Polizei muss Gebühren für „Jerusalema-Challenge“ zahlen

Beschäftigte von Krankenhäusern, Feuerwehrleute und Polizisten haben zum Song „Jerusalema“ getanzt und entsprechende Videos in den sozialen Medien hochgeladen. Nun fordert der Musikkonzern Warner Music Lizenzgebühren.

Die sogenannte «Jerusalema-Challenge», bei der zum gleichnamigen Song Belegschaften von Krankenhäusern, Firmen oder Feuerwachen getanzt haben, hat ein teures Nachspiel: Der Konzern Warner Music hat nachträglich Lizenzgebühren gefordert. Man habe für die betroffenen Polizeidienststellen bereits bezahlt, wie eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. «Focus Online» hatte zuvor berichtet.

Warner Music verlangt Lizenzgebühren

Das Portal hatte am Wochenende einen Warner-Sprecher mit den Worten zitiert: «Wir lieben die Tatsache, dass die Fans hinter 'Jerusalema' stehen. Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern.» In diesen «schwierigen Zeiten» sei es «wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden, wenn sie von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern.»

Eine Sprecherin von Warner Music bestätigte am Montag diese Linie gegenüber der dpa. «Da wir uns des Charakters der "Jerusalema Dance Challenge" aber bewusst sind, berücksichtigen wir durch abgestufte Lizenzvergütungen die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers. Daher bieten wir je nach Nutzer unterschiedliche Preiskategorien für unterschiedliche Nutzungen an, auch rein symbolische Beträge.»

Polizisten, Krankenhausmitarbeiter und Feuerwehrleute tanzten zu viralem Hit

Unter anderem die Polizei im Märkischen Kreis hatte Mitte November ein aufwendig gemachtes Video veröffentlicht, in dem Streifenpolizisten und die Spurensicherung zu dem Pop-Song aus Südafrika tanzten. «Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der Jerusalema-Challenge beglichen hat», sagte die Ministeriumssprecherin am Montag der dpa. Details könne man aus «vertraglichen Gründen» nicht nennen. Das Video der Polizei im Märkischen Kreis steht weiter online.

Nicht so das der Düsseldorfer Universitäts-Klinik. Auch sie hatte nach Angaben eines Sprechers Post von Warner Music bekommen. Tatsächlich hatte die Klinik das Tanz-Video ihrer Belegschaft kurz nach dem Erscheinen aber schon wieder offline genommen - was man dem Musikkonzern auch als Antwort mitteilte. Eine Geldforderung habe es seitdem nicht gegeben, hieß es von der Uni-Klinik.

Der Landesfeuerwehrverband in NRW hatte nach Angaben von Geschäftsführer Christoph Schöneborn bereits Anfang Januar seine Mitglieder vor den Lizenzgebühren gewarnt. Damals habe man von ersten derartigen Schreiben erfahren, so Schöneborn am Montag. Man habe die Einsatzkräfte, die «im absolut guten Glauben» handelten, vor Konsequenzen bewahren wollen. Tatsächlich habe er von einigen Feuerwehren erfahren, die ihre geplante Challenge abgesagt oder das entsprechende Video wieder gelöscht hätten, so Schöneborn.

Der eingängige Song «Jersualema» der Südafrikaner DJ Master KG und Nomcebo Zikode hatte sich während der Pandemie global zu einem Hit entwickelt. Zunächst gab es über die Videoplattform «TikTok» etliche Videos mit Gruppentänzen, dann griff die Bewegung auf Helfer wie Krankenschwestern, Ärzte, Polizisten und Feuerwehrleute über.

dpa
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