Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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Holding – ABC IntStR / Literaturtipps

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

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FF 06/2025, Reformstau und Nachwuchssorgen

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr schreitet voran, doch im Familienrecht scheinen die Reformbestrebungen zum Erliegen gekommen zu sein. Nachdem im letzten Jahr Diskussionen und Vorträge rund um die anstehende und weit fortgeschrittene Neugestaltung des Unterhaltsrechts allgegenwärtig waren, ist nach...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / VI. Ergebnis

Es gibt verschiedene Aspekte der Begründung, die jeweils zu der vom Bundesgerichtshof letztlich gefundenen Lösung führen. Gutdeutschs Begründung soll zuerst genannt werden, weil sie als mathematischer Beweis nichts Anderes zulässt und daher auch für die Beteiligten die höchste Akzeptanz haben wird. Dem entspricht letztlich – im Ergebnis ohnehin, aber auch vom Grundgedanken her...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 8 UG haftungsbeschränkt – Risiko: Scheinselbstständigkeit des Geschäftsführers

Für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) gelten die Maßstäbe für die Statusbeurteilung, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden sind.[1] Im Jahr 2023 hat das BSG entschieden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb für den Geschäftsführer ausgeschlossen ...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtete auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrl...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.3 Fehlerhafte Interpretation des Testaments

Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben grundsätzlich auf Schadensersatz, wenn er letztwillige Anordnungen falsch auslegt und z. B. aufgrund dessen Handlungen zulasten des Nachlasses ausführt. Der Steuerberater sollte mangels entsprechender Kenntnisse zu Auslegungsregeln und einschlägiger Rechtsprechung im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Erbrecht zurate ziehen.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.9 Prüfung bei den abrechnenden Stellen (§ 28p Abs. 6)

Rz. 80 Zu prüfen sind hiernach auch steuerberatende Stellen, Rechenzentren und vergleichbare Einrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person Löhne und Gehälter abrechnen oder Meldungen erstatten (Abs. 6 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Bereich der Regionalträger nach dem Sitz dieser Stellen (Abs. 6 Satz 2). Schließlich...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / 6

Auf einen Blick Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins 2025 (DNotV-E 2025) markieren einen wesentlichen Fortschritt bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "angemessenen Vergütung" des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2221 BGB. Sie bieten der Praxis und der Rechtsprechung eine klar strukturierte und an aktuellen Anforderungen orientierte Gr...mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / 8

Auf einen Blick Viele privatschriftliche Testamente scheitern schon an den formalen Vorgaben. Noch schlimmer sind die Fälle der inhaltlichen Unzulänglichkeiten: Die Texte sind oft widersprüchlich, unklar und missverständlich. Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte müssen dann, wie der Verf. anhand von 23 Fallbeispielen darlegt, ihre Ressourcen für die Erforschung des Willen...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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ZErb 05/2025, Zugang der Er... / 2 Anmerkung

Die aktive Weiternutzung von Instagram-Konten verstorbener Influencer ist vererblich und dennoch sollten Influencer nach wie vor Vorsorge treffen 1. Entscheidung des OLG Oldenburg: Instagram-Konto darf aktiv weitergenutzt werden Die mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG Oldenburg beantwortet die vom BGH[1] ausdrücklich offengelassene Frage nach der aktiven ...mehr

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FF 05/2025, Die Patientenverfügung

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-RößlerFamRZ-Buch 32, 3. Aufl. 2024, Gieseking, 334 Seiten, 59 EURISBN 978-3-7694-1308-3 "Die Patientenverfügung" als Ausgabe Nr. 32 der FamRZ-Buch-Reihe wurde als 3. Auflage von dem Notar Andreas Albrecht, der Fachärztin für Innere und Palliative Medizin Elisabeth Albrecht, dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg Horst Böhm und der Fachanwältin...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage ein... / 3 Anmerkung

In seiner Entscheidung hatte das OLG vorranging eine kostenrechtliche Entscheidung zu treffen, da sich der Gegenstand des Verfahrens, nämlich die Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers, durch Zeitablauf erledigt hatte. Das Gericht macht aber in der Begründung auch materiell-rechtlich interessante Ausführungen zur Kompetenz und Reichweite der Entscheidungsbefugnis des ...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / j. Anwendbarkeit der DNotV-E 2025 nach Berufsgruppen und Zeitpunkt des Erbfalls

