt 0,5 bis 2,5, § 13 RVG, Nr. 2400,[651] wobei nach der Erläuterung zu Nr. 2400 "eine Gebühr von mehr als 1,3 (…) nur gefordert werden (kann), wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war". Eine Gebühr über der Mittelgebühr von 1,3 wird im Allgemeinen im Bereich des Erbrechts und insb. im Bereich der Erbauseinande...mehr

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Vorwort zur vierten Auflage

Seit dem Erscheinen der Erstauflage unseres Handbuches "Der Fachanwalt für Erbrecht" haben wir von den zahlreichen Lesern eine äußerst positive Resonanz erhalten, wofür wir uns ausdrücklich bedanken möchten. In der nun vorliegenden Neuauflage haben wir zahlreiche neue Gesetze, die eine Auswirkung auf das erbrechtliche Mandat haben, berücksichtigt und deren Auswirkungen auf di...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 36 Durch § 666 BGB wird den Beauftragten auferlegt, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft nach § 259 BGB abzulegen. Zudem trifft den Beauftragten die Beweislast für die Richtigkeit seiner Rechnungslegung, insbesondere für den Verbleib der Einnahmen und daf...mehr

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Anhang 6 / I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO)

Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische...mehr

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Anhang 6 / III. Abfolge des Antragsverfahrens

Die Abfolge des Antragsverfahren ist regelmäßig folgende: Zunächst ist eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweiligen Kammerbestimmung einzuzahlen. Der Antragsteller erhält zudem eine Eingangsbestätigung des Antrages. Es ist ratsam, etwaige Bedenken zu eventuellen Mitwirkungsverboten gemäß § 23 FAO nunmehr geltend zu machen. Sodann wird nach der Geschäftsordnung des Fachanwalts...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / Literaturtipps

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / C. Mandatsannahme

Bei Annahme eines Mandates in der Unfallschadenregulierung ist nicht nur die übliche Interessenkollisionsprüfung vorzunehmen. Während es in der Medizin selbstverständlich ist, dass bei einem Erstkontakt zunächst eine Anamnese erhoben wird, scheint dies in der anwaltlichen Tätigkeit nicht selbstverständlich. Die uns allen bekannten Rügen zur Aktivlegitimation zwingen bereits f...mehr

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ZErb 11/2023, ZErberus fragt ChatGPT

ZErberus: "Schreibe ein Editorial zu der Frage, warum Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland ChatGPT als Entwicklung in ihrem beruflichen Alltag ernst nehmen sollten. Gehe dabei besonders darauf ein, warum die Leser sich schon jetzt damit beschäftigen sollten." ChatGPT[1]: .Die Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen Einzug […]. Künstliche Intelligenz (KI) und Maschine...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6

Auf einen Blick Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und ei...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

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FF 11/2023, Schwerpunkt Unterhaltsrecht

Gabriele Ey und Klaus Schnitzler Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die "Förderung der partnerschaftlichen Betreuung der Kinder" auf allen Ebenen vereinbart worden. Dazu gehört auch die Neuregelung des Kindesunterhalts bei der Mitbetreuung der Kinder durch den an sich barunterhaltspflichtigen Elternteil. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 24.8.2023 ein Eckpun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Für eine Vergütungsvereinbarung bedürfe es eines Beschlusses. Damit dieser den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, müssten (nach altem und neuem Recht) besondere Gründe vorliegen (Hinweis auf Abramenko, ZWE 2009, S. 154 ff.). Denn jedenfalls im Bezirk des LG Karlsruhe würden selbst ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage

Leitsatz Eine nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO – (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (im Sinne des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften ...mehr

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Umsatzsteuerlicher Leistung... / [Ohne Titel]

Hans Dieter Eich / Jacob Eisenreich[*] Bis ein Auto als Endprodukt beim Kunden vor der Haustür steht, ist ein weiter Weg zu gehen. Funktioniert das Auto nach Ablieferung dann nicht ordnungsgemäß oder erfüllt es nicht die kundenseitigen Erwartungen, kann dies innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen zu zivilrechtlichen (Rückgriffs-)Ansprüchen führen. Auch wenn die Untersc...mehr

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Vorwort

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 142.800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 um knapp 1.100 oder 0,7 % gesunken. Bereits im Vorjahr war sie um 3,5 % zurückgegangen. Seit 2012 ist die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken, mit Ausnahme eines leichten Ansti...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 5

Auf einen Blick Das neue Betreuungsrecht hat einige Auswirkungen auf die Gestaltung von und den Umgang mit Vorsorgevollmachten. Bei der Gestaltung ist zunächst die neue Normenzählung zu’beachten. Anregungen können aus dem neuen Recht zur individuellen Regelung von Umgangs-, Aufenthalts- und Schenkungsregeln entnommen werden. Das Ehegattenvertretungsrecht wird eher in der Ber...mehr

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Vorwort

Das Unterhaltsrecht ist neben dem Güterrecht sicherlich die zentrale Materie jeder familienrechtlichen Auseinandersetzung. Dies zeigt sich insbesondere an der unverändert großen Zahl neuer Gerichtsentscheidungen, aber auch an den zahlreichen Aufsatzbeiträgen, die in den letzten Jahren und auch nach Erscheinen der Vorauflage zu zahlreichen Detailproblemen des Unterhaltsrechts ...mehr

