Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 09/2022, Aus a wird b: Die neue Brüssel IIb-Verordnung ist in Kraft getreten

Argiris Balomatis Seit dem 1.8.2022 gilt sie also, die neue Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25.6.2019. Sie ersetzt die gute alte Brüssel IIa-Verordnung, die uns seit dem 1.3.2005 in Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung so treu und zuverlässig zur Seite stand (vgl. Morawit...mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Große Verunsicherung ist in der Praxis durch die Entscheidung des OLG Hamburg[1] entstanden. Erstmalig stellte sich ein Gericht auf den Standpunkt, dass vor Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Teilungsversteigerung des Einfamilienheims generell nicht möglich sei. Selbst nachdem in den Beschlussgründen ein Verstoß gegen § 1365 BGB und auch gegen den Gesichtspunkt der eh...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine falsche Belehrung: Das AG schickt B zum falschen Gericht. Fraglich ist, ob B aus diesem Grund wegen der Überschreitung der Berufungseinlegungsfrist Wiedereinsetzung erlangen kann. Rechtsmittel beim falschen LG: Grundsatz Wird ein Rechtsmittel bei einem allgemeinen LG und nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen gemeinsamen Berufung...mehr

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zfs 08/2022, Beschränkung von strafrechtlichen Führerscheinmaßnahmen auf einzelne Fahrzeugarten1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Führerscheinmaßnahmen treffen richtigerweise stets hart – aber auch nicht immer zielgenau und somit auch nicht immer angemessen. Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 44, 69 ff. StGB und 111a StPO sind so gefasst oder werden jedenfalls in der Praxis so verstanden, dass regelmäßig voll umfassende Führerscheinmaßnahmen greifen. Dabei gibt es auch bei all diesen Normen...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 8

Auf einen Blick In der Praxis ergeben sich gegenüber dem gesetzlichen Idealfall einer Teilungsversteigerung regelmäßig ganz erhebliche Probleme. Der Beitrag versucht, durch einen Überblick zumindest einmal zu sensibilisieren, worauf bei der Vorbereitung und im Verfahrensverlauf zu achten ist, insbesondere die Vergütungsfrage, strategische Bereinigung des Grundbuchs (bzw. das...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Aufl. 2022 Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, 3. Aufl. 2016 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Aufl. 2019 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl. 2007 Eder (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussvorbereitung, Beschlussfassung u.a.

Rz. 243 Gem. § 24 Abs. 1, 4 WEG hat der Verwalter mindestens einmal im Jahr eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, diese gem. § 24 Abs. 5 WEG zu leiten, anschließend gem. § 24 Abs. 6 WEG eine Niederschrift der Beschlüsse zu fertigen und schließlich gem. § 24 Abs. 7 WEG eine Beschluss-Sammlung zu führen. Im Einberufungsschreiben ist gem. § 23 Abs. 2 WEG der Gegensta...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen und Auflagen bei der Anordnung des Fahrverbots1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Nach § 1 FeV steht die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich jeder Person frei. Allerdings führt der Verordnungsgeber hier auch an, dass für bestimmte Verkehrsarten eine Erlaubnis erforderlich ist. So wird in § 2 Abs. 1 StVG beschrieben, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis benötigt wird. Dabei versteht man nach § 1 Abs. 2 StVG unter einem Kr...mehr

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Autoren

1. Dr. Robert Bauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a.M. 2. Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of HR Taylor Wessing Deutschland, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf 3. Dr. Alexander Bissels Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnersch...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 6. Fälligkeit

Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein.[13] Das Verwalteramt endet mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Verwalters,[14] der Entlassung aus dem Amt, einer Bestellung eines neuen Verwalters/Treuhänders, mit der Aufhebung o...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / H. Öffentlich-rechtliche Situation von Grundstücken im Nachlass

I. Bedeutung für die Verwertung von Nachlassgrundstücken Rz. 59 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB) kann in der Praxis, häufiger als oft angenommen, die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung sein. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von Nachlassgrundstücken. Nicht nur vor dem Hintergrund des Sch...mehr

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Autorenverzeichnis

Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Eberhard Rott, Gründungspartner der Anwaltskanzlei HÜMMERICH legal PartmbB in Bonn sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn. Eine kontinuierliche Reihe von Auszeichnungen begleitet seinen beruflichen Werdegang im Bereich anspruchsvoller Nachfolgeplanungen.[1...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 2. Vorsorgevollmacht

Rz. 10 Dieser Vollmachtstypus erfasst über den Bankverkehr hinaus alle Lebensbereiche des Bevollmächtigten. Sie wird regelmäßig in Form einer sog. Generalvollmacht erteilt und enthält darüber hinaus Regelungen, wie der Vollmachtgeber vertreten werden möchte, wenn infolge von Krankheit oder anderen Umständen ein Betreuungsfall eintritt, er also nicht mehr geschäftlich selbsts...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 4. Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Rz. 28 Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung o...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 3. Handlungsempfehlungen

Rz. 145 Die möglichst schnelle Stellung eines Antrages auf Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB, der später möglicherweise in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergehen wird, ist die Handlungsoption für den geschäftsmäßig agierenden Testamentsvollstrecker, der das Testamentsvollstreckeramt bereits angetreten hat und mit einem dürftigen Nachlass konfrontiert ist. Die Antragsbefug...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 36 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die sogenannte BGB-Gesellschaft, die in den §§ 705 ff. BGB normiert ist. Sie ist als Grundtypus der Personengesellschaften zu betrachten. Der Tod eines Gesellschafters einer GbR führt nach § 727 Abs. 1 BGB zur Auflösung der Gesellschaft. In diesem Fall kann der Testamentsvollstrecker unproblematisch sämtliche Liquidations...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Antrag auf Nachlassinsolvenz, §§ 315 ff. InsO

