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FF 06/2026, Richtiger anwaltlicher Umgang mit Sachverstä ... / 3. Schritt: Fachliche Vorgehensweise während der Begutachtung

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a) Klärung der Schweigepflicht-Problematik

Trotz der in der gerichtlichen Beauftragung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG liegenden grundsätzlichen Entbindung des Sachverständigen von seiner Schweigepflicht wird empfohlen, dass sich der Gutachter zu Beginn der Tätigkeit von den betroffenen Sorgeberechtigten eine hinreichend bestimmte (gegenüber wem und für welche Sachverhalte geltende) Schweigepflichtentbindungserklärung in beiden Richtungen (Informationserhalt von wem? Informationsweitergabe an wen?) unterschreiben lassen sollte. Fachanwälte für Familienrecht sollten regelmäßig nicht an den Explorationsgesprächen des Gutachters mit ihren Mandanten teilnehmen, diesen jedoch mit auf den Weg geben, die Frage der Schweigepflichtentbindung eigeninitiativ anzusprechen, falls dies nicht von Seiten des Sachverständigen erfolgt.

b) Transparentes Vorgehen

aa) Zum transparenten Vorgehen gehört die Aufklärung der Eltern und ggf. der Kinder über das Verfahren und die Aufgabe des Sachverständigen. Im Anschluss an diese Aufklärung sollte von den Eltern die Schweigepflichtentbindungserklärung erbeten werden.

bb) Zudem ist Transparenz auch beim Setting und bei der Wiedergabe des Inhalts der Explorationsgespräche geboten.

▪ Keine unangemeldeten persönlichen Besuche des Gutachters, auch keine telefonischen unangemeldeten Explorationsgespräche. Fachanwälte für Familienrecht sollten ihre Mandanten präventiv darauf hinweisen, niemals spontan und unvorbereitet ein Gespräch mit dem Sachverständigen zu führen. Im Übrigen sind die Mandanten darauf hinzuweisen, dass eine digitale Aufzeichnung des persönlichen, telefonischen oder Videokonferenzgesprächs nur nach vorheriger Ankündigung durch den Sachverständigen und mit Zustimmung der Mandanten zulässig ist.
▪ Beachtung der Pflicht...

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