Wann macht eine Honorarflaterate aus Anwaltssicht Sinn?

Rechtsabteilungen vereinbaren mit den von ihnen beauftragten Anwälten häufig Jahresflatrates, um bei dem Anwaltsrechnungen am Ende des Jahres keine bösen Überraschungen zu erleben. In der Beratung kleinerer Unternehmen oder gar Verbraucher finden sickh entsprechende Anwaltsflatrates seltener.

Die Hemmschwelle, vor der Unterschrift unter einen Vertrag oder einer Kündigung erst einmal einen Anwalt zu fragen, dürfte nach wie vor relativ hoch sein, gelten Anwälte doch gemeinhin als teuer. Beraterverträge können den Weg zum Anwalt dgerade für KMU erleichtern Allerdings bieten Gewerkschaften, Mietervereine, Rechtsschutzversicherungen oder auch Handwerkskammern und Innungen ihren Mitgliedern kostenlosen telefonischen Rechtsrat an.

Beratungslücken auspüren

Wer hier als Anwalt noch ins Geschäft kommen will, muss schon eine echte Beratungslücke auftun, die Mandanten quält.

  • Das kann etwa eine Datenschutz-oder eShop-Hotline für Mittelständler oder eine Existenzgründerberatung sein.
  • Oder es werden spezielle Berufsgruppen oder Branchen angesprochen, die sich immer wieder mit besonderen Rechtsproblemen herumquälen, die über kostenlose Rechtsdienstleistungsangebote nicht abgedeckt werden.

Kanzlei für Kreative

So bietet etwa die Kanzlei Heldermann im Internet „für Kreative“ wie Werbeagenturen, Eventagenturen oder auch Online Shops

  • eine monatliche Flatrate zwischen 139 Euro für den zweimonatlichen Beratungsbedarf
  • und 339 Euro für sechs Beratungsleistungen im Monat an.

Typischer Beratungsbedarf, der sich summiert

Eine Honorarflatrate passt natürlich nicht für jeder Unternehmensgröße und in jedes Staium iner Firmengeschichte- Doch manchmal kann sie genau das richtige sein. Dazu schreibt die Kanzlei Heldermann zu ihrem Beratungsangebot:

„Sie haben klein und als Familienbetrieb vielleicht mit einem Coffee Shop oder einer Bar angefangen, aber Sie vergrößern sich beständig und haben bereits zwei oder mehr Filialen. Für Sie arbeiten bereits mehr als 15 Personen in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen und Sie haben erste Fahrzeuge geleast, mit denen Sie liefern lassen. Sie überlegen bereits, ob Sie ins Cateringgeschäft einsteigen wollen. Ihre Probleme: Ihr Unternehmen hat sich von einem Kleinbetrieb zu einem mittelständischen gewandelt. Ihre Gesellschaftsform ist eventuell nicht mehr adäquat und Sie haben Kapitalbedarf, um sich weiter zu vergrößern. Sie müssen sich also mit der IHK und Banken auseinandersetzen. Sie haben viele Verträge über Pacht, Leasing, Miete und Arbeit geschlossen und es werden immer mehr. Ständig gibt es Schwierigkeiten mit Zulieferern und Arbeitnehmern. Die erste richtige Steuerprüfung steht ins Haus und auch das Gesundheitsamt meldet sich. Sie fühlen sich überfordert von der Anzahl an rechtlichen Regelungen, die Sie einhalten müssen.“

 In dieser Beschreibung wird sich so mancher Unternehmer ganz oder teilweise wiedererkennen.

Statt-Preise sind verdächtig

Doch ob das Angebot deshalb auch gut angenommen wird? In dem extrem ausdifferenzierten Anwaltsmarkt bieten größere Kanzlei- und Steuerberatungsbüros wie etwa die ETL Rechtsanwälte GmbH anwaltliche Beratung für Unternehmer schon ab 16 Euro pro Monat an – für garantiert 60 Minuten. Dass die Preise eher nach unten gehen, zeigt auch das Beispiel der Kanzlei Gallschütz und Partner, die für Privat- und Gewerbekunden eine Flatrate ab 29 Euro statt wie bisher 79 Euro verlangen, wobei der erste Monat sogar kostenlos ist. Die Aktion war allerdings nur gültig bis 31.12.2014, ist so aber immer noch im Internet nachlesbar. Wer von seiner ursprünglichen Kalkulation gleich 50 Euro monatlich runtergeht, wirft allerdings Fragen auf.

Anwaltliche Mediziner-Flatrate

Die Berliner Kanzlei flatLAW bietet Mediziniern in allen (medizin-)rechtlichen Fragestellungen Hilfe – und das zum monatlichen Festpreisen zwischen 39,99 Euro und 49,99 Euro im Monat. Darin enthalten sind etwa unbeschränkte Erstberatungen pro Monat, die kostenlose Vertragsprüfung oder auch ein Rechtsrisiko-Potenzial-Check. Hierzu heißt es auf der Homepage:

„Wir lernen Sie und Ihre Besonderheiten kennen und prüfen Ihre Praxis auf Herz und Nieren“.

Fazit:  Wem es als Anwalt gelingt, 300 Mandanten zu gewinnen, die monatlich rund 40 Euro Flatrate zahlen, kommt auf 150.000 Euro Umsatz. Der Einsatz ist überschaubar, vorausgesetzt, das Servicepaket wird klar definiert. Wer unter diesem Preis anbietet und mit der Flatrate nur ganz wenige Mandanten bedient, wird daran keine Freude haben.