Rz. 143 Stellt sich heraus, dass durch Nachlassverbindlichkeiten der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist, ist der Erbe, daneben aber auch der Testamentsvollstrecker berechtigt, Nachlassinsolvenz zu beantragen,[84] sofern er nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verwaltet. Ob eine Antragspflicht für den Testamentsvollstrecker besteht, ist streitig.[85] Empfehlenswert i...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / IV. Auslandsimmobilie

Rz. 72 Nach acht Monaten erhält der Testamentsvollstrecker Nachricht davon, dass Graf Koks Eigentümer einer Ranch in Florida war. Im Zuge der weiteren Nachforschungen stellt sich heraus, dass der Erblasser diese Ranch vor etwa fünf Jahren von einem entfernten Onkel geerbt hatte. Seinen Generationenberater hat er hierüber (natürlich) nicht informiert. Rz. 73 Auch bei dieser Sa...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / B. Anforderungen rechtlicher Art

Rz. 2 Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich jede voll geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker werden kann. Eine besondere Eignung oder Befähigung braucht sie nicht zu besitzen. Daneben können auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften Testamentsvollstrecker sein.[2] Auch ausländische Personen sind zulässig. Ausnahmen ergeben sich nur aus § 220...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / [Ohne Titel]

Claas Winkler, RA/StB / Thomas Carlé, RA/FASt[*] Für die ertragsteuerrechtliche Beratungspraxis wird die Bedeutung von Kryptowährungen zunehmend größer. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token geäußert hat. Der folgende Beitrag soll ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Himmelreich/Halm, Handbuch Verkehrsrecht - Fortführung des Handbuchs des Fachanwalts für Verkehrsrecht

Herausgegeben von Wolfgang Halm. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Hürth. LXVI, 3.019 S., 169,00 EUR Bis zur 6. Aufl. ist das Werk unter dem Titel "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht" erschienen. Es kann also auf eine lange Tradition zurückblicken. Für die Neuauflage sind einige neue Autoren hinzugekommen, während andere ausscheiden mussten. Ungeachtet dessen setzt sich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die steuerlich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer ist Steuerberater und Partner bei PRS Preißer von Rönn Schultz-Aßberg in Hamburg und Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht sowie Studiengangsleiter des Studiengangs "Master of Taxation" (LL.M) an der Leuphana Universität Lüneburg. Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochschul...mehr

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ZErb 06/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerlein/Bleutge/Roeßner Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6.,...mehr

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ZErb 06/2022, Süß/Wachter Handbuch des internationalen GmbH-Rechts

4. Auflage 2022 2.404 Seiten, 189 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-115-5 Ob Sitzverlegung ins Ausland oder Gesellschaftsgründungen in "Steueroasen": Internationale Sachverhalte sind längst auch im Gesellschaftsrecht angekommen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit auch deutscher Unternehmen sieht sich der Berater immer häufiger...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft grundlegende Fragen zur Auslegung letztwilliger Verfügungen im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit sowie deren Reichweite. Im Rahmen der Prüfung eines Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB analog hatte der 10. Zivilsenat die Frage zu beantworten, ob von der nach dem Tod des Erstversterbenden eingetretenen Bindungswirkung auch später...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Außenstände: Wie man als Un... / 4.1.2 Ukraine-Krieg

Neben den zuvor dargestellten negativen Auswirkungen durch die Coronapandemie kommen nun noch weitreichende Folgen für die Unternehmen aufgrund des Kriegs in der Ukraine hinzu. Direkt davon betroffen sind Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Unternehmen getätigt haben (neue Sanktionen!). Weiterhin sind alle Unternehmen betroffen, die aufgrund des Kriegs ke...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und Auskunftspflicht des Kraftfahrtversicherers zu einem Sachverständigengutachten1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Bei einer Prüfung eines gemeldeten Versicherungsfalls behält es sich der Kasko-Versicherer in den AKB vor, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu begutachten und übernimmt die Kosten eines anderen Sachverständigen nur dann, wenn dessen Beauftragung mit ihm abgesprochen gewesen ist. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Vorausse...mehr

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ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / 6

Auf einen Blick Tattoos zur Errichtung einer Patientenverfügung könnten in der Theorie eine gute Möglichkeit zur Wahrung des eigenen Willens in Notsituationen darstellen. Allerdings schaffen solche Tattoos mehr Unsicherheiten als Klarheiten. Bürgern ist daher abzuraten, auf diese Möglichkeit einzugehen und sollten vielmehr auf andere Möglichkeiten verwiesen werden. Behandeln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68] Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung ...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / V. Vertrauensgesichtspunkte

Der Rechtsanwalt kann sich nach Auffassung des OLG Brandenburg auch nicht auf Vertrauensgesichtspunkte berufen, weil das AG eine Beiordnung ohne Bewilligung von PKH und ohne Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen hat. Denn dem Rechtsanwalt habe als Fachanwalt für Strafrecht bekannt sein müssen, dass es in erster Linie ihm als Verteidiger nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO oblag...mehr