Den Anmerkungen der AGT und der Rechtswirklichkeit folgend ist im Editorial der DNotV-E 2025 festgehalten, dass sich die Vergütungsempfehlungen nicht nur an Notare richten, sondern auch an Rechtsanwälte, Steuerberater und andere professionelle Testamentsvollstrecker. Eine explizite Aussage dazu, ob besonders qualifizierte Testamentsvollstrecker[31] – wie von der AGT geforder...mehr

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Vom Umgang der Finanzverwal... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Schon immer haben einzelne (nicht alle) Mitarbeiter der Finanzverwaltung Berater in steuerlichen Angelegenheiten und Verteidiger in Steuerstrafsachen als lästig und störend empfunden und vielfach entsprechend behandelt. In den vergangenen Jahren sind diese Mitarbeiter vermehrt dazu übergegangen, Beratern und Verteidigern das Leben sehr schwer zu mac...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Todsünden des § 315c StGB auf dem Prüfstand1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Der Verfasser war Referent beim 63. Verkehrsgerichtstag im AK IV. Der Titel dieses Beitrages war auch der Titel des Referats und die Ausführungen die Grundlage für den Vortrag im Arbeitskreis. Wenn man sich den Titel des Arbeitskreises betrachtet, ist ein Blick in die geschichtliche Entwicklung der Bestimmung von Interesse. Görlinger [2] stellt dazu fest: “Die Vorschr...mehr

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ZErb 04/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayer/Harke Moderne Familienstrukturen 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1520-7, 49 EUR In der Reihe der Schriften zum Notarrecht ist der Tagungsband de...mehr

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ZErb 04/2025, Schuldrecht

Anspruch des Käufers auf Löschung eines (aufgegebenen) WohnungsrechtsLG Lübeck, Urt. v. 9.8.2024 – 10 O 297/23 Das LG sprach der Klägerin als Käuferin einer Immobilie den Anspruch auf Löschung gegenüber den Beklagten als Berechtigte eines über das Grundbuch gesicherten Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zu, die das Wohnungsrecht uneingeschränkt aufgegeben hatten. Ein Abfindungsanspr...mehr

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ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr

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ZErb 04/2025, Erbschaftsteuerrecht

Überblick über wichtige Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enthält eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Systematisch ist zwischen den sog. sachlichen Steuerbefreiungen und den persönlichen Steuerbefreiungen zu differenzieren. In sachlicher Hinsicht sollen beispielhaft die wichtigsten praxisrelevanten Befreiungstatbes...mehr

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ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.3 Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken hat der BFH[1] immer an der kapitalistischen Betriebsaufspaltung festgehalten. Dafür besteht nach seiner Ansicht auch ein Bedürfnis, obwohl die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb gilt und damit per se der Gewerbesteuer unterliegt. So versagt die Rechtsprechung einem Besit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 18 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Transfer erbschaftsteuerlic... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sind in der Praxis von großer Bedeutung. Erwerben mehrere Personen im Wege eines Erbfalls, dann stellt sich die Frage, wie die Begünstigung bei der Teilung des Nachlasses aufzuspalten ist. Das ErbStG sieht die Möglichkeit eines Begünstigungstransfers gem. § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bei der Begünstigung von Betriebsverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / 2. Handbücher/Einzeldarstellungen

Rz. 28 Das Werk von Horst Ihlas , D&O, Directors & Officers Liability, 2. Aufl. 2009 ist besonders hervorzuheben. Es war die erste systematische Darstellung zur D&O-Versicherung bis zum Erscheinen des Handbuchs von Oliver Lange , D&O- Versicherung und Managerhaftung im Jahre 2014. Das Werk von Lange wurde 2022 neu aufgelegt und umfasst jetzt mehr als 2.300 Seiten. In keinem We...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

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FF 03/2025, Funktionelle Zu... / 3. Das anzuwendende Verfahrensrecht