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Literaturverzeichnis

Armbrüster/Preuß, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare, 9. Auflage 2022 BeckOK, BGB, 66. Edition 2023 BeckOK, GBO, 49. Edition 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2023 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltlich...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 2 Anmerkung

Probleme des Praktikers mit dem Scheidungsverbund Die Antragsgegnerin beantragte im Scheidungsverfahren die Abänderung eines über Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Auskunft zum Kindesunterhalt und auf Abänderung eines Unterhaltstitels im isolierten Verfahren" überschrieben. Allerdings wurde für die letzte Stufe ein Abänderungs- und...mehr

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FF 09/2023, Der neue Väterreport und das Familienrecht

Jochem Schausten Das Familienministerium hat kürzlich den neuen Väterreport veröffentlicht, der einen umfassenden Einblick in die aktuelle Situation der Väter in Deutschland bietet. Dieser Bericht ist auch für uns Familienrechtler von Bedeutung, da er das Thema Väterbeteiligung im Familienrecht in den Fokus rückt und die Notwendigkeit betont, die Rechte und Verantwortlichkeite...mehr

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ZErb 10/2023, Wegzug aus steuerlichen Gründen

Deininger (Hrsg.) 3. Auflage 2023 290 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-140-7 Die Bereitschaft, aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken zu kehren und in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Österreich oder nach Italien wegzuziehen, hat in den letzten Jahren nicht nur stetig, sondern sogar ganz dramatisch zugenommen. Zogen in den Anfangsja...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

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FoVo 10/2023, Voraussetzung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das AG hat den Antrag der Beklagten auf Verlängerung der Räumungsfrist richtigerweise zurückgewiesen. Erfolglose Wohnungssuche unzureichend und reicht nicht zur Begründung Die bislang erfolglose Suche der Beklagten nach Ersatzwohnraum vermag ihren Antrag vorliegend nicht zu begründen. Zwar kann für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO gerade auch die verge...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage das zentrale Mittel. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung sowie deren Vor- und Nachteil...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Sog. junge Verwaltungsvermögen bzw. sog. junge Finanzmittel werden von den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG nicht erfasst. Junges Verwaltungsvermögen liegt nach § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG vor, wenn dieses Vermögen dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer weniger als zwei Jahre zugerechnet werden kann. Nach den gl...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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ZErb 09/2023, An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

1. Johannes 2, 1-6 Wer in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in der Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal - zugleich der Kanzleisitz des Jubilars - eintritt, tritt ein in eine Welt der Kreativität. In diesem liebevoll restaurierten ehemaligen Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert fallen sofort die kunstvollen Schweiß- und H...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / II. Fazit

Die Ergebnisse der Umfrage zeigten sowohl die hohe praktische Relevanz der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte als auch einen Reformbedarf im Recht des Kindesunterhaltes und im Kindschaftsrecht. Dabei dürfte die Komplexität der Materie unbestritten sein. Sie sollte aber nach Auffassung des Verfassers nicht dazu führen, generelle Reformüberlegungen nur des...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 10. Fazit

Zusammenfassend verwundert es doch immer noch sehr, derart unterschiedliche Standards im Straßenverkehr innerhalb der EU anzutreffen. Obwohl der Eindruck als Verkehrsteilnehmer während der Urlaubsreise nur zeitlich begrenzt war, glaubte man an vielen Stellen, im Straßenverkehr außerhalb Europas unterwegs zu sein. Hierbei ist vor allem die Pflege der Straßen (Standspur) und f...mehr

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FF 09/2023, Verlorene Anrec... / 1 Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz – Auszug

Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung (BGH FamRZ 2014, 1614). Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 & 1. Mit der Einreichung der Klage- oder Antragsschrift wird die Verfahrensgebühr fällig, § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG. Anders als im Zivilprozess wird die Klage- bzw. Antragsschrift jedoch unabhängig von der Einzahlung der Gerichtsgebühren zugestellt. Die Gerichtskostenrechnung geht auch bei anwaltlicher Vertretung direkt an den Kläger und nicht an seinen Rechtsanwalt. Für das ...mehr

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Richtsatzsammlung adé? (AO-... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Jahrzehntelang wurde Kritik an der Richtsatzsammlung des BMF von Betriebsprüfern und Steuerfahndern abgebügelt, ohne sich mit Argumenten auseinanderzusetzen. Nun ist ein Verfahren anhängig, bei dem der X. Senat des BFH das BMF zum Beitritt aufgefordert hat und die Frage aufwirft, ob die amtliche Richtsatzsammlung eine generell geeignete Schätzungsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FASt/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Im Regelfall liegt es im Interesse des Betroffenen, ein gegen ihn eingeleitetes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren zügig und "geräuschlos" zum Abschluss zu bringen. Vorrangiges Ziel der Verteidigung ist dann die Vermeidung einer Anklageerhebung. In dem Beitrag werden die außergerichtlichen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ...mehr

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Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr