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ZErb 04/2025, Schuldrecht

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Anspruch des Käufers auf Löschung eines (aufgegebenen) WohnungsrechtsLG Lübeck, Urt. v. 9.8.2024 – 10 O 297/23

Das LG sprach der Klägerin als Käuferin einer Immobilie den Anspruch auf Löschung gegenüber den Beklagten als Berechtigte eines über das Grundbuch gesicherten Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zu, die das Wohnungsrecht uneingeschränkt aufgegeben hatten. Ein Abfindungsanspruch bestehe nicht, wenn es an einer vertraglichen Regelung bei Bestellung des Wohnungsrechts mangelt und auch der Rechtsnachfolger nicht in solche ursprünglichen Vereinbarungen eingetreten ist. Zudem stehe der Käuferin bis zur Abgabe der Löschungsbewilligung eine Entschädigung zu, welche ihre Grundlage in dem ursprünglich bei der Bestellung des Wohnungsrechts vereinbarten Entgelts findet.

Im vorliegenden Fall waren die zuvor von der Erbin der vorherigen Eigentümerin mit den Beklagten geführten Verhandlungen über die Zahlung einer Abfindung für die Löschungsbewilligung gescheitert. Anschließend erwarb die Klägerin von der Erbin die Immobilie mit – zu diesem Zeitpunkt von den Beklagten noch ausgeübtem – Wohnungsrecht. Ein separater Mietvertrag, in den die Käuferin mit dem Erwerb der Immobilie eingetreten war, wurde von den Beklagten gegenüber der Käuferin wirksam gekündigt. Ob ein Wohnungsrecht grundsätzlich unberührt von einer Kündigung des Mietverhältnisses bleibe, ist vom Einzelfall abhängig.[1] Das LG sah vorliegend zwar die enge Bindung zwischen Wohnungsrecht und Mietvertrag, ging aber von der rechtlichen Selbstständigkeit beider Verträge aus.

Der Rechtsgrund für das Wohnungsrecht sei nicht durch die Beendigung des Mietvertrags entfallen, so das LG, gleichwohl haben die Beklagten sich durch ihren unbeschränkten Auszug aus der Immobilie vom Wohnungsrecht gelöst. Die Klägerin selbst hatte kein Interes...

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