Die Entscheidung des BGH betrifft nunmehr die Frage des anzuwendenden Verfahrensrechts in solchen Konstellationen. Insoweit unterscheidet der BGH danach, ob ein erstinstanzliches Gericht seine Zuständigkeit irrtümlich falsch angenommen hat oder ob es zu einer bindenden Verweisung gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG gekommen ist. Nach Auffassung des BGH setzt sich der Grundsatz der fo...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 2 Anmerkung

Vorliegend war der Notar beauftragt, eine Grundstücksüberlassung zu beurkunden, in deren Rahmen der Übergeber sich den Nießbrauch auf Lebenszeit vorbehielt und weiterhin verpflichtet blieb, Zins und Tilgung auf das zur Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommene Darlehn zu leisten. Bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung existierte eine letztwillige Verfügung des Übergebers, d...mehr

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FF 03/2025, Die Familienrechtskanzlei der Zukunft - Analog und digital?

28. Studienreise nach Griechenland 4. bis 11.6.2025 Argiris Balomatis Na, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele E-Mails haben Sie heute schon zur Akte gespeichert und "zur Sicherheit" auch noch ausgedruckt und abgeheftet? Ich gebe es offen zu, bei mir waren es bestimmt schon ein halbes Dutzend … ! Ich weiß, das geht auch anders. Und ärgern Sie sich auch über den eben per beA...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich[*] Im Strafprozess herrschen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und die Unschuldsvermutung. Im FG-Verfahren spielen zur "richtigen" Entscheidung Mitwirkungspflichten die entscheidende Rolle. Ist der Antragsteller Träger der Feststellungslast, muss er im AdV-Verfahren das Gericht davon überzeugen, er werde den ihm obli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben oder auch die Begründungsfrist seiner Anfechtungsklage nicht einhalten kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies verdeutlicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Eine unverschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn der Anfechtende die Frist trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht einhalten konnte. Dies ist insbesondere bei schwerer Erkrankung oder aber wider Erwarten verzögerter Postzustellung der Fall. Eine verschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn diese auf Rechtsirrtum oder Rechtsunkenntnis beruht.[1] Hier kann nur ausnahmsweise ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff † Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Finanzgericht Düsseldorf Prof. Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Unfallschäden durch sogenanntes Flugeis1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

I. Vorbemerkung Winterliche Straßenverhältnisse stellen jedes Jahr aufs Neue etliche Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen und scheinen für viele immer wieder unerwartet aufzutreten. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird schon der Wechsel auf Winterreifen, so er überhaupt stattfindet, von einer großen Zahl von Kfz-Haltern hinausgezögert, und immer noch scheint die Vorsc...mehr

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ZErb 02/2025, Praxishandbuch Nachlassinsolvenz

Schönenberg-Wessel/Plottek 2024 519 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-153-7 Das Nachlassinsolvenzverfahren spielt in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Literatur zu diesem Thema ist gleichwohl Mangelware. Vorliegendes Handbuch will Abhilfe schaffen. Als Herausgeber zeichnen sich Ulf Schönenberg-Wessel, Notar & Fachanwalt für Erb- und Sozialrecht, sowie Dr...mehr

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AGS 02/2025, Abramenko/Riecke/Schneider, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz und weiteren Gesetzen

Bearbeitet von Dr. Dr. Andrik Abramenko, Dr. Olaf Riecke und Prof. Wolfgang Schneider. 6. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXV, 2.026 S., 149,00 EUR Kommentiert werden nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch zahlreiche wichtige ergänzende Vorschriften, so auszugsweise Vorschriften des BGB, die Betriebskostenverordnung, die Wohnflächenverordnung, die Heizkost...mehr

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ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B...mehr

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ZErb 02/2025, Nur wo Erbrecht drin ist, darf Erbrecht draufstehen

ZErberus hat kürzlich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vertreten, in der der gegnerische Rechtsanwalt seine schon schriftsätzlich vorgetragenen Argumente auf eine ganz besondere Art bekräftigen wollte: In seiner 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe er den Pflichtteilsanspruch immer in der Weise berechnet, in der er es auch im vorliegenden Fall getan habe...mehr