Kanzleigründer haben in Nischen gute Chancen

Lohnt es sich angesichts von über 160.000 Anwältinnen und Anwälten in Deutschland überhaupt noch, eine eigene Kanzlei aufzubauen? Antwort auf diese Frage geben die Preisträger des 7. Soldan Kanzlei-Gründerpreises, der kürzlich an drei Kanzleien vergeben wurde. Die Preisträger eint, dass sie alle den Erfolg in Nischen suchen.

Und das mit gutem Grund. Anwälte, die sich in exotischen Rechtsgebieten selbstständig machen, haben erstens weniger Konkurrenz zu befürchten und werden zweitens leichter als Spezialisten wahrgenommen. Außerdem sind sie weniger von regionalen Mandanten abhängig, sondern können bundesweit und international akquirieren. 

Erfolg im Energierecht

Die Münchener Anwaltssozietät AssmannPeiffer berät zu allen wichtigen Gebieten des Wirtschaftsrechts mit einem Schwerpunkt auf privatem und öffentlichem Energierecht. Zu den Mandanten zählen u.a. Energieversorgungsunternehmen, Anlagenbauer, Projektentwickler und Energiehändler.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf erneuerbaren Energien – Biogas, Biokraftstoff, Photovoltaik und Windenergie. Drei Anwälte zählt die Kanzlei derzeit. Mit dieser schlanken Struktur und einer effizienten Arbeitsweise kann die Kanzlei ihre Mandanten kosteneffizient beraten.

1. Platz beim Soldan-Gründerwettbewerb

Das Konzept brachte den Kanzleigründern Lukas Assmann (30) und Dr. Max Peiffer (33) den ersten Platz beim Soldan-Gründerwettbewerb ein.  Überzeugend haben die beiden Kanzleigründer laut Jury für sich definiert, wen sie mit ihrem Thema erreichen können:

  • Kleinere Energieversorger, die eine hochqualifizierte, aber zugleich auch eine kostenoptimierte und  persönliche Beratung benötigen.
  • Unsere Gründer haben im süddeutschen Raum einerseits eine hinreichende Anzahl solcher Energieversorger mit Beratungsbedarf identifiziert, andererseits aber auch festgestellt, dass die etablierten Kanzleien, die diese Unternehmen potenziell beraten können, ihre Leistung nicht vor Ort und an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert anbieten.

Diese Lücke haben die Kanzleigründer konsequent besetzt, sehr erfolgreich ausgefüllt und sind aus ihr heraus bundesweit expandiert.

Spezialisierung auf eine Teilzielgruppe

Dass es sich lohnt, die eigene Zielgruppe extrem spitz zu definieren, beweist die zweitplatzierte Berliner Anwältin Rebecca Mohr. Die 36-jährige Fachanwältin für Medizinrecht berät Leistungserbringer im Gesundheitssystem, sprich: Ärzte. Wo andere Anwälte alle und jeden beraten, verzichtet Mohr auf die Vertretung von Patienten oder Krankenkassen – eine mutige, aber letztlich wohl erfolgreiche Strategie. 

Spezialisierung durch weitere Ausbildung schadet nicht

Die meisten Anwälte, die sich selbstständig machen und spezialisieren, müssen die Besonderheiten der jeweiligen Branche in tatsächlicher Hinsicht erst erlernen. Wer etwa im Arzthaftungsrecht berät, muss sich mit Operationstechniken, State of the art - Behandlungsmethoden und allerlei Fachvokabular auskennen.

Dasselbe gilt für Baurechtler oder Kapitalmarkspezialisten. Anwälte, die vor ihrer juristischen Laufbahn in den jeweiligen Branchen gearbeitet haben, tun sich deshalb wesentlich leichter, Chancen und Risiken sowie den Bedarf an juristischer Beratung realistisch einzuschätzen. Das ist beim drittplatzierten Gründer, der Zollkanzlei Peterka, der Fall.

Thomas Peterka (37) hat seine bei der Zollverwaltung erworbene Qualifikation zum Diplom-Finanzwirt und seine anschließend erworbenen zollrechtlichen Erfahrungen 2011 zum Gegenstand seiner Kanzlei gemacht. Peterka berät Mandanten in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie auch des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts. Mit dem Türkei Desk bietet die Kanzlei zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.